Betreff
Grundsatzbeschluss zur Gestaltung der Außenanlagen am Oberstufenzentrum Oder-Spree, Standort: "G. W. Leibniz" Eisenhüttenstadt
Vorlage
033/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der Weiterführung

der Planung der Gestaltung der Außenanlagen am Oberstufenzentrum

Oder-Spree, Standort: „G. W. Leibniz“ Eisenhüttenstadt zu beauftragen.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Zu Beginn des Schuljahres 2017/18 wird der Erweiterungsbau einschließlich der neuen Cafeteria der Schulgemeinschaft zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Damit verbessern sich in besonderem Maße die Bedingungen der Versorgung der Auszubildenden, Schülerinnen und

Schüler im Rahmen der Schulspeisung.

 

Mit dem Abschluss der Baumaßnahmen ergibt sich die Notwendigkeit der Herrichtung der

Außenanlagen einschließlich des Schulhofes. Hierzu gab es bereits eine Reihe von

Beratungen zu den Bedarfen und den Gestaltungsmöglichkeiten. In diese Beratungen wurde

auch die Schulgemeinschaft des Oberstufenzentrums einbezogen. Ziel für die Planung der

Außenanlagen ist es, eine funktionale Fläche im Innenhof zwischen Hauptgebäude und

Cafeteria mit hoher Aufenthaltsqualität zu gestalten. Wegebeziehungen und Anlieferungs-

notwendigkeiten sind dabei in besonderem Maße zu berücksichtigen.

 

Des Weiteren ist im nordwestlichen Bereich zwischen Schulsporthalle und Waldstraße die

Anordnung eines Kleinsportfeldes vorgesehen. Die Funktionen der Wegebeziehungen sind

so zu gestalten, dass die Ausrundungsbereiche in den Gehabläufen optimal genutzt werden.

So sollen „Trampelpfade“ wirkungsvoll und dauerhaft vermieden werden. Gleichzeitig sorgen

Rückzugsbereiche aus kleinen gepflasterten Rondellen mit der Anordnung von Bänken für

Erholung und Gesprächsmöglichkeiten. Die Gehölzbepflanzung ist dabei als Abschirmung

der Plätze zu verstehen. Die Bepflanzung durch gezielte Baumstandorte und Gehölzan-

ordnungen ergänzt den Bereich und bringt die notwendigen Farbaspekte ein.

 

Die überdachte Eingangsfläche zum Neubau wird wie die Terrasse auf der Südseite mit

Plattenbelag hergestellt. Nach gegenwärtigem Stand belaufen sich die Gesamtkosten für

das Vorhaben auf 950 T€:

 

- Baukosten:                                                                826 T€

- Planungskosten:                                                       123 T€

- geschätzte Folgekosten für die Unterhaltung:            37 T€

Stellungnahme der Kämmerei:

Die Investitionsmaßnahme ist Bestandteil der Prioritätenliste 2017 - 2022, die am 05.10.2016 durch den Kreistag beschlossen wurde. Im Haushaltsplan 2017 (Finanzplan) wurden für die Gesamtinvestition Auszahlungen in Höhe von 1.024,7 T€ eingestellt, die sich auf die Haushaltsjahre 2017 (128,6 T€) und 2018 (896,1 T€) verteilen. Damit liegen die Gesamtkosten lt. Grundsatzbeschluss mit rd. 75 T€ unter den im Haushaltsplan 2017 für die Jahre 2017/2018 veranschlagten Kosten.

Die für das Jahr 2016 im Haushaltsplan ausgewiesenen Planungskosten von 35,0 T€ wurden nicht in Anspruch genommen.

Für die Beauftragung von Baumaßnahmen im Jahr 2017 enthält der Haushaltsplan Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von 700,0 T€.

Die für die Unterhaltung und Pflege der Außenanlagen erforderlichen Aufwendungen von 37,0 T€ (geschätzte Folgekosten) sind bei der Planung für das 2019 (Ergebnisplan) zu berücksichtigen.

 

gez. Wellmer