Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt, den Landrat des Landkreises Oder-Spree für das
Haushaltsjahr 2012 zu entlasten.
Sachdarstellung:
Der
Kreistag beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Verweigert der
Kreistag die Entlastung oder spricht er diese mit Einschränkungen aus, so hat
er dafür die Gründe anzugeben.
Mit
der Beschlussvorlage 009/2015 hat der
Kreistag den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen.
Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes hat zu keinen Einwendungen geführt; der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat festgestellt, dass der Jahresabschluss 2012 und die
den Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 82 Abs. 1 und 2
der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i. V. m. §§ 32 bis 37 und §§ 47
bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung entsprechen und unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Landkreises Oder – Spree vermitteln.