Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt Herrn Matthias Bradtke gemäß § 40 Abs. 1 BbgKVerf
für den Rest der Wahlzeit als stimmberechtigtes Mitglied für die Fraktion SPD
in den Jugendhilfeausschuss.
Beschlussbegründung/-erläuterung:
Nach § 5 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 2 Erstes Gesetz zur Ausführung des
Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) werden die
stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode des
Kreistages von diesem gewählt. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied vor
Ablauf der Wahlperiode aus, so ist ein neues stimmberechtigtes Mitglied für den
Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene
Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen.
Der Kreistag hat am 24.06.2014 durch offenen Wahlbeschluss die
Besetzung der 9 stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie
deren Stellvertreter/innen durch die Kreistagsmitglieder beschlossen.
Frau Ann Matthies hat mit Wirkung zum 06.10.2016 ihr Mandat als Abgeordnete des Kreistages niedergelegt und ist damit als stimmberechtigtes Mitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschieden. Insofern wird eine Neuwahl eines stimmberechtigten Mitgliedes für die Fraktion SPD in den Jugendhilfeausschuss erforderlich.