Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bildet folgende
Ausschüsse:
-
Kreisausschuss
-
Ausschuss für
Haushalt und Finanzen
-
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
-
Ausschuss für
Bildung, Kultur und Sport
-
Ausschuss für
Bauen, Umwelt und Verkehr
-
Ausschuss für
Ordnung, Recht, Landwirtschaft und Wirtschaft
-
Werksausschuss
Kommunales Wirtschaftsunternehmen –Entsorgung-
-
Jugendhilfeausschuss
Die Zuständigkeit der Ausschüsse
ergibt sich aus den zugeordneten Produktbereichen und Produkten des doppischen Haushaltsplanes (s. Anlage).
Sachdarstellung:
Nach
dem neuen Kommunalen Rechnungswesen wurde ein produktorientierter Haushalt nach
den Grundsätzen der doppelten Buchführung vom Kreistag beschlossen. Die
Steuerung dieses Ergebnishaushaltes soll mit Hilfe von Zielen und Kennzahlen erfolgen.
Diese sollen zusammen mit dem Kreistag, speziell seinen Ausschüssen entwickelt
und überwacht werden. Entwickelt man diesen Gedanken der kompletten
Verantwortlichkeit weiter, dann gehört hierzu auch das Einstellen des
Haushaltsansatzes, laufende Kostenkontrolle und die Prüfung nach Ablauf des
Haushaltsjahres.
Der Vorschlag für die
organisatorische Struktur und Zuständigkeit der Fachausschüsse orientiert sich
am doppischen Haushaltsplan und dem Organisationskonzept der Kreisverwaltung.
Der Vorteil in dieser spiegelbildlichen Struktur der Organisationseinheiten der
Verwaltung und der Fachausschüsse liegt darin, dass Zuständigkeiten
transparenter gemacht und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen
Verwaltung und Politik gefördert wird.
Den jeweiligen Ausschüssen
werden – entsprechend der Organisationsstruktur der Verwaltung – die
Zuständigkeiten für die entsprechenden (Fach-)Ressorts und ganzheitliche
Produkte zugeordnet. Dies ermöglicht es, dass im Ausschuss die gesamten Aspekte
eines Arbeitsbereiches mit seinen Produkten diskutiert werden können.
In der vorangegangenen
Wahlperiode wurde im Jahr 2010 zusätzlich ein Haushalt- und Finanzausschuss
gebildet, dessen Wirkungsbereich sämtliche Produktbereiche umfasst.
Die Bildung des Haushalt-
und Finanzausschusses hat sich für die Vorbereitung von grundsätzlichen
Schwerpunktsetzungen im Gesamthaushalt bewährt und sollte insofern beibehalten
werden.