Betreff
Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder-Spree für das Haushaltsjahr 2014
Vorlage
003/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Kreistag beschließt den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder – Spree für das

    Haushaltsjahr 2014.

 

2. Der Kreistag bestätigt folgende vom Kämmerer genehmigte über- bzw. außerplanmäßige   

    Auszahlung

   - für Personalkosten (Anlage 1)

   - für die Anschaffung von Mobiliar für das Übergangswohnheim „Haus Hoffnung“ in
     Fürstenwalde (Anlage 2)

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über den geprüften Jahresabschluss.

 

Der Jahresabschluss und die den Jahresabschluss zum 31.12.2014 des Landkreises Oder – Spree erläuternden Anlagen entsprechen den Vorschriften des § 82 Abs. 1 und 2  der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i.V.m. den §§ 32 bis 37 und §§ 47 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde durch die Kämmerei aufgestellt. Die Erklärung zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2014 wurde durch den Dezernenten für Finanzen, Ordnung und Innenverwaltung (Kämmerer) am 21. 12. 2015 unterzeichnet (§ 82 Abs. 3 BbgKVerf).

 

Die Prüfung durch das RPA erfolgte im Zeitraum 12.01.2016 bis zum 29.07.2016 (mit Unterbrechungen) . Die Prüfung des Jahresabschlusses des LOS zum 31.12.2014 hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch das Rechnungsprüfungsamt wurde am 17.10.2016 erteilt.

 

Am 18.11.2016 wurde der geprüfte Jahresabschluss 2014 durch den Landrat festgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2014 weist ein Gesamtergebnis von 7.909.021,84   aus.
Das ordentliche Ergebnis beträgt  8.459.922,07 
, das außerordentliche Ergebnis
./. 550.900,23
€ .

Der Kreistag hat am 09. April 2014 den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen.

 

Die Haushaltssatzung 2014 war in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen. Die Satzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde am 30.04.2014 im Amtsblatt des LOS Nr. 05/2014 veröffentlicht. Das Schreiben des Innenministeriums zur Haushaltssatzung 2014 ging beim Landkreis am 29.07.2014 ein. Es enthielt keine Beanstandungen.

 

 

 

 

Die Ursachen für die positiv e Entwicklung und die Abweichungen vom Haushaltsplan im Jahr 2014 sind sehr vielfältig und werden im Rechenschaftsbericht umfassend und ausführlich dargestellt.

 

Die Ergebnisverbesserung  im Jahr 2014 resultiert zum einen aus Mehrerträgen. 
Diese ergaben sich u.a. bei der Leistungsbeteiligung des Bundes für Personal- und Sachaufwendungen des Kommunalen Jobcenters (1.860,8 T
€ ),  bei den Landeszuweisungen aus Wohngeldeinsparung (228,8 T€ ) und Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (651,1 T€ ), den Landeszuschüssen für Kindertagesstätten (707,1T€ ) sowie aus Erstattungen des Landes für die Durchführung der Erstuntersuchungen von Asylbewerbern (780,3 T€ ). Weiterhin erhielt der Landkreis eine EU-Förderung für die IT-Ausstattung am OSZ Standort Eisenhüttenstadt in Höhe von 810,0 T€ .

 

Zum anderen wurde die Ergebnisverbesserung durch Minderaufwendungen  erreicht.
Diese ergaben sich u.a. bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (2.100,7 T
€ ), den Kosten der Unterkunft (Verringerung Zuschussbedarf um 644,0 T€ ), den Zuschüssen zur Defizitabdeckung der Verkehrsunternehmen (322,0 T€ ), der Durchführung von Deckenerneuerungen an Kreisstraßen (243,3 T€ ).
Mehraufwendungen ergaben sich insbesondere bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (1.622,9 T
€ ) und den Personalkosten (833,9 T€ ).


Ein weiterer Grund für das positive Ergebnis ist die Auflösung der mit dem Jahresabschluss 2013 gebildeten Rückstellung für die Rückzahlung nicht verwendeter Mittel für Bildung und Teilhabe aus dem Jahr 2012. Gemäß einer Entscheidung des 1. Senats des Bundes-sozialgerichts am 10. März 2015 können die Mittel nicht vom Land zurückgefordert werden. Die ertragswirksame Auflösung der Rückstellung hat den Jahresabschluss 2014 um
1.298,2 T
  verbessert.

 

Der vollständige Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2014 sowie der Prüfbericht des RPA wurden den Fraktionen übergeben.

 

Der Beschlussvorlage sind folgende Unterlagen aus dem Jahresabschluss 2014 beigefügt:

- Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

- Bilanz zum 31.12.2014

- Ergebnis- und Finanzrechnung 2014

- Auszug aus dem Rechenschaftsbericht 2014

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2014 festgestellt:

 

Im Haushaltsjahr 2014 wurden folgende über- und außerplanmäßige Auszahlungen geleistet ohne gemäß § 5 Pkt. 3 der Haushaltssatzung des Landkreises Oder-Spree die vorherige Zustimmung des Kreistages einzuholen:

 

-       überplanmäßige Auszahlungen im Zusammenhang mit Tariferhöhungen, Einstellung von Mitarbeitern ohne Planstelle, Auszahlung von Entgeltumwandlung und der einmaligen Zahlung der Lohnsteuer für die tariflich Beschäftigten für den Monat Dezember im Dezember anstelle Januar 2015 in Höhe von insgesamt 1.100,0 T€;

Zustimmung des Kämmerers am 17.12.2014, Deckung durch zusätzliche Einzahlungen aus den Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen und der Gewinnausschüttung der Busverkehr Oder-Spree GmbH sowie der Deckungsreserve,

 

-       außerplanmäßige Auszahlungen für die Anschaffung von Mobiliar für das Übergangs-wohnheim „Haus Hoffnung“ in Fürstenwalde, Tränkeweg 2 in Höhe von 265.232,00 €;

Zustimmung des Kämmerers am 09.10.2014, Deckung aus dem Auszahlungskonto „Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen“. Die Beschaffung der Ausstattung für den zweiten Standort des Übergangswohnheimes „Haus Hoffnung“ in Fürstenwalde war im Haushaltsplan als Investitionszuschuss statt als Betriebs- und Geschäftsausstattung veranschlagt. Es erfolgte demzufolge eine Umgliederung der Haushaltsmittel.

 

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich auf seiner Sitzung am 16.11.2015 bei der Beratung des Jahresabschlusses dafür ausgesprochen, über- und außerplanmäßige Bewilligungen für Abschlussbuchungen, die die im § 5 der Haushaltssatzung festgelegten Grenzen übersteigen, mit dem Beschluss über den Jahresabschluss bestätigen zu lassen. Diese Verfahrensweise wurde auf der Sitzung am 23.01.2017 auch für die im Punkt 2. des Beschlussvorschlages genannte über- bzw. außerplanmäßige Auszahlung empfohlen.

 

 

 

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