Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die
Verwaltung mit der planerischen Vorbereitung der Erneuerung der K 6715,
Abschnitte 020 und 030, OD Kummerow auf eine Gesamtlänge von 1.160 m.
Sachdarstellung:
Die K 6715 ist eine
flächenerschließende Zubringerstraße zum überregionalen Verkehrsnetz (B 246 und
B 168) und verbindet die Ortsteile Leißnitz und Kummerow der Stadt Friedland
mit der Kreisstadt Beeskow. Neben der Sicherung des Quell- und Zielverkehres
aus den vorgenannten Ortsteilen besitzt die Kreisstraße auch eine wesentliche
Bedeutung für die Aufnahme des Schüler- und Öffentlichen Personennahverkehrs,
des touristischen Verkehrs zur Erschließung der Erholungsgebiete Leißnitzer See
- Glower See - Schwielochsee sowie des saisonal auftretenden
landwirtschaftlichen Verkehrs.
Die bituminös befestigte
Fahrbahn in der OD Kummerow differiert in ihrer Breite zwischen 5,20 m und 7,70
m und ist weitestgehend mit Hochborden eingefasst, abschnittsweise sind Gehwege
in der Baulast der Stadt Friedland vorhanden. Darüber hinaus befinden sich zwei
Bushaltestellen an der Kreisstraße (je eine in Fahrtrichtung).
Das Niederschlagswasser der
Verkehrsfläche wird über vorhandene als Provisorium errichtete
Entwässerungsanlagen sowie Vorfluteinrichtungen beseitigt, über Gemeindestraßen
oberflächig abgeleitet bzw. versickert in an die Fahrbahn angrenzende
Grünflächen.
Verkehrsbelastung:
Die Verkehrsstärke zwischen
Leißnitz und Kummerow beträgt gemäß Zählung vom
11. Mai 2016:
Abschnitt 020 - gesamt: 501 Fahrzeuge in 24 h
davon: 476 Pkw
14 Lkw und
11 ÖPNV -
Wagenläufe (Bus)
Der prozentuale Schwerlastverkehranteil
liegt damit bei 4,96 % (Lkw und ÖPNV-Bus).
Abschnitt 030 - gesamt: 732 Fahrzeuge in 24 h
davon: 687
PKW
36 LKW
11 ÖPNV - Wagenläufe (Bus)
Der prozentuale Schwerlastverkehranteil
liegt bei 6,42 % (Lkw und ÖPNV-Bus).
Darüber hinaus ist eine
erhöhte Verkehrsbelegung auf der K 6715 infolge von temporären
Verkehrseinschränkungen auf der B 168 und der damit verbundenen Nutzung der K
6715 als Umleitungsstrecke sowie durch den saisonal bedingten Ernteverkehr
(Frühjahr [Anwelksilagen], Sommer [Getreide], Herbst [Mais]) festzustellen.
Schadensbild:
Die Fahrbahn der OD
Kummerow ist durch eine ausgemagerte Asphaltdecke mit Splittver-lust,
Netzrisse, Flickstellen, Längs- und Querunebenheiten, partielle Spurrinnen
sowie Aufwölbungen gekennzeichnet. Die Mängel sind auf eine geringe
Tragfähigkeit des Fahr-bahnaufbaus, Einsatz ungeeigneter Materialien im Unterbau
und auf den Verschleiß der bituminösen Befestigung zurückzuführen.
Eine ordnungsgemäße
Beseitigung des Niederschlagswassers ist bisher nicht ausreichend gegeben und
bedarf eines planerischen Nachweises.
Planerische
Aufgabenstellung:
Die Straßenbaubehörde des
Landkreises Oder-Spree bereitet derzeit die Erneuerung der Kreisstraße 6715,
Abschnitte 020/030 der OD Kummerow planerisch vor. Die bauliche Rea-lisierung
des Abschnittes 020 ist für das Jahr 2017 und des Abschnittes 030 im Jahr 2018
konzipiert.
Für die Erneuerung der
Kreisstraße ist entsprechend der aktuellen Verkehrsbelastung gemäß RStO 12 die
Belastungsklasse BK 1,8 und eine Fahrbahnbreite von 6,00 m zugrunde zu legen.
Durch eine Kombination des Tief- und Hocheinbaus wird die Tragfähigkeit der Straße
erhöht sowie für den Straßenaufbau vorhandene, ungeeignete Materialien
ordnungsgemäß entsorgt.
Die bestehenden Anlagen zur
Beseitigung des Niederschlagswassers der Kreisstraße sind auf ihren Zustand und
ihrer Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Generell sollen die bestehenden
Entwässerungsanlagen weiter genutzt, ggf. saniert bzw. erweitert werden und
künftig den materiellen Vorschriften genügen.
Die Notwendigkeit des
Erhalts der an den Ortseingängen vorhandenen Mittelinseln ist zu prüfen. Bei
Erfordernis sind diese entsprechend den aktuellen Vorschriften umzugestalten.
Nach der planerischen
Vorabstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist mit der Er-neuerung der OD
Kummerow lediglich ein geringer Eingriff in Natur und Landschaft verbunden.
Dieser wird im Zuge der weiteren Planung präzisiert und durch Ersatz- und
Aus-gleichsmaßnahmen vollständig kompensiert.
Die Erneuerung der K 6715
ist integrativer Bestandteil des am 10. April 2013 mit Beschluss-Nr.:
014/26/2013 vom Kreistag als Handlungsgrundlage für die Verwaltung
beschlossenen Kreis-straßenbedarfsplanes und der am 05.10.2016 beschlossenen
Prioritätenliste für den Investitionsbedarf.
Die Straßenbaumaßnahme
dient zudem der Gewährleistung der materiellen Einstandspflicht des Landkreises
Oder-Spree als derzeitigen Träger der Straßenbaulast der K 6715. Diese ist
entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung zur Abstufung in die Straßengruppe der
Gemeindestraßen vorgesehen.
Die vorhandenen
straßenbegleitenden Gehwege sollen gemäß der Aufgabenstellung der Stadt
Friedland weitestgehend erhalten, die Grundstückszufahrten entsprechend der
neuen Fahrbahnführung angepasst werden.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die
Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme sind im Rahmen der Vorplanung durch das
beauftragte Ingenieurbüro neu geschätzt worden. Das Ergebnis der
Kostenschätzung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Das Fachamt hat die
erforderlichen finanziellen Mittel für das Vorhaben im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes
2017 bei der Kämmerei angemeldet.
Durch die Erneuerung der K 6715 wird sich der
erforderliche, jährliche Instandhaltungsaufwand bis zum Zeitpunkt der Abstufung
zur Gemeindestraße minimieren.
Gesamtkosten der Maßnahme Kostenschätzung Stand 08/ 2016 Planung 205.400,00 € Bau 1.282.000,00 € Gesamt 1.487.400,00 €
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Anmeldung objektbezogener Einnahmen |
Veranschlagung im Haushalt bisher investiert 132.000,00 € davon OD Leißnitz (020)
104.000,00 € OD Kummerow (020) 28.000,00 € Haushaltsplan 2016 OD
Kummerow (020,030) Ansatz 2016
19.400,00 € 90.000,00
€ Ansatz 2017 450.000,00 € Ansatz 2017 510.000,00 € Ansatz 2018 200.000,00 € Gesamt 1.401.400,00 € davon OD Leißnitz (020)
104.000,00 € OD Kummerow (020/030) 1.297.400,00
€
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Produktsachkonto 54210.7852152010 54210.7852152010 54210.7852153010 54210.7852152010 54210.7852153010 54210.7852153010 |
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Stellungnahme der Kämmerei:
Für die Erneuerung der OD Kummerow (K6715
Abschnitte 20 und 30) wurden
im Haushaltsplan 2016 finanzielle Mittel für Bau- und Planungsleistungen in
Höhe von 1.269.400 € geplant. Darüber hinaus wurden für Planungsleistungen bis
Ende 2015 finanzielle Mittel in Höhe von
28.000 € veranschlagt. Somit wurden bis Ende 2016 insgesamt 1.297.400 € für die
Baumaßnahme bereitgestellt.
Nach Vorliegen der aktuellen
Kostenschätzung erhöhen sich die Gesamtkosten der Baumaßnahme um 190.000 €. Der
Mehrbedarf wurde vom Fachamt angemeldet und wird bei der Finanzplanung 2017
berücksichtigt.
Die Maßnahme ist Bestandteil
der am 05.10.2016 durch den Kreistag beschlossenen Prioritätenliste.
gez. Wellmer
Amtsleiterin
Anlage:
Kartenauszug