Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für Personalkosten im Haushaltsjahr 2016
Vorlage
042/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt für das Jahr 2016 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für Personalkosten in Höhe von 967.000,00 €.

 

 

Sachdarstellung:

 

Im Haushaltsplan 2016 sind Personalaufwendungen i. H. v. 59.387.200 € (einschl. Honorare und Zuführung/Inanspruchnahme von Rückstellungen) veranschlagt. Der bereinigte Personalaufwand beträgt 57.961.900 €. Die Berechnung der Personalaufwendungen erfolgte auf der Grundlage des Stellenplans 2016. Die errechneten Kosten wurden pauschal um einen Betrag i.H.v. 800.000,00 € gekürzt, da Personalkosten gemäß den Erfahrungen der Vorjahre durch nicht vorhersehbare eingesparte Lohnkosten bspw. bei langzeiterkrankten Mitarbeitern oder Schwangerschaften und Elternzeiten eingespart werden. Für Tariferhöhungen wurde im Haushaltsplan lediglich eine Steigerung von 1,5 % berücksichtigt.

 

Auf der Grundlage der Erfüllung per 30.06.2016 wurden die voraussichtlichen Personalaufwendungen zum 31.12.2016 hochgerechnet. Zum Jahresende ist mit überplanmäßigen Personalaufwendungen in Höhe von 967.000,00 € zu rechnen.

 

Diese Mehrausgaben sind begründet durch die Tariferhöhung aus der diesjährigen Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Für die Personalaufwendungen 2016 wurde eine prozentuale Steigerung von 1,5 % (ca. 600.000 €) eingeplant, tatsächlich erfolgte der Tarifabschluss mit einer Steigerung von 2,4 %.  Dies führte zu einem Mehrbedarf i.H.v. 407.000,00 €.

 

Auch die Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst, die im September 2015 erfolgte, zeichnet sich in der Hochrechnung mit ca. 50.000,00 € ab. Hier stiegen die Gehälter im Sozial- und Erziehungsdienst um durchschnittlich 3,3 %. Diese Steigerung blieb bei der Planung der Personalaufwendungen unberücksichtigt. In diesem Zusammenhang erfolgten auch einige Umgruppierungen in höhere Entgeltgruppen aufgrund neuer Tätigkeitsmerkmale.

 

Weitere zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2016 nicht bekannte Stellenzuführungen im Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration sowie im Jugendamt führten zu Mehraufwendungen i.H.v. ca. 550.000,00 €.

 

Durch Einsparungen bei den Besoldungskosten und den Leistungen für Versorgungs- und Beihilfekasse durch den Weggang von drei Beamten sowie Einsparungen durch die auf dem Stand von 2015 eingefrorenen Jahressonderzahlungen der tariflich Beschäftigten konnte der Personalmehrbedarf teilweise kompensiert werden

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Gemäß § 70 Abs.1 der Kommunalverfassung Brandenburg sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Kreistages. Die Erheblichkeit wird mit der jährlichen Haushaltssatzung bestimmt. In § 5 Punkt 3.1. der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 ist festgelegt:  „Über-/außerplanmäßige (reine) Personalaufwendungen/-auszahlungen (Deckungsringe 1001/2001) bedürfen der Zustimmung des Kreistages, wenn sie in der Kontengruppe 50/70 insgesamt den Betrag von 800.000 € übersteigen. Dabei können Erstattungen für Personalaufwendungen (insbesondere Kontengruppe 44) gegen gerechnet werden.“

 

Die zur Finanzierung der Personalkosten erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen i. H. v. 967.000 € sind unabweisbar. Die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen im Haushaltsjahr 2016 ist wie folgt gewährleistet:

- 460.500 € Mehrerträge bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen

- 369.800 € Mehrerträge aus Kreisumlage

- 136.700 € Mehrerträge aus Sonderbedarfsergänzungszuweisungen

 

gez. Wellmer