Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die
Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung und baulichen Realisierung des
grundhaften Ausbaus der K 6715, (020) der Ortslage Leißnitz auf einer Teillänge
von 288 m.
Sachdarstellung:
Die Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree
bereitet derzeit die Erneuerung des Abschnittes 020 der Kreisstraße 6715 in der
Ortslage Leißnitz vor. Die K 6715 (020,030) ist
eine flächenerschließende Zubringerstraße zum überregionalen Verkehrsnetz (B 246 und
B 168) und verbindet die Ortsteile Leißnitz und
Kummerow der Stadt Friedland (NL) mit der Kreisstadt Beeskow. Neben der
Sicherung des Quell- und Zielverkehres aus den vorgenannten Ortsteilen besitzt
die Kreisstraße auch eine wesentliche Bedeutung für die Aufnahme des saisonal
auftretenden landwirtschaftlichen Verkehrs, des Schüler- und Linienverkehrs
sowie für den touristischen Verkehr zur Erschließung der Erholungsgebiete
Spree, Leissnitzsee, Glower See, Schwielochsee.
Der grundhafte Ausbau der K
6715 (020) Ortslage Leißnitz ist integrativer Bestandteil des am 10. April 2013
mit Beschluss 014/26/2013 vom Kreistag als Handlungsgrundlage für die
Verwaltung beschlossenen Kreisstraßenbedarfsplanes.
Die K 6715 (020) ist nach § 3 Abs. 4 BbgStrG unter
die Einstufungsmerkmale einer Gemeindestraße zu subsumieren und zur Abstufung
vorgesehen.
Die Fahrbahn in der Ortslage Leißnitz ist durch
eine Asphaltschicht befestigt und weitestgehend mit Hochborden eingefasst. Sie
differiert in ihrer Breite zwischen 5,30 m und 7,15 m.
Eine geschlossene Entwässerungsanlage zur Ableitung
des anfallenden Oberflächenwassers der Kreisstraße ist Bestandteil des
Straßenkörpers. Das Oberflächenwasser wird durch Abläufe gefasst und in ein
vorhandenes natürlich geprägtes Versickerungsbecken eingeleitet.
Schadensbild:
Der bituminöse Fahrbahnaufbau weist
unterschiedliche Stärken und Zusammensetzungen auf. Die Fahrbahndecke besteht
überwiegend aus teerhaltigem Altasphalt sowie Asphalt neuerer Bauart, bedingt
durch kleinflächig ausgeführte Deckenreparaturen.
Unter dem Asphalt befinden sich ungebundene
Tragschichten (Schotter, Schlacke) unterschiedlicher Mächtigkeit. Der
anstehende Boden ist geprägt durch einen ungleichmäßigen und in der
horizontalen Zusammensetzung inhomogenen Aufbau.
Der nicht regelgerechte Fahrbahnaufbau hat zur
Folge, dass die gesamte bituminöse Fahrbahn Längs- und Querunebenheiten, Risse
sowie Aufwölbungen aufweist.
Verkehrsbelegung:
Im Ergebnis der aktuellen Verkehrszählung (Stand:
Dezember 2015) wurde folgende Verkehrsbelegung ermittelt:
insgesamt 420 Kfz/ 24 h,
davon
399 Pkw,
3 Lkw und
18 Wagenläufe des ÖPNV.
Technische
Lösung:
Die Fahrbahn in der Ortslage Leißnitz wird in
Asphaltbauweise mit der Belastungsklasse 1,0 erneuert. Folgender Fahrbahnaufbau
ist nach der Verkehrsanlagenplanung gemäß RStO 12 vorgesehen:
4 cm Asphaltdeckschicht
12 cm Asphalttragschicht
15 cm Schottertragschicht
34 cm Frostschutzschicht
Die Fahrbahn wird gemäß RASt 06 in einer Breite von
5,50 m hergestellt. Zur Gewährleistung der Begegnungsfälle BUS/ LKW wird auf
eine Eingrenzung der Fahrbahn durch Hochborde weitestgehend verzichtet. Darüber
hinaus besteht für den Bus- bzw. LKW-Verkehr die Möglichkeit, auf die an der
Fahrbahn unmittelbar angrenzende überfahrbare
0,65 m breit gepflasterte Entwässerungsrinne
auszuweichen.
Neben
der grundhaften Fahrbahnerneuerung sind die vorhandenen und weitestgehend
intakten Anlagen der Entwässerung geringfügig in ihrem Leitungsbestand zu
verändern und durch die zusätzliche Anordnung von Einläufen zu komplettieren.
Die vorhandene Mittelinsel am Ortseingang von
Leißnitz wird im Zuge der Straßensanierung nach den anerkannten Regeln der Technik
erneuert und dient vorrangig der Geschwindigkeitsdämpfung sowie der
Verringerung der Unfallgefahren im Bereich des Zugangs zum örtlichen Friedhof.
Für die im Auftrag der Stadt Friedland (NL)
anzulegenden straßenbegleitenden Stellplätze für den ruhenden Verkehr sowie des
Gehweges an der vorhandenen Buswendeschleife schließt die Kreisverwaltung
Oder-Spree mit der Stadt Friedland (NL)
eine Vereinbarung zur Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme ab.
Das Gesamtvorhaben weist
eine geringe Neuversiegelung von Grund und Boden von
ca. 100,00 m² auf. Darüber
hinaus sind 8 Laubbäume zu fällen. In Abstimmung mit der unteren
Naturschutzbehörde werden die Eingriffe in den Naturhaushalt durch die
Pflanzung von 10 Laubbäumen an der K 6715 ausgeglichen.
Es ist erforderlich, die
Baudurchführung in Vollsperrung für den gesamten Fahrzeugverkehr im Zeitraum
von Juli bis September 2016 zu realisieren.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Nach der Erneuerung der Fahrbahn in der Ortslage
Leißnitz bedarf diese in den nächstfol-genden zehn Jahren keiner erheblichen
Instandsetzungsmaßnahmen.
Die jährlichen Unterhaltungsaufwendungen für die
offenen und geschlossenen Anlagen zur Oberflächenwasserableitung und für die
Pflege der Neupflanzungen sind bis zum Zeitpunkt der Abstufung zu planen.
Investitionskosten der
Maßnahme entsprechend Kostenberechnung Stand
Februar 2016 Bau 324.000,00 € Planung 65.000,00 € Gesamt 389.000,00 € |
Produktsachkonto 54210.7852152010 54210.7852152010 54210.7852152010 |
Investitionszuwendungen ohne |
Veranschlagung:
im Finanzplan Ansatz 2014 60.000,00 € Ansatz 2015 72.000,00 € davon OL Leißnitz 39.000,00 € Ansatz 2016 350.000,00 € |
Produktsachkonto 54210.7852152010 54210.7852152010 54210.7852152010 |
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Stellungnahme
der Kämmerei:
Für die grundhafte Fahrbahnerneuerung in der Ortslage Leißnitz (K
6715 Abschnitt 20) wurden in den Haushaltsjahren 2014/2015 finanzielle Mittel
für Planungsleistungen in Höhe von 39.000 € bereitgestellt. Die bis Ende 2015 nicht verwendeten Mittel wurden als
Haushaltsreste in das Haushaltsjahr 2016 vorgetragen. Mit der Erarbeitung des
Haushaltsplans 2016 wurde vom Fachamt ein weiterer Finanzmittelbedarf für
Planungs- und Bauleistungen in Höhe von 350.000 € angemeldet und in den
Finanzplan 2016 aufgenommen.
Die Deckung der
Investitionskosten in Höhe von 389.000 € kann aus investiven
Schlüsselzu-weisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert
werden.
gez. Wellmer
Amtsleiterin
Anlage:
Kartenauszug