Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt die Aufnahme des Hortes „Klappstulle“ in Erkner in den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung des
Landkreises zum 01.01.2016
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Planungsverantwortung gemäß § 12 Abs.
3 KitaG des Landes Brandenburg hat der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe im Benehmen mit den Trägern und Gemeinden einen Bedarfsplan zur
Kindertagesbetreuung aufzustellen und fortzuschreiben.
Der Bedarfsplan berücksichtigt die Einrichtungen,
die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß §1 KitaG erforderlich sind. Dabei
sind die Erreichbarkeit, die tatsächliche Inanspruchnahme, das Wunsch- und
Wahlrecht gemäß § 5 KitaG und die Realisierung des Förderauftrages gemäß § 3
des KitaG sowie der §§ 22 und 22a SGB VIII als Kriterien zur Aufnahme in den
Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung zu beachten.
Am 01.01.2012 wurde durch den o.g. Träger der Hort
„Klappstulle“ in Erkner eröffnet. Gemäß § 45 SGB VIII hat das Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg am 01.12.2011 eine vorläufige
und ab 05.08.2013 eine endgültige Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung mit
einer Kapazität von 20 Kindern im Grundschulalter erteilt. Am 01.02.2015 ist
die Kapazität gemäß Betriebserlaubnis auf 25 erhöht worden.
Der
Träger der o.g. Kindertagesstätte in
Erkner stellt nunmehr den Antrag zur Aufnahme der Einrichtung in den
Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung zum 01.01.2016.
Das Benehmen mit der Stadt Erkner zur Erforderlichkeit der Einrichtung
wurde hergestellt. Eine entsprechende Stellungnahme der Stadt liegt der Verwaltung des Jugendamtes vor.
Nach erfolgter Prüfung der Kriterien zur Aufnahme in den Bedarfsplan für
Kindertages-betreuung im Landkreis Oder-Spree gemäß § 12 Abs. 3 KitaG
(Erreichbarkeit, tatsächliche Inanspruchnahme, Wunsch- und Wahlrecht und
Realisierung des Förderauftrages gemäß
§ 3 KitaG) durch die Verwaltung konnte festgestellt
werden, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme in den Bedarfsplan erfüllt sind
und somit die Einrichtung erforderlich ist (siehe Anlage).
Anlagen:
Ergebnis der Prüfung der Kriterien zur Aufnahme des
Hortes „Klappstulle“ in der Stadt Erkner
in den Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung des Landkreises Oder-Spree