Betreff
Errichtung eines Schulzentrums in Fürstenwalde
Vorlage
051/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreistag beschließt die Errichtung eines Schulzentrums (Primarstufe und Sekundarstufe 1) in Fürstenwalde zum Schuljahr 2021/22.

2.    Das Schulzentrum wird nur errichtet, wenn eine Förderung durch das Land Brandenburg erfolgt oder sich die Gemeinde verpflichtet die Investitionskosten für den Grundschulteil zu übernehmen.

3.    Die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für den Grundschulteil sind von der Stadt Fürstenwalde zu tragen.

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag hatte mit Beschluss vom 30. November 2017 (Beschluss-Nr. 045/14/2016) den Neubau der Spree-Oberschule beschlossen. Zwischenzeitlich hatte sich die Stadt Fürstenwalde mit der Fragestellung an den Landkreis Oder-Spree gewandt, ob man nicht im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit eine Problematik im Grundschulbereich lösen könne, indem man den beabsichtigten Neubau der Oberschule durch einen Grundschulteil ergänzt. Die Stadt Fürstenwalde habe im Bereich Fürstenwalde Süd Kapazitätsprobleme im Grundschulbereich.

Diese Bewertung der Stadt Fürstenwalde lässt sich aus der Schulentwicklungsplanung des Landkreis Oder-Spree nachvollziehen. Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung sieht perspektivisch gesamtstädtisch einen Bedarf von 13-15 Zügen pro Jahrgangsstufe für den Primarbereich vor. Diesen könnte der Landkreis durch die Errichtung eines Schulzentrums, d.h. durch die Ergänzung der Baumaßnahme Spree-Oberschule, decken.

 

Hierbei sind jedoch noch zwei wesentliche Punkte zu klären.

 

Zunächst einmal ist das kreisliche Grundstück durch den Neubau der Spree-Oberschule komplett ausgenutzt. Um den Gedanken eines Schulzentrums verwirklichen zu können, bedarf es einer weiteren Grundstücksfläche. Das Land Brandenburg hat neben der Kreisliegenschaft das Grundstück des ehemaligen Finanzamtes Fürstenwalde in Besitz und Eigentum. Auf diesem Grundstück besteht Baurecht, d.h. nach entsprechender Beräumung stünde dies für eine Bebauung mit einem Grundschulteil als Bestandteil des Schulzentrums zur Verfügung. Der Landkreis Oder-Spree hat gegenüber dem Land Brandenburg sein Interesse angezeigt, dieses Grundstück übertragen zu bekommen. Für öffentliche Aufgaben kann das Land die Liegenschaft, nach Auskunft des Ministeriums für Finanzen, trotz erfolgter Versteigerung noch übertragen. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Kreistages. Da das Ministerium für Finanzen dem Ersteigerer das Grundstück nicht übertragen würde und auf den Erlös verzichten müsste, erwartet das Ministerium für Finanzen eine definitive und kurzfristige Antwort. Auf die Befassung im Kreistag am 04. Oktober 2017 wurde im Interessenbekundungsschreiben hingewiesen.

 

Andere Grundstücke in der Nachbarschaft haben als Waldgrundstücke entweder kein Baurecht oder befinden sich in Privateigentum, so dass die Erwerbsbedingungen deutlich ungünstiger wären.

 

Des Weiteren ist die Höhe der Fördermittel zu klären. Die Errichtung des Schulzentrums ist im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogrammes (KIP) durch das Land Brandenburg förderfähig. Der Beschluss zur Errichtung eines Schulzentrums durch den Kreistag ist notwendig um einen Förderantrag an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zu stellen und eine definitive Aussage zur Höhe der Förderung zu erhalten. Das Kommunale Infrastrukturprogramm ist stark nachgefragt. Der Umfang der Förderung kann zurzeit noch nicht benannt werden. Aus gegenwärtiger Sicht ist mit der Fertigstellung des Grundschulteils zum Schuljahr 2021/22 zu rechnen.

 

Mit der Errichtung des Schulzentrums verbessern sich die Beschulungsbedingungen sowohl im Grundschul- als auch im Oberschulbereich entscheidend. Neben den erwarteten pädagogischen Effekten bietet das Schulzentrum die Möglichkeit, den Grundschulstandort Fürstenwalde Süd insgesamt zu stärken und flexibler auf die möglichen Bedarfsentwicklungen einzugehen. Zum einen können die zwei zusätzlichen Züge zur Abfederung weiterer Bedarfsspitzen dienen, zum anderen kann die Gerhard-Goßmann-Grundschule auf eine Zwei-Zügigkeit zurückgehen und wesentlich entlastet werden. Das Schulzentrum wird somit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Schullandschaft in der Stadt Fürstenwalde leisten.