Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Breitbandversorgung und der Breitbandinfrastruktur zwischen dem Landkreis Oder-Spree und den teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen
Vorlage
034/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ermächtigt den Landrat, die beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen über die Zusammenarbeit  zur Verbesserung der Breitbandversorgung und der Breitband-infrastruktur zwischen dem Landkreis Oder-Spree und den teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen abzuschließen.

 

Sachdarstellung:

 

Der Landkreis Oder-Spree wird für seine Kommunen in den kommenden 3 Jahren den flächendeckenden Aufbau von Netzen der nächsten Generation [NGA] und somit die Schaffung hochleistungsfähiger Breitbandanschlüsse voranbringen, um den sich deutschlandweit vollziehenden Schritt in die digitale Gesellschaft mitgehen zu können.

Als eine grundlegende Voraussetzung hierzu hat der Kreistag am 15.02.2017 den Beschluss Nr. 002/16/2017 gefasst, die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 20.06.2016 zu beauftragen.

Dem folgend ist der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke nach Abschnitt 3.1 der vorgenannten Richtlinie beim Projektträger des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, atene KOM GmbH, Berlin im Rahmen des 4. Aufrufs fristwahrend am 24.02.2017 gestellt worden. Aktuell wird durch den Projektträger die Prüfung des Zuwendungsantrages durchgeführt. Durch den Antragssteller ist auf die Einhaltung der Bestimmungen, welche die oben bezeichnete Förderrichtlinie beinhaltet, zu achten. So schreibt diese Richtlinie in Abschnitt 4 „Zuwendungsempfänger“ vor, dass die Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachzuweisen ist.

 

Die rechtliche Grundlage für die interkommunale Zusammenarbeit im Land Brandenburg bildet das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit [GKGBbg].

Auf dieser sachlichen und rechtlichen Basis vereinbaren der Landkreis Oder-Spree und die teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen die Zusammenarbeit  zur Verbesserung der Breitbandversorgung und Breitbandinfrastruktur im Landkreis Oder-Spree.

 

Der Landkreis Oder-Spree übernimmt die nachstehenden Aufgaben:

 

§    Beantragung der Förderung Bund/Land;

§    Erstellung der Feinplanung;

§    Durchführung des Vergabeverfahrens [Ausschreibung, Zuschlag, Vertragsschluss/ Auftrag];

§    Durchführung des Projektmanagements (Personal- und Sachkosten in Eigenleistung des Landkreises Oder-Spree ) [Baudurchführung, technische Abnahme,  Inbetriebnahme TK-Netz, Abrechnung gegenüber AN] sowie

§    Abbrechung der Förderung Bund, Land [Erstellung des Verwendungsnachweises]

 

Die teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen unterstützen den Landkreis bei der Realisierung des Projektes. Dies trifft insbesondere auf das Bearbeiten von Anträgen oder das Erteilen von Genehmigungen für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur, die das ausführende Telekommunikationsunternehmen stellt bzw. benötigt, zu.

Die Kommunen stellen die für die Leitungstrassen benötigten und im kommunalen Eigentum befindlichen Grundstücke kostenfrei zur Verfügung.

Die erforderlichen Gestattungsverträge für die Nutzung öffentlicher Wege werden durch die Kommunen mit dem ausführenden Telekommunikationsunternehmen schnellstmöglich abgeschlossen.

 

Für die Sicherstellung der Kommunikation zwischen dem Landkreis und allen beteiligten Kommunen werden zuständige Ansprechpartner benannt und ein entsprechendes Gremium eingerichtet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:  ja

 

Ausgaben:

Kosten zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke:                                                  29.382.149,50 €

Kosten für begleitende Planungs- und Ingenieurleistungen:                                            100.000,00 €

Ausgaben insgesamt:                                                                                              29.482.149,50 €

 

Einnahmen:

Förderung durch den Bund [i.d.R. 50%]:                                                                   14.691.074,75 €

Förderung durch das Land [i.d.R. 40%]:                                                                   11.752.859,80 €

Eigenanteil der beteiligten Kommunen [i.d.R. 10%]:                                                    2.938.214,95 €

Leistungsanteil für Planungs- und Ingenieurleistungen:                                                   100.000,00 €

Einnahmen insgesamt:                                                                                            29.382.149,50 €

 

finanzieller Gesamtaufwand für die beteiligten Kommunen:                                          3.038.214,95 €1)

 

Der Landkreis Oder-Spree übernimmt die Personal- und Sachkosten, die für das Projektmanagement entstehen.

 

Die Übernahme des auf die beteiligten Kommunen entfallenden finanziellen Gesamtaufwandes durch den Landkreis Oder-Spree erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die in der Sachdarstellung zum Beschluss Nr. 022/SPD/CDU/B-J-A/FDP/BVFO/2017 des Kreistages vom 29.03.2017 beschriebenen erhöhten Einnahmen realisiert werden.

 

1)  Für die Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept wird der Eigenanteil in Höhe von

insgesamt 1.139.209,32 € durch das Land Brandenburg übernommen („Letter of Intent“ des

MWE Brandenburg vom 21.02.2017), wodurch sich der finanzielle Gesamtaufwand aller beteiligten Kommunen des Landkreises Oder-Spree auf insgesamt 1.899.005,63 € reduziert.


Stellungnahme der Kämmerei:

Für den Landkreis Oder – Spree beträgt die Wirtschaftlichkeitslücke bei der Umsetzung des Breitbandprojektes gemäß der aktuellen Planungen 29.382.149,50 € (ohne Kosten für Planungs- und Ingenieurleistungen sowie Projektsteuerung). Die Finanzierung dieses Finanzbedarfs stellt sich wie folgt dar:

14.691.074,75 €

Förderung des Bundes (50 %)

11.752.859,80 €

Förderung des Landes  (40 %)

1.139.209,32 €

Förderung für Kommunen mit Haushaltssicherung gemäß

Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21.02.2017 – Absichtserklärung zur Komplementärfinanzierung

27.583.143,87 €

Förderung insgesamt

 

 

1.799.005,63 €

verbleibender, durch Kommunen zu finanzierender Eigenanteil

 

Für die Maßnahmerealisierung  wird mit Kosten für Planungs- und Ingenieurleistungen in Höhe von 100.000 € gerechnet, die nicht förderfähig sind.

Der Kreistag hat am 29.03.2017 mit der Drucksache 022/2017 einen Antrag der Fraktionen SPD/CDU/B-J-A/FDP/BVFO beschlossen, „die zur Finanzierung der Eigenmittel der Kommunen notwendigen Mittel im Haushalt 2018 einzustellen“.

Danach sind 1.899.005,63 € in den Haushaltsplanentwurf 2018 aufzunehmen.
Die Finanzierung dieser Eigenanteile für die Kommunen soll vorrangig aus den Überschüssen (im ordentlichen Ergebnis) des Jahres 2017 erfolgen, sofern Überschüsse
per  31.12.2017 erwirtschaftet werden konnten.

Mit dem Beschluss über die Drucksache 002/2017 am 15.02.2017  zum Breitbandausbau hat sich der Landkreis bereit erklärt, die Personal- und Sachkosten für die Projektsteuerung als freiwillige Leistung zu tragen. Die Höhe der Kosten ist derzeitig noch nicht bekannt.

 

Anlagen:

- öffentlich-rechtliche Vereinbarungen

- Anlage zu den öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen