Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die
Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und baulichen
Realisierung des Ausbaus der K 6746, Abschnitt 10 der Ortsdurchfahrt Selchow, Baulänge 1.052 m.
Die Beschlussfassung erfolgt
vorbehaltlich der Fördermittelbereitstellung durch den Landes-betriebs
Straßenwesen, Niederlassung Ost.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des vom
Kreistag als Handlungsgrundlage für die Verwaltung beschlossenen
Kreisstraßenbedarfsplanes
(KT-Beschluss Nr. 014/26/2013) bereitet die Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree
derzeit den grundhaften Ausbau des Abschnittes 10 der Kreisstraße 6746 der
Ortsdurchfahrt Selchow planerisch vor.
Der grundhafte Ausbau der K 6746 (10) ist eine
wichtige Maßnahme zur Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur der Stadt
Storkow (Mark), insbesondere für den Ortsteil Selchow.
Der Ausbauabschnitt OD
Selchow verläuft innerorts, beidseitig bebaut, über eine Länge von ca. 1.000 m
in Nord-Süd-Richtung, nördlich der Ortslage bindet die Bundesstraße 246 an und
in Richtung Süden endet die Kreisstraße 6746 im Ortsteil Schwerin der Stadt
Storkow (Mark).
Schadensbild:
Die vorhandene Fahrbahn der
Ortsdurchfahrt Selchow hat einen durchgehenden asphaltierten Deckenbelag mit
Befestigungsstärken von 8 – 32 cm. Darunter befinden sich sowohl ungebundene
Tragschichten (Schotter, Recycling, Natursteinpflaster) als auch hydraulisch
gebundene Schichten (Beton) in unterschiedlichen Dicken. Die Fahrbahnbreite
differiert gegenwärtig zwischen 4,50 m und 6,90 m.
Der vorhandene Straßenaufbau variiert in seinen
ungebundenen und gebundenen Konstruktionsschichten und ist durch zahlreiche
Schäden gekennzeichnet.
Der bestehende
Fahrbahnaufbau ist inhomogen und entspricht nicht der Richtlinie für die Standardisierung
des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO). Der Fahrbahnbelag weist
durchschlagende Längs- und Netzrisse sowie diverse Flickstellen und
Ausmagerungen auf.
Eine geordnete Oberflächenentwässerung der
Kreisstraße ist lediglich punktuell vorhanden. Die Regenwasserverbringung über
Sickerschächte entspricht jedoch nicht den wasser-rechtlichen Forderungen. Der
zur Verfügung stehende öffentliche Raum bietet abschnitts-weise
straßenbegleitend unbefestigte Seitenstreifen, auf denen sich das anfallende Ober-
flächenwasser sammelt und aufgrund der anstehenden schluffigen Sande nur
langsam versickert.
Verkehrsbelegung:
Im Ergebnis der Verkehrszählung (Stand: September
2014) wurde bezogen auf 24 h folgende Verkehrsbelegung ermittelt:
Insgesamt 754
Kfz
davon 26 Lkw
zuzüglich 14 Wagenläufe des ÖPNV-Bus.
Bauliche Realisierung:
Die Erneuerung der Fahrbahn in der Ortslage Selchow
soll als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren im Sinne der RStO 12 für die
Belastungsklasse 1,0 ausgeführt werden.
Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt. Im Trassenbereich stehen in
Planums-höhe sowohl frostempfindliche als auch frostunempfindliche Böden an.
Folgender Fahrbahnaufbau ist konzipiert:
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Die Fahrbahnbreite wird entsprechend der RASt 06
für angebaute Straßen und dem OD Leitfaden Land Brandenburg 2011 innerorts mit
5,50 m bemessen. In
den Kurven wird die Fahrbahn gemäß den fahrgeometrischen Bewegungsräumen und
der daraus resultierenden Flächeninanspruchnahme für den Begegnungsfall Bus /
Pkw verbreitert.
Neben der Fahrbahnerneuerung sind Anlagen für die
Entwässerung der Verkehrsflächen erforderlich. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten kann
ein Teil des Niederschlags-wassers über oberirdische Versickerungsanlagen vor
Ort verbracht werden. Der verbleibende Teil wird über eine geschlossene
Entwässerungsanlage in einen geeigneten Vorfluter abgeleitet. Als Vorflut dienen eine
herzustellende Versickerungsanlage und ein vorhandener Graben (Gewässer 2.
Ordnung). Für
die Einleitung in den gewählten Vorfluter ist die Vorreinigung über eine
Sedimentationsanlage erforderlich.
Die in Baulast der Stadt Storkow (Mark)
befindlichen, vorhandenen straßenbegleitenden, die Grundstücke erschließenden Gehwege sollen
laut Aufgabenstellung der Stadt erhalten bleiben. Der notwendige Neubau eines
ca. 160m langen Gehwegabschnittes wird im Auftrag der Stadt Storkow (Mark) im
Zuge der Fahrbahnerneuerung realisiert.
Ebenso werden Gemeindestraßenanbindungen optimiert,
die Fläche vor der Gaststätte umgestaltet und der Parkplatz im Angerbereich
strukturiert.
Hierzu
haben der Landkreis und die Stadt Storkow (Mark) eine Vereinbarung zur Planung
und Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme abgeschlossen.
Die Straßenbaumaßnahme hat
eine geringe Neuversiegelung von Grund und Boden, (ca. 150 m²) zur Folge. Die
Fällung eines Jungbaumes zur Schaffung von Baufreiheit für den Regenwasserkanal ist unumgänglich.
Es besteht in geringem
Umfang Kompensationsbedarf, welcher mit der Pflanzung von 4 großkronigen
Laubbäumen in der Ortslage Selchow ausgeglichen wird.
Finanzielle Auswirkungen: ja
In Umsetzung des vom
Kreistag am 15. April 2015 beschlossenen Haushaltsplanes 2015 des Landkreises Oder-Spree
(Beschluss-Nr. 005.1/2015) ist der grundhafte Ausbau der Kreisstraße K 6746 (10), OD Selchow in den Jahren
2015/2016 planerisch vorzubereiten und in 2017 baulich zu realisieren.
Das zuständige Fachamt
stellte für den o.g. Kreisstraßenabschnitt bereits am 27.03.2015 einen
Fördermittelantrag
(50 % Förderung gemäß Rili KStB Bbg) beim zuständigen Landesbetrieb
Straßenwesen, Niederlassung Ost. Die finanziellen Mittel sind für
das Jahr 2016 avisiert.
Nach dem grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt
Selchow bedarf die Fahrbahn in den nächstfolgenden zehn Jahren keiner
erheblichen Instandsetzungsmaßnahmen.
Die jährlichen Unterhaltungsaufwendungen für die
offenen und geschlossenen Anlagen zur Oberflächenwasserableitung sind zu
berücksichtigen.
Investitionskosten der Maßnahme (Kostenberechnung Stand September 2015) 970.000
€ |
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Objektbezogene Zuwendung (Fördermittelantrag Stand März 2015, Vereinbarung
mit Gemeinde Stand September 2015) Zuweisungen
vom Land 420.000 € Anteil
von Gemeinde 57.000 € |
Veranschlagung im
Ergebnisplan/ Finanzplan 2015 bisher bereitgestellt: 0 € Ansatz 2015 36.000 € Ansatz 2016 30.000 € Ansatz 2017 904.000 €
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Produktsachkonto 54210.7852461010 54210.7852461010 54210.7852461010 54210.6811461010 |
440.000 € |
Stellungnahme
der Kämmerei:
Für den grundhaften Ausbau der K 6746
Abschnitt 10 - Ortsdurchfahrt Selchow wurden im Haushaltsjahr 2015 finanzielle
Mittel für Planungsleistungen in Höhe von 36.000 € eingestellt. Mit der
Erarbeitung des Haushaltsplans 2016 wurde vom Fachamt ein weiterer
Finanzmittelbedarf für Planungs- und Bauleistungen in Höhe von 934.000 €
angemeldet, der in den Finanzplan 2016 eingestellt werden soll.
Weiterhin sollen zur
Finanzierung der Maßnahme Zuweisungen vom Land Brandenburg in Höhe von 420.000
€ für das Haushaltsjahr 2016 eingestellt werden. Der Gemeindeanteil beträgt 57.000 €. Somit hat der Landkreis zur Finanzierung der Baumaßnahme einen
Eigenanteil in Höhe von 493.000 € zu tragen. Die Deckung der Investitionskosten
kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises
gesichert werden.
gez. Wellmer
Amtsleiterin Kämmerei
Anlage:
Kartenauszug