Betreff
Baubeschluss zur Erneuerung der K 6741, Abschnitt 010, 2. Bauabschnitt (2. BA) von Neuendorf im Sande bis zum Ortseingang Buchholz.
Vorlage
001/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung der K 6741, Abschnitt 010, 2. BA von Neuendorf im Sande bis zum Ortseingang Buchholz auf einer Länge von 2.888 m, vorbehaltlich der Bereitstellung der beantragten Zuwendungen durch das Land Brandenburg.

Sachdarstellung:

 

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 031/2016 vom 06.07.2016 wurde die planerische Vorbereitung der Erneuerung der K 6741, Abschnitt 010, von Neuendorf im Sande bis zum OE Buchholz (freie Strecke) von km 2,000 bis km 4,888 weiter kontinuierlich fortgesetzt. Die Verwaltung beabsichtigt die freie Strecke in 2017 baulich zu realisieren.

 

Bauliche Lösung:

 

Auf der Grundlage der mit den Trägern öffentlicher Belange einvernehmlich abgestimmten Verkehrsanlagenplanung wird die Erneuerung des Streckenabschnittes von Neuendorf im Sande bis zum OE Buchholz durch die erforderliche einseitige Verbreiterung des Straßenquerschnittes im Tiefeinbau auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m (Bestand 5,40 m bis 5,80 m) umgesetzt. Darüber hinaus wird im Hocheinbau die Tragfähigkeit der Straße durch Einbringen einer Asphalttrag- und -deckschicht erhöht und entspricht somit künftig der Belastungsklasse 1,8 nach der RStO 12.

 

Folgender Fahrbahnaufbau ist konzipiert:

 

     4 cm           Asphaltdeckschicht

   12 cm           Asphalttragschicht

   26 cm           ungebundene Schottertragschicht

   20 cm           vorhandene ungebundene Frostschutzschicht.

 

Im Bereich der Bahnhofssiedlung der Ortslage Neuendorf im Sande werden die bestehenden Entwässerungsanlagen im Zuge der Kreisstraße erneuert, so dass eine ordnungsgemäße Ableitung des Niederschlagswassers in die Straßenrandbereiche gesichert ist.

 

Die Bankette werden in den Dammlagen breiter und standfester ausgebildet, ihre Tragfähigkeit wird erhöht.

 

Die in der Baulast des Landkreises befindliche Bushaltestelle „Neuendorf im Sande – Bahnhof“  wird nach den anerkannten Regeln der Technik behindertengerecht umgestaltet.

 

Zur Gewährleistung des Artenschutzes werden örtlich begrenzt auf einer Länge von 310 bzw. 260 m in zwei Teilabschnitten auf beiden Seiten der Kreisstraße Amphibienleiteinrichtungen errichtet und Amphibiendurchlässe angelegt.

 

Die zusätzliche Versiegelung von 2.291 m² Grund und Boden wird durch renaturierende Maßnahmen an einem Kleingewässer in unmittelbarer Nähe der Kreisstraße ausgeglichen und damit der Amphibienlebensraum aufgewertet. Die Arbeiten führt der zuständige Wasser- und Landschaftspflegeverband  „Untere Spree“ im Auftrag des Landkreises aus.

 

Die notwendige Fällung von 99 straßenbegleitenden Bäumen wird durch die Neupflanzung von 144 Laubbäumen (vorrangig Linden) überwiegend entlang des Abschnittes 010 (östliche Straßenseite) der K 6741 kompensiert.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Die Kreisverwaltung beantragte bereits im Jahr 2015 beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Stabsstelle Programmsteuerung für die Erneuerung der K 6741, Abschnitt 010,

2. BA gemäß der „Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) finanzielle Zuwendungen in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten (objektbezogene Einnahmen). Die aktualisierte Förderrichtlinie, Stand: 2016, beinhaltet den höheren Fördersatz von 75 %. Die Straßenbaubehörde hat auf Grund der geänderten Förderbedingungen ihren Antrag entsprechend angepasst.

 

Nach Fertigstellung des Streckenabschnittes der K 6741 (von der OL Neuendorf i. S. bis zum OE Buchholz) wird sich der Instandhaltungsaufwand des Straßenkörpers in den folgenden zwölf Jahren reduzieren. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B. Mäharbeiten, Winterdienst, Erhaltung des Lichtraumprofils etc.) verändert sich durch die Erneuerung nicht.

 

 

 

 

Investitionskosten der Maßnahme

Kostenberechnung Ingenieurbüro

2. BA, freie Strecke

Stand: August 2016

 

Planung                 160.000,00 €

Bau                      1.676.900,00 €

 

Gesamt               1.836.900,00 €           

 

 

 

 

Investitionszuwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt                         1.350.000,00 €

 

 

Veranschlagung:

 

 

 

 

Im Ergebnisplan/ Finanzplan

2. BA freie Strecke und OD Buchholz

 

Finanzplan 2014        14.400,00 €

Finanzplan 2015        45.600,00 €

Finanzplan 2016        79.900,00 €

 

Haushaltsplanung 2017

 

Finanzplan 2017   1.499.400,00 €

Finanzplan 2018   1.054.500,00 €

 

 

 

Gesamt                2.693.800,00 €

davon OD Buchholz            856.900,00 €

             

 

 Produktsachkonto

 

 

 

 

 

54210.7852412011

 

 

 

 

 

54210.7852412011

 

54210.6811412010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

 

2017                                    900.000,00 €

2018                                    450.000,00 €

 

Gesamt                            1.350.000,00 €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei

 

Für den grundhaften Ausbau der K6741-10, 2. Bauabschnitt von der OL Neuendorf im Sande bis zur OL Buchholz (einschließlich OD Buchholz) wurde auf dem Kreistag am 6.7.2016 der Grundsatzbeschluss zur planerischen Vorbereitung der Baumaßnahme gefasst.
Die Erneuerung der OD Buchholz erfolgt jedoch erst im Jahr 2018 und ist nicht Bestandteil des vorliegenden Baubeschlusses (856.900 €).
Die Kosten für den Ausbau der Straße von Neuendorf im Sande bis zum Ortseingang Buchholz (ohne OD Buchholz) betragen 1.836.900 € und wurden im Haushaltsplan für die Jahre 2016 bis 2018 veranschlagt.

 

Der Grundsatzbeschluss vom 06.07.2016 (Beschlussvorlage 031/2016) wies Gesamt-baukosten in Höhe von 2.570.000 € und Zuweisungen vom Land Brandenburg in Höhe von 1.170.000 € (50 %ige Förderung) aus. Damit betrug der Eigenanteil des Landkreises 1.400.000 €.

 

Der Baubeschluss sieht eine 75 %ige Förderung für den Ausbau der Straße von Neuendorf im Sande bis zum Ortseingang Buchholz vor (1.350.000 €). Danach beträgt der Eigenanteil des Landkreises für die gesamte Maßnahme 1.343.800 €.

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

Anlage:

Kartenauszug