Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die
Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und baulichen Reali-sierung des
Ausbaus der K 6744, Abschnitt 15 der Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz auf einer
Länge von ca. 1.050 m.
Sachdarstellung:
Die untere Straßenbaubehörde des Landkreises
Oder-Spree bereitet derzeit den grund-haften Ausbau des Abschnittes 15 der
Kreisstraße 6744 in der Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz planerisch vor.
Der
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, der Landkreis Oder-Spree und das Amt Scharmützelsee haben sich auf der
Grundlage des §
7 (2) des Brandenburgischen Straßengesetztes (BbgStrG; GVBl. I Nr. 15 vom 28. Juli 2009, S. 358,
Änderung vom
18.
Oktober 2011, GVBl. I, Nr. 24, S. 404) in der Umstufungsvereinbarung vom 04.03.2013 geeinigt,
dass mit
Wirkung vom 01.07.2013 der Abschnitt 10
der L 412 in der Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz auf einer Länge von 1294 m zur
Kreisstraße 6744, Abschnitt 15 abgestuft wird und in die Baulast des
Landkreises übergeht.
Gemäß der „Richtlinie zur Verwendung von
Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrs-verhältnisse in den Gemeinden des
Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) wurden beim Landesbetrieb Straßenwesen,
Niederlassung Ost finanzielle Mittel für den Ausbau
der Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz der K 6744 Abschnitt 15 beantragt.
Die
Ausbaustrecke beginnt an der Querungsinsel am Bahnübergang und endet
am ehe-maligen Abschnitt 10, der Einmündung in die Dahmsdorfer Straße. Die Bereitstellung der
beantragten Zuwendungen wird noch im vierten Quartal dieses Jahres erwartet, so
dass die bauliche Realisierung der OD Wendisch Rietz im Zeitraum 2014 / 2015 konzipiert ist.
Die K 6744 ist eine verkehrswichtige
Zubringerstraße zum überörtlichen Straßennetz. Weiterführend über die
Kreisstraßen 6750 und K 6751 besteht die Verbindung zur Bundesautobahn BAB 12.
Darüber hinaus bestehen Bezüge und Verbindungen zum Oberzentrum Frankfurt
(Oder), den Mittelzentren Beeskow und Fürstenwalde/ Spree und zu den sich im
Umfeld befindlichen straßenverkehrsrelevanten
Orten Storkow (Mark) und Spreenhagen.
Die Region um den Scharmützelsee, insbesondere der
Kurort Bad Saarow und der Erho-lungsort Wendisch Rietz nahe dem Regionalen
Wachstumskern Fürstenwalde (Spree) lassen auch zukünftig weitere
Wachstumseffekte in Wirtschaft bzw. Tourismus erwarten.
Zur Unterstützung der 15 Regionalen Wachstumskerne
einschließlich der Umlandgemeinden hat die brandenburgische Landesregierung
ihre Wirtschaftsförderpolitik neu ausgerichtet. Der wesentlichen Verbesserung
der verkehrlichen Infrastruktur in der Region steht jedoch die Vorgabe des
Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft entgegen, nicht mehr in das
sogenannte „grüne“ Netz der Landesstraßen zu investieren, die dieses Gebiet
weitgehend erschließen.
Schadensbild:
Die Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz ist derzeit mit
einer gebundenen Asphalttragschicht befestigt. Diese weist unterschiedliche
Stärken und Zusammensetzungen auf. Unterschieden werden überwiegend
teerhaltiger Altasphalt und neuer Asphalt aus Flächensanierungen. Darunter befinden
sich sowohl ungebundene Tragschichten (Schotter, Beton, Steine) und hydraulisch
gebundene Schichten in unterschiedlicher Stärke. Die Fahrbahnbreite differiert
gegenwärtig zwischen 5,70 m und 6,30 m.
Der vorhandene Straßenaufbau ist in seinen ungebundenen
und gebundenen Konstruktions-schichten unterschiedlich und durch zahlreiche
Schäden gekennzeichnet. Die darunter befindlichen Erdstoffe sind ebenfalls
ungleichmäßig und in der horizontalen Zusammen-setzung inhomogen geschichtet.
Das hat zur Folge, dass das Schadensbild der gesamten bituminösen Fahrbahn der
Straße durch Längs- und Querunebenheiten, Flickungen und Randabbrüche geprägt
ist. Besonders die Randbereiche weisen augenscheinlich trag-fähigkeitsbedingte
Schäden auf. Entwässerungsanlagen sind in der Ortslage kaum vor-handen. Bislang
sammelt sich das anfallende Oberflächenwasser in den Fahrbahnrand-bereichen, wo
es anschließend aufgrund der anstehenden schluffigen Sande nur langsam
versickert.
Verkehrsbelegung:
Im Ergebnis der Verkehrszählung (Stand: Juli 2013)
wurde folgende Verkehrsbelegung festgestellt:
insgesamt
2.270 Kfz/ 24 h,
davon 36 Lkw und
27
Wagenläufe des ÖPNV-Bus.
Bauliche Realisierung:
Die Erneuerung der Fahrbahn in der Ortslage
Wendisch Rietz soll als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren im Sinne der
RStO 01 in Bauklasse III ausgeführt werden. Die Fahrbahn wird in
Asphaltbauweise hergestellt. Folgender Deckenaufbau ist konzipiert:
3,5 cm Asphaltbeton
6,5 cm Asphaltbinder
10,0 cm Asphalttragschicht
15,0 cm Schottertragschicht
31,0 cm Frostschutzschicht
Die Fahrbahnbreite wird entsprechend der RASt
06 innerorts 5,50 m (plus 2 x 0,30 m
Pflasterrinne) bemessen.
Neben
der Fahrbahnerneuerung sind Anlagen für die Entwässerung der Verkehrsflächen
erforderlich. Am Bauanfang und -ende der Trasse ist eine oberflächige
Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers von der Fahrbahn in
vorhandene straßenbegleitende Mulden bzw. in ein vorhandenes
Versickerungsbecken vorgesehen. Im Zentrum der Ortslage ist im Zuge des
Straßenausbaus die
Ableitung des Oberflächenwassers über Straßenabläufe in herzustellende Kanäle
zu realisieren. Als Vorflut dienen das Wendisch Rietzer Flies und der Storkower
Kanal. Vor der Einleitung sind Sedimentationsanlagen zu errichten.
Im Auftrag der Gemeinde Wendisch Rietz wird im Zuge
der Fahrbahnerneuerung die Instandsetzung bzw. Verbreiterung der
straßenbegleitenden Rad- und Gehwege in der Ortslage realisiert. Hierzu haben der Landkreis und die Gemeinde Wendisch
Rietz eine Vereinbarung zur Planung und Durchführung einer
Gemeinschaftsmaßnahme abgeschlossen.
Auf
der Grundlage vorhandener fußläufiger Verbindungen in der Ortslage werden zur
sicheren Führung von Fußgängern und Radfahrern beim Überqueren der Fahrbahn
Verkehrsinseln im Fahrbahnverlauf trassiert. Diese dienen gleichzeitig der
Geschwindigkeits-reduzierung.
Die Straßenbaumaßnahme hat
keine nennenswerte Neuversiegelung von Grund und Boden zur Folge. Allerdings
sind Baumfällungen aus Gründen der Baufreiheit unumgänglich.
Die Eingriffe in Natur und
Landschaft werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutz-behörde durch
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Nach dem grundhaften Ausbau der Kreisstraße in der
Ortsdurchfahrt Wendisch Rietz bedarf die Fahrbahn in den nächstfolgenden zehn
Jahren keiner erheblichen Instandsetzungsmaßnahmen.
Die jährlichen Unterhaltungsaufwendungen für die
offenen und geschlossenen Anlagen zur Oberflächenwasserableitung sind zu
berücksichtigen.
Investitionskosten der Maßnahme entsprechend
Kostenberechnung des Amtes 61 Stand Oktober 2013 Bau 1.723.500 € Planung 208.400 € Gesamt 1.931.900 € |
Produktsachkonto |
Investitionszuwendungen Zuweisung
Land 1.556.800 € Zuweisung
Gemeinde 205.500 € |
Veranschlagung:
außerplanmäßig in 2013
weitere Veranschlagung
erfolgt mit der HH-Planung 2014
im
Ergebnisplan/ Finanzplan 2013
außerplanmäßig - bewilligt 137.600,- € - zu beantragen 19.800,-
€ Finanzplan 2014 1.476.500,-
€ Finanzplan 2015
298.000,-€ |
Produktsachkonto 54210.7852441510 54210.6816441510 54210.6812441510 54210.7852441510 54210.6811441510 54210.6812441510 54210.7852441510 54210.6811441510 54210.6812441510 |
Zuweisung
Land 161.600,- € Zuweisung
Gemeinde 18.500,- € Zuweisung
Land 690.200,- € Zuweisung
Gemeinde 94.000,-
€ Zuweisung
Land 705.200,- € Zuweisung
Gemeinde 93.000,- € |
Stellungnahme
der Kämmerei:
Die Investitionsmaßnahme ist nicht im Haushaltsplan
2013 enthalten. Zur Erarbeitung der Unterlagen für die erste Planungsstufe (Lph
1-7) wurde eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 137.600 € bewilligt. Mit
der Haushaltsplanung 2014 sollen Investitionskosten für 2014 in Höhe von
1.476.500 € und für 2015 in Höhe von 298.000 € in den Haushalt eingestellt und
beschlossen werden. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über Zuweisungen vom
Land (1.556.800 €) und der Gemeinde (205.500 €) in Höhe von insgesamt 1.762.300 €. Danach
verbleibt derzeitig für den Landkreis ein Eigenanteil in Höhe von 169.600 €.
gez. Wellmer
Amtsleiterin
Anlage:
Kartenauszug