Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung
und baulichen Realisierung des Ersatzneubaus der Brücke über das Mühlenfließ in
Alt Stahnsdorf, vorbehaltlich der Bereitstellung der beantragten Fördermittel.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des vom
Kreistag am 15. April 2015 als Handlungsgrundlage für die Verwaltung
beschlossenen Haushaltsplanes 2015 des Landkreises Oder-Spree ist der
Ersatzneubau der Mühlenfließbrücke am Straßenkilometer 0,166 der K 6747 (040)
planerisch vorzubereiten und im Jahr 2016 baulich zu realisieren.
Die K 6747 (040) ist eine verkehrswichtige
Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrs-
netz und verbindet die Landesstraße L 40 südlich
von Alt Stahnsdorf mit der Landesstraße L 23
in Richtung Autobahn A 12. Sie ist nach § 3 Abs. 3 BbgStrG unter die
Einstu-fungsmerkmale einer Kreisstraße zu subsumieren und verbleibt in dieser
Straßengruppe.
Der Ersatzneubau der Mühlenfließbrücke ist eine
vordringliche Maßnahme zur Verbesse-rung der verkehrlichen Infrastruktur der
Stadt Storkow (Mark).
Die Bauart der Mühlenfließbrücke (Baujahresgruppe
1965) entspricht einer Einfeld-Stahl-betonbrücke aus BTC-Fertigteilträgern mit
Ortbetonergänzung. Das vorhandene Bauwerk hat eine Länge von 9,50 m, eine
Breite von 8,60 m sowie einer Brückenfläche von 83 m².
Schadensbild:
Die Mühlenfließbrücke war ursprünglich
uneingeschränkt für den gesamten Fahrzeugverkehr befahrbar und für die
Brückenklasse SLW 30/30 ausgelegt. Nach der Hauptprüfung im Jahr 2009,
verbundenen mit einer statischen Nachrechnung, wurde das Bauwerk aufgrund der
nachgewiesenen Betongüte B15 und des verwendeten Betonstahls StA-I (nach
früherer TGL) in die Brückenklasse 16/16 gemäß DIN 1072 abgestuft und sein
Zustand mit der Note 2,8 bewertet. Mit dieser Bewertung befindet sich das
Bauwerk in einem noch ausreichenden Bauwerkszustand, d.h. die Standsicherheit
des Brückenbauwerkes ist derzeit noch gegeben, jedoch sind mit der neu
eingestuften Brückenklasse Verkehrseinschränkungen verbunden. Mittelfristig
sind durch die Verkehrsbelastung erhebliche Standsicherheits- und
Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen sowie ein erhöhter Verschleiß zu
erwarten.
Die Brückenklasse 16/16
lässt gegenwärtig nur noch die Befahrung der Brücke mit der Lastklasse SLW 30
für einen Fahrstreifen zu, eine Begegnung BUS/LKW bzw. LKW/LKW ist folglich
nicht mehr zulässig. Die Mühlenfließbrücke stellt somit auch eine Engstelle für
den ÖPNV als auch landwirtschaftlichen Verkehr dar.
Gemäß ihrer Widmung hat die K 6747 (040)
uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung zu stehen. Ziel der
Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree ist es, die mit der eingestuften
Brückenklasse verbundenen Verkehrseinschränkungen zeitnah zu beseitigen.
Mit dem Ersatzneubau wird die ursprüngliche
Tragfähigkeit SLW 30/30 der Brücke wieder erreicht und ihre uneingeschränkte
Nutzung gewährleistet.
Verkehrsbelegung:
Im Ergebnis der aktuellen Verkehrszählung (Stand:
September 2015) wurde folgende Verkehrsbelegung ermittelt:
insgesamt
752 Kfz/ 24 h,
davon 701 Pkw,
37 Lkw und
14 Wagenläufe des ÖPNV-Bus.
Konstruktive Lösung der Bauausführung:
Als Ersatzneubau der
Mühlenfließbrücke im Zuge der K 6747,
Abschnitt 040, von Sta-
tion km 0,137 bis km 0,186,
Ausbaulänge 49,0 m ist eine Einfeld-Konstruktion
vorgesehen. Die Herstellung des Überbaus erfolgt aus Stahlbeton-Fertigteilen
mit Ortbetonergänzung. Die Unterbauten (Widerlagerbalken) werden in
Ortbetonbauweise ausgeführt. Um Eingriffe in den Durchflussquerschnitt des
Mühlenfließes zu vermeiden, werden die Widerlager hinter die vorhandenen
Widerlager des alten Brückenbauwerkes angeordnet. Die alten Widerlager sind
teilweise abzubrechen und als Otterpassagen in den Ersatzneubau zu integrieren.
Die Gründung des Bauwerkes wird als Tiefgründung auf Bohrpfählen ausgeführt.
Die Entwässerung der Brücke erfolgt in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde
über vier Sammeleinläufe durch Regenwasserleitungen, deren Auslauf im
Mühlenfließ mündet.
technische Parameter: Länge der Brücke: 14,25 m
Breite der Brücke insgesamt: 10,00 m
davon
Fahrbahnbreite 6,50 m
Gehwegbreite (Seeseite) 2,50 m
einschließlich Geländer:
Notgehwegbreite (Landseite): 1,00 m
einschließlich
Geländer
Der Ersatzneubau der
Mühlenfließbrücke greift auf Grund der gewählten technischen Parameter nicht in
die bestehende Natur und Landschaft ein und bedarf in Abstimmung mit der
unteren Naturschutzbehörde keiner Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.
Mit der ottergerechten
Herstellung der Brücke verbessern sich die Bedingungen für den Artenschutz
bezogen auf das in der Nähe befindliche Naturschutzgebiet „Groß Schauener
Seenkette“.
Die Brückenbauarbeiten
werden in Vollsperrung für den gesamten Fahrzeugverkehr von Juni bis November
2016 ausgeführt.
Fußgänger und Radfahrer
können während der Bauzeit zum Überqueren des Mühlenfließes eine
„Behelfsbrücke“ nutzen.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Gemäß der „Richtlinie zur Verwendung von
Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrs-verhältnisse in den Gemeinden des
Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) wurden beim Landesbetrieb Straßenwesen
Brandenburg, Stabstelle Programmsteuerung, finanzielle Mittel für den Neubau der Brücke beantragt. Die Bereitstellung der beantragten
Zuwendungen ist Ende des ersten Quartals 2016 avisiert.
Der
Landkreis Oder-Spree und die Stadt Storkow (Mark) schließen zur planerischen
Vorbereitung und baulichen Realisierung der Gemeinschaftsmaßnahme eine
Vereinbarung ab.
Durch den Ersatzneubau der Mühlenfließbrücke sind
in den nächstfolgenden zehn Jahren keine erheblichen Instandsetzungaufwendungen
zu erwarten. Die jährlichen Unterhal-tungsaufwendungen, wie z.B. für die
Durchführung regelmäßiger Brückenprüfungen als auch die Reinigung des Bauwerkes
sind zu planen.
Investitionskosten der Maßnahme Kostenberechnung des Amt 61 (Stand:2015) 400.000,00 € |
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Objektbezogene Zuwendung Zuweisungen
vom Land 150.000,00 € |
Veranschlagung im
Ergebnisplan/ Finanzplan 2016 Ansatz 2015 60.000,00 € Ansatz 2016 340.000,00 €
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Produktsachkonto 54210.7852474030 54210.7852474030 54210.6811474030 |
150.000,00 € |
Stellungnahme
der Kämmerei:
Für den Ersatzneubau der Mühlenfließbrücke wurden im Haushaltsjahr 2015
finanzielle
Mittel für Planungsleistungen in Höhe
von 60.000 € bereitgestellt. Die bis Ende
2015 nicht verwendeten Mittel wurden als Haushaltsreste in das Haushaltsjahr
2016 vorgetragen. Mit der Erarbeitung des Haushaltsplans 2016 wurde vom
Fachamt ein weiterer Finanzmittel-bedarf für
Bauleistungen in Höhe von 340.000 € angemeldet und in den Finanzplan
2016 aufgenommen.
Weiterhin wurden zur
Finanzierung der Maßnahme Zuweisungen vom Land Brandenburg in Höhe von 150.000
€ in den Finanzplan 2016 eingestellt. Somit hat der Landkreis zur Finanzierung
der Baumaßnahme einen Eigenanteil in Höhe von 250.000 € zu tragen. Die Deckung
der Investitionskosten kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden
Mitteln des Landkreises gesichert werden.
gez. Wellmer
Amtsleiterin Kämmerei
Anlage:
Kartenauszug