Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt die Richtlinie des Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche
Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen.
Sachdarstellung:
Die
Aufnahme von mehr als 2.000 geflüchteten Personen seit Beginn der
Flüchtlingswelle im Jahr 2014 stellte und stellt alle Einwohner des Landkreises
Oder-Spree vor neue Herausforderungen. Dies betrifft nicht nur die reine
Unterbringung der Personen, sondern vor allem deren Ankommen in unserer
Gesellschaft und deren Integration.
Bei
der Bewältigung dieser Aufgabe unterstützen zahlreiche Akteure. Neben
hauptamtlichen Vertretern, wie zum Beispiel Trägern der freien Wohlfahrt,
Vermietern, Sprachkursträgern, Arbeits- und Kommunalverwaltung, leisteten und
leisten ehrenamtlich Engagierte einen wesentlichen Beitrag zu einer
gelingenden Integration der Neuzugewanderten.
Letztgenannte
ergänzen in maßgeblichem Umfang die Arbeit der freien Träger, denen durch den
Landkreis Oder-Spree die soziale Beratung und Betreuung der Geflüchteten
vertraglich übertragen wurde, die aufgrund eines regulären
Betreuungsschlüssels von derzeit 1 zu 60 diese bedeutende Aufgabe jedoch nur
in begrenztem Umfang wahrnehmen können. Um eine Integration der Geflüchteten zu
erreichen, ist das ehrenamtliche Engagement somit ein unverzichtbarer Baustein.
Aus diesem Grund gilt es, dieses zu würdigen und einen Anreiz für das Ehrenamt
zu schaffen, auch in Zukunft aktiv zu sein.
Hinsichtlich
der Organisationsformen des Ehrenamts im Landkreis Oder-Spree ist festzustellen,
dass Freiwillige zum Teil als Einzelakteure auftreten. Insbesondere in Orten,
wie zum Beispiel Woltersdorf, Heinersdorf, Erkner, Grünheide, Schöneiche bei
Berlin und Beeskow haben sich aber auch ehrenamtliche Willkommenskreise
gebildet, in denen mehrere Engagierte koordiniert zusammenarbeiten.
Zum
30.06.2016 listeten die vier Freiwilligenagenturen im Landkreis Oder-Spree
insgesamt 218 Personen, die sich in der Arbeit mit Flüchtlingen engagieren oder
nach einer Betätigung in diesem Bereich suchen. Die Gesamtanzahl der
Freiwilligen in diesem Bereich dürfte aber weitaus höher liegen, da es
zahlreiche Personen gibt, die nicht über die Freiwilligenagenturen vermittelt
werden, sondern direkten Kontakt zu den neuen Nachbarn knüpfen.
In
Bezug auf die Arbeitsfelder der Ehrenamtlichen ist eine breite Vielfalt
gegeben: Sie stellen teilweise unentgeltlich ihren privaten Wohnraum zur
Verfügung oder greifen bei Suche nach einer Wohnung unter die Arme, helfen bei
der Bewältigung der traumatischen Fluchterlebnisse, begleiten die Geflüchteten
zu Behörden und Ärzten, lernen mit ihnen zusammen die deutsche Sprache, stellen
Kontakte zu Arbeitgebern her und vermitteln in Beschäftigung, stehen als
Ansprechpartner für Fragen aller Art zur Verfügung und erklären das Leben in
Deutschland.
Mit
der Ausübung des Ehrenamtes werden in der Regel umfassende Ressourcen der
Freiwilligen gebunden. Dies betrifft nicht nur die eingesetzte Zeit, sondern
oftmals fallen auch Kosten für Lehrmaterial, Auto- und Bahnfahrten, Telefonate,
Kopien oder Sonstiges an. In der Regel werden diese Kosten selbstlos in Kauf
genommen, da der Wille, Unterstützung zu leisten, im Vordergrund steht.
Stellenweise
gelingt es den Ehrenamtlichen auch, Spendenmittel zu akquirieren und dadurch
die Kosten zu decken.
Zum
Teil führen die entstehenden Kosten jedoch dazu, dass sich die Engagierten
nicht in dem Maße einbringen können, wie sie es gerne möchten. Dies trifft
insbesondere auf Ehrenamtliche mit eingeschränktem finanziellem Spielraum zu.
Vor
diesem Hintergrund gilt es, den Betroffenen in Form der Richtlinie für
ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von Flüchtlingen im
Landkreis Oder-Spree die Möglichkeit zu geben, zumindest einen Teil der
angefallenen Auslagen erstattet zu bekommen.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Stellungnahme der Kämmerei:
In den Planentwurf 2017 und
in den Finanzplan wurden jährlich 15.000 € zur Umsetzung der Richtlinie des
Landkreises Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der
Integration von Flüchtlingen eingestellt. Bei der Gewährung von Zuwendungen auf
der Grundlage dieser Richtlinie handelt es sich um freiwillige Leistungen des
Landkreises.
Der Anteil der freiwilligen
Leistungen (Zuschuss, d.h. Saldo zwischen Aufwendungen und Erträgen für
freiwillige Leistungen) betrug gemäß Haushaltsplan 2016 1,98% der ordentlichen
Erträge des Ergebnishaushaltes (siehe Vorbericht zum Haushaltsplan 2016, Seiten
98 bis 101). Dieser Anteil wird sich 2017 nur unwesentlich verändern.
gez. Wellmer
Anlagen:
Richtlinie des Landkreises
Oder-Spree für ehrenamtliche Tätigkeiten zur Förderung der Integration von
Flüchtlingen