Betreff
Grundsatzbeschluss zur planerischen Vorbereitung der Erneuerung der K 6715, Abschnitte 020 und 030, Ortsdurchfahrt (OD) Kummerow der Stadt Friedland
Vorlage
046/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der planerischen Vorbereitung der Erneuerung der K 6715, Abschnitte 020 und 030, OD Kummerow auf eine Gesamtlänge von 1.160 m.

Sachdarstellung:

 

Die K 6715 ist eine flächenerschließende Zubringerstraße zum überregionalen Verkehrsnetz (B 246 und B 168) und verbindet die Ortsteile Leißnitz und Kummerow der Stadt Friedland mit der Kreisstadt Beeskow. Neben der Sicherung des Quell- und Zielverkehres aus den vorgenannten Ortsteilen besitzt die Kreisstraße auch eine wesentliche Bedeutung für die Aufnahme des Schüler- und Öffentlichen Personennahverkehrs, des touristischen Verkehrs zur Erschließung der Erholungsgebiete Leißnitzer See - Glower See - Schwielochsee sowie des saisonal auftretenden landwirtschaftlichen Verkehrs.

 

Die bituminös befestigte Fahrbahn in der OD Kummerow differiert in ihrer Breite zwischen 5,20 m und 7,70 m und ist weitestgehend mit Hochborden eingefasst, abschnittsweise sind Gehwege in der Baulast der Stadt Friedland vorhanden. Darüber hinaus befinden sich zwei Bushaltestellen an der Kreisstraße (je eine in Fahrtrichtung).

 

Das Niederschlagswasser der Verkehrsfläche wird über vorhandene als Provisorium errichtete Entwässerungsanlagen sowie Vorfluteinrichtungen beseitigt, über Gemeindestraßen oberflächig abgeleitet bzw. versickert in an die Fahrbahn angrenzende Grünflächen.

 

Verkehrsbelastung:

 

Die Verkehrsstärke zwischen Leißnitz und Kummerow beträgt gemäß Zählung vom

11. Mai 2016:

 

Abschnitt 020  -           gesamt:   501 Fahrzeuge in 24 h

davon:     476 Pkw

      14 Lkw und

                  11 ÖPNV - Wagenläufe (Bus)

 

Der prozentuale Schwerlastverkehranteil liegt damit bei 4,96 % (Lkw und ÖPNV-Bus).

 

Abschnitt 030  -           gesamt:   732 Fahrzeuge in 24 h

davon:      687 PKW

                   36 LKW

       11 ÖPNV - Wagenläufe (Bus)

 

Der prozentuale Schwerlastverkehranteil liegt bei 6,42 % (Lkw und ÖPNV-Bus).

 

Darüber hinaus ist eine erhöhte Verkehrsbelegung auf der K 6715 infolge von temporären Verkehrseinschränkungen auf der B 168 und der damit verbundenen Nutzung der K 6715 als Umleitungsstrecke sowie durch den saisonal bedingten Ernteverkehr (Frühjahr [Anwelksilagen], Sommer [Getreide], Herbst [Mais]) festzustellen.

 

Schadensbild:

 

Die Fahrbahn der OD Kummerow ist durch eine ausgemagerte Asphaltdecke mit Splittver-lust, Netzrisse, Flickstellen, Längs- und Querunebenheiten, partielle Spurrinnen sowie Aufwölbungen gekennzeichnet. Die Mängel sind auf eine geringe Tragfähigkeit des Fahr-bahnaufbaus, Einsatz ungeeigneter Materialien im Unterbau und auf den Verschleiß der bituminösen Befestigung zurückzuführen.

 

Eine ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagswassers ist bisher nicht ausreichend gegeben und bedarf eines planerischen Nachweises.

 

Planerische Aufgabenstellung:

 

Die Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree bereitet derzeit die Erneuerung der Kreisstraße 6715, Abschnitte 020/030 der OD Kummerow planerisch vor. Die bauliche Rea-lisierung des Abschnittes 020 ist für das Jahr 2017 und des Abschnittes 030 im Jahr 2018 konzipiert.

 

Für die Erneuerung der Kreisstraße ist entsprechend der aktuellen Verkehrsbelastung gemäß RStO 12 die Belastungsklasse BK 1,8 und eine Fahrbahnbreite von 6,00 m zugrunde zu legen. Durch eine Kombination des Tief- und Hocheinbaus wird die Tragfähigkeit der Straße erhöht sowie für den Straßenaufbau vorhandene, ungeeignete Materialien ordnungsgemäß entsorgt.

 

Die bestehenden Anlagen zur Beseitigung des Niederschlagswassers der Kreisstraße sind auf ihren Zustand und ihrer Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Generell sollen die bestehenden Entwässerungsanlagen weiter genutzt, ggf. saniert bzw. erweitert werden und künftig den materiellen Vorschriften genügen.

 

Die Notwendigkeit des Erhalts der an den Ortseingängen vorhandenen Mittelinseln ist zu prüfen. Bei Erfordernis sind diese entsprechend den aktuellen Vorschriften umzugestalten.

 

Nach der planerischen Vorabstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist mit der Er-neuerung der OD Kummerow lediglich ein geringer Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Dieser wird im Zuge der weiteren Planung präzisiert und durch Ersatz- und Aus-gleichsmaßnahmen vollständig kompensiert.

 

Die Erneuerung der K 6715 ist integrativer Bestandteil des am 10. April 2013 mit Beschluss-Nr.: 014/26/2013 vom Kreistag als Handlungsgrundlage für die Verwaltung beschlossenen Kreis-straßenbedarfsplanes und der am 05.10.2016 beschlossenen Prioritätenliste für den Investitionsbedarf.

 

Die Straßenbaumaßnahme dient zudem der Gewährleistung der materiellen Einstandspflicht des Landkreises Oder-Spree als derzeitigen Träger der Straßenbaulast der K 6715. Diese ist entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung zur Abstufung in die Straßengruppe der Gemeindestraßen vorgesehen.

 

Die vorhandenen straßenbegleitenden Gehwege sollen gemäß der Aufgabenstellung der Stadt Friedland weitestgehend erhalten, die Grundstückszufahrten entsprechend der neuen Fahrbahnführung angepasst werden.

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme sind im Rahmen der Vorplanung durch das beauftragte Ingenieurbüro neu geschätzt worden. Das Ergebnis der Kostenschätzung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Das Fachamt hat die erforderlichen finanziellen Mittel für das Vorhaben im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes 2017 bei der Kämmerei angemeldet.

 

Durch die Erneuerung der K 6715 wird sich der erforderliche, jährliche Instandhaltungsaufwand bis zum Zeitpunkt der Abstufung zur Gemeindestraße minimieren.

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Kostenschätzung Stand 08/ 2016 

 

Planung                    205.400,00 €

Bau                        1.282.000,00 €

 

 

Gesamt                 1.487.400,00 €

          

 

 

Anmeldung objektbezogener Einnahmen

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

 

bisher investiert        132.000,00 € 

davon

OD Leißnitz (020)                 104.000,00 €          OD Kummerow  (020)            28.000,00 €                              

 

Haushaltsplan 2016

OD Kummerow (020,030)                    

 

Ansatz 2016               19.400,00 €                      

                                   90.000,00 €

 

Ansatz 2017             450.000,00 €

Ansatz 2017             510.000,00 €

     

Ansatz 2018             200.000,00 €

 

Gesamt                 1.401.400,00 € 

davon

OD Leißnitz (020)                 104.000,00 €          OD Kummerow (020/030) 1.297.400,00 €                                    

             

 

Produktsachkonto

 

54210.7852152010

 

 

 

 

 

 

 

54210.7852152010

54210.7852153010

 

54210.7852152010

54210.7852153010

 

54210.7852153010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Für die Erneuerung der OD Kummerow (K6715 Abschnitte 20 und 30) wurden im Haushaltsplan 2016 finanzielle Mittel für Bau- und Planungsleistungen in Höhe von 1.269.400 € geplant. Darüber hinaus wurden für Planungsleistungen bis Ende 2015  finanzielle Mittel in Höhe von 28.000 € veranschlagt. Somit wurden bis Ende 2016 insgesamt 1.297.400 € für die Baumaßnahme bereitgestellt.

 

Nach Vorliegen der aktuellen Kostenschätzung erhöhen sich die Gesamtkosten der Baumaßnahme um 190.000 €. Der Mehrbedarf wurde vom Fachamt angemeldet und wird bei der Finanzplanung 2017 berücksichtigt.

 

Die Maßnahme ist Bestandteil der am 05.10.2016 durch den Kreistag beschlossenen Prioritätenliste.

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Kartenauszug