Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die 4. Änderungssatzung der
Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung - Abfallgebührensatzung - vom 30. 11. 2016
Sachdarstellung:
Mit dem vorliegendem Entwurf der Abfallgebührensatzung (AGS) des
Landkreises Oder-Spree soll die Abfallgebührensatzung vom 28.11.2012 in der
Fassung der ersten Änderungssatzung vom 27.11.2013, der 2. Änderungssatzung vom
03.12.2014 sowie der 3. Änderungsfassung vom 02.12.2015 aktualisiert werden.
In der Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung der AGS sind die
Änderungen gekennzeichnet.
§ 2
Im Absatz 4 wurde eine redaktionelle Anpassung vorgenommen.
§ 3
Im Absatz 2 wurde ein neuer Buchstabe d eingefügt. Alle weiteren
Aufzählungen verschieben sich entsprechen. Bei Buchstabe a und h wurden
umgangssprachliche Begriffe verwendet.
Im Absatz 3 wurden bei den Buchstaben a und f umgangssprachliche
Begriffe verwendet.
Im Absatz 4 wurde eine redaktionelle Anpassung vorgenommen.
§ 4
In Absatz 1 wurde das Datum gestrichen, um ggf. auch vor oder nach dem
Jahreswechsel einen Abgleich der gemeldeten Person vornehmen zu können. Der
neue Satz 3 präzisiert dies nochmals.
In Absatz 1 wurde ein Satz 6 eingefügt, um ganzjährig genutzte
Erholungsgrundstücke zu definieren.
Im Absatz 5 wird Satz 2 gestrichen, da dieser Sachverhalt in § 6 Absatz
2 der Abfallentsorgungssatzung bereits geregelt ist.
Im Absatz 6 Satz 1, 5 und 6 wurden redaktionelle Anpassung vorgenommen.
Im Absatz 9 wird Satz 2 gestrichen und durch eine neue Formulierung
ersetzt, da der Begriff der Einmalentsorgung nun verständlicher definiert wird.
Im Absatz 10 wurde an die Einführung des Modellversuchs Biotonne,
welcher in der Abfallentsorgungssatzung verankert ist, angepasst.
§ 5
In den Absätzen 1 bis 11 wurde eine Anpassung der Gebühren vorgenommen,
welche jährlich neu kalkuliert werden.
Im Absatz 6 Satz 1 wurde eine redaktionelle Anpassung vorgenommen.
Im Absatz 7 Satz 1 wurde eine redaktionelle Anpassung vorgenommen.
Ein neuer Absatz 8 wurde eingefügt, um die Gebühren für die Leerung der
Biotonne darzustellen. Die Absätze 9-11 verschieben sich entsprechend.
Im Absatz 10 wurden die Buchstaben c und d ergänzt. Somit ist
verständlicher, welche Gebühr für welchen Rhythmus gezahlt werden muss. Satz 3
wird entsprechend gestrichen.
Im Absatz 10 wurde ein Buchstabe d ergänzt, um die Holgebühr für die
Biotonne zu definieren.
Der ursprüngliche Absatz 11 wird gestrichen, da der Modellversuch der
Grünabfallsammlung eingestellt und durch den Modellversuch der Biotonne ersetzt
wird.
§ 7
Im Absatz 1 Satz 1 wurde eine redaktionelle Anpassung vorgenommen.
Im Absatz 2 Buchstabe a) Satz 2 wurde die Fälligkeit der der Gebühr für
Garten- und Erholungsgrundstücke eindeutig definiert.
Im Absatz 2 Buchstabe b Satz 5 wurde die Fälligkeit der Gebührenpflicht
vereinfacht.
Im Absatz 2 entfällt der Buchstabe g, da das Holsystem für Grünabfälle
eingestellt wird.
Der Absatz 4 wird gestrichen, da dieser Absatz nichts anderes als der
Absatz 3 beschreibt.