Betreff
Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen
Vorlage
054/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen.

Sachdarstellung:

Die Aufnahme von mehr als 2.000 geflüchteten Personen seit Beginn der Flüchtlingswelle im Jahr 2014 stellte und stellt alle Einwohner des Landkreises Oder-Spree vor neue Herausforde­rungen. Dies betrifft nicht nur die reine Unterbringung der Personen, sondern vor allem deren Ankommen in unserer Gesellschaft und deren Integration.

 

Bei der Bewältigung dieser Aufgabe unterstützen zahlreiche Akteure. Neben hauptamtlichen Vertretern, wie zum Beispiel Trägern der freien Wohlfahrt, Vermietern, Sprachkursträgern, Arbeits- und Kommunalverwaltung, leisteten und leisten ehrenamtlich Engagierte einen wesent­lichen Beitrag zu einer gelingenden Integration der Neuzugewanderten.

 

Letztgenannte ergänzen in maßgeblichem Umfang die Arbeit der freien Träger, denen durch den Landkreis Oder-Spree die soziale Beratung und Betreuung der Geflüchteten vertraglich übertra­gen wurde, die aufgrund eines regulären Betreuungsschlüssels von derzeit 1 zu 60 diese bedeu­tende Aufgabe jedoch nur in begrenztem Umfang wahrnehmen können. Um eine Integration der Geflüchteten zu erreichen, ist das ehrenamtliche Engagement somit ein unverzichtbarer Bau­stein. Aus diesem Grund gilt es, dieses zu würdigen und einen Anreiz für das Ehrenamt zu schaf­fen, auch in Zukunft aktiv zu sein.

 

Hinsichtlich der Organisationsformen des Ehrenamts im Landkreis Oder-Spree ist festzustellen, dass Freiwillige zum Teil als Einzelakteure auftreten. Insbesondere in Orten, wie zum Beispiel Woltersdorf, Heinersdorf, Erkner, Grünheide, Schöneiche bei Berlin und Beeskow haben sich aber auch ehrenamtliche Willkommenskreise gebildet, in denen mehrere Engagierte koordiniert zusammenarbeiten.

 

Zum 30.06.2016 listeten die vier Freiwilligenagenturen im Landkreis Oder-Spree insgesamt 218 Personen, die sich in der Arbeit mit Flüchtlingen engagieren oder nach einer Betätigung in diesem Bereich suchen. Die Gesamtanzahl der Freiwilligen in diesem Bereich dürfte aber weitaus höher liegen, da es zahlreiche Personen gibt, die nicht über die Freiwilligenagenturen vermittelt werden, sondern direkten Kontakt zu den neuen Nachbarn knüpfen.

In Bezug auf die Arbeitsfelder der Ehrenamtlichen ist eine breite Vielfalt gegeben: Sie stellen teil­weise unentgeltlich ihren privaten Wohnraum zur Verfügung oder greifen bei Suche nach einer Wohnung unter die Arme, helfen bei der Bewältigung der traumatischen Fluchterlebnisse, begleiten die Geflüchteten zu Behörden und Ärzten, lernen mit ihnen zusammen die deutsche Sprache, stellen Kontakte zu Arbeitgebern her und vermitteln in Beschäftigung, stehen als Ansprechpartner für Fragen aller Art zur Verfügung und erklären das Leben in Deutschland.

 

Mit der Ausübung des Ehrenamtes werden in der Regel umfassende Ressourcen der Freiwilligen gebunden. Dies betrifft nicht nur die eingesetzte Zeit, sondern oftmals fallen auch Kosten für Lehrmaterial, Auto- und Bahnfahrten, Telefonate, Kopien oder Sonstiges an. In der Regel werden diese Kosten selbstlos in Kauf genommen, da der Wille, Unterstützung zu leisten, im Vordergrund steht.

Stellenweise gelingt es den Ehrenamtlichen auch, Spendenmittel zu akquirieren und dadurch die Kosten zu decken.

Zum Teil führen die entstehenden Kosten jedoch dazu, dass sich die Engagierten nicht in dem Maße einbringen können, wie sie es gerne möchten. Dies trifft insbesondere auf Ehrenamtliche mit eingeschränktem finanziellem Spielraum zu.

Vor diesem Hintergrund gilt es, den Betroffenen in Form der Richtlinie für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen im Landkreis Oder-Spree die Möglichkeit zu geben, zumindest einen Teil der angefallenen Auslagen erstattet zu bekommen.

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Stellungnahme der Kämmerei:

In den Planentwurf 2017 und in den Finanzplan wurden jährlich 15.000 € zur Umsetzung der Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen eingestellt. Bei der Gewährung von Zuwendungen auf der Grundlage dieser Richtlinie handelt es sich um freiwillige Leistungen des Landkreises.

Der Anteil der freiwilligen Leistungen (Zuschuss, d.h. Saldo zwischen Aufwendungen und Erträgen für freiwillige Leistungen) betrug gemäß Haushaltsplan 2016 1,98% der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushaltes (siehe Vorbericht zum Haushaltsplan 2016, Seiten 98 bis 101). Dieser Anteil wird sich 2017 nur unwesentlich verändern.

 

gez. Wellmer

Anlagen:

Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen