Betreff
Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr 2010
Vorlage
001/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr 2010.

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über den geprüften Jahresabschluss.

 

Der Jahresabschluss und die den Jahresabschluss zum 31.12.2010 des Landkreises Oder – Spree erläuternden Anlagen entsprechen den Vorschriften des § 82 Abs. 1 und 2  der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i.V.m. den §§ 32 bis 37 und §§ 47 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 wurde durch die Kämmerei aufgestellt und am 02.09.2012 durch den Dezernenten für Finanzen, Ordnung und Innenverwaltung (Kämmerer) gemäß § 82 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg festgestellt.

 

Die Prüfung durch das RPA erfolgte im Zeitraum 03.12.2012 bis zum 06.08.2013. Die Prüfung des Jahresabschlusses des LOS zum 31.12.2010 hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch das Rechnungsprüfungsamt wurde am 27.09.2013 erteilt,

 

Am 17.10.2013 wurde der geprüfte Jahresabschluss 2010 durch den Landrat festgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2010 weist ein Gesamtergebnis von 4.695.935,29 € aus, darunter 

im ordentlichen Ergebnis 4.679.810,50 €. Das außerordentliche Ergebnis beträgt
16.124,79 €.

 

Der Kreistag hatte am 23. Juni 2010 einen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 mit einem Fehlbetrag von 5.595.800 € beschlossen.

 

Die Ursachen für die positive Entwicklung im Jahr 2010 ergeben sich insbesondere aus Minderaufwendungen bei den Kosten der Unterkunft und den kreislichen Betreuungsleistungen (3.660,7 T€) und im Bereich Jugendhilfe (Zuschüsse an kommunale und freie Träger von Kindertagesstätten = 637,3 T€, Hilfen zur Erziehung = 718,5 T€).

Weitere Gründe für das positive Ergebnis sind Minderaufwendungen bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (1.518,0 T€) sowie den Geschäftsaufwendungen (424,6 T€). Bei der Schülerbeförderung verringerte sich der Zuschussbedarf durch Minderaufwendungen (479,9 T€) und eine höhere Kostenbeteiligung des Landes an den Schülerfahrtkosten (201,0 €) um 694,1 T€.

 

Mehrerträge ergaben sich bei den Kostenerstattungen vom Land für Leistungen nach dem SGB XII (1.264,5 T€) und aus Erstattungen von Schulkosten von anderen Landkreisen und Städten für vorangegangene Jahre (389,0 T€).

Auf Grund des guten Abschlusses des Ergebnishaushaltes 2010, der u.a. aus der Nichtrealisierung von Instandsetzungsmaßnahmen und der Beschaffung von beweglichem Anlagevermögen (Festwerte) resultiert, wurde auf den geplanten Einsatz von investiven Schlüsselzuweisungen im Ergebnishaushalt verzichtet (1.829,7 T€).

 

Der vollständige Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2010 sowie der Prüfbericht des RPA wurden den Fraktionen übergeben.

 

Der Beschlussvorlage sind folgende Unterlagen aus dem Jahresabschluss 2010 beigefügt:

- Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

- Ergebnis- und Finanzrechnung 2010

- Bilanz zum 31.12.2010

- Auszug aus dem Rechenschaftsbericht 2010