K 6709 vom Ortsausgang Kieselwitz bis zum Ortseingang Fünfeichen (2. BA).
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
weiteren Vorbereitung und der baulichen Realisierung des Radweges an der
Kreisstraße K 6709 von Kieselwitz bis Fünfeichen auf einer Länge von 3.360 m.
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage der Radwegenetzkonzeption des
Landkreises Oder-Spree, Planungszeit-raum bis 2016 und des
Kreisstraßenbedarfsplanes (KT-Beschluss Nr. 014/26/2013) ist zur Komplettierung
des kreislichen Radwegenetzes die Netzlücke zwischen dem Schlaubetal und der
Oderniederung zu schließen. Mit der baulichen Realisierung des Radweges an der
K 6709 in 2 Bauabschnitten (1. BA Kieselwitz - L 43,
Bauausführung 2014 und 2. BA Kieselwitz - Fünfeichen, Bauausführung 2015)
werden die bestehenden Radwege an der Bundesstraße
B 246 und der Landesstraße L 43 miteinander verbunden.
Unmittelbar straßenbegleitend geführte Radwege erhöhen
durch die Trennung der Verkehrs-arten die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer.
Der Radweg dient neben der Sicherung der Schülerverkehre von Groß Muckrow,
Klein Muckrow und Treppeln zum Schulstandort Fünfeichen auch dem Alltagsverkehr
sowie dem touristischen Freizeitverkehr.
In Umsetzung des Baubeschlusses vom 27.11.2013 (KT-Beschluss Nr. 043/2013), 1. Bau- abschnitt von der L 43 bis zum OE
Kieselwitz und des
Grundsatzbeschlusses vom 09.04.2014 (KT-Beschluss Nr. 016/2014) zur planerischen Vorbereitung des Neubaus des 2.
Bauabschnittes von Kieselwitz nach Fünfeichen hat die Verwaltung einen Fördermittelantrag
gemäß der „Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) an
den Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost, zur Finanzierung der
Maßnahme gestellt. Die Bereitstellung der beantragten Zuwendungen erfolgte im
ersten Quartal dieses Jahres.
Der Radwegeabschnitt zwischen Kieselwitz und
Fünfeichen hat eine Länge von 3.360 m. Die Trassenführung orientiert sich an
der vorhandenen Kreisstraße.
Der Radweg beginnt am Ortsausgang Kieselwitz und
verläuft in Richtung Fünfeichen. Er schließt auf der Westseite an den vorhandenen
gemeindlichen Gehweg, welcher für Radfahrer frei gegeben ist, an.
Der Neubau der Radfahrbahn mit einer
Regelausbaubreite von 2,00 m wird außerorts in Asphaltbauweise und in der
Ortslage Fünfeichen in Pflasterbauweise realisiert.
Der versickerungsfähige Baugrund im
Trassierungsbereich gestattet die Oberflächenent-wässerung des Radweges über
das Quergefälle und das Bankett in die straßenbegleitende Grabenmulde.
Die Streckencharakteristik der Trasse
ist durch topographisch sehr bewegtes Gelände geprägt, woraus sich ein erhöhter
Aufwand für den Erdbau ergibt.
Für den erforderlichen Grunderwerb liegen die
Zustimmungen der Grundstückseigentümer vor, so dass Planungssicherheit gegeben
ist.
Bodenneuversiegelungen und trassierungsbedingte
Gehölzrodungen werden durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert.
Geplant ist die Komplettierung der Allee an der
K 6709 durch 160 Neupflanzungen, die
Anlage baumüberschirmter Hecken im Umfang von 0,162 ha und die Unterpflanzung eines monostrukturierten
Kiefernbestandes mit verschiedenen Laubholzarten auf einer Fläche von ca.1 ha.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Für
die laufende Unterhaltung des Radweges (Mäh- und Reinigungsarbeiten, Herstellen
von Lichtraumprofil, Schneiden von Strauchwerk) sind jährlich ca. 5.000 € (ca.
0,68 € pro m2) erforderlich.
Investitionskosten der Maßnahme Kostenberechnung
zur Entwurfsplanung Juli 2014 - 2. BA (Kieselwitz – Fünfeichen)
644.100 € (Kostenberechnung
Nov. 2013: 591.300 €) zzgl.
E./A.-Maßnahmen 52.800 € |
|
Objektbezogene Zuwendungen Zuweisungen vom
Land 375.000 € Anteil von Gemeinde 8.800 € |
Veranschlagung im Ergebnisplan/ Finanzplan 2014 2.
Bauabschnitt (Kieselwitz-Fünfeichen) bisher bereitgestellt: 44.000 € Ansatz 2014 29.300 € Ansatz 2015 518.000 € gesamt 591.300 €
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Produktsachkonto 54210.7852091020 54210.6811091020 |
375.000 € |
In
der Haushaltsplanung 2015 ist zu berücksichtigen, dass sich gegenüber der
Kostenschätzung vom November 2013 die Baukosten um 47.200 € erhöhen, da diese
noch keine Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen (E./A-Maßn.) beinhaltete. Die
Planungskosten erhöhen sich anteilig um 5.600 €.
Der
Zuwendungsbescheid über 375.000 € liegt dem LOS seit April 2014 vor. Die
erforderliche Vereinbarung zwischen der Kreisverwaltung und der Gemeinde zum
Bau des Radweges befindet sich im Umlaufverfahren.
Stellungnahme
der Kämmerei:
Nach der Kostenschätzung
vom November 2013 für den Neubau des straßenbegleitenden Radweges parallel zur Kreisstraße K 6709
(2. Bauabschnitt) wurden finanzielle Mittel in Höhe von 591.300 € beantragt und in den Finanzhaushalt
bis einschließlich 2015 eingestellt. Durch die noch zu berücksichtigenden
Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen erhöhen sich nunmehr die Investitionskosten
um 52.800 €, so dass der bisherige
Ansatz bei den Auszahlungen im Finanzplan 2015 von 518.000 € auf 570.800 € zu
erhöhen ist.
Des Weiteren wurde im
Finanzplan 2015 eine Zuweisung vom Land Brandenburg in Höhe von 375.000 €
eingestellt. Der Gemeindeanteil beträgt 8.800 €. Somit hat der Landkreis bei
der Finanzierung des 2. Bauabschnitts einen Eigenanteil in Höhe von 260.300 €
zu tragen. Die Deckung der Investitionskosten kann aus investiven
Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert
werden.
gez. Wellmer
Amtsleiterin
Anlage:
Kartenauszug