Betreff
Beschluss zum Breitbandausbau durch Umsetzung einer Infrastrukturmaßnahme zum Ausbau eines leistungsfähigen Telekommunikationsnetzes der nächsten Generation [Next Generation Access (NGA)] im Landkreis Oder-Spree
Vorlage
002/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 20.06.2016 für den Ausbau eines modernen und leistungsfähigen Telekommunikationsnetzes der nächsten Generation im Landkreis Oder-Spree.

 

Sachdarstellung:

Die Digitalisierung erfasst zunehmend alle Bereiche der Wirtschaft, der Arbeitswelt und des gesellschaftlichen Lebens.

Die ausreichende Verfügbarkeit breitbandiger Internetanschlüsse ist ein wesentlicher Standortfaktor und von immer größerer Bedeutung sowohl für Unternehmen als auch für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Anwendungsbereiche werden vielfältiger und umfangreicher. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen heute schon online-Banking, online-Handel oder Anwendungen für den Freizeitbereich. Aber auch die Kommunikation mit Verwaltungen und Behörden findet zunehmend auf elektronischem Weg statt. Neue Anwendungsbereiche kommen stetig hinzu oder werden ausgebaut, wie die Telemedizin oder elektronische Bildungsangebote.

Daher sind leistungsfähige Breitbandnetze zum schnellen Informations- und Wissensaus-tausch unabdingbare Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und für eine positive Entwicklung des Landkreises und seiner Kommunen.

Durch die Verfügbarkeit eines modernen Breitbandnetzes können weitere Geschäftsfelder erschlossen und bestehende ausgebaut, die Innovationsfähigkeit der Unternehmen gestärkt, neue Arbeitsplätze geschaffen und bestehende weiter stabilisiert sowie modernisiert werden.

 

Nicht zu unterschätzen ist auch der Beitrag der Breitbandverfügbarkeit zur Daseinsvorsorge insbesondere für den ländlich geprägten Raum des Kreises, denn der aktuelle Unterversorgungsgrad ist dort sowie in Randlagen überwiegend höher als in zentralen Lagen bzw. in den Innenstadt-/den Innerortsbereichen.

 

Die Bundesregierung hat bereits am 20. August 2014 mit der digitalen Agenda für Deutschland beschlossen, bis 2018 Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s flächendeckend verfügbar zu machen.

Dieses Ziel ist im Landkreis Oder-Spree gegenwärtig noch nicht erreicht. Nach derzeitiger Erkenntnislage kann davon ausgegangen werden, dass ein Unterversorgungsgrad von ca. 22% bezogen auf die Versorgungsschwelle von 30 Mbits/s für den gesamten Landkreis zu verzeichnen ist. (Die Anzahl der unterversorgten Haushalte je Gemeinde ist der Anlage 2 zu entnehmen.)

Die Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der aktualisierten Fassung vom 20.06.2016 eröffnet den Kommunen und Landkreisen den Ausbau der Telekommunikationsnetze mit erheblicher finanzieller Unterstützung.

Ziel ist es, die sogenannten „weißen NGA-Flecken“ (Versorgung < 30 Mbits/s), in denen in den kommenden 3 Jahren durch private Investoren keine NGA-Netze errichtet werden, durch zukunfts- und hochleistungsfähige Breitbandnetze zu beseitigen.

 

Da Projekte dieser Dimension einen entsprechenden Vorbereitungsvorlauf erfordern, hat die Kreisverwaltung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht und am 24.01.2016 einen Antrag zur Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gestellt.

Der Zuwendungsbescheid in Höhe von maximal 50.000 € wurde durch den Bundesminister, Herrn Alexander Dobrindt, am 26.04.2016 ausgehändigt.

Im Ergebnis des Vergabeverfahrens wurde das Büro MICUS Strategieberatung GmbH,

Düsseldorf als wirtschaftlichster und fachlich qualifizierter Bieter ermittelt und mit der Erstellung der Planungsunterlagen (Bestandsaufnahme, Grobplanung und Kostenschätzung für die Ausbaumaßnahme, Wirtschaftlichkeitsabwägung, GIS-Planung, Abschlussbericht) für die Städte und Gemeinden des Landkreises ausschließlich der Stadt Fürstenwalde/Spree beauftragt.

Die Stadt Fürstenwalde/Spree hatte einen solitären Antrag auf Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen für den Breitbandausbau im Stadtgebiet Fürstenwalde/Spree gestellt und bewilligt bekommen. Beauftragtes Planungsbüro war die Firma adKor GmbH aus Wildau.

Mit Schreiben vom 16.11.2016 beantragte die Stadt Fürstenwalde/Spree die Aufnahme in das Projekt des Landkreises, da das MWE die Gegenfinanzierung in Höhe von 40% für Einzelmaßnahmen kreisangehöriger Kommunen ausschließt, wenn der Landkreis selbst einen Förderantrag stellt. Die Stadt Fürstenwalde/Spree übergab die Planungsunterlagen im Rahmen einer Beratung am 17.11.2016. Daraus ergab sich ein erhöhter zeitlicher und materieller Aufwand zur Einarbeitung der städtischen Dokumentation in die Planung für das Kreisgebiet.

Die Kreisverwaltung führte im Zeitraum vom 29.07.2016 bis 26.08.2016 mit dem Ziel, der Ermittlung privater Ausbauabsichten in den nächsten 3 Jahren, ein Markterkundungsverfahren bezogen auf das Gebiet des Landkreises Oder-Spree, durch.

Die Bestandsanalyse und das Markterkundungsverfahren haben ergeben, dass sich die „weißen Flecken“ über das gesamte Kreisgebiet erstrecken und den Unterversorgungrad von 22% bewirken.

Die technische Erschließung der „weißen Flecken“ erfolgt durch eine Kombination von Glasfaserleitungen (LWL), Kabelverzweiger-Neubau und Kabelverzweiger-Überbau sowie Vectoring-Technologie.

Das Erschließungs- bzw. Versorgungsziel pro Haushalt beträgt gemäß dem Bundesförderprogramm ³ 50 Mbit/s und muss im Ausbaugebiet für mindestens 85 % der Haushalte erreicht werden. Die verbleibenden 15% der Haushalte sollen mindestens mit 30 Mbits/s versorgt werden.

 

Die Realisierung des Breitband-Infrastrukturausbaus durch den Landkreis Oder-Spree ist gegenüber kommunalen Einzelmaßnahmen u. a. aus folgenden Gründen zu favorisieren:

·      Sie führt im gesamten Kreisgebiet zur komplexen und nahezu flächendeckenden Breitbandversorgung.

·      Sie ermöglicht eine integrierte und homogene Netzstruktur über administrative Grenzen hinweg.

·      Der Landkreis (in Zusammenarbeit mit geeigneten Drittanbietern) verfügt eher über die materiellen und fachlichen Ressourcen.

·      Das Land Brandenburg lehnt die Gegenfinanzierung von Ausbauprojekten einzelner kreisangehöriger Kommunen ab, wenn der Landkreis, dem sie angehören, ein eigenständiges Ausbauprojekt zur Förderung beantragt.

·      „Rosinenhackerei“ bei der Auswahl von gemeindebezogenen Projektgebieten durch die TK-Unternehmen ist ausgeschlossen, da der Kreis diese als Leistungseinheit vergibt.

·      Am Markt sind wirtschaftlichere Angebote bzw. Erschließungskosten auf Grund des größeren Projektgebietes erzielbar.

 

Termin- bzw. Ablaufplanung:

Die Antragstellung auf Zuwendungen für den Breitbandinfrastrukturausbau an das BMVI soll noch im 4. Call bis zum 28.02.2017 erfolgen.

Weitere Details zum Terminplan siehe Anlage 1.

Finanzielle Auswirkungen:  ja

 

Das Projekt erfordert u. a. für die weiteren Planungsphasen bzw. Realisierungsabschnitte eine fachtechnisch qualifizierte Begleitung und Koordinierung durch ein auf dem Gebiet der Informations- und Nachrichtentechnik versiertes Ingenieurbüro. Die Kostenermittlung für die erforderlichen externen Leistungen ergab auf der Grundlage von Erfahrungswerten einen Bedarf von 100.000 €. Da eine weiterführende Förderung im Rahmen der Bundesrichtlinie nach der einmaligen Inanspruchnahme der Planungs- und Beratungsleistungen für die konzeptionelle Erarbeitung der NGA-Studie nicht möglich ist,  besteht die Absicht, diesen Betrag aufwandsbezogen aus Eigenmitteln der beteiligten Kommunen zu finanzieren.

Mit Bezug auf die Antragstellung weist das Ergebnis der vorläufigen Kostenschätzung der MICUS Strategieberatung GmbH (Stand vom 30.11.2016) zum technischen Ausbau und damit zur Beseitigung der „weißen NGA-Flecken“ im Landkreis Oder-Spree einen Investitionsbedarf in Höhe von ca. 29 Mio. € aus.

Der Finanzierungsbedarf soll aus Zuwendungen des Bundes und des Landes Brandenburg sowie aus Eigenmitteln der beteiligten Kommunen gedeckt werden. Die im Rahmen der Investitionsvorlaufphase und -umsetzung erforderlichen Personal- und Sachkosten für die Projektsteuerung werden für den Zeitraum von ca. 3,5 Jahren durch den Landkreis Oder-Spree getragen.

Dabei gelten gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ folgende Fördersätze:

·      Der Fördersatz des Bundes beträgt grundsätzlich 50 v.H.

·      Die Förderung durch das Landes Brandenburg erfolgt grundsätzlich in Höhe von 40 v.H.

·      Der Eigenanteil für die beteiligten Kommunen beträgt demnach grundsätzlich 10 v.H.

Der Eigenmittelbeitrag kann, wenn eine Gebietskörperschaft einem Haushaltssicherungsverfahren unterliegt bzw. ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt hat, entsprechend der Bundesrichtlinie auch von den Ländern geleistet werden.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand übernimmt das Land Brandenburg in diesen Fällen den Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten.

 

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Kostenschätzung Stand 11/ 2016 

 

Planung                    100.000,00 €

 

 

Gesamt                   100.000,00 €

          

 

 

Anmeldung objektbezogener Einnahmen

 

 

Eigenanteil Kommunen:       100.000,00 €

 

 

Gesamt:                                100.000,00 €

Veranschlagung im Haushalt

 

bisher investiert                  0,00 €

 

Haushaltsplan 2017

 

Gesamt                    100.000,00 €

Produktsachkonto

 

 

 

57110.5431840000

 

 

 

Ansatz 2017:                         100.000,00 €

 

davon Kommunen:                100.000,00 €

 

 

 

Die im Rahmen der Planungs- und Beratungsleistungen durch die MICUS Strategieberatung GmbH erstellte Grobkostenschätzung (Stand 30.11.2016) ergibt einen Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 28.800.300,00 €, der im Zeitraum 2018 bis 2019 umzusetzen ist.

Dazu ist von folgenden Einnahmen auszugehen:

 

Σ Förderung Bund                                                       14.400.150 € (50%)

Σ Förderung Land                                                       11.520.120 € (40%)

Σ Eigenmittel der Kommunen des Landkreises           2.880.030 € (10%)

 

Berücksichtigt man die Übernahme der Eigenanteile der Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept durch das Land Brandenburg, ergibt sich folgende Einnahmesituation:

 

Σ Förderung Bund                                                       14.450.150 €

Σ Förderung Land                                                       12.664.657 €

Σ Eigenmittel der Kommunen des Landkreises           1.785.493 €.

 

Als freiwillige Leistung übernimmt der Landkreis Oder-Spree die bei der Investitionsvorbereitung und –umsetzung nicht unerheblichen Personal- und Sachkosten für die Projektsteuerung, die durch Bund und Land nicht gefördert werden.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Der Planentwurf 2017 enthält ausschließlich Planungskosten in Höhe von 100.000 €, die durch die Gemeinden erstattet werden. Die Einordnung der Kosten für den Breitbandausbau und die Darstellung der entsprechenden Finanzierungsquellen wird mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2018 ff erfolgen. Es wird von einer 100 %igen Refinanzierung der Investitions-kosten ausgegangen. Die Höhe der Personal- und Sachkosten für die Projektsteuerung, die durch den Landkreis als freiwillige Leistung getragen werden sollen, können derzeitig noch nicht ermittelt werden. Diese Kosten werden Bestandteil des Planentwurfs für das Haushaltsjahr 2018 sein.

 

 

gez. Wellmer
Amtsleiterin

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - Abfolge der Arbeitsschritte

Anlage 2 - unterversorgte Haushalte in den Kommunen