Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die
Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen
Realisierung der K 6741, Abschnitt 010, 2. BA von Neuendorf im Sande bis zum Ortseingang Buchholz auf einer Länge von 2.888 m, vorbehaltlich der Bereitstellung der beantragten
Zuwendungen durch das Land Brandenburg.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 031/2016 vom
06.07.2016 wurde die planerische Vorbereitung der Erneuerung der K 6741,
Abschnitt 010, von Neuendorf im Sande bis zum OE Buchholz (freie Strecke) von
km 2,000 bis km 4,888 weiter kontinuierlich fortgesetzt. Die Verwaltung
beabsichtigt die freie Strecke in 2017 baulich zu realisieren.
Bauliche Lösung:
Auf der Grundlage der mit den Trägern öffentlicher
Belange einvernehmlich abgestimmten Verkehrsanlagenplanung wird die Erneuerung
des Streckenabschnittes von Neuendorf im Sande bis zum OE Buchholz durch die
erforderliche einseitige Verbreiterung des Straßenquerschnittes im Tiefeinbau
auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m (Bestand 5,40 m bis 5,80 m) umgesetzt.
Darüber hinaus wird im Hocheinbau die Tragfähigkeit der Straße durch Einbringen
einer Asphalttrag- und -deckschicht erhöht und entspricht somit künftig der
Belastungsklasse 1,8 nach der RStO 12.
Folgender Fahrbahnaufbau ist konzipiert:
4 cm Asphaltdeckschicht
12 cm Asphalttragschicht
26 cm ungebundene Schottertragschicht
20 cm vorhandene ungebundene Frostschutzschicht.
Im
Bereich der Bahnhofssiedlung der Ortslage Neuendorf im Sande werden die
bestehenden Entwässerungsanlagen im Zuge der Kreisstraße erneuert, so dass eine
ordnungsgemäße Ableitung des Niederschlagswassers in die Straßenrandbereiche gesichert
ist.
Die Bankette werden in den Dammlagen breiter und
standfester ausgebildet, ihre Tragfähigkeit wird erhöht.
Die in der Baulast des
Landkreises befindliche Bushaltestelle „Neuendorf im Sande – Bahnhof“ wird nach den anerkannten Regeln der Technik
behindertengerecht umgestaltet.
Zur Gewährleistung des Artenschutzes werden örtlich
begrenzt auf einer Länge von 310 bzw. 260 m in zwei Teilabschnitten auf beiden
Seiten der Kreisstraße Amphibienleiteinrichtungen errichtet und
Amphibiendurchlässe angelegt.
Die zusätzliche Versiegelung von 2.291 m² Grund und
Boden wird durch renaturierende Maßnahmen an einem Kleingewässer in
unmittelbarer Nähe der Kreisstraße ausgeglichen und damit der Amphibienlebensraum
aufgewertet. Die Arbeiten führt der zuständige Wasser- und Landschaftspflegeverband „Untere Spree“ im Auftrag des Landkreises
aus.
Die notwendige Fällung von 99 straßenbegleitenden Bäumen
wird durch die Neupflanzung von 144 Laubbäumen (vorrangig Linden) überwiegend
entlang des Abschnittes 010 (östliche Straßenseite) der K 6741 kompensiert.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die Kreisverwaltung beantragte bereits im Jahr 2015
beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Stabsstelle Programmsteuerung für die Erneuerung der K 6741, Abschnitt 010,
2.
BA gemäß der
„Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) finanzielle Zuwendungen in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten
(objektbezogene Einnahmen). Die aktualisierte Förderrichtlinie, Stand: 2016,
beinhaltet den höheren Fördersatz von 75 %. Die Straßenbaubehörde hat auf Grund
der geänderten Förderbedingungen ihren Antrag entsprechend angepasst.
Nach Fertigstellung des Streckenabschnittes der K
6741 (von der OL Neuendorf i. S. bis zum OE Buchholz) wird
sich der Instandhaltungsaufwand des Straßenkörpers in den folgenden zwölf
Jahren reduzieren. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B.
Mäharbeiten, Winterdienst, Erhaltung des Lichtraumprofils etc.) verändert sich
durch die Erneuerung nicht.
Investitionskosten der Maßnahme Kostenberechnung Ingenieurbüro 2. BA, freie Strecke Stand: August 2016 Planung 160.000,00 € Bau 1.676.900,00 € Gesamt 1.836.900,00
€ |
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Investitionszuwendungen Gesamt
1.350.000,00 € |
Veranschlagung: |
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Im Ergebnisplan/ Finanzplan 2. BA freie Strecke und OD Buchholz Finanzplan 2014 14.400,00 € Finanzplan 2015 45.600,00 € Finanzplan 2016 79.900,00 € Haushaltsplanung 2017 Finanzplan 2017
1.499.400,00 € Finanzplan 2018
1.054.500,00 € Gesamt 2.693.800,00 € davon
OD Buchholz 856.900,00 €
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Produktsachkonto 54210.7852412011 54210.7852412011 54210.6811412010 |
2017
900.000,00 € 2018
450.000,00 € Gesamt 1.350.000,00 € |
Stellungnahme
der Kämmerei
Für den grundhaften Ausbau der K6741-10, 2. Bauabschnitt von der OL Neuendorf im Sande bis
zur OL Buchholz (einschließlich OD Buchholz) wurde auf dem Kreistag am
6.7.2016 der Grundsatzbeschluss zur planerischen Vorbereitung der Baumaßnahme gefasst.
Die Erneuerung der OD Buchholz erfolgt jedoch erst im Jahr 2018 und ist nicht
Bestandteil des vorliegenden Baubeschlusses (856.900 €).
Die Kosten für den Ausbau der Straße von Neuendorf im Sande bis zum Ortseingang
Buchholz (ohne OD Buchholz) betragen 1.836.900 € und wurden im Haushaltsplan
für die Jahre 2016 bis 2018 veranschlagt.
Der Grundsatzbeschluss vom 06.07.2016
(Beschlussvorlage 031/2016) wies Gesamt-baukosten in Höhe von 2.570.000 € und
Zuweisungen vom Land Brandenburg in Höhe von 1.170.000 € (50 %ige Förderung)
aus. Damit betrug der Eigenanteil des Landkreises 1.400.000 €.
Der Baubeschluss sieht eine 75 %ige
Förderung für den Ausbau der Straße von Neuendorf im Sande bis zum Ortseingang
Buchholz vor (1.350.000 €). Danach beträgt der Eigenanteil des Landkreises für
die gesamte Maßnahme 1.343.800 €.
gez. Wellmer
Amtsleiterin
Anlage:
Kartenauszug