Betreff
Grundsatz- und Baubeschluss zur Vorbereitung und Durchführung des grundhaften Ausbaus der K 6746, Abschnitt 10 - Ortsdurchfahrt Selchow
Vorlage
043/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und baulichen Realisierung des Ausbaus der K 6746, Abschnitt 10 der Ortsdurchfahrt Selchow,   Baulänge 1.052 m.

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Fördermittelbereitstellung durch den Landes-betriebs Straßenwesen, Niederlassung Ost.  

 

 

Sachdarstellung:

 

In Umsetzung des vom Kreistag als Handlungsgrundlage für die Verwaltung beschlossenen

Kreisstraßenbedarfsplanes (KT-Beschluss Nr. 014/26/2013) bereitet die Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree derzeit den grundhaften Ausbau des Abschnittes 10 der Kreisstraße 6746 der Ortsdurchfahrt Selchow planerisch vor.

 

Der grundhafte Ausbau der K 6746 (10) ist eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur der Stadt Storkow (Mark), insbesondere für den Ortsteil Selchow.

 

Der Ausbauabschnitt OD Selchow verläuft innerorts, beidseitig bebaut, über eine Länge von ca. 1.000 m in Nord-Süd-Richtung, nördlich der Ortslage bindet die Bundesstraße 246 an und in Richtung Süden endet die Kreisstraße 6746 im Ortsteil Schwerin der Stadt Storkow (Mark).

 

Schadensbild:

 

Die vorhandene Fahrbahn der Ortsdurchfahrt Selchow hat einen durchgehenden asphaltierten Deckenbelag mit Befestigungsstärken von 8 – 32 cm. Darunter befinden sich sowohl ungebundene Tragschichten (Schotter, Recycling, Natursteinpflaster) als auch hydraulisch gebundene Schichten (Beton) in unterschiedlichen Dicken. Die Fahrbahnbreite differiert gegenwärtig zwischen 4,50 m und 6,90 m.

Der vorhandene Straßenaufbau variiert in seinen ungebundenen und gebundenen Konstruktionsschichten und ist durch zahlreiche Schäden gekennzeichnet.

Der bestehende Fahrbahnaufbau ist inhomogen und entspricht nicht der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO). Der Fahrbahnbelag weist durchschlagende Längs- und Netzrisse sowie diverse Flickstellen und Ausmagerungen auf.

 

Eine geordnete Oberflächenentwässerung der Kreisstraße ist lediglich punktuell vorhanden. Die Regenwasserverbringung über Sickerschächte entspricht jedoch nicht den wasser-rechtlichen Forderungen. Der zur Verfügung stehende öffentliche Raum bietet abschnitts-weise straßenbegleitend unbefestigte Seitenstreifen, auf denen sich das anfallende Ober- flächenwasser sammelt und aufgrund der anstehenden schluffigen Sande nur langsam versickert.

 

 

Verkehrsbelegung:

 

Im Ergebnis der Verkehrszählung (Stand: September 2014) wurde bezogen auf 24 h folgende Verkehrsbelegung ermittelt:

 

Insgesamt                               754 Kfz

davon                                        26 Lkw

zuzüglich                                   14 Wagenläufe des ÖPNV-Bus.

 

 

Bauliche Realisierung:

 

Die Erneuerung der Fahrbahn in der Ortslage Selchow soll als grundhafter Ausbau im Tiefeinbauverfahren im Sinne der RStO 12 für die Belastungsklasse 1,0 ausgeführt werden.

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt. Im Trassenbereich stehen in Planums-höhe sowohl frostempfindliche als auch frostunempfindliche Böden an.

 

 

Folgender Fahrbahnaufbau ist konzipiert:

 

Bereich mit F1-Böden (frostunempfindlich)

(gem. RStO 12, Tafel 1, Zeile 5)

 

Bereich mit F3-Böden (stark frostempfindlich)

(gem. RStO 12, Tafel 1, Zeile 3)

3,5 cm

10,5 cm

    30,0 cm

Asphaltdecke

Asphalttragschicht

Schottertragschicht

 

      3,5 cm

    10,5 cm

    15,0 cm

    36,0 cm

Asphaltdecke

Asphalttragschicht

Schottertragschicht

Frostschutzschicht

 S 44,0 cm

Gesamtaufbau auf

frostunempfindlichem Material

 

 S 65,0 cm

Gesamtaufbau auf stark

frostempfindlichem Boden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fahrbahnbreite wird entsprechend der RASt 06 für angebaute Straßen und dem OD Leitfaden Land Brandenburg 2011 innerorts mit 5,50 m bemessen. In den Kurven wird die Fahrbahn gemäß den fahrgeometrischen Bewegungsräumen und der daraus resultierenden Flächeninanspruchnahme für den Begegnungsfall Bus / Pkw verbreitert.

 

Neben der Fahrbahnerneuerung sind Anlagen für die Entwässerung der Verkehrsflächen erforderlich. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten kann ein Teil des Niederschlags-wassers über oberirdische Versickerungsanlagen vor Ort verbracht werden. Der verbleibende Teil wird über eine geschlossene Entwässerungsanlage in einen geeigneten Vorfluter abgeleitet. Als Vorflut dienen eine herzustellende Versickerungsanlage und ein vorhandener Graben (Gewässer 2. Ordnung). Für die Einleitung in den gewählten Vorfluter ist die Vorreinigung über eine Sedimentationsanlage erforderlich.

 

Die in Baulast der Stadt Storkow (Mark) befindlichen, vorhandenen straßenbegleitenden, die  Grundstücke erschließenden Gehwege sollen laut Aufgabenstellung der Stadt erhalten bleiben. Der notwendige Neubau eines ca. 160m langen Gehwegabschnittes wird im Auftrag der Stadt Storkow (Mark) im Zuge der Fahrbahnerneuerung realisiert.

Ebenso werden Gemeindestraßenanbindungen optimiert, die Fläche vor der Gaststätte umgestaltet und der Parkplatz im Angerbereich strukturiert.

Hierzu haben der Landkreis und die Stadt Storkow (Mark) eine Vereinbarung zur Planung und Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme abgeschlossen.

 

Die Straßenbaumaßnahme hat eine geringe Neuversiegelung von Grund und Boden, (ca. 150 m²) zur Folge. Die Fällung eines Jungbaumes zur Schaffung von Baufreiheit für den   Regenwasserkanal ist unumgänglich.

Es besteht in geringem Umfang Kompensationsbedarf, welcher mit der Pflanzung von 4 großkronigen Laubbäumen in der Ortslage Selchow ausgeglichen wird.  

 

Finanzielle Auswirkungen:  ja

In Umsetzung des vom Kreistag am 15. April 2015 beschlossenen Haushaltsplanes 2015 des Landkreises Oder-Spree (Beschluss-Nr. 005.1/2015) ist der grundhafte Ausbau der Kreisstraße  K 6746 (10), OD Selchow in den Jahren 2015/2016 planerisch vorzubereiten und in 2017 baulich zu realisieren.

Das zuständige Fachamt stellte für den o.g. Kreisstraßenabschnitt bereits am 27.03.2015 einen Fördermittelantrag (50 % Förderung gemäß Rili KStB Bbg) beim zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen, Niederlassung Ost. Die finanziellen Mittel sind für das Jahr 2016 avisiert.   

 

Nach dem grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt Selchow bedarf die Fahrbahn in den nächstfolgenden zehn Jahren keiner erheblichen Instandsetzungsmaßnahmen.

Die jährlichen Unterhaltungsaufwendungen für die offenen und geschlossenen Anlagen zur Oberflächenwasserableitung sind zu berücksichtigen.

 

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

(Kostenberechnung Stand September 2015) 

 

                                      970.000 €

 

 

Objektbezogene Zuwendung

(Fördermittelantrag Stand März 2015,

 Vereinbarung mit Gemeinde Stand September 2015) 

 

Zuweisungen vom Land       420.000 €

Anteil von Gemeinde              57.000 €               

 

 

Veranschlagung

im Ergebnisplan/ Finanzplan 2015

 

 

bisher bereitgestellt:                 0 €                                     

Ansatz 2015                    36.000 €

Ansatz 2016                    30.000 €

Ansatz 2017                  904.000 €

 

             

 

Produktsachkonto

 

 

 

54210.7852461010

54210.7852461010

54210.7852461010

 

54210.6811461010

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

                 

 

 

 

 

 

 

440.000 €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

 

Für den grundhaften Ausbau der K 6746 Abschnitt 10 - Ortsdurchfahrt Selchow wurden im Haushaltsjahr 2015 finanzielle Mittel für Planungsleistungen in Höhe von 36.000 € eingestellt. Mit der Erarbeitung des Haushaltsplans 2016 wurde vom Fachamt ein weiterer Finanzmittelbedarf für Planungs- und Bauleistungen in Höhe von 934.000 € angemeldet, der in den Finanzplan 2016 eingestellt werden soll. 

 

Weiterhin sollen zur Finanzierung der Maßnahme Zuweisungen vom Land Brandenburg in Höhe von 420.000 € für das Haushaltsjahr 2016 eingestellt werden. Der Gemeindeanteil  beträgt 57.000 €. Somit hat der Landkreis zur Finanzierung der Baumaßnahme einen Eigenanteil in Höhe von 493.000 € zu tragen. Die Deckung der Investitionskosten kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden.  

 

 

 

 

 

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin Kämmerei

 

Anlage:

Kartenauszug