Betreff
Vertrag zwischen der Stadt Beeskow und dem Landkreis Oder-Spree über den Betrieb und die Finanzierung des Bildungs-, Kultur- und Ausstellungszentrums Burg Beeskow
Vorlage
023/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt dem Vertrag zwischen der Stadt Beeskow und dem Landkreis Oder-Spree über den Betrieb und die Finanzierung des Bildungs-, Kultur- und Ausstellungszentrums Burg Beeskow zu.

Sachdarstellung:

Die Stadt Beeskow als Eigentümer überlässt dem Landkreis Räumlichkeiten und Außengelände der Burg Beeskow für den Betrieb des Bildungs-, Kultur- und Ausstellungszentrums. Der gegenwärtig gültige Nutzungsvertrag vom 13.07.2007 und der Vertrag über den Betrieb und die Finanzierung des Bildungs-, Kultur- und Musikschulzentrums vom 28.06.2007 laufen zum 30.06.2016 aus. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen vertraglichen Regelung (s. Anlage).

 

Der vorliegende Vertragsentwurf hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Der Vertrag wurde den jetzigen Gegebenheiten angepasst und entsprechend modifiziert. Die Inhalte wurden mit der Stadt Beeskow detailliert abgestimmt. Der Vertrag sichert den Betrieb des Bildungs-, Kultur- und Ausstellungszentrums und enthält Festlegungen zu den jeweiligen Verantwortlichkeiten.

 

Der Zuschuss der Stadt Beeskow beträgt gegenwärtig 100 T Euro im Jahr.

 

Er erhöht sich:

 

                        2017 – 2021    auf       110 T Euro pro Jahr

                        2022 – 2026    auf       120 T Euro pro Jahr

                        ab 2027           auf       130 T Euro pro Jahr.

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Die Kämmerei war an den Gesprächen zum Abschluss des neuen Vertrages beteiligt und befürwortet den vorliegenden Entwurf. Durch die Erhöhung des Zuschusses der Stadt Beeskow werden die höheren Betriebsaufwendungen, u.a. für die Nutzung von Räumen für das Musikmuseum gedeckt. Darüber hinaus rechnet der Landkreis mit sinkenden Betriebskosten infolge der geplanten Sanierungsmaßnahmen.


Voraussetzung für die in § 14 genannte Übertragung des derzeitig für das Kunstarchiv genutzten Gebäudes (Speicher) an die Stadt Beeskow ist ein Beschluss des Kreistages. Dazu wird die entsprechende Beschlussvorlage rechtzeitig in den Kreistag eingebracht werden.

 

gez. Harriet Wellmer

Anlagen:

Vertragsentwurf