Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt:
Herr
Michael Buhrke wird für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten für Finanzen
und Innenverwaltung des Landkreises Oder-Spree gewählt.
Begründung:
Mit
Ausscheiden der Ersten Beigeordneten, Frau Dr. Ilona Weser, zum 01.05.2016, ist
die Stelle der/des Ersten Beigeordneten des Landkreises Oder-Spree vakant. Mit
der Wahl und Ernennung von Rolf Lindemann zum Landrat, ist eine weitere
Beigeordnetenstelle unbesetzt.
Ferner hat
der Kreistag in seiner Sitzung am 29.03.2017 auf Antrag des Landrates
beschlossen, die Beigeordnetenstellen auf drei Beigeordnete zu erweitern.
Der
Landrat hat das Besetzungsverfahren für die Beigeordnetenstellen unter
Berücksichtigung der Vorgaben des § 60 der Kommunalverfassung in Gang gebracht.
Die
Veröffentlichung der Stellenausschreibungen erfolgte im Internet auf der
Homepage des Landkreises sowie im Amtsblatt für den Landkreis Oder- Spree am
28.04.2017 (Amtsblatt Nr. 6) und in der Gesamtausgabe der Märkischen
Oderzeitung am 29.04.2017.
Auf
die öffentliche, überregionale Ausschreibung für die Stelle der/des
Beigeordneten für Finanzen und Innenverwaltung gingen insgesamt 3 Bewerbungen
ein. Es bewarben sich ausschließlich Männer,
darunter ein hausinterner Bewerber. Unter den Bewerbern war kein Schwerbehinderter.
Die
Bewerbungen wurden nach Eingang registriert und am 24.05.2017 einer ersten
Sichtung durch die Leiterin des Büro Landrat, Frau Handreck, unterzogen. Die
persönlichen Daten und der berufliche Werdegang wurden in einer Bewerberliste
aufbereitet. Da alle Bewerbungen den formalen Mindestanforderungen der
Ausschreibung entsprachen, wurden sämtliche Bewerber zu einem
Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Vorstellungsgespräch habe ich am
06.06.2017 unter Zuziehung von Frau Handreck, die die Protokollierung der
Gesprächsinhalte sicherstellte, geführt.
Gegenstand
der Gespräche waren insbesondere:
- Die Bedeutung der
Beigeordnetenfunktion in der Kommunalen Selbstverwaltung unter Anerkennung der
unterschiedlichen Wirkungsmöglichkeiten im klassischen Selbstverwaltungsbereich
bzw. im Bereich der übertragenen Aufgaben;
- Erfahrungen in der kommunalpolitischen
Arbeit, z. B. Gremienarbeit bzw. Ansätze einer Vernetzung im
kommunalpolitischen Gefüge;
- Erfahrungen im Bereich der mit der
Beigeordnetenfunktion verbundenen Fachverantwortung, insbesondere
betriebs- und haushaltswirtschaftliche Erfahrungen sowie Führungserfahrungen im
Bereich Katastrophenschutz;
- inhaltliche Vorstellungen mit Blick
auf die Stärkung des Dienstleistungsgedankens und den Aspekt der Bürgernähe in
der Kreisverwaltung des Landkreises Oder-Spree;
- konzeptionelle Vorstellungen von
Führung und Leitung einer bedeutenden Organisationseinheit;
- persönliche Einstellung
und Identifikation mit den vom Landrat definierten Verwaltungszielen vor dem Hintergrund der strukturellen
Herausforderung, mit denen sich der Landkreis konfrontiert sieht;
- Sinnhaftigkeit eines
Leitbildprozesses.
Die
Gesamtschau der Informationen aus den schriftlichen Bewerbungsunterlagen und
den Vorstellungsgesprächen ermöglichten mir, die fundierte Einschätzung der
Bewerber am Maßstab der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Sinne
des Artikel 33, Absatz 2 Grundgesetz mit Blick auf das Amt des Beigeordneten
für Finanzen und Innenverwaltung vorzunehmen. Um die Einschätzung der
unterschiedlichen Bewerber zu objektivieren, wurde in Auswertung der Unterlagen
sowie der Gesprächsprotokolle eine Rankingliste erstellt, aus der sich die maßgebenden
Kriterien und die wertende Abschichtung hinsichtlich der einzelnen Kandidaten
entnehmen lässt.
Im
Ergebnis des Auswahlverfahrens schlage ich Ihnen gemäß § 60 Abs. 1
Brandenburgische Kommunalverfassung in Verbindung mit § 131 Brandenburgische
Kommunalverfassung die Wahl des Bewerbers
Herrn
Michael Buhrke, leitender Kreisrechtsdirektor
zum
Beigeordneten für Finanzen und Innenverwaltung des Landkreises Oder-Spree vor.
Nach
§ 59 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalverfassung muss der Beigeordnete die für
das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine
ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.
Nach
eingehender Auswertung der Bewerbungsunterlagen und der Vorstellungsgespräche
sehe ich diese Anforderungen bei Herrn Michael Buhrke gegenüber den weiteren
Bewerbern als erfüllt an.
Herr
Buhrke erfüllt die allgemeinen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für
die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit und für die Ernennung zum
Beigeordneten im Sinne der Vorschriften des Landesbeamtengesetzes und der
Kommunalverfassung.
Herr
Michael Buhrke hat mit dem 2. Juristischen Staatsexamen die Befähigung zum
Richter bzw. zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erworben.
Sein
beruflicher Werdegang führte ihn zunächst in ein privatwirtschaftliches
Unternehmen in Wuppertal, bei dem er als Justitiar beschäftigt war. Er war hier
überwiegend mit Fragen des Arbeitsrechtes befasst.
1992
trat er als juristischer Sachbearbeiter in die Dienste des Kreises Beeskow ein.
Nach der Überleitung in den 1994 neu gebildeten Landkreis Oder-Spree war Herr
Buhrke bis zu seiner Bestellung zum Dezernenten für Finanzen, Personal und
Recht für die Ausgestaltung der rechtlichen Verhältnisse des Landkreises sowie
seine gerichtliche Vertretung zuständig. Hier trug er Verantwortung für die
Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft, des Rettungsdienstes, der
Stabstelle Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz, der Sparkassenfusion etc.
Zudem verantwortete er im Rahmen des Gebäude- und IT Managements die Umsetzung
wichtiger Investitionsvorhaben.
Dieser
Blick auf die Leistungen von Herrn Buhrke bietet eine solide
Entscheidungsgrundlage für die zu treffende Prognoseentscheidung im
Zusammenhang mit seiner Bewerbung für die ausgeschriebene Beigeordnetenstelle.
Die
besondere Erfahrung in der Verwaltung des Landkreises Oder-Spree zeigte sich in
herausragender Weise auch in den strukturierten Ausführungen im Rahmen des
geführten Bewerberauswahlgespräches. Aufgrund der tiefgründigen Kenntnisse,
aber auch Entwicklungsvorstellungen hinsichtlich der Verwaltung des Landkreises
Oder-Spree wurde ein kaum aufholbarer Vorsprung gegenüber den Mitbewerbern
deutlich.
Herr
Buhke zeichnet sich dadurch aus, dass er sich eine fundierte fachliche Position
erarbeitet, diese nach Innen und Außen überzeugend vertritt, andererseits aber
auch den Punkt erkennt, an dem Kompromisse gegenüber berechtigten Einwänden
geboten erscheinen.
Insofern
wird er als fairer Gesprächspartner wahrgenommen, der Argumenten zugänglich
ist.
Entsprechend
seinem langjährigen Wirken an hervorgehobener Stelle, gestaltet sich auch seine
übergreifende kommunalpolitische Vernetzung und Erfahrung. Er ist deshalb auch
mit den Interessen des Landkreises und denen der handelnden Akteure bestens
vertraut. Genau darauf wird es in den kommenden Monaten im Hinblick auf die
Strukturreformen und den zu begleitenden gesetzgeberischen Prozess für den
Landkreis Oder-Spree ankommen.
Als
Kämmerer hat er eine sehr vorausschauende Finanzplanung an den Kreistag
herangetragen sowie eine die effektive und effiziente Aufgabenwahrnehmung
betonende Haushaltswirtschaft betrieben.
Herr
Buhrke hat es verstanden, die im Haushaltsaufstellungsverfahren aufeinander
treffenden widerstreitenden Belange: bürgerorientierte Aufgabenerfüllung,
solide Aufstellung der Beteiligungsverwaltung, angemessene Belastung der Nutzer
kommunaler Dienstleistungen, moderate Kreisumlage in ein ausbalanciertes System
einzubinden. Gleichwohl ist es ihm gelungen, ein angemessenes
Investitionsvolumen zu gewährleisten. Aus seiner Funktion als Kämmerer ergibt
sich seine tiefgründige Einbindung in die kommunalpolitischen
Aushandlungsprozesse und eine langjährige Erfahrung in der Arbeit mit
politischen Gremien.
Aus
dem Kreis der Bewerber für die Stelle des Beigeordneten für Finanzen und
Innenverwaltung erfüllt Herr Buhrke alle Auswahlkriterien als Einziger in
vollem Umfang.
Im
Vergleich zu dem zweitplatzierten Mitbewerber verfügt er über umfänglichere
einschlägige Berufserfahrung, sowohl in zeitlicher als auch in fachlicher
Hinsicht. Seine Erfahrungen auf kommunalpolitischer Ebene stellen ebenfalls ein
Unterscheidungskriterium dar, welches der Zweitplatzierte nicht erfüllt.
Eine
detailliertere Darstellung meiner Einschätzung von Herrn Buhrke verbietet sich
allerdings an dieser Stelle, da die Wahl in öffentlicher Sitzung stattfindet
und hier schutzwürdige personenbezogene Daten und Belange des Bewerbers zu
berücksichtigen sind. Aus diesem Grunde wurden alle Informationen, die mir zur
Grundlage meines Vorschlages gedient haben, allen Mitgliedern des Kreistages
zugänglich gemacht.
Es
bestand für die Abgeordneten die Möglichkeit, die Bewerbungsunterlagen sowie
die Gesprächsprotokolle in der Zeit vom 12.06.2017 bis 20.06.2017 einzusehen.
Soweit weitergehende persönliche Aspekte zur Sprache kommen sollten, müssten
diese ggf. in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden.
Die
Wahl des Beigeordneten für Finanzen und Innenverwaltung soll in der
Kreistagssitzung am 21.06.2017 stattfinden. Die Wahlhandlung erfolgt in
entsprechender Anwendung des § 60 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalverfassung.
Die Wahlhandlung wird in öffentlicher Sitzung als geheime Wahl durchgeführt.
Der
Beigeordnete ist gewählt, wenn für ihn im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte
der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Kreistages gestimmt hat (hier 29). Ist
dies nicht der Fall, finden gem. § 27 i.V.m. § 131 Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg weitere Wahlgänge statt, in denen die Mehrheit der Stimmen
ausreicht.
Der
Beigeordnete ist gemäß § 2 Absatz 2 der Verordnung über die Einstufung der
kommunalen Wahlbeamten auf Zeit durch die Gemeinden, Ämter und Landkreise des
Landes Brandenburg (Einstufungsverordnung – EinsVO) in die Besoldungsgruppe B3
Brandenburgisches Besoldungsgesetz einzustufen.
Wird
Herr Michael Buhrke am 21.06.2017 zum Beigeordneten gewählt, beabsichtige ich,
ihm das Amt des Beigeordneten mit Wirkung zum 01.07.2017 zu übertragen.
Die
Rechte des Personalrates gem. § 92 Landespersonalvertretungsgesetz wurden
gewahrt.
Finanzielle
Auswirkungen entstehen nicht, da die Personalkosten im Haushalt eingeplant
sind.