Betreff
Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
009/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr 2012

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über den geprüften Jahresabschluss.

 

Der Jahresabschluss und die den Jahresabschluss zum 31.12.2012 des Landkreises Oder – Spree erläuternden Anlagen entsprechen den Vorschriften des § 82 Abs. 1 und 2  der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i.V.m. den §§ 32 bis 37 und §§ 47 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wurde durch die Kämmerei aufgestellt und am 03.09.2013 durch den Dezernenten für Finanzen, Ordnung und Innenverwaltung (Kämmerer) gemäß § 82 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg festgestellt.

 

Die Prüfung durch das RPA erfolgte im Zeitraum 19.09.2013 bis zum 08.10.2014 (mit Unterbrechungen). Die Prüfung des Jahresabschlusses des LOS zum 31.12.2012 hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch das Rechnungsprüfungsamt wurde am 16.02.2015 erteilt.

 

Am 16.02.2015 wurde der geprüfte Jahresabschluss 2012 durch den Landrat festgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2012 weist ein Gesamtergebnis von 9.313.491,88 € aus, darunter 

im ordentlichen Ergebnis 9.690.753,73 €. Das außerordentliche Ergebnis ist negativ und beträgt  ./. 377.261,85 €.

Der Kreistag hat am 18. April 2012 den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen.

 

Die Haushaltssatzung 2012 war in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen. Die Satzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde am 12.05. 2012 im Amtsblatt des LOS Nr. 04/2012 veröffentlicht. Das Schreiben des Innenministeriums zur Haushaltssatzung 2012 ging beim Landkreis am 05.07.2012 ein. Es enthielt keine Beanstandungen.

 

 

 

 

Die Ursachen für die positive Entwicklung im Jahr 2012 sind sehr vielfältig und werden im Rechenschaftsbericht umfassend und ausführlich dargestellt.

 

Wesentlich haben zur Ergebnisverbesserung insbesondere Minderaufwendungen bei den Kosten der Unterkunft und den kreislichen Betreuungsleistungen (1.498,5 T€), der Umsetzung des Bildungspaketes (950,0 T€), den (reinen) Personalkosten (570,4 T€) sowie der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen
(1.458,0 T€) beigetragen.


Weitere Gründe für das positive Ergebnis sind eine geringere Zuführung zu sowie die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Pensions- und Beihilferückstellungen (1.601,5 T€), die aus der günstigen Ertragslage der Versorgungskasse im Jahr 2012 resultieren.

 

Mehrerträge ergaben sich bei der Leistungsbeteiligung des Bundes für Personal- und Sachaufwendungen des Kommunalen Jobcenters (1.693,4 T€) und den Erstattungen von Schulkosten von anderen Landkreisen und Städten für vorangegangene Jahre (526,8 T€).

 

Auf Grund des guten Abschlusses des Ergebnishaushaltes 2012, der u.a. aus der Nichtrealisierung von Instandsetzungsmaßnahmen und der Beschaffung von beweglichem Anlagevermögen (Festwerte) resultiert, wurde auf den geplanten Einsatz von investiven Schlüsselzuweisungen im Ergebnishaushalt verzichtet (900,0 T€).

 

Der vollständige Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2012 sowie der Prüfbericht des RPA wurden den Fraktionen übergeben.

 

Der Beschlussvorlage sind folgende Unterlagen aus dem Jahresabschluss 2012 beigefügt:

- Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

- Bilanz zum 31.12.2012

- Ergebnis- und Finanzrechnung 2012

- Auszug aus dem Rechenschaftsbericht 2012