Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree
beschließt die 3. Änderungssatzung der Satzung des Landkreises Oder-Spree über
die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung – Abfallgebührensatzung –
vom 02.12.2015 (Anlage 1).
Sachdarstellung:
Mit dem vorliegenden Entwurf der 3.
Änderungssatzung (AGS) des Landkreises Oder-Spree soll die
Abfallgebührensatzung vom 28.11.2012 inkl. der 1. Änderungssatzung vom
27.11.2013 und der 2. Änderungssatzung vom 03.12.2014 – wie in der Anlage
dargestellt – aktualisiert werden.
In der Gegenüberstellung der alten zur neuen
Fassung der AGS sind die Änderungen gekennzeichnet (Anlage 2).
Die Gebührenkalkulation ist in der Anlage 3
dargestellt.
§ 2
Der Absatz 3 wird gestrichen, da der Inhalt wortgleich in der
Abfallentsorgungsatzung § 5 Absatz 2 Satz 7 geregelt ist.
Der Absatz 5 erhält den zusätzlichen Verweis auf die Aufzählung
aller Abfallentsorgungsanlagen des KWU-Entsorgung.
§ 4
Im Absatz 1 Satz 2 wurde „eines jeden Kalenderjahres“ eingefügt, um den
zeitlichen Rahmen präziser abzustecken.
Im Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 Satz 2 wurden die redaktionellen
Änderungen der Abfallentsorgungssatzung übernommen, um die Satzungen zu
vereinheitlichen.
Der Absatz 4 erhält zusätzlich den Verweis auf die
Abfallentsorgungssatzung, welche an dieser Stelle die Gewerbegrundstücke
definiert.
Im Absatz 6 wurde ein zusätzlicher Satz hinter Satz 2 eingefügt, um
nicht nur die Antragstellung, sondern auch die Beendigung der gewünschten
Sonderleerungen zu regeln. Dies ist insofern wichtig, da oftmals sehr
kurzfristig ein Ende dieser Zusatzleistung vom Anschlusspflichtigen
bekanntgegeben wird.
Im Absatz 8 wurde der Verweis gestrichen. Dieser verweist auf einen
weiteren Verweis und ist in dieser Form nicht im Sinne einer verständlichen
Satzung.
Im Absatz 9 wurde dieser Verweis ebenfalls aus den gleichen Gründen
gestrichen. Weiterhin wurde der Absatz verständlicher gefasst.
Der Satz 2 und der Satz 10 erhalten redaktionelle Anpassungen, um das
Verständnis zu fördern.
§ 5
Die Gebührensätze wurden neu kalkuliert und sind den Anlagen zu entnehmen.
Die bisherigen Gebührensätze in den Absätzen 1 bis 4 und 11 bleiben
erhalten, werden aber vollständigkeitshalber mit angeführt.
Die Gebührensätze in den Absätzen 5 bis 10 haben sich geringfügig
geändert.
Die Änderungen ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, die der BV als
Anlage 3 beiliegt. Die Kalkulation erfolgte für 2016 und gilt für ein Jahr.
§ 6
Generell wird nur von Gebührenentstehung, Gebührenänderung und
Gebührenbeendigung gesprochen. Daher wurden sowohl im Paragraphentitel als auch
in den jeweiligen Textpassagen der folgenden Absätze die Wortsilbe „-pflicht“ gestrichen.
Die Absätze 2 und 3 wurden zum besseren Verständnis zusammengefasst. Da
oftmals eine Sonderleerung angemeldet und kurz danach wieder abgemeldet wird,
wurde die Entstehung der Gebühr geändert.
Der Absatz 3 entfällt, somit rücken die Absätze 4,5 und 6 auf.
§ 7
Um die
Verständlichkeit zu verbessern, wurde im Absatz 2 b) ein Verweis zum § 5
eingefügt.
§ 8
Im Absatz 3 waren
bisher Reduzierungen der Mindestleerungen möglich, wenn eine Person amtlich
gemeldet ist und keine Abfallgemeinschaft mit einer Gewerbeeinheit gebildet
wurde. Im Sinne der Gleichbehandlung werden nun alle Arten von
Abfallgemeinschaften nach § 5 Absatz 5 der Abfallentsorgungssatzung einbezogen.
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Landrat Dezernent
Anlagen 1 und 2 im Entwurf
Anlage 3 - Gebührenkalkulation