Betreff
Bestellung der Vertreter des Landkreises Oder-Spree für die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallbehandlung "Nuthe-Spree"
Vorlage
035/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestellt neben dem Landrat folgende 7  Personen zu Mitgliedern und deren Stellvertreter für die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallbehandlung Nuthe-Spree:

Mitglieder                                                                 pers. Stellvertreter

SPD    .........................                                           ...................

SPD:..........................                                 ...................

DIE LINKE:....................                                        ...................

DIE LINKE:....................                                        ...................

CDU: .........................                                            ...................

B-J-A/FDP/BVFO:...............                      ...................

BVB/Freie Wähler:.............                       ...................

 

Sachdarstellung:

 

 

§ 5 der Satzung des Zweckverbandes sieht neben dem Sitz des Landrates sieben weitere Sitze für Vertreter des Landkreises Oder-Spree vor. Die Sitzverteilung richtet sich nach den Vorschriften der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) zur Sitzverteilung in den Ausschüssen (§ 41).

§ 41 Abs. 2 BbgKVerf sieht hierfür das Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer vor. Zu Vertretern können Abgeordnete und Bedienstete des Landkreises Oder-Spree bestellt werden, die von den vorschlagsberechtigten Fraktionen benannt werden.

 

Anlagen:

 

Berechnung Hare-Niemeyer