Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder-Spree
für das Haushaltsjahr 2012
Sachdarstellung:
Der
Kreistag beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg über den geprüften Jahresabschluss.
Der
Jahresabschluss und die den Jahresabschluss zum 31.12.2012 des Landkreises Oder
– Spree erläuternden Anlagen entsprechen den Vorschriften des § 82 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
i.V.m. den §§ 32 bis 37 und §§ 47 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und
Kassenverordnung (KomHKV).
Der
Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wurde durch die Kämmerei aufgestellt und am 03.09.2013
durch den Dezernenten für Finanzen, Ordnung und Innenverwaltung (Kämmerer)
gemäß § 82 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg festgestellt.
Die
Prüfung durch das RPA erfolgte im Zeitraum 19.09.2013 bis zum 08.10.2014 (mit
Unterbrechungen). Die Prüfung des Jahresabschlusses des LOS zum 31.12.2012 hat
zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch
das Rechnungsprüfungsamt wurde am 16.02.2015 erteilt.
Am
16.02.2015 wurde der geprüfte Jahresabschluss 2012 durch den Landrat festgestellt.
Der
Jahresabschluss 2012 weist ein Gesamtergebnis von 9.313.491,88 € aus,
darunter
im
ordentlichen Ergebnis 9.690.753,73 €. Das außerordentliche Ergebnis ist negativ
und beträgt ./. 377.261,85 €.
Der Kreistag hat am 18.
April 2012 den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen.
Die Haushaltssatzung 2012 war
in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen. Die Satzung enthielt keine
genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde am 12.05. 2012 im Amtsblatt des
LOS Nr. 04/2012 veröffentlicht. Das Schreiben des Innenministeriums zur
Haushaltssatzung 2012 ging beim Landkreis am 05.07.2012 ein. Es enthielt keine
Beanstandungen.
Die
Ursachen für die positive Entwicklung im Jahr 2012 sind sehr vielfältig und
werden im Rechenschaftsbericht umfassend und ausführlich dargestellt.
Wesentlich
haben zur Ergebnisverbesserung insbesondere Minderaufwendungen bei den
Kosten der Unterkunft und den kreislichen Betreuungsleistungen (1.498,5 T€),
der Umsetzung des Bildungspaketes (950,0 T€), den (reinen) Personalkosten
(570,4 T€) sowie der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und
baulichen Anlagen
(1.458,0 T€) beigetragen.
Weitere Gründe für das positive Ergebnis sind eine geringere Zuführung zu sowie
die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Pensions- und Beihilferückstellungen
(1.601,5 T€), die aus der günstigen Ertragslage der Versorgungskasse im Jahr
2012 resultieren.
Mehrerträge ergaben sich bei der
Leistungsbeteiligung des Bundes für Personal- und Sachaufwendungen des Kommunalen
Jobcenters (1.693,4 T€) und den Erstattungen von Schulkosten von anderen
Landkreisen und Städten für vorangegangene Jahre (526,8 T€).
Auf
Grund des guten Abschlusses des Ergebnishaushaltes 2012, der u.a. aus der
Nichtrealisierung von Instandsetzungsmaßnahmen und der Beschaffung von
beweglichem Anlagevermögen (Festwerte) resultiert, wurde auf den geplanten
Einsatz von investiven Schlüsselzuweisungen im Ergebnishaushalt verzichtet
(900,0 T€).
Der
vollständige Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2012 sowie der
Prüfbericht des RPA wurden den Fraktionen übergeben.
Der
Beschlussvorlage sind folgende Unterlagen aus dem Jahresabschluss 2012
beigefügt:
-
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
-
Bilanz zum 31.12.2012
-
Ergebnis- und Finanzrechnung 2012
-
Auszug aus dem Rechenschaftsbericht 2012