1. BA Autobahnbrücke (A 10) - Freienbrink
2. BA Freienbrink - Spreeau
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
weiteren planerischen Vorbereitung der Erneuerung der K 6755, Abschnitt 020,
von der Autobahnbrücke (A10) nach Freienbrink auf einer Länge von ca. 717 m und
von Freienbrink nach Spreeau (L 23) auf einer Länge von
ca. 3.030 m.
Sachdarstellung:
Die
K 6755 (020) ist eine wichtige Verbindungsstraße zum regionalen bzw.
überregionalen Verkehrsnetz. Die Trasse beginnt östlich der A 10 und verbindet
den Ortsteil Jägerbude der Stadt Erkner
mit den Ortsteilen Freienbrink und Spreeau der Gemeinde Grünheide (Mark)
und endet an der Landesstraße 23. Die L 23 ist verkehrswichtiger Zubringer zu
den überregionalen Bundesautobahnen A 10 und A 12.
Über
die K 6755 (020) sind das Gewerbegebiet und das Güterverkehrszentrum Berlin Ost
Freienbrink zu erreichen. Darüber hinaus ist die Kreisstraße ein wichtiges
Bindeglied der touristischen Erschließung der Müggelspreeniederung in der
Gemeinde Grünheide (Mark) mit dem Landschaftsschutzgebiet
Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet und dem Anschluss an die
überregional bedeutsame Fernradwanderroute, den Spreeradweg.
Die
Fahrbahn der Kreisstraßenabschnitte ist unterschiedlich ausgebildet. Zwischen
der Autobahnbrücke und Freienbrink besteht die Deckschicht in einer Breite von
6,00 m aus Betonplatten, die u.a. durch Plattenversätze, Asphaltflickstellen,
Eck- und Kantenaus- bzw. -abbrüche sowie bereichsweise fehlenden Fugenverguss
gekennzeichnet sind.
Darüber
hinaus wurden bzw. werden die Fahrbahnrandbereiche durch parkende Lkw stark
beeinträchtigt.
Zwischen
den OL‘n Freienbrink und Spreeau (L 23) ist die Fahrbahn 5,30 m bis 5,60 m
breit asphaltiert. Diese weist, insbesondere verursacht durch die temporäre
Belastung durch LKW-Verkehr bei Verkehrseinschränkungen auf den Autobahnen,
erhebliche Tragfähigkeitsschäden in Form von Verformungen auf.
Für
die auftretenden Lkw-Lkw- bzw. Lkw-Bus-Begegnungsfälle ist die gegenwärtige
Fahrbahnbreite nicht ausreichend. Das erforderliche Ausweichen der Lkw ist
Ursache für die erhebliche Beanspruchung der Bankette, deren Beschädigung bzw.
Zerstörung.
Das
anfallende Niederschlagswasser wird über die Bankette in Mulden bzw. in die
straßenbegleitenden Seitenbereiche abgeführt (gilt für 1. und 2. BA).
Die Erneuerung der K 6755
(020) ist sowohl Bestandteil des am 10. April 2013 vom Kreistag als
Handlungsgrundlage für die Verwaltung beschlossenen Kreisstraßenbedarfsplanes
(Beschluss-
Nr. 014/26/2013) als auch der vom Kreistag am
05.10.2016 beschlossenen Prioritätenliste für
den Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree im
Zeitraum 2017 - 2022 ff (Beschluss-
Nr. 036/12 /2016).
Verkehrsbelegung:
Im
Ergebnis der Verkehrszählung (Stand: 07.09.2016) wurde folgende
Verkehrsbelegung ermittelt:
insgesamt 653
Kfz/24 h
davon 623 Pkw
20 Lkw
10 Wagenläufe
des ÖPNV-Bus
Das
entspricht einem prozentualen Anteil von
4,6 % Schwerlastverkehr, (Lkw und ÖPNV).
Infolge
von Verkehrseinschränkungen auf der A 10 bzw. A 12 erhöht sich temporär die
Verkehrsbelegung auf der K 6755 (020).
Planerische Aufgabenstellung:
Die Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree
bereitet derzeit die Erneuerung der Kreisstraße 6755 (020) planerisch vor.
Dem Nutzungsanspruch aus der Verkehrsbelastung
folgend sowie unter Berücksichtigung des umgebenden Naturraumes, wird für die
Fahrbahn gemäß RStO 12 die Belastungsklasse
BK 1,0 und eine reduzierte Fahrbahnbreite von 6,00
m zugrunde gelegt. Nach den vorliegen-den
baugrundgutachtlichen Ergebnissen ist ein grundhafter Ausbau der gesamten
Fahrbahn erforderlich.
Die Entwässerung der Streckenabschnitte wird auch
zukünftig über die Bankette in straßenbegleitend angeordnete
Versickerungsmulden bzw. in den Straßenseitenraum erfolgen. Dabei sind die
Anforderungen aus der Erweiterung der nahe gelegenen Trinkwasserschutzzone III
des Trinkwasserschutzgebietes des Wasserwerkes Erkner, Brunnenfassung Neu
Zittau, zu beachten.
Mit der beabsichtigten
Verbreiterung der Straße sind ggf. Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft
verbunden (Neuversiegelung, Fällung einer geringen Anzahl von
straßenbegleitenden Bäumen, Artenschutz aufgrund der Nähe zur
Müggelspreeniederung), die es zu untersuchen gilt. Diese naturschutzrechtlich
relevanten Eingriffe sind in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde
durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Am 09.06.2005 schlossen die Landkreise Slubice und Oder-Spree eine Kooperationsvereinbarung zur weiteren Vertiefung und Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Seitdem arbeiten die beiden Körperschaften in wichtigen Bereichen, so auch auf dem Gebiet der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur durch Investitionen in das grenzüberschreitende Straßennetz im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG V A Brandenburg-Polen 2014-2020, eng zusammen.
Der aktuelle Fördermittelantrag
liegt dem GTS/Gemeinsamen technischen Sekretariat seit 31.07.2017 vor. Auf
Grund des engen Zeitfensters zur Erbringung der Fördervorausset-zungen ist es erforderlich,
sowohl die planerische Vorbereitung (2017-2018), die Grunsatz-beschlüsse der
antragstellenden Landkreise als auch die bauliche Realisierung der Straßenbaumaßnahme
(2018-2019) vorzuziehen und die in der Haushaltsplanung 2017 veranschlagten
Mittel gemäß o.g. Antrag zur Verfügung zu stellen:
2017 163.400,00 €
2018 573.800,00 €
2019 2.192.000,00 €
Gesamt: 2.935.900,00
€.
Das Kooperationsprogramm INTERREG V A Brandenburg-Polen 2014-2020 stellt für die Vorbereitung und Durchführung der Straßenbauinvestition eine 85 %tige Förderung in Aussicht. Die Bewilligung der beantragten Zuwendungen würde den Kreishaushalt deutlich entlasten.
Die Kreisstraße K 6755 (020) entspricht aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung gemäß § 3,
Abs. 4, Pkt. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes den Einstufungsmerkmalen einer Gemeindeverbindungsstraße und ist somit zur Abstufung vorgesehen. Die materielle Einstandspflicht des Landkreises wird durch die Erneuerung der freien Strecken Autobahnbrücke (A 10) - Freienbrink und Freienbrink - Spreeau (L 23) erfüllt.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Grünheide (Mark).
Mit dem konzipierten Ausbau der Fahrbahn auf 6,00 m Breite, der
Erneuerung der Bankette und Versickerungsmulden kann der erforderliche
Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper für die nächsten zehn Jahre
minimiert werden. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B.
Mäharbeiten, Winterdienst, Herstellen von Lichtraumprofil etc.) bleibt voraus-sichtlich
bestehen.
Gesamtkosten der Maßnahme Kostenschätzung
Stand 07/2017 laut
Förderantrag Planung
250.000,00 € Bau
2.685.900,00 € Gesamt:
2.935.900,00 € |
|
Anmeldung objektbezogener Einnahmen Prioritätenliste
für 2017 ff Zuweisungen (85 %) der EU
aus INTERREG V A wurden beantragt: Gesamt: 2.495.515,00 € |
Veranschlagung im Haushalt Haushaltsplanung 2017 Ansatz 2017 0,00 € ÜPL/APL Ansatz 230.000,00 € (vorgezogene Mittel) Ansatz 2018 25.000,00 € Ansatz 2019 75.000,00 € Ansatz 2020 612.000,00 € Ansatz 2021 1.740.000,00 € Ansatz 2022 400.000,00 € Gesamt: 2.852.000,00 € |
Produktsachkonto 54210.7852552010 54210.7852552010 54210.7852552010 54210.7852552010 54210.7852552010 54210.7852552010 54210.7852552010 |
|
Stellungnahme der
Kämmerei:
Die Investitionsmaßnahme ist Bestandteil der
Prioritätenliste 2017-2022, die am 05.10.2016 durch den Kreistag beschlossen
wurde.
Für die grundhafte
Fahrbahnerneuerung der K6755, Abschnitt 020, wurden im Finanzplan 2017 für den
Planungszeitraum 2018-2022 finanzielle Mittel in Höhe von 2.852.000 €
eingestellt.
Aufgrund der kurzfristigen Antragstellung auf Fördermittel und des
begrenzten Förderzeitraums war es im Finanzhaushalt 2017 erforderlich, für die
planerische Vorbereitung der Maßnahme außerplanmäßige Mittel in Höhe von
230.000 € bereitzustellen.
Die Gesamtkosten der
Baumaßnahme sollen nach Vorliegen der aktuellen Kostenschätzung 2.935.900 €
betragen. Gleichzeitig wird mit einer EU-Förderung in Höhe von 2.495.500 €
gerechnet. Der Eigenanteil in Höhe von 440.400 € wird aus Haushaltsmitteln des
Landkreises gedeckt.
Wellmer
Amtsleiterin Kämmerei
Anlage:
Kartenauszug