Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge
beschließen:
Der Kreistag Oder-Spree
beauftragt den Landrat die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen
für die Wahl eines örtlichen Elternbeirates des Landkreises Oder-Spree entsprechend
§ 6 a Kitagesetz zu schaffen. Dabei sollen neben der Bekanntmachung und dem
Ablauf der Wahl u. a. auch die Rechte, die Ausgestaltung und die strukturelle
Anbindung des Elternbeirates sowie Maßgaben zur Ausstattung und
Fahrtkostenerstattung der Mitglieder geregelt werden.
Der Kreistag Oder-Spree
strebt die erste Wahl des örtlichen Elternbeirates für September 2017 an.
Der Landrat unterrichtet
den für Kindertagesstätten zuständigen Ausschuss regelmäßig über die Umsetzung
des Beschlusses.
Begründung:
Mit der Änderung des
Kita-Gesetzes im Juli 2015 hat der Landtag die Einführung von örtlichen
Elternbeiräten in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten sowie die Einführung
eines Landeselternbeirates für die Kindertagesstätten beschlossen. Damit schuf
er die gesetzliche Grundlage für eine stärkere Beteiligung von Eltern an den
Angelegenheiten der Kita über die Ebene der einzelnen Einrichtung hinaus.
Während Brandenburg im
Bereich der Schule über zahlreiche Beteiligungsgremien auch für die Eltern
verfügt, war dies für die Kindertagesstätten bis dahin nicht der Fall.
Neben den kommunalen
Kita-Ausschüssen und dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises soll nun speziell
für Eltern in Oder-Spree ein Vertretungsgremium geschaffen werden.
Laut Kita-Gesetz soll der
Elternbeirat in allen wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden
Fragen gehört werden.
Damit wird nicht nur ein
höheres Maß an Beteiligung und Transparenz erreicht, sondern auch mehr
Akzeptanz geschaffen.
Anlagen:
Antrag Fraktion DIE LINKE