Betreff
Baubeschluss zum Neubau eines straßenbegleitenden Radweges parallel zur Kreisstraße
K 6709 vom Ortsausgang Kieselwitz bis zum Ortseingang Fünfeichen (2. BA).
Vorlage
052/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und der baulichen Realisierung des Radweges an der Kreisstraße K 6709 von Kieselwitz bis Fünfeichen auf einer Länge von 3.360 m.

 

 

Sachdarstellung:

Auf der Grundlage der Radwegenetzkonzeption des Landkreises Oder-Spree, Planungszeit-raum bis 2016 und des Kreisstraßenbedarfsplanes (KT-Beschluss Nr. 014/26/2013) ist zur Komplettierung des kreislichen Radwegenetzes die Netzlücke zwischen dem Schlaubetal und der Oderniederung zu schließen. Mit der baulichen Realisierung des Radweges an der

K 6709 in 2 Bauabschnitten (1. BA Kieselwitz - L 43, Bauausführung 2014 und 2. BA Kieselwitz - Fünfeichen, Bauausführung 2015) werden die bestehenden Radwege an der Bundesstraße

B 246 und der Landesstraße L 43 miteinander verbunden.

Unmittelbar straßenbegleitend geführte Radwege erhöhen durch die Trennung der Verkehrs-arten die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Der Radweg dient neben der Sicherung der Schülerverkehre von Groß Muckrow, Klein Muckrow und Treppeln zum Schulstandort Fünfeichen auch dem Alltagsverkehr sowie dem touristischen Freizeitverkehr.

 

In Umsetzung des Baubeschlusses vom  27.11.2013 (KT-Beschluss Nr. 043/2013),  1. Bau- abschnitt von der L 43 bis zum OE Kieselwitz und des Grundsatzbeschlusses vom 09.04.2014 (KT-Beschluss Nr. 016/2014) zur planerischen Vorbereitung des Neubaus des 2. Bauabschnittes von Kieselwitz nach Fünfeichen hat die Verwaltung einen Fördermittelantrag gemäß der „Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) an den Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost, zur Finanzierung der Maßnahme gestellt. Die Bereitstellung der beantragten Zuwendungen erfolgte im ersten Quartal dieses Jahres.

  

Der Radwegeabschnitt zwischen Kieselwitz und Fünfeichen hat eine Länge von 3.360 m. Die Trassenführung orientiert sich an der vorhandenen Kreisstraße.

Der Radweg beginnt am Ortsausgang Kieselwitz und verläuft in Richtung Fünfeichen. Er schließt auf der Westseite an den vorhandenen gemeindlichen Gehweg, welcher für Radfahrer frei gegeben ist, an.

Der Neubau der Radfahrbahn mit einer Regelausbaubreite von 2,00 m wird außerorts in Asphaltbauweise und in der Ortslage Fünfeichen in Pflasterbauweise realisiert.

Der versickerungsfähige Baugrund im Trassierungsbereich gestattet die Oberflächenent-wässerung des Radweges über das Quergefälle und das Bankett in die straßenbegleitende Grabenmulde. 

Die Streckencharakteristik der Trasse ist durch topographisch sehr bewegtes Gelände geprägt, woraus sich ein erhöhter Aufwand für den Erdbau ergibt.

Für den erforderlichen Grunderwerb liegen die Zustimmungen der Grundstückseigentümer vor, so dass Planungssicherheit gegeben ist.     

Bodenneuversiegelungen und trassierungsbedingte Gehölzrodungen werden durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Geplant ist die Komplettierung der Allee an der  

K 6709 durch 160 Neupflanzungen, die Anlage baumüberschirmter Hecken im Umfang von 0,162 ha und die Unterpflanzung eines monostrukturierten Kiefernbestandes mit verschiedenen Laubholzarten auf einer Fläche von ca.1 ha.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Für die laufende Unterhaltung des Radweges (Mäh- und Reinigungsarbeiten, Herstellen von Lichtraumprofil, Schneiden von Strauchwerk) sind jährlich ca. 5.000 € (ca. 0,68 € pro m2) erforderlich.

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

Kostenberechnung zur Entwurfsplanung Juli 2014 - 2. BA (Kieselwitz – Fünfeichen) 

 

                                      644.100 €

 

(Kostenberechnung Nov. 2013:  591.300 €) zzgl. E./A.-Maßnahmen 52.800 €

 

 

Objektbezogene Zuwendungen

 

Zuweisungen vom Land              375.000 €

Anteil von Gemeinde                      8.800 €               

 

 

Veranschlagung

im Ergebnisplan/ Finanzplan 2014

 

2. Bauabschnitt 

(Kieselwitz-Fünfeichen)

 

bisher bereitgestellt:        44.000 €                                     

Ansatz 2014                    29.300 €

Ansatz 2015                  518.000 €

gesamt                         591.300 €

             

 

Produktsachkonto

 

 

 

 

54210.7852091020

 

 

 

54210.6811091020

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

                  

 

 

 

 

 

 

 

375.000 €

 

 

In der Haushaltsplanung 2015 ist zu berücksichtigen, dass sich gegenüber der Kostenschätzung vom November 2013 die Baukosten um 47.200 € erhöhen, da diese noch keine Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen (E./A-Maßn.) beinhaltete. Die Planungskosten erhöhen sich anteilig um 5.600 €.

 

Der Zuwendungsbescheid über 375.000 € liegt dem LOS seit April 2014 vor. Die erforderliche Vereinbarung zwischen der Kreisverwaltung und der Gemeinde zum Bau des Radweges befindet sich im Umlaufverfahren.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Nach der Kostenschätzung vom November 2013 für den Neubau des straßenbegleitenden Radweges parallel zur Kreisstraße K 6709 (2. Bauabschnitt) wurden finanzielle Mittel in Höhe von 591.300 € beantragt und in den Finanzhaushalt bis einschließlich 2015 eingestellt. Durch die noch zu berücksichtigenden Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen erhöhen sich nunmehr die Investitionskosten um  52.800 €, so dass der bisherige Ansatz bei den Auszahlungen im Finanzplan 2015 von 518.000 € auf 570.800 € zu erhöhen ist.

Des Weiteren wurde im Finanzplan 2015 eine Zuweisung vom Land Brandenburg in Höhe von 375.000 € eingestellt. Der Gemeindeanteil beträgt 8.800 €. Somit hat der Landkreis bei der Finanzierung des 2. Bauabschnitts einen Eigenanteil in Höhe von 260.300 € zu tragen. Die Deckung der Investitionskosten kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden.  

 

 

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

Anlage:

Kartenauszug