Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt, zur Finanzierung der Kosten des Schülerspezialverkehrs im
Haushaltsjahr 2016 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 521.400 €
(Ergebnisplan) sowie überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 575.300 €
(Finanzplan) bereitzustellen.
Sachdarstellung:
Die
Eilentscheidung war erforderlich, um die Zahlungen für den
Schülerspezialverkehr im Monat Dezember 2016 vornehmen zu können.
Im
Brandenburgischen Schulgesetz sind im § 3 für sozial Benachteiligte besondere
Unterrichtsangebote und Fördermaßnahmen gemäß § 23 Nr. 2 und durch individuelle
Hilfen im Rahmen der Schülerbeförderung gemäß § 112 geregelt.
Die
zusätzlichen Kosten sind für die Beförderung von geflüchteten Kindern und
Jugendlichen entstanden, da eine wohnortnahe Beschulung nicht möglich war.
Darüber hinaus ist eine Zunahme der Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischen Förderbedarfen zu verzeichnen. Auch in diesen Fällen ist
eine wohnortnahe Beschulung nicht möglich. Die gefahrenen Kilometer im
Schülerspezialverkehr haben sich im Jahr 2016 um 10% auf insgesamt 3,8
Millionen Kilometer gegenüber dem Vorjahr erhöht. Des Weiteren wurden die
Kosten von den Unternehmen wegen des Mindestlohns und der Preisentwicklung
angepasst.
Bei
der Planung für das Jahr 2016 sind wir vom Jahresabschluss 2014 ausgegangen.
Die Erhöhung der Kosten durch die einzelnen Förderbedarfe war nicht
vorhersehbar.
Stellungnahme der Kämmerei:
siehe Eilentscheidung
Anlagen:
Eilentscheidung nach § 58
der Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf)