Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Vorbereitung und
Durchführung des Neubaus der Spree-Oberschule einschließlich Schulsporthalle in
der Beeskower Chaussee 10 in 15517 Fürstenwalde/Spree
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat am
30.11.2016 den Grundsatzbeschluss (Beschlussvorlage 045/2016) zum Neubau der
Spree-Oberschule einschließlich Schulsporthalle gefasst.
Am Schulstandort
Fürstenwalde/ Spree in der Beeskower Chaussee 10 beabsichtigt der Landkreis
Oder-Spree die Erstellung des Neubaus der Spree-Oberschule einschließlich
Schulsporthalle. Das dafür vorgesehene Grundstück befindet sich im Eigentum des
Landkreises und wird auch gegenwärtig als Schulstandort genutzt.
Die Fläche ist aktuell mit
einem Plattenbauschulgebäude Typ Erfurt bebaut. Das Gebäude wird nur noch
partiell genutzt und ist ab 2017 vakant. Der Abbruch ist vorgesehen.
Geplant ist der Neubau einer
vierzügigen Sekundarschule.
Die Definition des
Raumprogrammes erfolgte auf folgenden Grundlagen:
- Anforderungen des
Auftraggebers
- Anforderungen der Nutzer
- Raumprogrammempfehlungen für
Schulen - des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
- den geltenden
öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus dem Bauordnungs- und dem Bauplanungsrecht
Auf dieser Basis wurde in
der Planungsphase 1 ein Raumprogramm entwickelt und verabschiedet.
1. Standort
1.1. Situation
Der Standort des
zu planenden Schulgebäudes befindet sich in der Gemarkung Fürstenwalde/Spree,
Flur 22, Flurstück 499 unmittelbar an der Beeskower Chaussee, einer südöstlich
des Stadtkerns von Fürstenwalde gelegenen ehemaligen Ausfallstraße, welche auf
Grund neuangelegter Verkehrsanbindungen nach Süden und zur Autobahn an
Bedeutung verloren hat.
Das Umfeld ist
geprägt durch eine offene Vorstadtbebauung mit starkem Grünanteil.
Auf der
gegenüberliegenden Straßenseite prägt ein Wohngebiet in zweigeschossiger
Zeilenbauweise den umgebenden Kontext.
In direkter
Nachbarschaft des Baugrundstückes befindet sich ein saniertes Gebäude, welches
bis in die jüngere Vergangenheit als Verwaltungsgebäude diente, derzeit aber zu
großen Teilen von Leerstand geprägt ist. Die weitere Nutzung ist vakant, der
Bestand des Gebäudes ist fraglich. Eine kontextbildende Berücksichtigung der Baukörper
im Entwurfsprozess ist damit auszuschließen.
Auf dem
Grundstück südöstlich des Baugeländes befinden sich abgängige, teils bereits
ruinöse ehemalige Gebäude in eingeschossiger Bauweise.
Östlich grenzt das Grundstück
unmittelbar an eine Waldfläche.
1.2 Erschließung
Das Gelände befindet sich an
die Beeskower Chaussee (Gemeindestraße) und wird von dieser direkt erschlossen.
Dies gilt für den Fahrzeugverkehr – Anlieferung, Individualverkehr,
Feuerwehrzufahrt – ebenso wie für den Fußgänger- und Radverkehr. Darüber hinaus
ist das Grundstück medientechnisch erschlossen.
1.3 Abbruch und Schadstoffsanierung
Das Grundstück ist
derzeit mit einem Schulgebäude des Typs „Erfurt“ bebaut.
Im
Zuge der Baufeldfreimachung ist der Abbruch dieses Gebäudes vorgesehen. Im
Vorfeld der Abbruchmaßnahmen wurde eine Bewertung der Schadstoffsituation des
Bestandes vorgenommen und ein Rückbaukonzept erstellt.
2.
Planung
2.1
Städtebauliche Einordnung
Die
städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Einordnung des vorgesehenen
Gesamt-ensembles (Schulgebäude, Sporthalle, Freianlagen) sind durch den Bezug
zum Straßenraum der Beeskower Chaussee, die angrenzende Bebauung und den
Waldbezug geprägt. Folgende Aspekte und Entwurfsprinzipien fanden besondere
Beachtung:
- klarer
funktionaler und visueller Bezug zum öffentlichen Raum der Beeskower Chaussee
(Adressbildung)
- Bildung eines
funktionalen und tektonisch lesbaren Gebäudeensembles
- optimales
Zusammenspiel der Außenräume und der innenräumlichen funktionalen
Gebäudestruktur
- differenzierte,
dem jeweiligen Zweck entsprechend gegliederte Innen- und Außenräume, Schulhof-
und Sportanlagenbereiche, Wirtschaftsflächen und Verkehrsanlagen
- Erschließung
direkt von der Beeskower Chaussee
- Realisierbarkeit
in zwei Abschnitten (Schulgebäude, Schulsporthalle/ Sportanlagen)
2.2 Gebäudekonzept
2.2.1 Funktionen
Vorgesehen ist
die Realisierung einer 4-zügigen Sekundarschule einschließlich einer
Schulsporthalle. Die Basis des Entwurfes ist ein abgestimmtes Raum- und
Funktions-programm mit folgenden Hauptfunktionsgruppen:
- unterrichtsbezogene
Räume
- Verwaltung/
Schulleitung
- Verwaltung/
Technik
- Sonderräume
schülerbezogen
- Mensa/
Eingangshalle als Multifunktionsbereich
Ein wesentlicher
Entwurfsaspekt war die funktional klare Zuordnung der Raumgruppen zueinander,
sowohl in Hinblick auf:
- optimale
Funktionsabläufe
- gute
Orientierbarkeit für die Nutzer innerhalb des Schulgebäudes
- Optimierung/
Minimierung der Verkehrsflächen
2.2.2 Baukörper / Volumetrie
Das
Gebäudeensemble soll nach Realisierung des Gesamtvorhabens aus zwei solitären
Baukörpern bestehen, d.h. Schulgebäude und Schulsporthalle.
Es entsteht eine
eigenständige Architektur, welche die Funktionen der Gebäude klar nach außen
abbildet und ihre Ästhetik aus der Kombination von Gebäudestruktur,
Öffnungsverhältnis der Fassaden und sorgfältiger Detailausbildung bezieht.
2.3 Variantenuntersuchungen
Um eine
möglichst optimale Lösung für das Bauvorhaben zu erreichen, wurden drei
Entwurfsvarianten entwickelt. Die funktionale Zielstellung war, alle Varianten
möglichst gleichberechtigt umzusetzen zu können. Die Varianten unterscheiden
sich hauptsächlich in den nachfolgend genannten Kriterien:
- Kompaktheit der
Baukörper
- Erschließungssystem
- Geschossigkeit
- Gliederung der
Freianlagen
- Baukosten/
Wirtschaftlichkeit
Die aus der
Variantenbewertung/dem Variantenvergleich resultierende und durch den
Grundsatzbeschluss bestätigte Vorzugsvariante, Variante II wurde mit der
Zielsetzung der Kostenreduzierung optimiert und bildete die Grundlage für die
weitere Planung.
Es wurden Einsparmöglichkeiten
entwickelt, die gewährleisten, dass das gültige Raum- und Funktionsprogramm
weiterhin ohne inhaltliche Einschränkungen umgesetzt werden kann und das Grundprinzip des Entwurfes erhalten bleibt.
Im Wesentlichen lassen sich die Einsparmaßnahmen in drei Gruppen unterteilen:
a)
Massenkorrekturen innerhalb der Kostenansätze, welche dem
Planungs-fortschritt geschuldet sind.
b)
Nichtumsetzung von Leistungen mit der Obtiont der späteren Ergänzung
(vorwiegend Bereich Freianlagen)
c)
Verkleinerung der BGF des Gebäudes durch Verringerung einiger in der
Vor-
planung großzügiger
geplanter Verkehrs- und Kommunikationsflächen - jedoch unter voller
Beibehaltung der Funktionalität sowie der Hauptnutz-flächen.
2.4
Planerische Lösung
Schulgebäude
Der Baukörper des
Schulgebäudes besitzt eine S-förmige Kubatur. Ein großzügiger Eingangsbereich
zwischen den beiden Gebäudehauptflügeln bildet gleichzeitig die Verbindung
zwischen der vorgelagerten Freifläche und dem eigentlichen Schulhof. Das
Schulgebäude erhält im Wesentlichen eine zweihüftige Erschließung der
Hauptnutzflächen. Dies bietet den Vorteil der Minimierung der Verkehrsflächen.
Der Eingangsbereich bildet
den Gelenkpunkt zwischen beiden Gebäudeflügeln, er dient der Verteilung und
auch der Orientierung innerhalb des Gebäudes.
Der Verbindungsbereich
zwischen beiden Gebäudeflügeln wird offen und einladend ausgebildet. Ein
hallenartiger Luftraum verbindet die Geschosse und ermöglicht in allen
Geschossen die freie Sicht nach außen. Zudem wird die Orientierbarkeit im
Gebäude gefördert.
Angrenzend an das
Eingangsfoyer wird die Mensa für die tägliche Speisenversorgung der Schüler und
des Lehrpersonals eingeordnet (Ausgabeküche mit Warmspeisenlieferung). Eine
mobile Trennwand zwischen Mensa und Eingangshalle bildet die Grundlage für
flexible Nutzungsmöglichkeiten.
Bei der Gebäudeorganisation
wurde großer Wert auf die Bildung funktionsbezogener Raumgruppen gelegt.
Das Erdgeschoss beherbergt
neben den technischen Funktionen vor allem die speziali-sierten
Unterrichtsräume, wie Naturwissenschaften, Kunst, Musik und Hauswirtschaft.
Der Bereich der Verwaltung
ist im 1. OG des straßenseitigen Gebäudeflügels konzentriert. Eine Fluraufweiterung
schafft einen angemessenen Bewegungsraum.
Ergänzt wird die
Nutzungseinheit durch einen
Konferenzraum mit 44 Plätzen.
Sporthalle
Die Sporthalle wird als
reine Schulsporthalle konzipiert, ohne öffentliche Nutzung oder Nutzung durch
Dritte. Geplant ist die Realisierung einer
Zweifeldhalle als doppelte Einzelhalle (2x 15m x 27m x 5,5m). Dargestellt werden zwei unabhängige, vollwertige
Basketballfelder sowie zwei gegenüberliegende Handballtorfelder.
Die bedarfsweise
Abtrennung der Einzelspielfelder erfolgt durch einen mobilen Trenn-vorhang.
2.5 Barrierefreie Erschließung
Die Barrierefreiheit
innerhalb der Gebäude wird unter Zugrundelegung der DIN 18040 durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
- rollstuhlgerechter Aufzug
- Einhaltung der erforderlichen
Öffnungsbreiten
- Niveaugleichheit und Schwellenfreiheit
- barrierefreie, rollstuhlgerechte
Sanitärbereiche in allen Geschossen und Gebäudeteilen
Eine
Beschulung von schwer seh- oder hörbehinderten Schülern ist nicht Gegenstand
der Aufgabenstellung.
Um
den öffentlichen Zugang zum Gebäude für z.B. sehbehinderte Eltern zu
ermöglichen, wird eine taktile Wegweisung bis in das Eingangsfoyer des
Schulgebäudes, in dem eine Rufeinrichtung installiert wird, vorgesehen. Ab hier
ist die persönliche Begleitung schul-fremder Besucher möglich.
2.6 Dachform
Das Dach des Neubaus wird als Flachdach
ausgebildet. Die Dachentwässerung erfolgt außen liegend.
3 Fachplanungen
3.1 Baukonstruktion
Das Gebäude wird als Massivbau in Stahlbetonweise erstellt. Die
Geschossdecken werden als liniengelagerte Durchlaufdecken in Stahlbeton
unterzugsfrei ausgeführt. Der vertikale Lastabtrag in den Vollgeschossen
erfolgt über Stahlbetonstützen und -wände. Die Gründung wird als Stahlbetonbodenplatte
ausgeführt.
Die
Gebäudeaussteifung erfolgt durch die Kernbereiche (die Treppenhäuser und die
tragenden Wandscheiben). Die Horizontallasten werden durch die Deckenscheiben
zu den aussteifenden Bauteilen geführt und von dort in die Gründung abgeleitet.
Die aussteifenden Wandscheiben werden übereinanderstehend angeordnet.
Die Geschossdecken werden als liniengelagerte Stahlbetondecken
unterzugsfrei ausgeführt. Die Deckenstärke wird für die Geschossdecke mit ca. 28 cm
und für die Dachdecke mit ca. 25 cm angesetzt. Im Bereich der Achsen A-C/ 5-7
wird die Decke über EG aufgrund der nicht übereinander stehenden Flurwand in
Achse 6 auf ca. 35 cm erhöht.
Die tragenden Wände
werden in Stahlbeton ausgeführt. Die Bereiche über dem Haupteingang und der
Mensa werden vollständig in Stützen aufgelöst und müssen dementsprechend über
die Stahlbetonwände im 1. und 2. OG abgefangen werden.
Gründung
Als Gründungsart wird eine Flachgründung in Form
einer Plattengründung ausgeführt. Aufgrund der notwendigen Frostfreiheit ist
umlaufend eine Frostschürze berücksichtigt. Innerhalb der Fläche wird die
Bodenplatte den Beanspruchungen folgend bemessen.
3.2 Haustechnik
Wärmeerzeugung
Die Wärmeversorgung des
Schulgebäudes und der Schulsporthalle erfolgt über eine Wärmezentrale, die in
der Schulsporthalle eingerichtet wird.
Die Wärmeerzeugung wird
durch eine Kombination Gas-Brennwertkessel und Luft-Wasser-Wärmepumpe erfolgen.
Dabei übernimmt die
Wärmepumpe die Jahresgrundlast von ca. 60%, während die Kesselanlage die
Spitzenlast abdeckt.
Wärmeübergabe
In der gesamten baulichen
Anlage ist die Beheizung der Räume über Fußbodenheizung vorgesehen.
Warmwasserbereitung
Es wird eine dezentrale
Wassererwärmung über Durchlauferhitzer für Räume mit Warmwasserbedarf (Duschen
in der Schulsporthalle, Putzmittelräume, Vorbereitungsräume) vorgesehen.
Raumlufttechnik
Für die Unterrichts- und
Vorbereitungsräume ist eine natürliche Lüftung über die Fensteröffnungen
vorgesehen. Die Ausgabeküche, die innenliegenden WC-Anlagen sowie der
Vorbereitungsraum für den Chemieunterricht werden maschinell be- und entlüftet.
Beleuchtung
Es sind
betriebskostensparende LED-Leuchtmittel geplant.
3.3 Freianlagen
Die
Freianlagen der Spree-Oberschule gliedern sich in drei Bereiche: Entrèe,
Schulhof/ Pausenhof und Sportanlagen. Eine großzügige Fläche, an deren Rand die
Fahrradstellplätze untergebracht sind, empfängt die Schüler und bildet gleichzeitig
einen Puffer zur öffentlichen Verkehrsfläche (Beeskower Chaussee). Grüne Inseln
und Sitzgelegenheiten bieten hier Aufenthaltsqualität. Ebenso wird der hinter
dem Schulgebäude geschützt angeordnete eigentliche Pausenhof gestaltet. Wert
wurde auch hier auf eine hohe Nutzungsqualität sowohl in den Pausen als auch im
Rahmen von Schulveranstaltungen gelegt.
Der
Sportbereich liegt auf der südöstlichen Seite des Schultraktes, er verbindet
Schulgebäude und Schulsporthalle und umfasst eine 100m-Laufbahn mit
Kunststoffbelag, ein Basketballfeld, eine Weitsprunganlage, eine
Kugelstoßanlage sowie Tischtennisplatten.
Die
Schulsporthalle erhält einen mit Sitzgelegenheiten gestalteten Vorplatz, dessen
Gestaltung durch die Bepflanzung mit
kleinkronigen Bäumen abgerundet wird.
Der
auf dem Grundstück vorhandene Altbaumbestand bleibt soweit möglich erhalten und
wird durch Neupflanzungen komplettiert.
Der
Anteil befestigter Flächen wird möglichst gering gehalten. Freiraumanteile, die
eine hochwertige Gestaltung erfordern, werden mit Betonplatten bzw.
Betonpflaster, dass eine hohe Oberflächenwasserdurchlässigkeit gewährleistet,
befestigt.
4.
Flächen/Rauminhalte
Schulgebäude Schulsporthalle Summe
Bruttogrundfläche (BGF) 5.954 m² 1.250 m² 7.204 m²
Bruttorauminhalt (BRI) 24.312 m³ 8.925
m³ 33.237 m³
5. Termine
Entwurfsplanung
01.03.2017 bis 11.07.2017
Genehmigungsplanung
12.07.2017 bis
10.08.2017
Abbruch und
Schadstoffsanierungskonzept 10.08.2017 bis 01.03.2018
Bauphase (Beginn bis Fertigstellung) 21.06.2018
bis 27.08.2020
6. Kosten
Kostenentwicklung
Schulgebäude und Schulsporthalle |
|||||||
Kosten- Grup-pen [KG] |
Kosten- schätzung [1. KS] |
Kosten- schätzung [2. KS] |
Kosten- berechnung [KB] |
Differenz |
in % 1. KS / 2. KS |
Differenz |
in % 2. KS / KB |
200 |
620.400 |
434.000 |
394.445 |
-186.400 |
-30,05 |
-39.555 |
-9,11 |
300 |
9.986.207 |
9.987.545 |
10.092.770 |
1.338 |
0,01 |
105.225 |
1,05 |
400 |
2.982.893 |
2.831.755 |
2.813.483 |
-151.138 |
-5,07 |
-18.272 |
-0,65 |
500 |
1.304.500 |
1.022.100 |
1.069.158 |
-282.400 |
-21,65 |
47.058 |
4,60 |
700 |
3.127.800 |
2.997.800 |
3.017.670 |
-130.000 |
-4,16 |
19.870 |
0,66 |
∑gesamt |
18.021.910 |
17.273.200 |
17.387.526 |
-748.710 |
-4,15 |
114.326 |
0,66 |
Begründung
Kostenentwicklung:
Im Rahmen der Vorplanung
wurden drei verschiedene Gebäudeentwürfe vom Generalplaner INROS LACKNER
erarbeitet und dem Bauherrn vorgestellt.
Im September 2016 erfolgte
ein Variantenvergleich mit Darstellung der Gebäudekosten. In diesem Rahmen
wurde die Weiterbearbeitung der kostengünstigsten Variante II in Höhe von 18.021.910
€ entschieden. Im weiteren Planungsprozess sollte diese Variante dahingehend
optimiert werden, dass die vom Auftraggeber gesetzte Kostenobergrenze von 16,5
Mio € eingehalten wird.
Ergebnis der Optimierung
der Kostenschätzung Stand Mai 2017 war eine Senkung der Gesamtkosten um 4,15%
auf 17.273.200 €.
Folgende Einsparungen
wurden erzielt:
- Für Abbruch- und Herrichtungskosten (KG 200) des Bestandsgebäudes
und des Geländes ergaben sich Einsparungen infolge geringerer
Kontamination der Bauteile.
- Durch die Reduzierung einzelner in der Vorplanung großzügiger
geplanter Verkehrs- und Kommunikationsflächen wird der nordöstliche
Gebäudeflügel
verkürzt, ein ursprünglich geplanter vierter Treppenraum entfällt, die Bruttogrundfläche verringert sich.
Dadurch werden Einsparungen in der KG 300 bzw. 400 erreicht.
- Durch die gleichzeitige Errichtung des Schulgebäudes und der
Schulsporthalle kann auf eine Heizzentrale verzichtet werden. In der
Schulsporthalle entsteht eine gemeinsame, zentrale Heizanlage für beide
Gebäude.(KG 400).
- Die Kostensenkung der KG 500 erfolgt durch eine Reduzierung der
befestigten Flächen (z.B. PKW-Stellplätze), eine Vereinfachung des
vorgelagerten Schulhofes und der geplanten Außenflächen für Sportanlagen.
Zudem wurde auf eine Erneuerung der Zufahrtsstraße zum nordöstlichen
Wirtschaftshof verzichtet. Die bestehende Zufahrtsstraße soll erhalten
bleiben.
Im Rahmen der weiteren
Planung und der detaillierten Kostenberechnung mit Stand vom Juni 2017, wurde
eine Kostenerhöhung um 0,66 % auf 17.387.526 € ermittelt, welche sich
maßgeblich in drei Positionen darstellt.
- Zur gewünschten Langlebigkeit der Fassade wurde die Putzstärke
erhöht.
- Zur Sicherung der notwendigen Mindestluftwechselzahl in den
Unterrichtsräumen wurde bei Verzicht des Einbaus der kostenintensiveren
Lüftungsanlage eine Vergrößerung der zu öffnenden Fensterflächen
notwendig.
- Die im fortgeschrittenen Planungsprozess durchgeführte
Schadstoffuntersuchung ergab Kontaminationen der vorhandenen Bitumenflächen.
Daraufhin wurde dem örtlichen Entsorger das Schadstoffgutachten vorgelegt,
woraufhin eine Kostenan-passung der Entsorgungskosten aufgrund der
gefundenen Schadtstoffe notwendig war (KG 500).
7. Finanzielle
Auswirkungen:
Folgender Gesamtbedarf wurde für die Baumaßnahme ermittelt (Zahlen lt.
Plan 2016 und Folgejahre):
Haushaltsplanung 2016 - 2021 |
|
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|
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||
|
|
|
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||||
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Gesamt |
|
|
|
|
|||||
Schulgebäude |
270.000 |
661.400 |
2.700.000 |
4.600.000 |
3.600.000 |
1.474.900 |
13.306.300 |
Sporthalle |
0 |
123.000 |
470.000 |
1.030.000 |
900.000 |
489.100 |
3.012.100 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Außenanlagen |
0 |
109.700 |
20.000 |
420.000 |
400.000 |
119.500 |
1.069.200 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamtjahres-
ansatz |
|
|
|
|
|
17.387.600 |
Ausstattung |
|
|
|
|
|
985.000 |
8. Stellungnahme der Kämmerei:
Die Investitionsmaßnahme ist
Bestandteil der Prioritätenliste 2017-2022, die am 05.10.2016 durch den
Kreistag beschlossen wurde.
Im Grundsatzbeschluss zum Neubau der
Spreeoberschule einschließlich Schulsporthalle vom 30.11.2016 wurde ausgeführt,
dass die Kreisverwaltung für die Umsetzung des Bauvorhabens eine
Kostenobergrenze von 16,5 Mio € gesetzt hat. Diese Kostenobergrenze konnte im
weiteren Planungsverlauf nicht eingehalten werden. Für die Darstellung der
Kostenentwicklung unter Punkt 6 wurden die Investitionskosten der
Kostenschätzung vom September 2016 in Höhe von rd. 18 Mio € zugrunde gelegt.
Im Finanzhaushalt 2016 wurden für erste
Planungsleistungen 270 T€ bereitgestellt. Mit der Maßgabe, die gesetzte
Kostenobergrenze im Wesentlichen einzuhalten, wurden im Finanzhaushalt 2017 für
die gesamte Baumaßnahme 16.374 T€ für den Planungszeitraum 2017-2020
eingestellt.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme haben
sich nach Vorliegen von genaueren Kostenberechnungen auf 17.387,6 T€ erhöht.
Mit Erarbeitung des Haushaltsplanes 2018/2019 müssen die zusätzlich benötigten
investiven Mittel bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
Inwieweit die geplante Investitionsmaßnahme
vollständig aus Eigenmitteln des Landkreises finanzierbar ist, kann erst nach
Abschluss der Finanzhaushaltsplanung 2018-2022
beurteilt werden.
gez. Wellmer
Amtsleiterin
Anlagen:
Anlage
1: Lageplan / Außenanlagenplan
Anlage
2: Grundriss EG Schulgebäude
Anlage
3: Grundriss 1.OG Schulgebäude
Anlage
4: Grundriss 2.OG Schulgebäude
Anlage
5: Schnitt Schulgebäude
Anlage
6: Ansicht Schulgebäude
Anlage
7: Grundriss Schulsporthalle
Anlage
8: Schnitt Schulsporthalle
Anlage
9: Ansichten Schulsporthalle
Anlage 10: Stellungnahme Solarthermie
Anlage 11:
Stellungnahme Photovoltaik
Anlage 12: Stellungnahme Dachbegrünung
Anlage 13.1: Nutzungskosten Schulgebäude
Anlage 13.2: Nutzungskosten / Schulsporthalle
Anlage 14: Bauzeitenplan