Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt
den Schulentwicklungsplan des Landkreises Oder-Spree für den Zeitraum
2017-2022.
Sachdarstellung:
Gemäß dem
Brandenburgischen Schulgesetz ist die Schulentwicklungsplanung eine
Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie zählt zu den kommunal
bedeutsamen Fachplanungen und wird alle fünf Jahre vorgelegt. Die
Schulentwicklungsplanung stellt den Bestand, die Struktur und die Prognose der
Entwicklung der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Landkreis
dar. Dabei ist die vorhandene Schulstruktur auf ihre Tragfähigkeit in der
Perspektive geprüft worden. Die Stellungnahmen der Träger der öffentlicher
Schulen (Ämter, Städte, Gemeinden) sowie der übrigen zu Beteiligenden liegen
vor. Die Träger der freien Schulen sind nicht verpflichtet, dem
Landkreis eine entsprechende Stellungnahme sowie Angaben zu Schülerzahl,
Kapazität und Prognosen ihrer Einrichtung zu übermitteln.
Da von einigen
Schulträgern freier Schulen keine Informationen vorliegen, basieren die
Prognosen auf Annahmen und sind deshalb weniger belastbar.
Aus der
Planungsunterlage ist zu entnehmen, dass die Schullandschaft im Landkreis
Oder-Spree weitgehend stabil ist und ein vielfältiges Angebot unterschiedlicher
Schulformen bereithält.
Die
Schulentwicklungsplanung beschränkt sich jedoch bei der Betrachtung der
einzelnen Schulstandorte auf die Entwicklung der Schülerzahlen und die
materiellen Bedingungen. Die breit gefächerten inhaltlichen Angebote der
Schulen können keine Berücksichtigung finden, da dies den Rahmen der
geforderten Planungsunterlagen in hohem Maße übersteigen würde.
Die Planungsunterlage
steht unter www.l-os.de/schulentwicklungsplan
elektronisch zur Verfügung.
Der
Schulentwicklungsplan des Landkreises Oder-Spree für den Zeitraum 2017-2022 ist
der obersten Schulaufsichtsbehörde, dem Ministerium für Bildung, Jugend und
Sport, nach Beschlussfassung durch den Kreistag zur Genehmigung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine