Betreff
Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung - Abfallgebührensatzung (AGS)
Vorlage
050/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die 4. Änderungssatzung der Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung - Abfallgebührensatzung - vom 30. 11. 2016

 

Sachdarstellung:

 

Mit dem vorliegendem Entwurf der Abfallgebührensatzung (AGS) des Landkreises Oder-Spree soll die Abfallgebührensatzung vom 28.11.2012 in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 27.11.2013, der 2. Änderungssatzung vom 03.12.2014 sowie der 3. Änderungsfassung vom 02.12.2015 aktualisiert werden.

In der Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung der AGS sind die Änderungen gekennzeichnet.

§ 2

Im Absatz 4 wurde eine redaktionelle Anpassung vorgenommen.

§ 3

Im Absatz 2 wurde ein neuer Buchstabe d eingefügt. Alle weiteren Aufzählungen verschieben sich entsprechen. Bei Buchstabe a und h wurden umgangssprachliche Begriffe verwendet.

Im Absatz 3 wurden bei den Buchstaben a und f umgangssprachliche Begriffe verwendet.

Im Absatz 4 wurde eine redaktionelle Anpassung vorgenommen.

§ 4

In Absatz 1 wurde das Datum gestrichen, um ggf. auch vor oder nach dem Jahreswechsel einen Abgleich der gemeldeten Person vornehmen zu können. Der neue Satz 3 präzisiert dies nochmals.

In Absatz 1 wurde ein Satz 6 eingefügt, um ganzjährig genutzte Erholungsgrundstücke zu definieren.

Im Absatz 5 wird Satz 2 gestrichen, da dieser Sachverhalt in § 6 Absatz 2 der Abfallentsorgungssatzung bereits geregelt ist.

Im Absatz 6 Satz 1, 5 und 6 wurden redaktionelle Anpassung vorgenommen.

Im Absatz 9 wird Satz 2 gestrichen und durch eine neue Formulierung ersetzt, da der Begriff der Einmalentsorgung nun verständlicher definiert wird.

Im Absatz 10 wurde an die Einführung des Modellversuchs Biotonne, welcher in der Abfallentsorgungssatzung verankert ist, angepasst.

 

 

§ 5

In den Absätzen 1 bis 11 wurde eine Anpassung der Gebühren vorgenommen, welche jährlich neu kalkuliert werden.

Im Absatz 6 Satz 1 wurde eine redaktionelle Anpassung vorgenommen.

Im Absatz 7 Satz 1 wurde eine redaktionelle Anpassung vorgenommen.

Ein neuer Absatz 8 wurde eingefügt, um die Gebühren für die Leerung der Biotonne darzustellen. Die Absätze 9-11 verschieben sich entsprechend.

Im Absatz 10 wurden die Buchstaben c und d ergänzt. Somit ist verständlicher, welche Gebühr für welchen Rhythmus gezahlt werden muss. Satz 3 wird entsprechend gestrichen.

Im Absatz 10 wurde ein Buchstabe d ergänzt, um die Holgebühr für die Biotonne zu definieren.

Der ursprüngliche Absatz 11 wird gestrichen, da der Modellversuch der Grünabfallsammlung eingestellt und durch den Modellversuch der Biotonne ersetzt wird.

§ 7

Im Absatz 1 Satz 1 wurde eine redaktionelle Anpassung vorgenommen.

Im Absatz 2 Buchstabe a) Satz 2 wurde die Fälligkeit der der Gebühr für Garten- und Erholungsgrundstücke eindeutig definiert.

Im Absatz 2 Buchstabe b Satz 5 wurde die Fälligkeit der Gebührenpflicht vereinfacht.

Im Absatz 2 entfällt der Buchstabe g, da das Holsystem für Grünabfälle eingestellt wird.

Der Absatz 4 wird gestrichen, da dieser Absatz nichts anderes als der Absatz 3 beschreibt.