Betreff
Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung der Erneuerung der K 6755, Abschnitt 020,
1. BA Autobahnbrücke (A 10) - Freienbrink
2. BA Freienbrink - Spreeau
Vorlage
055/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung der Erneuerung der K 6755, Abschnitt 020, von der Autobahnbrücke (A10) nach Freienbrink auf einer Länge von ca. 717 m und von Freienbrink nach Spreeau (L 23) auf einer Länge von

ca. 3.030 m.

 

Sachdarstellung:

 

Die K 6755 (020) ist eine wichtige Verbindungsstraße zum regionalen bzw. überregionalen Verkehrsnetz. Die Trasse beginnt östlich der A 10 und verbindet den Ortsteil Jägerbude der Stadt Erkner  mit den Ortsteilen Freienbrink und Spreeau der Gemeinde Grünheide (Mark) und endet an der Landesstraße 23. Die L 23 ist verkehrswichtiger Zubringer zu den überregionalen Bundesautobahnen A 10 und A 12.

 

Über die K 6755 (020) sind das Gewerbegebiet und das Güterverkehrszentrum Berlin Ost Freienbrink zu erreichen. Darüber hinaus ist die Kreisstraße ein wichtiges Bindeglied der touristischen Erschließung der Müggelspreeniederung in der Gemeinde Grünheide (Mark) mit dem Landschaftsschutzgebiet Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet und dem Anschluss an die überregional bedeutsame Fernradwanderroute, den Spreeradweg.

 

Die Fahrbahn der Kreisstraßenabschnitte ist unterschiedlich ausgebildet. Zwischen der Autobahnbrücke und Freienbrink besteht die Deckschicht in einer Breite von 6,00 m aus Betonplatten, die u.a. durch Plattenversätze, Asphaltflickstellen, Eck- und Kantenaus- bzw. -abbrüche sowie bereichsweise fehlenden Fugenverguss gekennzeichnet sind.

Darüber hinaus wurden bzw. werden die Fahrbahnrandbereiche durch parkende Lkw stark beeinträchtigt.

 

 

 

Zwischen den OL‘n Freienbrink und Spreeau (L 23) ist die Fahrbahn 5,30 m bis 5,60 m breit asphaltiert. Diese weist, insbesondere verursacht durch die temporäre Belastung durch LKW-Verkehr bei Verkehrseinschränkungen auf den Autobahnen, erhebliche Tragfähigkeitsschäden in Form von Verformungen auf.

Für die auftretenden Lkw-Lkw- bzw. Lkw-Bus-Begegnungsfälle ist die gegenwärtige Fahrbahnbreite nicht ausreichend. Das erforderliche Ausweichen der Lkw ist Ursache für die erhebliche Beanspruchung der Bankette, deren Beschädigung bzw. Zerstörung.

 

Das anfallende Niederschlagswasser wird über die Bankette in Mulden bzw. in die straßenbegleitenden Seitenbereiche abgeführt (gilt für 1. und 2. BA).

 

Die Erneuerung der K 6755 (020) ist sowohl Bestandteil des am 10. April 2013 vom Kreistag als Handlungsgrundlage für die Verwaltung beschlossenen Kreisstraßenbedarfsplanes (Beschluss-

Nr. 014/26/2013) als auch der vom Kreistag am  05.10.2016 beschlossenen Prioritätenliste für

den Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree im Zeitraum 2017 - 2022 ff (Beschluss-

Nr. 036/12 /2016).

 

Verkehrsbelegung:

 

Im Ergebnis der Verkehrszählung (Stand: 07.09.2016) wurde folgende Verkehrsbelegung ermittelt:

 

insgesamt        653 Kfz/24 h

davon              623 Pkw

  20 Lkw

  10 Wagenläufe des ÖPNV-Bus

 

Das entspricht einem  prozentualen Anteil von 4,6 % Schwerlastverkehr, (Lkw und ÖPNV).

 

Infolge von Verkehrseinschränkungen auf der A 10 bzw. A 12 erhöht sich temporär die Verkehrsbelegung auf der K 6755 (020).

 

Planerische Aufgabenstellung:

 

Die Straßenbaubehörde des Landkreises Oder-Spree bereitet derzeit die Erneuerung der Kreisstraße 6755 (020) planerisch vor.

Dem Nutzungsanspruch aus der Verkehrsbelastung folgend sowie unter Berücksichtigung des umgebenden Naturraumes, wird für die Fahrbahn gemäß RStO 12 die Belastungsklasse

BK 1,0 und eine reduzierte Fahrbahnbreite von 6,00 m zugrunde gelegt. Nach den vorliegen-den baugrundgutachtlichen Ergebnissen ist ein grundhafter Ausbau der gesamten Fahrbahn erforderlich.

 

Die Entwässerung der Streckenabschnitte wird auch zukünftig über die Bankette in straßenbegleitend angeordnete Versickerungsmulden bzw. in den Straßenseitenraum erfolgen. Dabei sind die Anforderungen aus der Erweiterung der nahe gelegenen Trinkwasserschutzzone III des Trinkwasserschutzgebietes des Wasserwerkes Erkner, Brunnenfassung Neu Zittau, zu beachten.

 

Mit der beabsichtigten Verbreiterung der Straße sind ggf. Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft verbunden (Neuversiegelung, Fällung einer geringen Anzahl von straßenbegleitenden Bäumen, Artenschutz aufgrund der Nähe zur Müggelspreeniederung), die es zu untersuchen gilt. Diese naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe sind in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Am 09.06.2005 schlossen die Landkreise Slubice und Oder-Spree eine Kooperationsvereinbarung zur weiteren Vertiefung und Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Seitdem arbeiten die beiden Körperschaften in wichtigen Bereichen, so auch auf dem Gebiet der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur durch Investitionen in das grenzüberschreitende Straßennetz im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG V A Brandenburg-Polen 2014-2020, eng zusammen.

Der aktuelle Fördermittelantrag liegt dem GTS/Gemeinsamen technischen Sekretariat seit 31.07.2017 vor. Auf Grund des engen Zeitfensters zur Erbringung der Fördervorausset-zungen ist es erforderlich, sowohl die planerische Vorbereitung (2017-2018), die Grunsatz-beschlüsse der antragstellenden Landkreise als auch die bauliche Realisierung der Straßenbaumaßnahme (2018-2019) vorzuziehen und die in der Haushaltsplanung 2017 veranschlagten Mittel gemäß o.g. Antrag zur Verfügung zu stellen:

 

2017                    163.400,00 €

2018                    573.800,00 €

2019                 2.192.000,00 €

Gesamt:           2.935.900,00 €.

 

Das Kooperationsprogramm INTERREG V A Brandenburg-Polen 2014-2020 stellt für die Vorbereitung und Durchführung der Straßenbauinvestition eine 85 %tige Förderung in Aussicht. Die Bewilligung der beantragten Zuwendungen würde den Kreishaushalt deutlich entlasten.

 

Die Kreisstraße K 6755 (020) entspricht aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung gemäß § 3,

Abs. 4, Pkt. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes den Einstufungsmerkmalen einer Gemeindeverbindungsstraße und ist somit zur Abstufung vorgesehen. Die materielle Einstandspflicht des Landkreises wird durch die Erneuerung der freien Strecken Autobahnbrücke (A 10) - Freienbrink und Freienbrink - Spreeau (L 23) erfüllt.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Grünheide (Mark). 

 

Mit dem konzipierten Ausbau der Fahrbahn auf 6,00 m Breite, der Erneuerung der Bankette und Versickerungsmulden kann der erforderliche Instandhaltungsaufwand am gesamten Straßenkörper für die nächsten zehn Jahre minimiert werden. Der jährlich erforderliche Unterhaltungsbedarf (z.B. Mäharbeiten, Winterdienst, Herstellen von Lichtraumprofil etc.) bleibt voraus-sichtlich bestehen.

 

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

Kostenschätzung Stand 07/2017

laut Förderantrag

 

Planung                    250.000,00 €

Bau                        2.685.900,00 €

 

Gesamt:                2.935.900,00 €

 

 

Anmeldung objektbezogener Einnahmen

Prioritätenliste für 2017 ff

 

 

Zuweisungen (85 %) der EU aus INTERREG V A wurden beantragt:

 

Gesamt: 2.495.515,00 €

 

Veranschlagung im Haushalt

 

Haushaltsplanung 2017

 

Ansatz 2017                         0,00 €

ÜPL/APL Ansatz       230.000,00 €

(vorgezogene Mittel)

 

Ansatz 2018                25.000,00 €

 

Ansatz 2019                75.000,00 €

 

Ansatz 2020              612.000,00 €

 

Ansatz 2021           1.740.000,00 €

 

Ansatz 2022              400.000,00

 

Gesamt:                 2.852.000,00 €

 

Produktsachkonto

 

 

 

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Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Investitionsmaßnahme ist Bestandteil der Prioritätenliste 2017-2022, die am 05.10.2016 durch den Kreistag beschlossen wurde.

 

Für die grundhafte Fahrbahnerneuerung der K6755, Abschnitt 020, wurden im Finanzplan 2017 für den Planungszeitraum 2018-2022 finanzielle Mittel in Höhe von 2.852.000 € eingestellt.

 

Aufgrund der kurzfristigen Antragstellung auf Fördermittel und des begrenzten Förderzeitraums war es im Finanzhaushalt 2017 erforderlich, für die planerische Vorbereitung der Maßnahme außerplanmäßige Mittel in Höhe von 230.000 € bereitzustellen.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme sollen nach Vorliegen der aktuellen Kostenschätzung 2.935.900 € betragen. Gleichzeitig wird mit einer EU-Förderung in Höhe von 2.495.500 € gerechnet. Der Eigenanteil in Höhe von 440.400 € wird aus Haushaltsmitteln des Landkreises gedeckt. 

 

 

 

Wellmer

Amtsleiterin Kämmerei

 

Anlage:

Kartenauszug