Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt die Satzung über die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften,
Wohnverbünden und Übergangswohnungen zur vorläufigen Unterbringung von
Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten
Personen und deren Angehörigen (Unterbringungssatzung) im Landkreis Oder-Spree.
Sachdarstellung:
Der
Landkreis Oder-Spree ist für die Unterbringung der durch das Land Brandenburg
zugewiesenen Flüchtlinge, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland
zugewanderten Personen und deren Angehörige gesetzlich verpflichtet. Zu diesem
Zweck werden derzeit Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnverbünden und
Wohnungen vorgehalten.
Die
gemeinschaftliche Unterbringung von Personen verschiedenster Nationalität,
Kultur und Religion birgt ein hohes Konfliktpotential. Um ein störungsarmes und
gewaltfreies Zusammenleben in den Gemeinschaftsunterkünften zu gewährleisten,
gibt es derzeit eigene Hausordnungen, deren Durchsetzungsmöglichkeiten sehr
eingeschränkt sind.
Die
dezentrale Unterbringung in Wohnverbünden und Wohnungen stellt den Landkreis
vor weitere Herausforderungen. Erfahrungsgemäß sind die untergebrachten
Personen mit den Anforderungen an das Wohnen in Deutschland nicht vertraut,
z.B. ressourcenschonende Nutzung der Verbrauchsmedien, angemessene
Wohnungsbeheizung und Lüftung zur Abwendung von Schimmelschäden usw.,
Reinigung, Werterhaltung der Einrichtungsgegenstände und Rücksichtnahme auf
benachbarte Mietparteien.
Da sich
die individuellen mietvertraglichen Auflagen und Sanktionen nur gegen den
Landkreis als Mieter der Wohnungen richten, sind auch für das Wohnen in
Wohnverbünden und Wohnungen Regelungen und Vorgaben notwendig.
Mit
der Satzung sollen einheitliche Normen für alle untergebrachten Personen
definiert und die Möglichkeit der Ahndung von Verstößen eröffnet werden
(Bußgeldvorschriften).
Finanzielle Auswirkungen: nein
Stellungnahme der Kämmerei: entfällt
Anlagen:
Satzung über die Nutzung
von Gemeinschaftsunterkünften, Wohnverbünden und Übergangswohnungen zur
vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus
dem Ausland zugewanderten Personen und deren Angehörigen
(Unterbringungssatzung) im Landkreis Oder-Spree