Betreff
Eilentscheidung über die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zur Finanzierung des Schülerspezialverkehrs im Haushaltsjahr 2016
Vorlage
011/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, zur Finanzierung der Kosten des Schülerspezialverkehrs im Haushaltsjahr 2016 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 521.400 € (Ergebnisplan) sowie überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 575.300 € (Finanzplan) bereitzustellen.

Sachdarstellung:

 

Die Eilentscheidung war erforderlich, um die Zahlungen für den Schülerspezialverkehr im Monat Dezember 2016 vornehmen zu können.

 

Im Brandenburgischen Schulgesetz sind im § 3 für sozial Benachteiligte besondere Unterrichtsangebote und Fördermaßnahmen gemäß § 23 Nr. 2 und durch individuelle Hilfen im Rahmen der Schülerbeförderung gemäß § 112 geregelt.

 

Die zusätzlichen Kosten sind für die Beförderung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen entstanden, da eine wohnortnahe Beschulung nicht möglich war. Darüber hinaus ist eine Zunahme der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen zu verzeichnen. Auch in diesen Fällen ist eine wohnortnahe Beschulung nicht möglich. Die gefahrenen Kilometer im Schülerspezialverkehr haben sich im Jahr 2016 um 10% auf insgesamt 3,8 Millionen Kilometer gegenüber dem Vorjahr erhöht. Des Weiteren wurden die Kosten von den Unternehmen wegen des Mindestlohns und der Preisentwicklung angepasst.

Bei der Planung für das Jahr 2016 sind wir vom Jahresabschluss 2014 ausgegangen. Die Erhöhung der Kosten durch die einzelnen Förderbedarfe war nicht vorhersehbar.

Stellungnahme der Kämmerei:

 

siehe Eilentscheidung

Anlagen:

 

Eilentscheidung nach § 58 der Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf)