Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree wählt folgende Beiratsmitglieder in den Polizeibeirat der Polizeidirektion Ost
Bürgerbeauftragte Stellvertreter
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Sachdarstellung:
Gemäß
§ 4 Abs. 1 BbgPolBeiratV sind innerhalb von drei Monaten nach den Wahlen zu den
Vertretungen der Landkreise und kreisfreien Städte die Polizeibeiräte zu
wählen.
Aus
§ 4 Abs. 5 Nr. 2 BbgPolBeiratV ergibt sich die Anzahl der in den Polizeibeirat
zu entsendenden Mitglieder eines jeden Landkreises.
Gemäß
§ 1 Abs. 2 BbgPolBeiratV bemisst sich allerdings die Anzahl der
Polizeibeiratsmitglieder eines jeden Landkreises an der Einwohnerzahl.
Die
Landkreise und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) werden gebeten, die
Personen namentlich hierher zu melden, die künftig als Mitglied im
Polizeibeirat tätig werden sollen.
Gemäß
§ 1 Abs 3 BbgPolBeiratV sind zusätzlich zu den Mitgliedern des Polizeibeirates
auch deren Vertreter namentlich zu benennen.