Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle (gAVS)
Vorlage
032/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt den Landrat, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Frankfurt (Oder) und des Landkreises Oder-Spree abzuschließen.

Sachdarstellung:

 

Manche Kinder können nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen. Mit einer Adoption besteht für ein Kind die Möglichkeit, sich in einer neuen Familie und unter Wahrung seiner

Herkunftsgeschichte gut entwickeln zu können. Das Ziel einer Adoption ist, dass sich zwischen den annehmenden Eltern und dem Kind eine liebe- und vertrauensvolle Beziehung

entwickelt und das Kindeswohl gesichert ist. Die Adoption ist für Menschen mit einem Kinderwunsch eine Form der Familiengründung.

 

Zur Adoptionsvermittlung innerhalb des Landes Brandenburg sind Adoptionsvermittlungsstellen in den Jugendämtern und die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) berechtigt. Weiterhin können Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft tätig werden, sofern diese von der zuständigen Zentralen Adoptionsstelle eine Anerkennung erhalten haben.

 

Zu den Aufgaben einer Adoptionsvermittlungsstelle gehören unter anderem:

-       Beratung und Begleitung leiblicher Eltern, die ihre Kinder zur Adoption freigeben oder freigegeben haben,

-       Prüfung der Eignung, Beratung und Begleitung der annehmenden Familien und die in ihre Familie vermittelten Kinder während der Zeit der Adoptionspflege,

-       Beratung von adoptionswilligen Stiefeltern/ Verwandten und deren Kinder,

-       Unterstützung von Adoptierten, welche über ihre Abstammung informiert werden möchten

 

Das Jugendamt darf diese Aufgaben nur wahrnehmen, wenn es eine Adoptionsvermittlungsstelle eingerichtet hat. Jugendämter benachbarter Gemeinden oder Kreise können mit Zustimmung der ZABB eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle errichten.

 

Zur Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle sind gemäß § 3 AdVermiG bestimmte Anforderungen an die Fachkräfte - und damit verbunden an die örtlichen Träger der Jugendhilfe - gebunden, die aufgrund der Quantität der Aufgaben effektiver in kommunalen Zusammenschlüssen zu organisieren sind.

 

So regelt der § 3 AdvermiG (vgl. auch hierzu den NOMOS Kommentar zum Adoptionsrecht,

2. Aufl. § 3 AdvermiG S. 52/53), dass mindestens zwei Fachkräfte mit mindestens 50 % ihrer

Arbeitszeit mit Adoptionsaufgaben zu betrauen sind. Mit der Konzentration der Vermittlungstätigkeit sowie der Ermöglichung der erforderlichen Anzahl an Fachkräften soll erreicht werden, dass durch regelmäßigen Austausch die Qualität der Vermittlungsarbeit gesichert und verbessert werden kann.

 

So haben in den letzten Jahren ein Großteil der örtlichen Träger der Jugendhilfe gemeinsame Adoptionsvermittlungsstellen eingerichtet. In eigener Verantwortung sind hier aktuell nur noch der Landkreis Oder-Spree, der Landkreis Spree-Neiße und die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel und Cottbus tätig.

 

Um eine effektive Aufgabenerfüllung unter Einhaltung des gesetzlich geregelten Fachkräftegebotes abzusichern, wird von den Verwaltungen der Jugendämter der Stadt Frankfurt (Oder) und des Landkreises Oder-Spree im Jahr 2017 erneut eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle anvisiert. Dieses Vorhaben wurde durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oder-Spree mit Beschluss BV-JHA 020/2017 am 02.03.2017 bestätigt.

 

Mit der Bündelung der Fälle aus dem Einzugsgebiet des Landkreises Oder-Spree und der

Stadt Frankfurt (Oder) entstünde eine höheres Fallvorkommen. Dies hätte positive Auswirkungen auf die Erweiterung der Fachkenntnisse und würde eine wachsende Sicherheit im Vermittlungsprozess ermöglichen.

 

Die Wege der Bürger wären bei einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz in

Fürstenwalde auch aus der Stadt Frankfurt (Oder) heraus durchaus zumutbar.

 

In Abstimmung mit der ZABB ist dafür eine Mindestpersonalausstattung von 1,2 VZE festgestellt worden. Diese setzt sich zusammen aus zwei Adoptionsfachkräften mit insgesamt 1,1 VZE und einem Leitungs-/ Koordinierungsanteil von 0,1 VZE. Die Stadt Frankfurt (Oder) würde Personal- und Sachkosten für 0,5 VZE übernehmen.

 

Grundlage einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 Adoptionsvermittlungsgesetz und eine Konzeption zur Durchführung der Aufgabe. Beide Unterlagen müssen durch die ZABB bestätigt werden.

 

Gemeinsam mit der Verwaltung des Jugendamtes der Stadt Frankfurt (Oder) sind in enger Abstimmung mit der ZABB durch die Verwaltung des Jugendamtes des Landkreises Oder-Spree sowohl der öffentlich-rechtliche Vertrag (Anlage 1), als auch die Konzeption (Anlage2) und entworfen worden. Beide Unterlagen wurden bereits durch die ZABB geprüft. Diese erteile einen positiven Zwischenbescheid (Anlage 3) mit der Bitte einzelne Punkte zu überarbeiten.

 

In der Anlage befinden sich die aktualisierten Unterlagen, die zu einer erneuten Vorprüfung am 18.04.2017 erneut an die ZABB versandt wurden.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Errichtung der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle entstehen jährlich erhöhte Personalkosten in Höhe von ca. 43.800 €, die durch die Stadt Frankfurt (Oder) getragen werden.

 

 

Stellungnahme Kämmerei:

 

Da die zusätzlichen Personalkosten für die Adoptionsvermittlungsstelle durch die Stadt Frankfurt/Oder getragen werden, entsteht keine zusätzliche Belastung für den Haushalt des Landkreises. Die zusätzlichen Personalkosten für 2017 können aus den Gesamtpersonalkosten des Landkreises gedeckt werden. Ab Wirksamwerden der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ergeben sich außerplanmäßige Erträge aus Erstattungen der Stadt Frankfurt/Oder.
Mit der Planung für die Jahre 2018/2019 werden die zusätzlichen Personalkosten und Erträge in den Haushaltsplan eingestellt.

Anlagen:

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle (gAVS)

Konzeption der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter Frankfurt (Oder) und Oder-Spree

Zwischenbescheid ZABB

Statistische Auswertungen des Landkreises Oder-Spree und der Stadt Frankfurt (Oder)