Betreff
Antrag des Trägers Future e.V. zur Aufnahme des Hortes "Klappstulle" in der Stadt Erkner in den Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung des Landkreises Oder-Spree
Vorlage
029/2015
Aktenzeichen
Dezernat IV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Aufnahme des Hortes  „Klappstulle“ in Erkner in den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung des Landkreises zum 01.01.2016

 

 

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen der Planungsverantwortung gemäß § 12 Abs. 3 KitaG des Landes Brandenburg hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Benehmen mit den Trägern und Gemeinden einen Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung aufzustellen und fortzuschreiben.

Der Bedarfsplan berücksichtigt die Einrichtungen, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß §1 KitaG erforderlich sind. Dabei sind die Erreichbarkeit, die tatsächliche Inanspruchnahme, das Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 KitaG und die Realisierung des Förderauftrages gemäß § 3 des KitaG sowie der §§ 22 und 22a SGB VIII als Kriterien zur Aufnahme in den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung zu beachten.

 

Am 01.01.2012 wurde durch den o.g. Träger der Hort „Klappstulle“ in Erkner eröffnet. Gemäß § 45 SGB VIII hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg am 01.12.2011 eine vorläufige und ab 05.08.2013 eine endgültige Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung mit einer Kapazität von 20 Kindern im Grundschulalter erteilt. Am 01.02.2015 ist die Kapazität gemäß Betriebserlaubnis auf 25 erhöht worden.

 

Der Träger der o.g. Kindertagesstätte  in Erkner stellt nunmehr den Antrag zur Aufnahme der Einrichtung in den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung zum 01.01.2016.

 

Das Benehmen mit der Stadt Erkner zur Erforderlichkeit der Einrichtung wurde hergestellt. Eine entsprechende Stellungnahme der Stadt  liegt der Verwaltung des Jugendamtes vor.

 

Nach erfolgter Prüfung der  Kriterien zur Aufnahme in den Bedarfsplan für Kindertages-betreuung im Landkreis Oder-Spree gemäß § 12 Abs. 3 KitaG (Erreichbarkeit, tatsächliche Inanspruchnahme, Wunsch- und Wahlrecht und Realisierung des Förderauftrages gemäß

§ 3 KitaG) durch die Verwaltung konnte festgestellt werden, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme in den Bedarfsplan erfüllt sind und somit die Einrichtung erforderlich ist (siehe Anlage).

 

 

 

Anlagen:

 

Ergebnis der Prüfung der Kriterien zur Aufnahme des Hortes „Klappstulle“  in der Stadt Erkner in den Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung des Landkreises Oder-Spree