Betreff
Beschlussfassung über die Entlastung des Landrates des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
010/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, den Landrat des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr 2012 zu entlasten.

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Verweigert der Kreistag die Entlastung oder spricht er diese mit Einschränkungen aus, so hat er dafür die Gründe anzugeben.

 

Mit der Beschlussvorlage  009/2015 hat der Kreistag den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen. Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes hat zu keinen Einwendungen geführt; der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat festgestellt, dass der Jahresabschluss 2012 und die den Jahresabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 82 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i. V. m. §§ 32 bis 37 und §§ 47 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung entsprechen und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Landkreises Oder – Spree vermitteln.