Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder-Spree
für das Haushaltsjahr 2010.
Sachdarstellung:
Der
Kreistag beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg über den geprüften Jahresabschluss.
Der
Jahresabschluss und die den Jahresabschluss zum 31.12.2010 des Landkreises Oder
– Spree erläuternden Anlagen entsprechen den Vorschriften des § 82 Abs. 1 und
2 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg i.V.m. den §§ 32 bis 37 und §§ 47 bis 61 der Kommunalen Haushalts-
und Kassenverordnung (KomHKV).
Der
Entwurf des Jahresabschlusses 2010 wurde durch die Kämmerei aufgestellt und am
02.09.2012 durch den Dezernenten für Finanzen, Ordnung und Innenverwaltung
(Kämmerer) gemäß § 82 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
festgestellt.
Die
Prüfung durch das RPA erfolgte im Zeitraum 03.12.2012 bis zum 06.08.2013. Die
Prüfung des Jahresabschlusses des LOS zum 31.12.2010 hat zu keinen Einwendungen
geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch das
Rechnungsprüfungsamt wurde am 27.09.2013 erteilt,
Am
17.10.2013 wurde der geprüfte Jahresabschluss 2010 durch den Landrat
festgestellt.
Der
Jahresabschluss 2010 weist ein Gesamtergebnis von 4.695.935,29 € aus,
darunter
im
ordentlichen Ergebnis 4.679.810,50 €. Das außerordentliche Ergebnis beträgt
16.124,79 €.
Der
Kreistag hatte am 23. Juni 2010 einen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010
mit einem Fehlbetrag von 5.595.800 € beschlossen.
Die
Ursachen für die positive Entwicklung im Jahr 2010 ergeben sich insbesondere
aus Minderaufwendungen bei den Kosten der Unterkunft und den kreislichen
Betreuungsleistungen (3.660,7 T€) und im Bereich Jugendhilfe (Zuschüsse an
kommunale und freie Träger von Kindertagesstätten = 637,3 T€, Hilfen zur
Erziehung = 718,5 T€).
Weitere
Gründe für das positive Ergebnis sind Minderaufwendungen bei der Unterhaltung
und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (1.518,0 T€) sowie
den Geschäftsaufwendungen (424,6 T€). Bei der Schülerbeförderung verringerte
sich der Zuschussbedarf durch Minderaufwendungen (479,9 T€) und eine höhere
Kostenbeteiligung des Landes an den Schülerfahrtkosten (201,0 €) um 694,1 T€.
Mehrerträge ergaben sich bei den
Kostenerstattungen vom Land für Leistungen nach dem SGB XII (1.264,5 T€) und
aus Erstattungen von Schulkosten von anderen Landkreisen und Städten für
vorangegangene Jahre (389,0 T€).
Auf
Grund des guten Abschlusses des Ergebnishaushaltes 2010, der u.a. aus der
Nichtrealisierung von Instandsetzungsmaßnahmen und der Beschaffung von
beweglichem Anlagevermögen (Festwerte) resultiert, wurde auf den geplanten
Einsatz von investiven Schlüsselzuweisungen im Ergebnishaushalt verzichtet
(1.829,7 T€).
Der
vollständige Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2010 sowie der
Prüfbericht des RPA wurden den Fraktionen übergeben.
Der
Beschlussvorlage sind folgende Unterlagen aus dem Jahresabschluss 2010
beigefügt:
-
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
-
Ergebnis- und Finanzrechnung 2010
-
Bilanz zum 31.12.2010
-
Auszug aus dem Rechenschaftsbericht 2010