Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt für das Jahr 2016 überplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen für Personalkosten in Höhe von 967.000,00 €.
Sachdarstellung:
Im Haushaltsplan 2016 sind Personalaufwendungen i.
H. v. 59.387.200 € (einschl. Honorare und Zuführung/Inanspruchnahme von
Rückstellungen) veranschlagt. Der bereinigte Personalaufwand beträgt 57.961.900
€. Die Berechnung der Personalaufwendungen erfolgte auf der Grundlage des
Stellenplans 2016. Die errechneten Kosten wurden pauschal um einen Betrag i.H.v.
800.000,00 € gekürzt, da Personalkosten gemäß den Erfahrungen der Vorjahre
durch nicht vorhersehbare eingesparte Lohnkosten bspw. bei langzeiterkrankten Mitarbeitern
oder Schwangerschaften und Elternzeiten eingespart werden. Für Tariferhöhungen
wurde im Haushaltsplan lediglich eine Steigerung von 1,5 % berücksichtigt.
Auf der Grundlage der Erfüllung per 30.06.2016
wurden die voraussichtlichen Personalaufwendungen zum 31.12.2016 hochgerechnet. Zum Jahresende ist mit überplanmäßigen Personalaufwendungen in Höhe von
967.000,00 € zu rechnen.
Diese Mehrausgaben sind
begründet durch die Tariferhöhung aus der diesjährigen Tarifrunde für die
Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Für die Personalaufwendungen 2016 wurde
eine prozentuale Steigerung von 1,5 % (ca. 600.000 €) eingeplant, tatsächlich
erfolgte der Tarifabschluss mit einer Steigerung von 2,4 %. Dies führte zu einem Mehrbedarf i.H.v.
407.000,00 €.
Auch die Tarifeinigung im
Sozial- und Erziehungsdienst, die im September 2015 erfolgte, zeichnet sich in
der Hochrechnung mit ca. 50.000,00 € ab. Hier stiegen die Gehälter im Sozial-
und Erziehungsdienst um durchschnittlich 3,3 %. Diese Steigerung blieb bei der
Planung der Personalaufwendungen unberücksichtigt. In diesem Zusammenhang
erfolgten auch einige Umgruppierungen in höhere Entgeltgruppen aufgrund neuer
Tätigkeitsmerkmale.
Weitere zum Zeitpunkt der
Haushaltsplanung 2016 nicht bekannte Stellenzuführungen im Amt für
Ausländerangelegenheiten und Integration sowie im Jugendamt führten zu
Mehraufwendungen i.H.v. ca. 550.000,00 €.
Durch Einsparungen bei den
Besoldungskosten und den Leistungen für Versorgungs- und Beihilfekasse durch
den Weggang von drei Beamten sowie Einsparungen durch die auf dem Stand von
2015 eingefrorenen Jahressonderzahlungen der tariflich Beschäftigten konnte der
Personalmehrbedarf teilweise kompensiert werden
Stellungnahme
der Kämmerei:
Gemäß § 70 Abs.1 der Kommunalverfassung
Brandenburg sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zulässig, wenn
sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind die Aufwendungen
und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des
Kreistages. Die Erheblichkeit wird mit der jährlichen Haushaltssatzung
bestimmt. In § 5 Punkt 3.1. der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 ist
festgelegt: „Über-/außerplanmäßige
(reine) Personalaufwendungen/-auszahlungen (Deckungsringe 1001/2001) bedürfen
der Zustimmung des Kreistages, wenn sie in der Kontengruppe 50/70 insgesamt den
Betrag von 800.000 € übersteigen. Dabei können Erstattungen für
Personalaufwendungen (insbesondere Kontengruppe 44) gegen gerechnet werden.“
Die zur Finanzierung der
Personalkosten erforderlichen
überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen i. H. v. 967.000 € sind unabweisbar. Die
Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen im Haushaltsjahr 2016 ist wie folgt
gewährleistet:
- 460.500 € Mehrerträge bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen
- 369.800 € Mehrerträge aus Kreisumlage
- 136.700 € Mehrerträge aus Sonderbedarfsergänzungszuweisungen
gez. Wellmer