Betreff
Grundsatz- und Baubeschluss zur Vorbereitung und Durchführung des grundhaften Ausbaus der K 6744, Abschnitt 15 - Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz
Vorlage
051/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und baulichen Reali-sierung des Ausbaus der K 6744, Abschnitt 15 der Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz auf einer Länge von ca. 1.050 m.

 

Sachdarstellung:

Die untere Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree bereitet derzeit den grund-haften Ausbau des Abschnittes 15 der Kreisstraße 6744 in der Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz planerisch vor.

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, der Landkreis Oder-Spree und das Amt Scharmützelsee haben sich auf der Grundlage des  § 7 (2) des Brandenburgischen Straßengesetztes (BbgStrG;  GVBl. I Nr. 15 vom 28. Juli 2009, S. 358, Änderung vom

18. Oktober 2011, GVBl. I, Nr. 24, S. 404)  in der Umstufungsvereinbarung vom 04.03.2013 geeinigt, dass mit Wirkung vom 01.07.2013 der Abschnitt 10 der L 412 in der Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz auf einer Länge von 1294 m zur Kreisstraße 6744, Abschnitt 15 abgestuft wird und in die Baulast des Landkreises übergeht.

 

Gemäß der „Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrs-verhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) wurden beim Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost finanzielle Mittel für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz der K 6744 Abschnitt 15 beantragt.

Die Ausbaustrecke beginnt an der Querungsinsel am Bahnübergang und endet am ehe-maligen Abschnitt 10, der Einmündung in die Dahmsdorfer Straße. Die Bereitstellung der beantragten Zuwendungen wird noch im vierten Quartal dieses Jahres erwartet, so dass die bauliche Realisierung der OD Wendisch Rietz im Zeitraum  2014 / 2015 konzipiert ist.  

 

 

 

 

Die K 6744 ist eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Straßennetz. Weiterführend über die Kreisstraßen 6750 und K 6751 besteht die Verbindung zur Bundesautobahn BAB 12. Darüber hinaus bestehen Bezüge und Verbindungen zum Oberzentrum Frankfurt (Oder), den Mittelzentren Beeskow und Fürstenwalde/ Spree und zu den sich im Umfeld befindlichen straßenverkehrsrelevanten Orten Storkow (Mark) und Spreenhagen.

 

Die Region um den Scharmützelsee, insbesondere der Kurort Bad Saarow und der Erho-lungsort Wendisch Rietz nahe dem Regionalen Wachstumskern Fürstenwalde (Spree) lassen auch zukünftig weitere Wachstumseffekte in Wirtschaft bzw. Tourismus erwarten.

Zur Unterstützung der 15 Regionalen Wachstumskerne einschließlich der Umlandgemeinden hat die brandenburgische Landesregierung ihre Wirtschaftsförderpolitik neu ausgerichtet. Der wesentlichen Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur in der Region steht jedoch die Vorgabe des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft entgegen, nicht mehr in das sogenannte „grüne“ Netz der Landesstraßen zu investieren, die dieses Gebiet weitgehend erschließen.

 

Schadensbild:

 

Die Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz ist derzeit mit einer gebundenen Asphalttragschicht befestigt. Diese weist unterschiedliche Stärken und Zusammensetzungen auf. Unterschieden werden überwiegend teerhaltiger Altasphalt und neuer Asphalt aus Flächensanierungen. Darunter befinden sich sowohl ungebundene Tragschichten (Schotter, Beton, Steine) und hydraulisch gebundene Schichten in unterschiedlicher Stärke. Die Fahrbahnbreite differiert gegenwärtig zwischen 5,70 m und 6,30 m.

Der vorhandene Straßenaufbau ist in seinen ungebundenen und gebundenen Konstruktions-schichten unterschiedlich und durch zahlreiche Schäden gekennzeichnet. Die darunter befindlichen Erdstoffe sind ebenfalls ungleichmäßig und in der horizontalen Zusammen-setzung inhomogen geschichtet. Das hat zur Folge, dass das Schadensbild der gesamten bituminösen Fahrbahn der Straße durch Längs- und Querunebenheiten, Flickungen und Randabbrüche geprägt ist. Besonders die Randbereiche weisen augenscheinlich trag-fähigkeitsbedingte Schäden auf. Entwässerungsanlagen sind in der Ortslage kaum vor-handen. Bislang sammelt sich das anfallende Oberflächenwasser in den Fahrbahnrand-bereichen, wo es anschließend aufgrund der anstehenden schluffigen Sande nur langsam versickert.

 

Verkehrsbelegung:

 

Im Ergebnis der Verkehrszählung (Stand: Juli 2013) wurde folgende Verkehrsbelegung festgestellt:

 

insgesamt                  2.270 Kfz/ 24 h,

davon                               36 Lkw und

                             27 Wagenläufe des ÖPNV-Bus.

 

Bauliche Realisierung:

 

Die Erneuerung der Fahrbahn in der Ortslage Wendisch Rietz soll als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren im Sinne der RStO 01 in Bauklasse III ausgeführt werden. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt. Folgender Deckenaufbau ist konzipiert:

 

  3,5 cm           Asphaltbeton                                                                          

  6,5 cm           Asphaltbinder   

10,0 cm           Asphalttragschicht                                         

15,0 cm           Schottertragschicht                                       

31,0 cm           Frostschutzschicht                                        

 

 

 

 

 

Die Fahrbahnbreite wird entsprechend der RASt 06  innerorts 5,50 m (plus 2 x 0,30 m Pflasterrinne) bemessen.

 

Neben der Fahrbahnerneuerung sind Anlagen für die Entwässerung der Verkehrsflächen erforderlich. Am Bauanfang und -ende der Trasse ist eine oberflächige Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers von der Fahrbahn in vorhandene straßenbegleitende Mulden bzw. in ein vorhandenes Versickerungsbecken vorgesehen. Im Zentrum der Ortslage ist im Zuge des Straßenausbaus die Ableitung des Oberflächenwassers über Straßenabläufe in herzustellende Kanäle zu realisieren. Als Vorflut dienen das Wendisch Rietzer Flies und der Storkower Kanal. Vor der Einleitung sind Sedimentationsanlagen zu errichten.

 

Im Auftrag der Gemeinde Wendisch Rietz wird im Zuge der Fahrbahnerneuerung die Instandsetzung bzw. Verbreiterung der straßenbegleitenden Rad- und Gehwege in der Ortslage realisiert. Hierzu haben der Landkreis und die Gemeinde Wendisch Rietz eine Vereinbarung zur Planung und Durchführung einer Gemeinschaftsmaßnahme abgeschlossen.

 

Auf der Grundlage vorhandener fußläufiger Verbindungen in der Ortslage werden zur sicheren Führung von Fußgängern und Radfahrern beim Überqueren der Fahrbahn Verkehrsinseln im Fahrbahnverlauf trassiert. Diese dienen gleichzeitig der Geschwindigkeits-reduzierung.

 

Die Straßenbaumaßnahme hat keine nennenswerte Neuversiegelung von Grund und Boden zur Folge. Allerdings sind Baumfällungen aus Gründen der Baufreiheit unumgänglich.

 

Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutz-behörde durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Nach dem grundhaften Ausbau der Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz bedarf die Fahrbahn in den nächstfolgenden zehn Jahren keiner erheblichen Instandsetzungsmaßnahmen.

Die jährlichen Unterhaltungsaufwendungen für die offenen und geschlossenen Anlagen zur Oberflächenwasserableitung sind zu berücksichtigen.

 

 

 

Investitionskosten der Maßnahme entsprechend Kostenberechnung des Amtes 61

Stand Oktober 2013

 

Bau                            1.723.500 €

Planung                        208.400 €

 

 Gesamt                      1.931.900 €

 

Produktsachkonto

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionszuwendungen

 

 

 

 

Zuweisung Land                   1.556.800 €

Zuweisung Gemeinde             205.500 €

 

 

 

 

 

Veranschlagung:

außerplanmäßig in 2013

weitere Veranschlagung erfolgt mit der HH-Planung 2014

 

 

 

im Ergebnisplan/ Finanzplan

 

 

 

2013

 

außerplanmäßig        

- bewilligt                    137.600,- €

- zu beantragen            19.800,- €

 

Finanzplan 2014       

 

                                 1.476.500,- €

 

 

 

 

Finanzplan 2015          

 

                                     298.000,-€

 

Produktsachkonto

 

 

 

 

 

54210.7852441510

54210.6816441510

54210.6812441510

 

 

 

54210.7852441510

54210.6811441510

54210.6812441510

 

 

 

 

54210.7852441510

54210.6811441510

54210.6812441510

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisung Land                   161.600,- €

Zuweisung Gemeinde            18.500,- €

 

 

 

 

Zuweisung Land                    690.200,- €

Zuweisung Gemeinde            94.000,- €

 

 

 

 

 

Zuweisung Land                   705.200,- €

Zuweisung Gemeinde            93.000,- €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Investitionsmaßnahme ist nicht im Haushaltsplan 2013 enthalten. Zur Erarbeitung der Unterlagen für die erste Planungsstufe (Lph 1-7) wurde eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 137.600 € bewilligt. Mit der Haushaltsplanung 2014 sollen Investitionskosten für 2014 in Höhe von 1.476.500 € und für 2015 in Höhe von 298.000 € in den Haushalt eingestellt und beschlossen werden. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über Zuweisungen vom Land (1.556.800 €) und der Gemeinde (205.500 €) in Höhe von insgesamt 1.762.300 €. Danach verbleibt derzeitig für den Landkreis ein Eigenanteil in Höhe von 169.600 €.

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

 

 

Anlage:

Kartenauszug