Betreff
Schulentwicklungsplan des Landkreises Oder-Spree für den Zeitraum 2017-2022
Vorlage
043/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt den Schulentwicklungsplan des Landkreises Oder-Spree für den Zeitraum 2017-2022.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß dem Brandenburgischen Schulgesetz ist die Schulentwicklungsplanung eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie zählt zu den kommunal bedeutsamen Fachplanungen und wird alle fünf Jahre vorgelegt. Die Schulentwicklungsplanung stellt den Bestand, die Struktur und die Prognose der Entwicklung der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Landkreis dar. Dabei ist die vorhandene Schulstruktur auf ihre Tragfähigkeit in der Perspektive geprüft worden. Die Stellungnahmen der Träger der öffentlicher Schulen (Ämter, Städte, Gemeinden) sowie der übrigen zu Beteiligenden liegen vor. Die Träger der freien Schulen sind nicht verpflichtet, dem Landkreis eine entsprechende Stellungnahme sowie Angaben zu Schülerzahl, Kapazität und Prognosen ihrer Einrichtung zu übermitteln.

 

Da von einigen Schulträgern freier Schulen keine Informationen vorliegen, basieren die Prognosen auf Annahmen und sind deshalb weniger belastbar.

 

Aus der Planungsunterlage ist zu entnehmen, dass die Schullandschaft im Landkreis Oder-Spree weitgehend stabil ist und ein vielfältiges Angebot unterschiedlicher Schulformen bereithält.

 

Die Schulentwicklungsplanung beschränkt sich jedoch bei der Betrachtung der einzelnen Schulstandorte auf die Entwicklung der Schülerzahlen und die materiellen Bedingungen. Die breit gefächerten inhaltlichen Angebote der Schulen können keine Berücksichtigung finden, da dies den Rahmen der geforderten Planungsunterlagen in hohem Maße übersteigen würde.

 

Die Planungsunterlage steht unter www.l-os.de/schulentwicklungsplan elektronisch zur Verfügung.

 

Der Schulentwicklungsplan des Landkreises Oder-Spree für den Zeitraum 2017-2022 ist der obersten Schulaufsichtsbehörde, dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, nach Beschlussfassung durch den Kreistag zur Genehmigung vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine