Betreff
Grundsatz- und Baubeschluss zur Vorbereitung und Durchführung des Ersatzneubaus der Mühlenfließbrücke in Alt Stahnsdorf, im Zuge der Kreisstraße K 6747, Abschnitt 040
Vorlage
020/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und baulichen Realisierung des Ersatzneubaus der Brücke über das Mühlenfließ in Alt Stahnsdorf, vorbehaltlich der Bereitstellung der beantragten Fördermittel.

 

 

Sachdarstellung:

 

In Umsetzung des vom Kreistag am 15. April 2015 als Handlungsgrundlage für die Verwaltung beschlossenen Haushaltsplanes 2015 des Landkreises Oder-Spree ist der Ersatzneubau der Mühlenfließbrücke am Straßenkilometer 0,166 der K 6747 (040) planerisch vorzubereiten und im Jahr 2016 baulich zu realisieren.

 

Die K 6747 (040) ist eine verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrs-

netz und verbindet die Landesstraße L 40 südlich von Alt Stahnsdorf mit der Landesstraße L 23  in Richtung Autobahn A 12. Sie ist nach § 3 Abs. 3 BbgStrG unter die Einstu-fungsmerkmale einer Kreisstraße zu subsumieren und verbleibt in dieser Straßengruppe.

Der Ersatzneubau der Mühlenfließbrücke ist eine vordringliche Maßnahme zur Verbesse-rung der verkehrlichen Infrastruktur der Stadt Storkow (Mark).

 

Die Bauart der Mühlenfließbrücke (Baujahresgruppe 1965) entspricht einer Einfeld-Stahl-betonbrücke aus BTC-Fertigteilträgern mit Ortbetonergänzung. Das vorhandene Bauwerk hat eine Länge von 9,50 m, eine Breite von 8,60 m sowie einer Brückenfläche von 83 m².

 

Schadensbild:

Die Mühlenfließbrücke war ursprünglich uneingeschränkt für den gesamten Fahrzeugverkehr befahrbar und für die Brückenklasse SLW 30/30 ausgelegt. Nach der Hauptprüfung im Jahr 2009, verbundenen mit einer statischen Nachrechnung, wurde das Bauwerk aufgrund der nachgewiesenen Betongüte B15 und des verwendeten Betonstahls StA-I (nach früherer TGL) in die Brückenklasse 16/16 gemäß DIN 1072 abgestuft und sein Zustand mit der Note 2,8 bewertet. Mit dieser Bewertung befindet sich das Bauwerk in einem noch ausreichenden Bauwerkszustand, d.h. die Standsicherheit des Brückenbauwerkes ist derzeit noch gegeben, jedoch sind mit der neu eingestuften Brückenklasse Verkehrseinschränkungen verbunden. Mittelfristig sind durch die Verkehrsbelastung erhebliche Standsicherheits- und Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen sowie ein erhöhter Verschleiß zu erwarten.

Die Brückenklasse 16/16 lässt gegenwärtig nur noch die Befahrung der Brücke mit der Lastklasse SLW 30 für einen Fahrstreifen zu, eine Begegnung BUS/LKW bzw. LKW/LKW ist folglich nicht mehr zulässig. Die Mühlenfließbrücke stellt somit auch eine Engstelle für den ÖPNV als auch landwirtschaftlichen Verkehr dar.

Gemäß ihrer Widmung hat die K 6747 (040) uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung zu stehen. Ziel der Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree ist es, die mit der eingestuften Brückenklasse verbundenen Verkehrseinschränkungen zeitnah zu beseitigen.

Mit dem Ersatzneubau wird die ursprüngliche Tragfähigkeit SLW 30/30 der Brücke wieder erreicht und ihre uneingeschränkte Nutzung gewährleistet.

 

Verkehrsbelegung:

 

Im Ergebnis der aktuellen Verkehrszählung (Stand: September 2015) wurde folgende Verkehrsbelegung ermittelt:

 

insgesamt   752 Kfz/ 24 h,

davon          701 Pkw,

          37 Lkw und

          14 Wagenläufe des ÖPNV-Bus.

 

Konstruktive Lösung der Bauausführung:

 

Als Ersatzneubau der Mühlenfließbrücke im Zuge der K 6747, Abschnitt 040, von Sta-

tion km 0,137 bis km 0,186, Ausbaulänge 49,0 m ist eine Einfeld-Konstruktion vorgesehen. Die Herstellung des Überbaus erfolgt aus Stahlbeton-Fertigteilen mit Ortbetonergänzung. Die Unterbauten (Widerlagerbalken) werden in Ortbetonbauweise ausgeführt. Um Eingriffe in den Durchflussquerschnitt des Mühlenfließes zu vermeiden, werden die Widerlager hinter die vorhandenen Widerlager des alten Brückenbauwerkes angeordnet. Die alten Widerlager sind teilweise abzubrechen und als Otterpassagen in den Ersatzneubau zu integrieren. Die Gründung des Bauwerkes wird als Tiefgründung auf Bohrpfählen ausgeführt. Die Entwässerung der Brücke erfolgt in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde über vier Sammeleinläufe durch Regenwasserleitungen, deren Auslauf im Mühlenfließ mündet.

 

technische Parameter:    Länge der Brücke:                                                  14,25 m

                                        Breite der Brücke insgesamt:                                 10,00 m

                                        davon

                                        Fahrbahnbreite                                                         6,50 m

                                        Gehwegbreite (Seeseite)                                          2,50 m

                                        einschließlich Geländer:        

                                        Notgehwegbreite (Landseite):                                  1,00 m

                          einschließlich Geländer

 

Der Ersatzneubau der Mühlenfließbrücke greift auf Grund der gewählten technischen Parameter nicht in die bestehende Natur und Landschaft ein und bedarf in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde keiner Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.

Mit der ottergerechten Herstellung der Brücke verbessern sich die Bedingungen für den Artenschutz bezogen auf das in der Nähe befindliche Naturschutzgebiet „Groß Schauener Seenkette“.

 

Die Brückenbauarbeiten werden in Vollsperrung für den gesamten Fahrzeugverkehr von Juni bis November 2016 ausgeführt.

Fußgänger und Radfahrer können während der Bauzeit zum Überqueren des Mühlenfließes eine „Behelfsbrücke“ nutzen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja 

 

Gemäß der „Richtlinie zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrs-verhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) wurden beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Stabstelle Programmsteuerung, finanzielle Mittel für den Neubau der Brücke beantragt. Die Bereitstellung der beantragten Zuwendungen ist Ende des ersten Quartals 2016 avisiert.

Der Landkreis Oder-Spree und die Stadt Storkow (Mark) schließen zur planerischen Vorbereitung und baulichen Realisierung der Gemeinschaftsmaßnahme eine Vereinbarung ab.

Durch den Ersatzneubau der Mühlenfließbrücke sind in den nächstfolgenden zehn Jahren keine erheblichen Instandsetzungaufwendungen zu erwarten. Die jährlichen Unterhal-tungsaufwendungen, wie z.B. für die Durchführung regelmäßiger Brückenprüfungen als auch die Reinigung des Bauwerkes sind zu planen.

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

Kostenberechnung des Amt 61 (Stand:2015)

 

                                

400.000,00 

 

 

Objektbezogene Zuwendung

 

Zuweisungen vom Land 

                              150.000,00 €                           

 

 

Veranschlagung

im Ergebnisplan/ Finanzplan 2016

 

Ansatz 2015                60.000,00 €

 

Ansatz 2016              340.000,00 €                                        

 

             

 

Produktsachkonto

 

54210.7852474030

 

54210.7852474030

 

54210.6811474030

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

                 

 

 

 

                                                                              150.000,00 €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Für den Ersatzneubau der Mühlenfließbrücke wurden im Haushaltsjahr 2015 finanzielle

Mittel für Planungsleistungen in Höhe von 60.000 € bereitgestellt. Die bis Ende 2015 nicht verwendeten Mittel wurden als Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2016 vorgetragen. Mit der Erarbeitung des Haushaltsplans 2016 wurde vom Fachamt ein weiterer Finanzmittel-bedarf für  Bauleistungen in Höhe von 340.000 € angemeldet und in den Finanzplan 2016 aufgenommen.

Weiterhin wurden zur Finanzierung der Maßnahme Zuweisungen vom Land Brandenburg in Höhe von 150.000 € in den Finanzplan 2016 eingestellt. Somit hat der Landkreis zur Finanzierung der Baumaßnahme einen Eigenanteil in Höhe von 250.000 € zu tragen. Die Deckung der Investitionskosten kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden.  

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin Kämmerei

 

Anlage:

Kartenauszug