Betreff
Wahl der Vertreter des Landkreises Oder-Spree in den Polizeibeirat der Polizeidirektion Ost
Vorlage
035/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree wählt folgende Beiratsmitglieder in den Polizeibeirat der Polizeidirektion Ost

Bürgerbeauftragte                                                               Stellvertreter

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Sachdarstellung:

 

Gemäß § 4 Abs. 1 BbgPolBeiratV sind innerhalb von drei Monaten nach den Wahlen zu den Vertretungen der Landkreise und kreisfreien Städte die Polizeibeiräte zu wählen.

Aus § 4 Abs. 5 Nr. 2 BbgPolBeiratV ergibt sich die Anzahl der in den Polizeibeirat zu entsendenden Mitglieder eines jeden Landkreises.

Gemäß § 1 Abs. 2 BbgPolBeiratV bemisst sich allerdings die Anzahl der Polizeibeiratsmitglieder eines jeden Landkreises an der Einwohnerzahl.

 

Die Landkreise und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) werden gebeten, die Personen namentlich hierher zu melden, die künftig als Mitglied im Polizeibeirat tätig werden sollen.

Gemäß § 1 Abs 3 BbgPolBeiratV sind zusätzlich zu den Mitgliedern des Polizeibeirates auch deren Vertreter namentlich zu benennen.