Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt den Landrat, die beiliegenden
öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen über die
Zusammenarbeit zur Verbesserung der
Breitbandversorgung und der Breitband-infrastruktur zwischen dem Landkreis
Oder-Spree und den teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen
abzuschließen.
Sachdarstellung:
Der Landkreis Oder-Spree
wird für seine Kommunen in den kommenden 3 Jahren den flächendeckenden Aufbau
von Netzen der nächsten Generation [NGA] und somit die Schaffung
hochleistungsfähiger Breitbandanschlüsse voranbringen, um den sich
deutschlandweit vollziehenden Schritt in die digitale Gesellschaft mitgehen zu
können.
Als eine grundlegende
Voraussetzung hierzu hat der Kreistag am 15.02.2017 den Beschluss Nr.
002/16/2017 gefasst, die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln gemäß
der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
„Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland“ in der Fassung vom 20.06.2016 zu beauftragen.
Dem folgend ist der Antrag
auf Gewährung einer Zuwendung zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke nach
Abschnitt 3.1 der vorgenannten Richtlinie beim Projektträger des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, atene KOM GmbH,
Berlin im Rahmen des 4. Aufrufs fristwahrend am 24.02.2017 gestellt worden.
Aktuell wird durch den Projektträger die Prüfung des Zuwendungsantrages
durchgeführt. Durch den Antragssteller ist auf die Einhaltung der Bestimmungen,
welche die oben bezeichnete Förderrichtlinie beinhaltet, zu achten. So schreibt
diese Richtlinie in Abschnitt 4 „Zuwendungsempfänger“ vor, dass die Zusammenarbeit
von Gebietskörperschaften durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen für die
Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachzuweisen ist.
Die rechtliche Grundlage für
die interkommunale Zusammenarbeit im Land Brandenburg bildet das Gesetz über
kommunale Gemeinschaftsarbeit [GKGBbg].
Auf dieser sachlichen und
rechtlichen Basis vereinbaren der Landkreis Oder-Spree und die teilnehmenden
kreisangehörigen Kommunen die Zusammenarbeit
zur Verbesserung der Breitbandversorgung und Breitbandinfrastruktur im
Landkreis Oder-Spree.
Der Landkreis Oder-Spree
übernimmt die nachstehenden Aufgaben:
§
Beantragung der Förderung Bund/Land;
§
Erstellung der Feinplanung;
§
Durchführung des Vergabeverfahrens [Ausschreibung, Zuschlag,
Vertragsschluss/ Auftrag];
§
Durchführung des Projektmanagements (Personal- und Sachkosten in
Eigenleistung des Landkreises Oder-Spree ) [Baudurchführung, technische
Abnahme, Inbetriebnahme TK-Netz,
Abrechnung gegenüber AN] sowie
§
Abbrechung der Förderung Bund, Land [Erstellung des Verwendungsnachweises]
Die teilnehmenden
kreisangehörigen Kommunen unterstützen den Landkreis bei der Realisierung des
Projektes. Dies trifft insbesondere auf das Bearbeiten von Anträgen oder das
Erteilen von Genehmigungen für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur, die das
ausführende Telekommunikationsunternehmen stellt bzw. benötigt, zu.
Die Kommunen stellen die für
die Leitungstrassen benötigten und im kommunalen Eigentum befindlichen
Grundstücke kostenfrei zur Verfügung.
Die erforderlichen
Gestattungsverträge für die Nutzung öffentlicher Wege werden durch die Kommunen
mit dem ausführenden Telekommunikationsunternehmen schnellstmöglich
abgeschlossen.
Für die Sicherstellung der
Kommunikation zwischen dem Landkreis und allen beteiligten Kommunen werden zuständige
Ansprechpartner benannt und ein entsprechendes Gremium eingerichtet.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Ausgaben:
Kosten zur
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke: 29.382.149,50
€
Kosten für begleitende Planungs- und Ingenieurleistungen: 100.000,00 €
Ausgaben
insgesamt: 29.482.149,50
€
Einnahmen:
Förderung durch
den Bund [i.d.R. 50%]: 14.691.074,75
€
Förderung durch
das Land [i.d.R. 40%]: 11.752.859,80
€
Eigenanteil der
beteiligten Kommunen [i.d.R. 10%]: 2.938.214,95
€
Leistungsanteil
für Planungs- und Ingenieurleistungen: 100.000,00 €
Einnahmen
insgesamt: 29.382.149,50
€
finanzieller
Gesamtaufwand für die beteiligten Kommunen: 3.038.214,95
€1)
Der Landkreis Oder-Spree übernimmt die
Personal- und Sachkosten, die für das Projektmanagement entstehen.
Die Übernahme des auf die beteiligten
Kommunen entfallenden finanziellen Gesamtaufwandes durch den Landkreis
Oder-Spree erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die in der Sachdarstellung zum
Beschluss Nr. 022/SPD/CDU/B-J-A/FDP/BVFO/2017 des Kreistages vom 29.03.2017
beschriebenen erhöhten Einnahmen realisiert werden.
1) Für die Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept
wird der Eigenanteil in Höhe von
insgesamt 1.139.209,32 €
durch das Land Brandenburg übernommen („Letter of Intent“ des
MWE Brandenburg vom
21.02.2017), wodurch sich der finanzielle Gesamtaufwand aller beteiligten
Kommunen des Landkreises Oder-Spree auf insgesamt 1.899.005,63 € reduziert.
Stellungnahme der Kämmerei:
Für den
Landkreis Oder – Spree beträgt die Wirtschaftlichkeitslücke bei der Umsetzung
des Breitbandprojektes gemäß der aktuellen Planungen 29.382.149,50 € (ohne
Kosten für Planungs- und Ingenieurleistungen sowie Projektsteuerung). Die
Finanzierung dieses Finanzbedarfs stellt sich wie folgt dar:
14.691.074,75 € |
Förderung des Bundes (50 %) |
11.752.859,80 € |
Förderung des Landes (40 %) |
1.139.209,32 € |
Förderung für Kommunen mit Haushaltssicherung gemäß Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21.02.2017 –
Absichtserklärung zur Komplementärfinanzierung |
27.583.143,87
€ |
Förderung insgesamt |
|
|
1.799.005,63
€ |
verbleibender, durch
Kommunen zu finanzierender Eigenanteil |
Für die
Maßnahmerealisierung wird mit Kosten für
Planungs- und Ingenieurleistungen in Höhe von 100.000 € gerechnet, die nicht förderfähig sind.
Der
Kreistag hat am 29.03.2017 mit der Drucksache 022/2017 einen Antrag der
Fraktionen SPD/CDU/B-J-A/FDP/BVFO beschlossen, „die zur Finanzierung der
Eigenmittel der Kommunen notwendigen Mittel im Haushalt 2018 einzustellen“.
Danach
sind 1.899.005,63 € in den
Haushaltsplanentwurf 2018 aufzunehmen.
Die Finanzierung dieser Eigenanteile für die Kommunen soll vorrangig aus den Überschüssen
(im ordentlichen Ergebnis) des Jahres 2017 erfolgen, sofern Überschüsse
per 31.12.2017 erwirtschaftet werden
konnten.
Mit dem
Beschluss über die Drucksache 002/2017 am 15.02.2017 zum Breitbandausbau hat sich der Landkreis
bereit erklärt, die Personal- und Sachkosten für die Projektsteuerung als
freiwillige Leistung zu tragen. Die Höhe der Kosten ist derzeitig noch nicht
bekannt.
Anlagen:
- öffentlich-rechtliche
Vereinbarungen
- Anlage zu den öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungen