Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt die Auflösung der Abteilungen 1 und 2 des Oberstufen-
zentrums
Oder-Spree. Der Kreistag beschließt die Errichtung einer neuen
Abteilung
am Oberstufenzentrum Oder-Spree, bestehend aus den Berufsfeldern
der
ehemaligen Abteilungen 1 und 2.
Sachdarstellung:
Das Oberstufenzentrum
Oder-Spree wird gegenwärtig an 2 Standorten mit insgesamt
7 Abteilungen geführt. Im
Schuljahr 2013/14 besuchten 3 023 Auszubildende, Schülerinnen
und Schüler die
Einrichtung. Die einzelnen Abteilungen gliedern sich in entsprechende
Berufsfelder:
ALT |
NEU |
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Abteilung 1 - Berufsvorbereitung
(Region West) - Friseure - 1jährige Fachoberschule |
Abteilung
1 -Standort
Fürstenwalde- |
Abteilung 2 - Berufe der
Beschichtungstechnik - Farb- und Raumtechnik - Berufsfachschule
gestaltungstechnische Assistenten |
|
Abteilung 3 - Metalltechnik - Kunststofftechnik - Orthopädietechnik |
Abteilung 2 -Standort
Fürstenwalde- |
Abteilung 4 - Wirtschaft, Verwaltung
und Logistik |
Abteilung
3 -Standort
Fürstenwalde- |
Abteilung 5 - berufliches Gymnasium |
Abteilung
4 -Standort
Fürstenwalde- |
Abteilung 6 - soziale Berufe |
Abteilung
5 -Standort
Eisenhüttenstadt- |
Abteilung 7 - Berufsvorbereitung
(Region Ost) - Elektrotechnik - Metalltechnik |
Abteilung
6 -Standort
Eisenhüttenstadt- |
Die Abteilungen 1 und 2
befinden sich am Standort in Fürstenwalde. Die vorgeschlagene Strukturänderung
wird auf Grund der sinkenden Anzahl von Auszubildenden, Schülerinnen und
Schülern in den beiden Abteilungen notwendig. Während die übrigen Abteilungen
der vorwiegend dualen Ausbildung jeweils ca. 600 – 700 Auszubildende beschulen,
werden in der Abteilung 1 nur 238 Auszubildende und in der Abteilung 2 338 Auszubildende unterrichtet.
Die neu zu errichtende
Abteilung hätte dann eine stabile Größe von ca. 600 Auszubildenden.
Für den Träger des
Oberstufenzentrums, den Landkreis Oder-Spree, ergeben sich aus der Strukturveränderung
keine finanziellen Mehrbelastungen. Der Schulträger hat jedoch gemäß § 105
des Brandenburgischen Schulgesetzes über die Änderung der Schulstruktur einen
entsprechenden Beschluss herbeizuführen, der dem Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport zur Genehmigung vorzulegen ist. Die Mitwirkungsgremien wurden
im Vorfeld einbezogen.
Finanzielle Auswirkungen:
K E I N E