Beschlussvorschlag:
1.
Der
Kreistag beschließt die Errichtung eines Schulzentrums (Primarstufe und
Sekundarstufe 1) in Fürstenwalde zum Schuljahr 2021/22.
2.
Das
Schulzentrum wird nur errichtet, wenn eine Förderung durch das Land Brandenburg
erfolgt oder sich die Gemeinde verpflichtet die Investitionskosten für den
Grundschulteil zu übernehmen.
3.
Die
Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für den Grundschulteil sind von der
Stadt Fürstenwalde zu tragen.
Sachdarstellung:
Der Kreistag hatte mit
Beschluss vom 30. November 2017 (Beschluss-Nr. 045/14/2016) den Neubau der
Spree-Oberschule beschlossen. Zwischenzeitlich hatte sich die Stadt
Fürstenwalde mit der Fragestellung an den Landkreis Oder-Spree gewandt, ob man
nicht im Rahmen kommunaler Zusammenarbeit eine Problematik im Grundschulbereich
lösen könne, indem man den beabsichtigten Neubau der Oberschule durch einen
Grundschulteil ergänzt. Die Stadt Fürstenwalde habe im Bereich Fürstenwalde Süd
Kapazitätsprobleme im Grundschulbereich.
Diese Bewertung der
Stadt Fürstenwalde lässt sich aus der Schulentwicklungsplanung des Landkreis
Oder-Spree nachvollziehen. Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
sieht perspektivisch gesamtstädtisch einen Bedarf von 13-15 Zügen pro
Jahrgangsstufe für den Primarbereich vor. Diesen könnte der Landkreis durch die
Errichtung eines Schulzentrums, d.h. durch die Ergänzung der Baumaßnahme
Spree-Oberschule, decken.
Hierbei sind jedoch noch
zwei wesentliche Punkte zu klären.
Zunächst einmal ist das
kreisliche Grundstück durch den Neubau der Spree-Oberschule komplett
ausgenutzt. Um den Gedanken eines Schulzentrums verwirklichen zu können, bedarf
es einer weiteren Grundstücksfläche. Das Land Brandenburg hat neben der
Kreisliegenschaft das Grundstück des ehemaligen Finanzamtes Fürstenwalde in
Besitz und Eigentum. Auf diesem Grundstück besteht Baurecht, d.h. nach
entsprechender Beräumung stünde dies für eine Bebauung mit einem Grundschulteil
als Bestandteil des Schulzentrums zur Verfügung. Der Landkreis Oder-Spree hat
gegenüber dem Land Brandenburg sein Interesse angezeigt, dieses Grundstück
übertragen zu bekommen. Für öffentliche Aufgaben kann das Land die
Liegenschaft, nach Auskunft des Ministeriums für Finanzen, trotz erfolgter
Versteigerung noch übertragen. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss
des Kreistages. Da das Ministerium für Finanzen dem Ersteigerer das Grundstück
nicht übertragen würde und auf den Erlös verzichten müsste, erwartet das
Ministerium für Finanzen eine definitive und kurzfristige Antwort. Auf die
Befassung im Kreistag am 04. Oktober 2017 wurde im
Interessenbekundungsschreiben hingewiesen.
Andere Grundstücke in
der Nachbarschaft haben als Waldgrundstücke entweder kein Baurecht oder
befinden sich in Privateigentum, so dass die Erwerbsbedingungen deutlich ungünstiger
wären.
Des Weiteren ist die
Höhe der Fördermittel zu klären. Die Errichtung des Schulzentrums ist im Rahmen
des Kommunalen Infrastrukturprogrammes (KIP) durch das Land Brandenburg
förderfähig. Der Beschluss zur Errichtung eines Schulzentrums durch den
Kreistag ist notwendig um einen Förderantrag an das Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport zu stellen und eine definitive Aussage zur Höhe der Förderung
zu erhalten. Das Kommunale Infrastrukturprogramm ist stark nachgefragt. Der
Umfang der Förderung kann zurzeit noch nicht benannt werden. Aus gegenwärtiger
Sicht ist mit der Fertigstellung des Grundschulteils zum Schuljahr 2021/22 zu
rechnen.
Mit der Errichtung des
Schulzentrums verbessern sich die Beschulungsbedingungen sowohl im Grundschul-
als auch im Oberschulbereich entscheidend. Neben den erwarteten pädagogischen
Effekten bietet das Schulzentrum die Möglichkeit, den Grundschulstandort
Fürstenwalde Süd insgesamt zu stärken und flexibler auf die möglichen
Bedarfsentwicklungen einzugehen. Zum einen können die zwei zusätzlichen Züge
zur Abfederung weiterer Bedarfsspitzen dienen, zum anderen kann die
Gerhard-Goßmann-Grundschule auf eine Zwei-Zügigkeit zurückgehen und wesentlich
entlastet werden. Das Schulzentrum wird somit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung
der Schullandschaft in der Stadt Fürstenwalde leisten.