Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge
beschließen:
1.
Der Landrat wird
beauftragt die dem Kreistag mit Anschreiben vom 18. Dezember 1995 zugeleitete
„Räumliche Entwicklungskonzeption für den Landkreis Oder-Spree“ mit Blick auf
die tatsächliche Entwicklung des Landkreises und die Effektivität der Planung
zu beurteilen.
2.
Das Ergebnis der
Evaluierung mit Schlussfolgerungen für die Fortschreibung bzw. Neufassung der
Entwicklungsplanung ist dem Kreistag bis September 2016 zuzuleiten.
Sachdarstellung:
Langfristige
Entwicklungskonzeptionen sind eine wesentliche Grundlage für eine zielstrebige
Arbeit der Kreisverwaltung und haben auch als Orientierung für die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden einen hohen Stellenwert.
Die
Beurteilung der Konzeption von 1995 ermöglicht auch Aussagen über die Erreichung
der mit den Kommunalreformen bei der Bildung des Landkreises erklärten Ziele.
Beide
Gesichtspunkte sind aktuell auch mit Blick auf die weitere Entwicklung des
Landkreises angesichts der in Rede stehenden erneuten Kommunalreform bedeutsam
und die 1995 genannte gesetzliche Grundlage besteht fort
Eine
nähere Begründung erfolgt mündlich.
Dr. Artur Pech
Fraktionsvorsitzender