Betreff
Grundsatz- und Baubeschluss zur Vorbereitung und Durchführung der Erneuerung der K 6715, Abschnitt 020 - Ortslage Leißnitz
Vorlage
021/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und baulichen Realisierung des grundhaften Ausbaus der K 6715, (020) der Ortslage Leißnitz auf einer Teillänge von 288 m.

 

Sachdarstellung:

 

Die Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree bereitet derzeit die Erneuerung des Abschnittes 020 der Kreisstraße 6715 in der Ortslage Leißnitz vor. Die K 6715 (020,030) ist eine flächenerschließende Zubringerstraße zum überregionalen Verkehrsnetz (B 246 und

B 168) und verbindet die Ortsteile Leißnitz und Kummerow der Stadt Friedland (NL) mit der Kreisstadt Beeskow. Neben der Sicherung des Quell- und Zielverkehres aus den vorgenannten Ortsteilen besitzt die Kreisstraße auch eine wesentliche Bedeutung für die Aufnahme des saisonal auftretenden landwirtschaftlichen Verkehrs, des Schüler- und Linienverkehrs sowie für den touristischen Verkehr zur Erschließung der Erholungsgebiete Spree, Leissnitzsee, Glower See, Schwielochsee.

 

Der grundhafte Ausbau der K 6715 (020) Ortslage Leißnitz ist integrativer Bestandteil des am 10. April 2013 mit Beschluss 014/26/2013 vom Kreistag als Handlungsgrundlage für die Verwaltung beschlossenen Kreisstraßenbedarfsplanes.

 

Die K 6715 (020) ist nach § 3 Abs. 4 BbgStrG unter die Einstufungsmerkmale einer Gemeindestraße zu subsumieren und zur Abstufung vorgesehen.

 

Die Fahrbahn in der Ortslage Leißnitz ist durch eine Asphaltschicht befestigt und weitestgehend mit Hochborden eingefasst. Sie differiert in ihrer Breite zwischen 5,30 m und 7,15 m.

Eine geschlossene Entwässerungsanlage zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers der Kreisstraße ist Bestandteil des Straßenkörpers. Das Oberflächenwasser wird durch Abläufe gefasst und in ein vorhandenes natürlich geprägtes Versickerungsbecken eingeleitet.

 

Schadensbild:

 

Der bituminöse Fahrbahnaufbau weist unterschiedliche Stärken und Zusammensetzungen auf. Die Fahrbahndecke besteht überwiegend aus teerhaltigem Altasphalt sowie Asphalt neuerer Bauart, bedingt durch kleinflächig ausgeführte Deckenreparaturen.

Unter dem Asphalt befinden sich ungebundene Tragschichten (Schotter, Schlacke) unterschiedlicher Mächtigkeit. Der anstehende Boden ist geprägt durch einen ungleichmäßigen und in der horizontalen Zusammensetzung inhomogenen Aufbau.

Der nicht regelgerechte Fahrbahnaufbau hat zur Folge, dass die gesamte bituminöse Fahrbahn Längs- und Querunebenheiten, Risse sowie Aufwölbungen aufweist.

 

Verkehrsbelegung:

 

Im Ergebnis der aktuellen Verkehrszählung (Stand: Dezember 2015) wurde folgende Verkehrsbelegung ermittelt:

 

insgesamt           420 Kfz/ 24 h,

davon                 399 Pkw,                                    

        3 Lkw und

      18 Wagenläufe des ÖPNV.

 

Technische Lösung:

 

Die Fahrbahn in der Ortslage Leißnitz wird in Asphaltbauweise mit der Belastungsklasse 1,0 erneuert. Folgender Fahrbahnaufbau ist nach der Verkehrsanlagenplanung gemäß RStO 12 vorgesehen:

 

  4 cm  Asphaltdeckschicht                                                                            

12 cm  Asphalttragschicht       

15 cm  Schottertragschicht                            

34 cm  Frostschutzschicht                             

 

Die Fahrbahn wird gemäß RASt 06 in einer Breite von 5,50 m hergestellt. Zur Gewährleistung der Begegnungsfälle BUS/ LKW wird auf eine Eingrenzung der Fahrbahn durch Hochborde weitestgehend verzichtet. Darüber hinaus besteht für den Bus- bzw. LKW-Verkehr die Möglichkeit, auf die an der Fahrbahn unmittelbar angrenzende überfahrbare

0,65 m breit gepflasterte Entwässerungsrinne auszuweichen.

 

Neben der grundhaften Fahrbahnerneuerung sind die vorhandenen und weitestgehend intakten Anlagen der Entwässerung geringfügig in ihrem Leitungsbestand zu verändern und durch die zusätzliche Anordnung von Einläufen zu komplettieren.

 

Die vorhandene Mittelinsel am Ortseingang von Leißnitz wird im Zuge der Straßensanierung nach den anerkannten Regeln der Technik erneuert und dient vorrangig der Geschwindigkeitsdämpfung sowie der Verringerung der Unfallgefahren im Bereich des Zugangs zum örtlichen Friedhof.

Für die im Auftrag der Stadt Friedland (NL) anzulegenden straßenbegleitenden Stellplätze für den ruhenden Verkehr sowie des Gehweges an der vorhandenen Buswendeschleife schließt die Kreisverwaltung Oder-Spree mit der Stadt Friedland (NL) eine Vereinbarung zur Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme ab.

 

Das Gesamtvorhaben weist eine geringe Neuversiegelung von Grund und Boden von

ca. 100,00 m² auf. Darüber hinaus sind 8 Laubbäume zu fällen. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde werden die Eingriffe in den Naturhaushalt durch die Pflanzung von 10 Laubbäumen an der K 6715 ausgeglichen.

 

 

Es ist erforderlich, die Baudurchführung in Vollsperrung für den gesamten Fahrzeugverkehr im Zeitraum von Juli bis September 2016 zu realisieren.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Nach der Erneuerung der Fahrbahn in der Ortslage Leißnitz bedarf diese in den nächstfol-genden zehn Jahren keiner erheblichen Instandsetzungsmaßnahmen.

Die jährlichen Unterhaltungsaufwendungen für die offenen und geschlossenen Anlagen zur Oberflächenwasserableitung und für die Pflege der Neupflanzungen sind bis zum Zeitpunkt der Abstufung zu planen.

 

Investitionskosten der Maßnahme entsprechend Kostenberechnung Stand Februar 2016

 

Bau                            324.000,00 €

Planung                       65.000,00 €

 

 Gesamt                    389.000,00 €

 

Produktsachkonto

 

 

 

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Investitionszuwendungen

 

 

 

ohne

 

 

 

 

 

Veranschlagung:

 

im Finanzplan

 

Ansatz 2014               60.000,00 €

Ansatz 2015               72.000,00 €

 

davon OL Leißnitz      39.000,00 €

 

 

Ansatz 2016             350.000,00 €

 

 

Produktsachkonto

 

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54210.7852152010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Für die grundhafte Fahrbahnerneuerung in der Ortslage Leißnitz (K 6715 Abschnitt 20) wurden in den Haushaltsjahren 2014/2015 finanzielle Mittel für Planungsleistungen in Höhe von 39.000 € bereitgestellt. Die bis Ende 2015 nicht verwendeten Mittel wurden als Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2016 vorgetragen. Mit der Erarbeitung des Haushaltsplans 2016 wurde vom Fachamt ein weiterer Finanzmittelbedarf für Planungs- und Bauleistungen in Höhe von 350.000 € angemeldet und in den Finanzplan 2016 aufgenommen.

Die Deckung der Investitionskosten in Höhe von 389.000 € kann aus investiven Schlüsselzu-weisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden.  

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

 

Anlage:

Kartenauszug