Betreff
Bildung der Ausschüsse des Kreistages
Vorlage
022/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bildet folgende Ausschüsse:

 

-       Kreisausschuss

-       Ausschuss für Haushalt und Finanzen

-       Ausschuss für Soziales und Gesundheit

-       Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport

-       Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr

-       Ausschuss für Ordnung, Recht, Landwirtschaft und Wirtschaft

-       Werksausschuss Kommunales Wirtschaftsunternehmen –Entsorgung-

-       Jugendhilfeausschuss

 

 

Die Zuständigkeit der Ausschüsse ergibt sich aus den zugeordneten Produktbereichen und Produkten  des doppischen Haushaltsplanes (s. Anlage).

 

Sachdarstellung:

 

Nach dem neuen Kommunalen Rechnungswesen wurde ein produktorientierter Haushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vom Kreistag beschlossen. Die Steuerung dieses Ergebnishaushaltes soll mit Hilfe von Zielen und Kennzahlen erfolgen. Diese sollen zusammen mit dem Kreistag, speziell seinen Ausschüssen entwickelt und überwacht werden. Entwickelt man diesen Gedanken der kompletten Verantwortlichkeit weiter, dann gehört hierzu auch das Einstellen des Haushaltsansatzes, laufende Kostenkontrolle und die Prüfung nach Ablauf des Haushaltsjahres.

 

Der Vorschlag für die organisatorische Struktur und Zuständigkeit der Fachausschüsse orientiert sich am doppischen Haushaltsplan und dem Organisationskonzept der Kreisverwaltung. Der Vorteil in dieser spiegelbildlichen Struktur der Organisationseinheiten der Verwaltung und der Fachausschüsse liegt darin, dass Zuständigkeiten transparenter gemacht und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik gefördert wird.

 

Den jeweiligen Ausschüssen werden – entsprechend der Organisationsstruktur der Verwaltung – die Zuständigkeiten für die entsprechenden (Fach-)Ressorts und ganzheitliche Produkte zugeordnet. Dies ermöglicht es, dass im Ausschuss die gesamten Aspekte eines Arbeitsbereiches mit seinen Produkten diskutiert werden können.

 

In der vorangegangenen Wahlperiode wurde im Jahr 2010 zusätzlich ein Haushalt- und Finanzausschuss gebildet, dessen Wirkungsbereich sämtliche Produktbereiche umfasst.

Die Bildung des Haushalt- und Finanzausschusses hat sich für die Vorbereitung von grundsätzlichen Schwerpunktsetzungen im Gesamthaushalt bewährt und sollte insofern beibehalten werden.