Betreff
Satzung über die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften, Wohnverbünden und Übergangswohnungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen und deren Angehörigen (Unterbringungssatzung) im Landkreis Oder-Spree
Vorlage
053/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften, Wohnverbünden und Übergangswohnungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen und deren Angehörigen (Unterbringungssatzung) im Landkreis Oder-Spree.

Sachdarstellung:

Der Landkreis Oder-Spree ist für die Unterbringung der durch das Land Brandenburg zugewiesenen Flüchtlinge, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen und deren Angehörige gesetzlich verpflichtet. Zu diesem Zweck werden derzeit Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnverbünden und Wohnungen vorgehalten.

 

Die gemeinschaftliche Unterbringung von Personen verschiedenster Nationalität, Kultur und Religion birgt ein hohes Konfliktpotential. Um ein störungsarmes und gewaltfreies Zusammenleben in den Gemeinschaftsunterkünften zu gewährleisten, gibt es derzeit eigene Hausordnungen, deren Durchsetzungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt sind.

 

Die dezentrale Unterbringung in Wohnverbünden und Wohnungen stellt den Landkreis vor weitere Herausforderungen. Erfahrungsgemäß sind die untergebrachten Personen mit den Anforderungen an das Wohnen in Deutschland nicht vertraut, z.B. ressourcenschonende Nutzung der Verbrauchsmedien, angemessene Wohnungsbeheizung und Lüftung zur Abwendung von Schimmelschäden usw., Reinigung, Werterhaltung der Einrichtungsgegenstände und Rücksichtnahme auf benachbarte Mietparteien.

Da sich die individuellen mietvertraglichen Auflagen und Sanktionen nur gegen den Landkreis als Mieter der Wohnungen richten, sind auch für das Wohnen in Wohnverbünden und Wohnungen Regelungen und Vorgaben notwendig.

 

Mit der Satzung sollen einheitliche Normen für alle untergebrachten Personen definiert und die Möglichkeit der Ahndung von Verstößen eröffnet werden (Bußgeldvorschriften).

Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

Stellungnahme der Kämmerei: entfällt

Anlagen:

Satzung über die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften, Wohnverbünden und Übergangswohnungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen und deren Angehörigen (Unterbringungssatzung) im Landkreis Oder-Spree