Betreff
Jugendförderplan 2017 bis 2020 - Fortschreibung
Vorlage
019/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag bestätigt die Fortschreibung des Jugendförderplanes für den Zeitraum

2017 – 2020 als Arbeitsgrundlage und Bestandteil der Jugendhilfeplanung sowie als Untersetzung zum Haushaltsplan.

Sachdarstellung:

Der Gesetzgeber regelt mit dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - § 24 die jährliche Erstellung eines Jugendförderplanes durch den Landkreis als örtlicher Träger der Jugendhilfe für die Leistungsbereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII für das laufende Jahr sowie für drei weitere Haushaltsjahre. Der Jugendförderplan ist mit der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplanes zu beschließen. Der vorliegende Plan ist eine Fortschreibung des Jugendförderplanes 2016 – 2019.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Aufwendungen entsprechen den Ansätzen des Haushaltsplanes 2017. Der Jugendförderplan weist die vorgesehenen Aufwendungen für die Leistungsbereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SG VIII aus. Er untersetzt die im Haushaltsansatz 2017 eingeplanten Zuschüsse des Landkreises in Höhe von insgesamt 2.994.400 € mit fachlich-inhaltlichen Schwerpunkten. Die Aufwendungen für die drei Folgejahre sind Planzahlen, die jährlich entsprechend der aktuellen Haushaltsplanung angepasst werden.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Kreishaushalt.

Die Planzahlen 2017 im Jugendförderplan stimmen mit dem Haushaltsansatz 2017 überein.

Anlagen:

Jugendförderplan 2017 bis 2020 - Fortschreibung