Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
Beantragung von Fördermitteln gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom
20.06.2016 für den Ausbau eines modernen und leistungsfähigen
Telekommunikationsnetzes der nächsten Generation im Landkreis Oder-Spree.
Sachdarstellung:
Die Digitalisierung erfasst zunehmend alle Bereiche
der Wirtschaft, der Arbeitswelt und des gesellschaftlichen Lebens.
Die ausreichende Verfügbarkeit breitbandiger
Internetanschlüsse ist ein wesentlicher Standortfaktor und von immer größerer
Bedeutung sowohl für Unternehmen als auch für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Anwendungsbereiche werden vielfältiger und
umfangreicher. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen heute schon online-Banking,
online-Handel oder Anwendungen für den Freizeitbereich. Aber auch die Kommunikation
mit Verwaltungen und Behörden findet zunehmend auf elektronischem Weg statt.
Neue Anwendungsbereiche kommen stetig hinzu oder werden ausgebaut, wie die
Telemedizin oder elektronische Bildungsangebote.
Daher sind leistungsfähige Breitbandnetze zum
schnellen Informations- und Wissensaus-tausch unabdingbare Voraussetzung für
wirtschaftliches Wachstum und für eine positive Entwicklung des Landkreises und
seiner Kommunen.
Durch die Verfügbarkeit eines modernen Breitbandnetzes
können weitere Geschäftsfelder erschlossen und bestehende ausgebaut, die
Innovationsfähigkeit der Unternehmen gestärkt, neue Arbeitsplätze geschaffen
und bestehende weiter stabilisiert sowie modernisiert werden.
Nicht zu unterschätzen ist auch der Beitrag der
Breitbandverfügbarkeit zur Daseinsvorsorge insbesondere für den ländlich
geprägten Raum des Kreises, denn der aktuelle Unterversorgungsgrad ist dort
sowie in Randlagen überwiegend höher als in zentralen Lagen bzw. in den
Innenstadt-/den Innerortsbereichen.
Die Bundesregierung hat bereits am 20. August 2014 mit
der digitalen Agenda für Deutschland beschlossen, bis 2018 Bandbreiten von
mindestens 50 Mbit/s flächendeckend verfügbar zu machen.
Dieses Ziel ist im Landkreis Oder-Spree gegenwärtig
noch nicht erreicht. Nach derzeitiger Erkenntnislage kann davon ausgegangen
werden, dass ein Unterversorgungsgrad von ca. 22% bezogen auf die
Versorgungsschwelle von 30 Mbits/s für den gesamten Landkreis zu verzeichnen
ist. (Die Anzahl der unterversorgten Haushalte je Gemeinde ist der Anlage 2 zu
entnehmen.)
Die Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der aktualisierten
Fassung vom 20.06.2016 eröffnet den Kommunen und Landkreisen den Ausbau der
Telekommunikationsnetze mit erheblicher finanzieller Unterstützung.
Ziel ist es, die
sogenannten „weißen NGA-Flecken“ (Versorgung < 30 Mbits/s), in denen in den
kommenden 3 Jahren durch private Investoren keine NGA-Netze errichtet werden,
durch zukunfts- und hochleistungsfähige Breitbandnetze zu beseitigen.
Da Projekte dieser
Dimension einen entsprechenden Vorbereitungsvorlauf erfordern, hat die
Kreisverwaltung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und am 24.01.2016 einen
Antrag zur Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 beim Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur gestellt.
Der Zuwendungsbescheid in
Höhe von maximal 50.000 € wurde durch den Bundesminister, Herrn Alexander
Dobrindt, am 26.04.2016 ausgehändigt.
Im Ergebnis des
Vergabeverfahrens wurde das Büro MICUS Strategieberatung GmbH,
Düsseldorf als
wirtschaftlichster und fachlich qualifizierter Bieter ermittelt und mit der
Erstellung der Planungsunterlagen (Bestandsaufnahme, Grobplanung und
Kostenschätzung für die Ausbaumaßnahme, Wirtschaftlichkeitsabwägung,
GIS-Planung, Abschlussbericht) für die Städte und Gemeinden des Landkreises
ausschließlich der Stadt Fürstenwalde/Spree beauftragt.
Die
Stadt Fürstenwalde/Spree hatte einen solitären Antrag auf Förderung von
Planungs- und Beratungsleistungen für den Breitbandausbau im Stadtgebiet
Fürstenwalde/Spree gestellt und bewilligt bekommen. Beauftragtes Planungsbüro
war die Firma adKor GmbH aus Wildau.
Mit
Schreiben vom 16.11.2016 beantragte die Stadt Fürstenwalde/Spree die Aufnahme
in das Projekt des Landkreises, da das MWE die Gegenfinanzierung in Höhe von
40% für Einzelmaßnahmen kreisangehöriger Kommunen ausschließt, wenn der
Landkreis selbst einen Förderantrag stellt. Die Stadt Fürstenwalde/Spree
übergab die Planungsunterlagen im Rahmen einer Beratung am 17.11.2016. Daraus
ergab sich ein erhöhter zeitlicher und materieller Aufwand zur Einarbeitung der
städtischen Dokumentation in die Planung für das Kreisgebiet.
Die Kreisverwaltung führte
im Zeitraum vom 29.07.2016 bis 26.08.2016 mit dem Ziel, der Ermittlung privater
Ausbauabsichten in den nächsten 3 Jahren, ein Markterkundungsverfahren bezogen
auf das Gebiet des Landkreises Oder-Spree, durch.
Die Bestandsanalyse und das
Markterkundungsverfahren haben ergeben, dass sich die „weißen Flecken“ über das
gesamte Kreisgebiet erstrecken und den Unterversorgungrad von 22% bewirken.
Die technische Erschließung der „weißen Flecken“
erfolgt durch eine Kombination von Glasfaserleitungen (LWL),
Kabelverzweiger-Neubau und Kabelverzweiger-Überbau sowie Vectoring-Technologie.
Das Erschließungs- bzw. Versorgungsziel pro Haushalt
beträgt gemäß dem Bundesförderprogramm ³ 50 Mbit/s und muss im Ausbaugebiet für mindestens 85 % der Haushalte
erreicht werden. Die verbleibenden 15% der Haushalte sollen mindestens mit 30
Mbits/s versorgt werden.
Die Realisierung des Breitband-Infrastrukturausbaus
durch den Landkreis Oder-Spree ist gegenüber kommunalen Einzelmaßnahmen u. a.
aus folgenden Gründen zu favorisieren:
· Sie führt im gesamten Kreisgebiet zur komplexen und
nahezu flächendeckenden Breitbandversorgung.
· Sie ermöglicht eine integrierte und homogene
Netzstruktur über administrative Grenzen hinweg.
· Der Landkreis (in Zusammenarbeit mit geeigneten
Drittanbietern) verfügt eher über die materiellen und fachlichen Ressourcen.
· Das Land Brandenburg lehnt die Gegenfinanzierung von
Ausbauprojekten einzelner kreisangehöriger Kommunen ab, wenn der Landkreis, dem
sie angehören, ein eigenständiges Ausbauprojekt zur Förderung beantragt.
· „Rosinenhackerei“ bei der
Auswahl von gemeindebezogenen Projektgebieten durch die TK-Unternehmen ist
ausgeschlossen, da der Kreis diese als Leistungseinheit vergibt.
· Am Markt sind
wirtschaftlichere Angebote bzw. Erschließungskosten auf Grund des größeren
Projektgebietes erzielbar.
Termin- bzw.
Ablaufplanung:
Die Antragstellung auf Zuwendungen für den
Breitbandinfrastrukturausbau an das BMVI soll noch im 4. Call bis zum
28.02.2017 erfolgen.
Weitere Details zum Terminplan siehe Anlage 1.
Das Projekt erfordert u. a. für die weiteren
Planungsphasen bzw. Realisierungsabschnitte eine fachtechnisch qualifizierte
Begleitung und Koordinierung durch ein auf dem Gebiet der Informations- und
Nachrichtentechnik versiertes Ingenieurbüro. Die Kostenermittlung für die
erforderlichen externen Leistungen ergab auf der Grundlage von Erfahrungswerten
einen Bedarf von 100.000 €. Da eine weiterführende Förderung im Rahmen der
Bundesrichtlinie nach der einmaligen Inanspruchnahme der Planungs- und
Beratungsleistungen für die konzeptionelle Erarbeitung der NGA-Studie nicht
möglich ist, besteht die Absicht, diesen
Betrag aufwandsbezogen aus Eigenmitteln der beteiligten Kommunen zu
finanzieren.
Mit Bezug auf die Antragstellung weist das Ergebnis
der vorläufigen Kostenschätzung der MICUS Strategieberatung GmbH (Stand vom
30.11.2016) zum technischen Ausbau und damit zur Beseitigung der „weißen
NGA-Flecken“ im Landkreis Oder-Spree einen Investitionsbedarf in Höhe von ca.
29 Mio. € aus.
Der Finanzierungsbedarf soll aus Zuwendungen des
Bundes und des Landes Brandenburg sowie aus Eigenmitteln der beteiligten
Kommunen gedeckt werden. Die im Rahmen der Investitionsvorlaufphase und -umsetzung erforderlichen
Personal- und Sachkosten für die Projektsteuerung werden für den Zeitraum von
ca. 3,5 Jahren durch den Landkreis Oder-Spree getragen.
Dabei gelten gemäß der Richtlinie „Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ folgende
Fördersätze:
· Der Fördersatz des Bundes beträgt grundsätzlich 50
v.H.
· Die Förderung durch das Landes Brandenburg erfolgt
grundsätzlich in Höhe von 40 v.H.
· Der Eigenanteil für die beteiligten Kommunen beträgt
demnach grundsätzlich 10 v.H.
Der Eigenmittelbeitrag kann, wenn eine
Gebietskörperschaft einem Haushaltssicherungsverfahren unterliegt bzw. ein
Haushaltssicherungskonzept aufgestellt hat, entsprechend der Bundesrichtlinie
auch von den Ländern geleistet werden.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand übernimmt das Land
Brandenburg in diesen Fällen den Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen
Kosten.
Gesamtkosten der Maßnahme Kostenschätzung Stand 11/ 2016 Planung 100.000,00 € Gesamt 100.000,00 € |
|
Anmeldung objektbezogener Einnahmen Eigenanteil Kommunen: 100.000,00 € Gesamt: 100.000,00 € |
Veranschlagung im Haushalt bisher investiert 0,00 € Haushaltsplan 2017 Gesamt 100.000,00 € |
Produktsachkonto 57110.5431840000 |
Ansatz 2017: 100.000,00 € davon Kommunen: 100.000,00 € |
Die im Rahmen der Planungs-
und Beratungsleistungen durch die MICUS Strategieberatung GmbH erstellte
Grobkostenschätzung (Stand 30.11.2016) ergibt einen Gesamtinvestitionsbedarf in
Höhe von 28.800.300,00 €, der im Zeitraum 2018 bis 2019 umzusetzen ist.
Dazu ist von folgenden
Einnahmen auszugehen:
Σ Förderung Bund 14.400.150
€ (50%)
Σ Förderung Land 11.520.120
€ (40%)
Σ Eigenmittel der
Kommunen des Landkreises 2.880.030 € (10%)
Berücksichtigt man die
Übernahme der Eigenanteile der Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept durch
das Land Brandenburg, ergibt sich folgende Einnahmesituation:
Σ Förderung Bund 14.450.150
€
Σ Förderung Land 12.664.657
€
Σ Eigenmittel der
Kommunen des Landkreises 1.785.493 €.
Als freiwillige Leistung
übernimmt der Landkreis Oder-Spree die bei der Investitionsvorbereitung und
–umsetzung nicht unerheblichen Personal- und Sachkosten für die
Projektsteuerung, die durch Bund und Land nicht gefördert werden.
Stellungnahme der Kämmerei:
Der Planentwurf 2017 enthält ausschließlich
Planungskosten in Höhe von 100.000 €, die durch die Gemeinden erstattet werden.
Die Einordnung der Kosten für den Breitbandausbau und die Darstellung der
entsprechenden Finanzierungsquellen wird mit dem Haushaltsplan für das Jahr
2018 ff erfolgen. Es wird von einer 100 %igen Refinanzierung der
Investitions-kosten ausgegangen. Die Höhe der Personal- und Sachkosten für die
Projektsteuerung, die durch den Landkreis als freiwillige Leistung getragen
werden sollen, können derzeitig noch nicht ermittelt werden. Diese Kosten
werden Bestandteil des Planentwurfs für das Haushaltsjahr 2018 sein.
gez. Wellmer
Amtsleiterin
Anlagen:
Anlage 1 - Abfolge der
Arbeitsschritte
Anlage 2 - unterversorgte
Haushalte in den Kommunen