Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag
beschließt den geprüften Jahresabschluss des Landkreises Oder – Spree für das
Haushaltsjahr 2014.
2. Der Kreistag
bestätigt folgende vom Kämmerer genehmigte über- bzw. außerplanmäßige
Auszahlung
- für Personalkosten
(Anlage 1)
- für die Anschaffung von
Mobiliar für das Übergangswohnheim „Haus Hoffnung“ in
Fürstenwalde (Anlage 2)
Sachdarstellung:
Der Kreistag
beschließt gemäß § 82 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über
den geprüften Jahresabschluss.
Der
Jahresabschluss und die den Jahresabschluss zum 31.12.2014 des Landkreises Oder
– Spree erläuternden Anlagen entsprechen den Vorschriften des § 82 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
i.V.m. den §§ 32 bis 37 und §§ 47 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und
Kassenverordnung (KomHKV).
Der Entwurf des
Jahresabschlusses 2014 wurde durch die Kämmerei aufgestellt. Die Erklärung zur
Aufstellung des Jahresabschlusses 2014 wurde durch den Dezernenten für
Finanzen, Ordnung und Innenverwaltung (Kämmerer) am 21. 12. 2015 unterzeichnet
(§ 82 Abs. 3 BbgKVerf).
Die Prüfung
durch das RPA erfolgte im Zeitraum 12.01.2016 bis zum 29.07.2016 (mit
Unterbrechungen) . Die Prüfung des Jahresabschlusses des LOS zum 31.12.2014 hat
zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch
das Rechnungsprüfungsamt wurde am 17.10.2016 erteilt.
Am 18.11.2016
wurde der geprüfte Jahresabschluss 2014 durch den Landrat festgestellt.
Der
Jahresabschluss 2014 weist ein Gesamtergebnis von 7.909.021,84 € aus.
Das ordentliche Ergebnis beträgt
8.459.922,07 €, das
außerordentliche Ergebnis
./. 550.900,23 € .
Der Kreistag
hat am 09. April 2014 den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen.
Die
Haushaltssatzung 2014 war in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen. Die
Satzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde am
30.04.2014 im Amtsblatt des LOS Nr. 05/2014 veröffentlicht. Das Schreiben des
Innenministeriums zur Haushaltssatzung 2014 ging beim Landkreis am 29.07.2014
ein. Es enthielt keine Beanstandungen.
Die Ursachen
für die positiv e Entwicklung und die Abweichungen vom Haushaltsplan im Jahr
2014 sind sehr vielfältig und werden im Rechenschaftsbericht umfassend und
ausführlich dargestellt.
Die
Ergebnisverbesserung im Jahr 2014
resultiert zum einen aus Mehrerträgen.
Diese ergaben sich u.a. bei der Leistungsbeteiligung des Bundes für Personal-
und Sachaufwendungen des Kommunalen Jobcenters (1.860,8 T€ ), bei den Landeszuweisungen aus
Wohngeldeinsparung (228,8 T€ ) und
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (651,1 T€ ),
den
Landeszuschüssen für Kindertagesstätten (707,1T€ ) sowie aus
Erstattungen des Landes für die Durchführung der Erstuntersuchungen von
Asylbewerbern (780,3 T€ ). Weiterhin erhielt der Landkreis eine EU-Förderung für die
IT-Ausstattung am OSZ Standort Eisenhüttenstadt in Höhe von 810,0 T€ .
Zum anderen
wurde die Ergebnisverbesserung durch Minderaufwendungen erreicht.
Diese ergaben sich u.a. bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung von
Grundstücken und baulichen Anlagen (2.100,7 T€ ), den Kosten
der Unterkunft (Verringerung Zuschussbedarf um 644,0 T€ ),
den Zuschüssen zur Defizitabdeckung der Verkehrsunternehmen (322,0 T€ ), der
Durchführung von Deckenerneuerungen an Kreisstraßen (243,3 T€ ).
Mehraufwendungen ergaben sich insbesondere bei der Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen (1.622,9 T€ ) und den Personalkosten (833,9 T€ ).
Ein weiterer Grund für das positive Ergebnis ist die Auflösung der mit dem
Jahresabschluss 2013 gebildeten Rückstellung für die Rückzahlung nicht
verwendeter Mittel für Bildung und Teilhabe aus dem Jahr 2012. Gemäß einer
Entscheidung des 1. Senats des Bundes-sozialgerichts am 10. März 2015 können
die Mittel nicht vom Land zurückgefordert werden. Die ertragswirksame Auflösung
der Rückstellung hat den Jahresabschluss 2014 um
1.298,2 T€ verbessert.
Der
vollständige Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2014 sowie der
Prüfbericht des RPA wurden den Fraktionen übergeben.
Der
Beschlussvorlage sind folgende Unterlagen aus dem Jahresabschluss 2014
beigefügt:
-
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
- Bilanz zum
31.12.2014
- Ergebnis- und
Finanzrechnung 2014
- Auszug aus
dem Rechenschaftsbericht 2014
Das Rechnungsprüfungsamt
hat in seinem Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2014 festgestellt:
Im Haushaltsjahr 2014 wurden folgende über- und außerplanmäßige
Auszahlungen geleistet ohne gemäß § 5 Pkt. 3 der Haushaltssatzung des
Landkreises Oder-Spree die vorherige Zustimmung des Kreistages einzuholen:
- überplanmäßige Auszahlungen im Zusammenhang mit Tariferhöhungen, Einstellung von Mitarbeitern ohne Planstelle, Auszahlung von Entgeltumwandlung und der einmaligen Zahlung der Lohnsteuer für die tariflich Beschäftigten für den Monat Dezember im Dezember anstelle Januar 2015 in Höhe von insgesamt 1.100,0 T€;
Zustimmung des Kämmerers am
17.12.2014, Deckung durch zusätzliche Einzahlungen aus den Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen
und der Gewinnausschüttung der Busverkehr Oder-Spree GmbH sowie der
Deckungsreserve,
- außerplanmäßige Auszahlungen für die Anschaffung von Mobiliar für das Übergangs-wohnheim „Haus Hoffnung“ in Fürstenwalde, Tränkeweg 2 in Höhe von 265.232,00 €;
Zustimmung des Kämmerers am 09.10.2014, Deckung aus dem Auszahlungskonto „Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen“. Die Beschaffung der Ausstattung für den zweiten Standort des Übergangswohnheimes „Haus Hoffnung“ in Fürstenwalde war im Haushaltsplan als Investitionszuschuss statt als Betriebs- und Geschäftsausstattung veranschlagt. Es erfolgte demzufolge eine Umgliederung der Haushaltsmittel.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich auf seiner Sitzung am 16.11.2015 bei der Beratung des Jahresabschlusses dafür ausgesprochen, über- und außerplanmäßige Bewilligungen für Abschlussbuchungen, die die im § 5 der Haushaltssatzung festgelegten Grenzen übersteigen, mit dem Beschluss über den Jahresabschluss bestätigen zu lassen. Diese Verfahrensweise wurde auf der Sitzung am 23.01.2017 auch für die im Punkt 2. des Beschlussvorschlages genannte über- bzw. außerplanmäßige Auszahlung empfohlen.
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