Betreff
Antrag des Trägers Helios Klinikum Bad Saarow zur Aufnahme der Kindertagesstätte "Filius" in Bad Saarow in den Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung des Landkreises Oder-Spree
Vorlage
029/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Aufnahme der Kindertagesstätte „Filius“ in Bad Saarow in den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung des Landkreises zum 01.09.2016 01.01.2017

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen der Planungsverantwortung gemäß § 12 Abs. 3 KitaG des Landes Brandenburg hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Benehmen mit den Trägern und Gemeinden einen Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung aufzustellen und fortzuschreiben.

Der Bedarfsplan berücksichtigt die Einrichtungen, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß §1 KitaG erforderlich sind. Dabei sind die Erreichbarkeit, die tatsächliche Inanspruchnahme, das Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 KitaG und die Realisierung des Förderauftrages gemäß § 3 des KitaG sowie der §§ 22 und 22a SGB VIII als Kriterien zur Aufnahme in den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung zu beachten.

 

Am 01.08.2013 wurde durch den o.g. Träger die Kindertagesstätte „Filius als Betriebskindertagesstätte eröffnet. Gemäß § 45 SGB VIII hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg am 31.07.2013 eine vorläufige und am 18.12.2013 eine endgültige Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung mit einer Kapazität von 76 Kindern, für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters erteilt. Für das Angebot der Übernachtung in der o.g. Einrichtung ist die Betreuung von bis zu 6 Kindern im Alter von einem Jahr bis zum Ende des Grundschulalters in der Zeit von 20.00 bis 8.00 Uhr genehmigt worden, davon ausgenommen sind gesetzliche Feiertage. Zum 01.08.2014 wurde die Kapazität auf 81 Plätze erhöht.

 

Der Träger der o.g. Kindertagesstätte  in Bad Saarow stellt nunmehr den Antrag zur Aufnahme der Einrichtung in den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung zum 01.09.2016 01.01.2016.

 

Das Benehmen mit dem Amt Scharmützelsee zur Erforderlichkeit der Einrichtung wurde hergestellt. Das Amt befürwortet die Aufnahme jedoch erst zum 01.01.2017. Eine entsprechende Stellungnahme des Amtes liegt der Verwaltung des Jugendamtes vor. Die Aufnahme zum 01.01.2017 steht im Einklang mit dem Verfahren zur Aufnahme in den Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung des Landkreises Oder-Spree (BV 056/2014 S.74)

 

Nach erfolgter Prüfung der  Kriterien zur Aufnahme in den Bedarfsplan für Kindertages-betreuung im Landkreis Oder-Spree gemäß § 12 Abs. 3 KitaG (Erreichbarkeit, tatsächliche Inanspruchnahme, Wunsch- und Wahlrecht und Realisierung des Förderauftrages gemäß

§ 3 KitaG) durch die Verwaltung konnte festgestellt werden, dass die Voraussetzungen zur Aufnahme in den Bedarfsplan erfüllt sind und somit die Einrichtung erforderlich ist (siehe Anlage).

 

Der § 16 Abs. 3 KitaG regelt, dass die Gemeinde  dem Träger einer erforderlichen Kindertagesstätte gem. § 12 Abs. 3 die notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstück zur Verfügung stellt. Die Kindertagesstätte wird zum 01.09.2016  01.01.2017 in den Bedarfsplan aufgenommen.

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Ergebnis der Überprüfung der Kriterien zur Aufnahme der Kindertagesstätte „Filius“ in Bad Saarow in den Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung des Landkreises Oder-Spree durch die Verwaltung des Jugendamtes