Betreff
Wahl der/des Beigeordneten für Finanzen und Innenverwaltung
Vorlage
040/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

Herr Michael Buhrke wird für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten für Finanzen und Innenverwaltung des Landkreises Oder-Spree gewählt.

 

Begründung:

 

Mit Ausscheiden der Ersten Beigeordneten, Frau Dr. Ilona Weser, zum 01.05.2016, ist die Stelle der/des Ersten Beigeordneten des Landkreises Oder-Spree vakant. Mit der Wahl und Ernennung von Rolf Lindemann zum Landrat, ist eine weitere Beigeordnetenstelle unbesetzt.

Ferner hat der Kreistag in seiner Sitzung am 29.03.2017 auf Antrag des Landrates beschlossen, die Beigeordnetenstellen auf drei Beigeordnete zu erweitern.

Der Landrat hat das Besetzungsverfahren für die Beigeordnetenstellen unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 60 der Kommunalverfassung in Gang gebracht.

Die Veröffentlichung der Stellenausschreibungen erfolgte im Internet auf der Homepage des Landkreises sowie im Amtsblatt für den Landkreis Oder- Spree am 28.04.2017 (Amtsblatt Nr. 6) und in der Gesamtausgabe der Märkischen Oderzeitung am 29.04.2017.

Auf die öffentliche, überregionale Ausschreibung für die Stelle der/des Beigeordneten für Finanzen und Innenverwaltung gingen insgesamt 3 Bewerbungen ein. Es bewarben sich ausschließlich Männer, darunter ein hausinterner Bewerber. Unter den Bewerbern war kein Schwerbehinderter.

 

Die Bewerbungen wurden nach Eingang registriert und am 24.05.2017 einer ersten Sichtung durch die Leiterin des Büro Landrat, Frau Handreck, unterzogen. Die persönlichen Daten und der berufliche Werdegang wurden in einer Bewerberliste aufbereitet. Da alle Bewerbungen den formalen Mindestanforderungen der Ausschreibung entsprachen, wurden sämtliche Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Vorstellungsgespräch habe ich am 06.06.2017 unter Zuziehung von Frau Handreck, die die Protokollierung der Gesprächsinhalte sicherstellte, geführt.

 

Gegenstand der Gespräche waren insbesondere:

 

-      Die Bedeutung der Beigeordnetenfunktion in der Kommunalen Selbstverwaltung unter Anerkennung der unterschiedlichen Wirkungsmöglichkeiten im klassischen Selbstverwaltungsbereich bzw. im Bereich der übertragenen Aufgaben;

-      Erfahrungen in der kommunalpolitischen Arbeit, z. B. Gremienarbeit bzw. Ansätze einer Vernetzung im kommunalpolitischen Gefüge;

-      Erfahrungen im Bereich der mit der Beigeordnetenfunktion verbundenen Fachverantwortung, insbesondere betriebs- und haushaltswirtschaftliche Erfahrungen sowie Führungserfahrungen im Bereich Katastrophenschutz;

-      inhaltliche Vorstellungen mit Blick auf die Stärkung des Dienstleistungsgedankens und den Aspekt der Bürgernähe in der Kreisverwaltung des Landkreises Oder-Spree;

-      konzeptionelle Vorstellungen von Führung und Leitung einer bedeutenden Organisationseinheit;

-      persönliche Einstellung und Identifikation mit den vom Landrat definierten Verwaltungszielen vor dem Hintergrund der strukturellen Herausforderung, mit denen sich der Landkreis konfrontiert sieht;

-      Sinnhaftigkeit eines Leitbildprozesses.

 

Die Gesamtschau der Informationen aus den schriftlichen Bewerbungsunterlagen und den Vorstellungsgesprächen ermöglichten mir, die fundierte Einschätzung der Bewerber am Maßstab der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Sinne des Artikel 33, Absatz 2 Grundgesetz mit Blick auf das Amt des Beigeordneten für Finanzen und Innenverwaltung vorzunehmen. Um die Einschätzung der unterschiedlichen Bewerber zu objektivieren, wurde in Auswertung der Unterlagen sowie der Gesprächsprotokolle eine Rankingliste erstellt, aus der sich die maßgebenden Kriterien und die wertende Abschichtung hinsichtlich der einzelnen Kandidaten entnehmen lässt.

 

Im Ergebnis des Auswahlverfahrens schlage ich Ihnen gemäß § 60 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalverfassung in Verbindung mit § 131 Brandenburgische Kommunalverfassung die Wahl des Bewerbers

 

Herrn Michael Buhrke, leitender Kreisrechtsdirektor

 

zum Beigeordneten für Finanzen und Innenverwaltung des Landkreises Oder-Spree vor.

 

Nach § 59 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalverfassung muss der Beigeordnete die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.

 

Nach eingehender Auswertung der Bewerbungsunterlagen und der Vorstellungsgespräche sehe ich diese Anforderungen bei Herrn Michael Buhrke gegenüber den weiteren Bewerbern als erfüllt an.

 

Herr Buhrke erfüllt die allgemeinen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit und für die Ernennung zum Beigeordneten im Sinne der Vorschriften des Landesbeamtengesetzes und der Kommunalverfassung.

Herr Michael Buhrke hat mit dem 2. Juristischen Staatsexamen die Befähigung zum Richter bzw. zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erworben.

 

Sein beruflicher Werdegang führte ihn zunächst in ein privatwirtschaftliches Unternehmen in Wuppertal, bei dem er als Justitiar beschäftigt war. Er war hier überwiegend mit Fragen des Arbeitsrechtes befasst.

 

1992 trat er als juristischer Sachbearbeiter in die Dienste des Kreises Beeskow ein. Nach der Überleitung in den 1994 neu gebildeten Landkreis Oder-Spree war Herr Buhrke bis zu seiner Bestellung zum Dezernenten für Finanzen, Personal und Recht für die Ausgestaltung der rechtlichen Verhältnisse des Landkreises sowie seine gerichtliche Vertretung zuständig. Hier trug er Verantwortung für die Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft, des Rettungsdienstes, der Stabstelle Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz, der Sparkassenfusion etc. Zudem verantwortete er im Rahmen des Gebäude- und IT Managements die Umsetzung wichtiger Investitionsvorhaben.

Dieser Blick auf die Leistungen von Herrn Buhrke bietet eine solide Entscheidungsgrundlage für die zu treffende Prognoseentscheidung im Zusammenhang mit seiner Bewerbung für die ausgeschriebene Beigeordnetenstelle.

Die besondere Erfahrung in der Verwaltung des Landkreises Oder-Spree zeigte sich in herausragender Weise auch in den strukturierten Ausführungen im Rahmen des geführten Bewerberauswahlgespräches. Aufgrund der tiefgründigen Kenntnisse, aber auch Entwicklungsvorstellungen hinsichtlich der Verwaltung des Landkreises Oder-Spree wurde ein kaum aufholbarer Vorsprung gegenüber den Mitbewerbern deutlich.

Herr Buhke zeichnet sich dadurch aus, dass er sich eine fundierte fachliche Position erarbeitet, diese nach Innen und Außen überzeugend vertritt, andererseits aber auch den Punkt erkennt, an dem Kompromisse gegenüber berechtigten Einwänden geboten erscheinen.

Insofern wird er als fairer Gesprächspartner wahrgenommen, der Argumenten zugänglich ist.

Entsprechend seinem langjährigen Wirken an hervorgehobener Stelle, gestaltet sich auch seine übergreifende kommunalpolitische Vernetzung und Erfahrung. Er ist deshalb auch mit den Interessen des Landkreises und denen der handelnden Akteure bestens vertraut. Genau darauf wird es in den kommenden Monaten im Hinblick auf die Strukturreformen und den zu begleitenden gesetzgeberischen Prozess für den Landkreis Oder-Spree ankommen.

Als Kämmerer hat er eine sehr vorausschauende Finanzplanung an den Kreistag herangetragen sowie eine die effektive und effiziente Aufgabenwahrnehmung betonende Haushaltswirtschaft betrieben.

Herr Buhrke hat es verstanden, die im Haushaltsaufstellungsverfahren aufeinander treffenden widerstreitenden Belange: bürgerorientierte Aufgabenerfüllung, solide Aufstellung der Beteiligungsverwaltung, angemessene Belastung der Nutzer kommunaler Dienstleistungen, moderate Kreisumlage in ein ausbalanciertes System einzubinden. Gleichwohl ist es ihm gelungen, ein angemessenes Investitionsvolumen zu gewährleisten. Aus seiner Funktion als Kämmerer ergibt sich seine tiefgründige Einbindung in die kommunalpolitischen Aushandlungsprozesse und eine langjährige Erfahrung in der Arbeit mit politischen Gremien.

 

Aus dem Kreis der Bewerber für die Stelle des Beigeordneten für Finanzen und Innenverwaltung erfüllt Herr Buhrke alle Auswahlkriterien als Einziger in vollem Umfang.

Im Vergleich zu dem zweitplatzierten Mitbewerber verfügt er über umfänglichere einschlägige Berufserfahrung, sowohl in zeitlicher als auch in fachlicher Hinsicht. Seine Erfahrungen auf kommunalpolitischer Ebene stellen ebenfalls ein Unterscheidungskriterium dar, welches der Zweitplatzierte nicht erfüllt.

 

Eine detailliertere Darstellung meiner Einschätzung von Herrn Buhrke verbietet sich allerdings an dieser Stelle, da die Wahl in öffentlicher Sitzung stattfindet und hier schutzwürdige personenbezogene Daten und Belange des Bewerbers zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grunde wurden alle Informationen, die mir zur Grundlage meines Vorschlages gedient haben, allen Mitgliedern des Kreistages zugänglich gemacht.

Es bestand für die Abgeordneten die Möglichkeit, die Bewerbungsunterlagen sowie die Gesprächsprotokolle in der Zeit vom 12.06.2017 bis 20.06.2017 einzusehen. Soweit weitergehende persönliche Aspekte zur Sprache kommen sollten, müssten diese ggf. in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden.

 

Die Wahl des Beigeordneten für Finanzen und Innenverwaltung soll in der Kreistagssitzung am 21.06.2017 stattfinden. Die Wahlhandlung erfolgt in entsprechender Anwendung des § 60 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalverfassung. Die Wahlhandlung wird in öffentlicher Sitzung als geheime Wahl durchgeführt.

Der Beigeordnete ist gewählt, wenn für ihn im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Kreistages gestimmt hat (hier 29). Ist dies nicht der Fall, finden gem. § 27 i.V.m. § 131 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg weitere Wahlgänge statt, in denen die Mehrheit der Stimmen ausreicht.

 

Der Beigeordnete ist gemäß § 2 Absatz 2 der Verordnung über die Einstufung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit durch die Gemeinden, Ämter und Landkreise des Landes Brandenburg (Einstufungsverordnung – EinsVO) in die Besoldungsgruppe B3 Brandenburgisches Besoldungsgesetz einzustufen.

 

Wird Herr Michael Buhrke am 21.06.2017 zum Beigeordneten gewählt, beabsichtige ich, ihm das Amt des Beigeordneten mit Wirkung zum 01.07.2017 zu übertragen.

 

Die Rechte des Personalrates gem. § 92 Landespersonalvertretungsgesetz wurden gewahrt.

Finanzielle Auswirkungen entstehen nicht, da die Personalkosten im Haushalt eingeplant sind.