Betreff
Neuwahl eines stimmberechtigten Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss - Fraktion SPD
Vorlage
6/SPD/2016
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt Herrn Matthias Bradtke gemäß § 40 Abs. 1 BbgKVerf für den Rest der Wahlzeit als stimmberechtigtes Mitglied für die Fraktion SPD in den Jugendhilfeausschuss.

 

 

Beschlussbegründung/-erläuterung:

Nach § 5 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 2 Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) werden die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode des Kreistages von diesem gewählt. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus, so ist ein neues stimmberechtigtes Mitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen.

 

Der Kreistag hat am 24.06.2014 durch offenen Wahlbeschluss die Besetzung der 9 stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie deren Stellvertreter/innen durch die Kreistagsmitglieder beschlossen.

 

Frau Ann Matthies hat mit Wirkung zum 06.10.2016 ihr Mandat als Abgeordnete des Kreistages niedergelegt und ist damit als stimmberechtigtes Mitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschieden. Insofern wird eine Neuwahl eines stimmberechtigten Mitgliedes für die Fraktion SPD in den Jugendhilfeausschuss erforderlich.