Betreff
Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung -Abfallgebührensatzung-
Vorlage
054/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die 3. Änderungssatzung der Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung – Abfallgebührensatzung – vom 02.12.2015 (Anlage 1).

 

 

Sachdarstellung:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf der 3. Änderungssatzung (AGS) des Landkreises Oder-Spree soll die Abfallgebührensatzung vom 28.11.2012 inkl. der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2013 und der 2. Änderungssatzung vom 03.12.2014 – wie in der Anlage dargestellt – aktualisiert werden.

 

In der Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung der AGS sind die Änderungen ge­kennzeichnet (Anlage 2).

 

Die Gebührenkalkulation ist in der Anlage 3 dargestellt.

 

§ 2

Der Absatz 3 wird gestrichen, da der Inhalt wortgleich in der Abfallentsorgungsatzung § 5 Absatz 2 Satz 7 geregelt ist.

Der Absatz 5 erhält den zusätzlichen Verweis auf die Aufzählung aller Abfallentsorgungs­anlagen des KWU-Entsorgung.

 

§ 4

Im Absatz 1 Satz 2 wurde „eines jeden Kalenderjahres“ eingefügt, um den zeitlichen Rahmen präziser abzustecken.

Im Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 Satz 2 wurden die redaktionellen Änderungen der Abfallentsorgungssatzung übernommen, um die Satzungen zu vereinheitlichen.

Der Absatz 4 erhält zusätzlich den Verweis auf die Abfallentsorgungssatzung, welche an dieser Stelle die Gewerbegrundstücke definiert.

Im Absatz 6 wurde ein zusätzlicher Satz hinter Satz 2 eingefügt, um nicht nur die Antragstellung, sondern auch die Beendigung der gewünschten Sonderleerungen zu regeln. Dies ist insofern wichtig, da oftmals sehr kurzfristig ein Ende dieser Zusatzleistung vom Anschlusspflichtigen bekanntgegeben wird.

Im Absatz 8 wurde der Verweis gestrichen. Dieser verweist auf einen weiteren Verweis und ist in dieser Form nicht im Sinne einer verständlichen Satzung.

Im Absatz 9 wurde dieser Verweis ebenfalls aus den gleichen Gründen gestrichen. Weiterhin wurde der Absatz verständlicher gefasst.

Der Satz 2 und der Satz 10 erhalten redaktionelle Anpassungen, um das Verständnis zu fördern.

§ 5

Die Gebührensätze wurden neu kalkuliert und sind den Anlagen zu entnehmen.

Die bisherigen Gebührensätze in den Absätzen 1 bis 4 und 11 bleiben erhalten, werden aber vollständigkeitshalber mit angeführt.

Die Gebührensätze in den Absätzen 5 bis 10 haben sich geringfügig geändert.

Die Änderungen ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, die der BV als Anlage 3 beiliegt. Die Kalkulation erfolgte für 2016 und gilt für ein Jahr.

 

§ 6

Generell wird nur von Gebührenentstehung, Gebührenänderung und Gebührenbeendigung gesprochen. Daher wurden sowohl im Paragraphentitel als auch in den jeweiligen Textpassagen der folgenden Absätze die Wortsilbe „-pflicht“ gestrichen.

Die Absätze 2 und 3 wurden zum besseren Verständnis zusammengefasst. Da oftmals eine Sonderleerung angemeldet und kurz danach wieder abgemeldet wird, wurde die Entstehung der Gebühr geändert.

Der Absatz 3 entfällt, somit rücken die Absätze 4,5 und 6 auf.

§ 7

Um die Verständlichkeit zu verbessern, wurde im Absatz 2 b) ein Verweis zum § 5 eingefügt.

 

§ 8

Im Absatz 3 waren bisher Reduzierungen der Mindestleerungen möglich, wenn eine Person amtlich gemeldet ist und keine Abfallgemeinschaft mit einer Gewerbeeinheit gebildet wurde. Im Sinne der Gleichbehandlung werden nun alle Arten von Abfallgemeinschaften nach § 5 Absatz 5 der Abfallentsorgungssatzung einbezogen.

 

 

 

 

 

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                  Landrat                                                     Dezernent

 

 

 

Anlagen 1 und 2 im Entwurf

Anlage 3 - Gebührenkalkulation