Betreff
Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung – Abfallgebührensatzung (AGS)
Vorlage
068/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Oder-Spree beschließt die Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung – Abfallgebührensatzung – vom 06.12.2017 (Anlage 1).

Sachdarstellung:

Mit dem vorliegenden Entwurf der Abfallgebührensatzung des Landkreises Oder-Spree (AGS) soll die Abfallgebührensatzung vom 30.11.2016 - wie in der Anlage 1 dargestellt – aktualisiert werden.

 

In der Gegenüberstellung der alten zur neuen Fassung der AGS (Anlage 2) sind die Änderungen gekennzeichnet.

 

§ 3

Im Absatz 4 wird der Buchstabe d) gestrichen, da die Metalle gebührenfrei eingesammelt und befördert werden.

 

 

§ 4

Im Absatz 1 Satz 6 wurde zum besseren Verständnis die Gleichstellung präzisiert.

 

Der Satz 7 wird als Satz 2 in den Absatz 2 verschoben, da dieser die Erholungsgrundstücke beinhaltet.

 

Es wird ein neuer Satz 7 eingefügt, um die Veranlagung von unbewohnten und ungenutzten Grundstücken darzustellen.

 

Im Absatz 2 wurde Satz 7 aus Absatz 1 eingefügt, da dieser inhaltlich dort besser hinein passt.

 

Im Absatz 5 wurde Satz 1 um einen Teilsatz erweitert. Dieser stellt klar, dass die festgesetzten Mindestleerungen auch für den Wohngrundstücken gleichgestellte ungenutzte /unbewohnte Grundstücke sowie Ferienhäuser/Ferienwohnungen gelten.

 

Der Absatz 7 wird gestrichen, da die Metalle gemäß Abfallentsorgungssatzung § 22 Absatz 2 gebührenfrei durch einen beauftragten Dritten eingesammelt und befördert werden.

 

Es wird ein neuer Absatz 10 mit einer Behälterwechselgebühr eingeführt, da die zu tauschenden Behälter vermehrt nicht am vereinbarten Termin bereitgestellt werden bzw. mehrmals im Jahr Behälter an- und abgemeldet werden.

 

 

§ 5

Der Absatz 9 wird gestrichen, da gemäß Abfallentsorgungssatzung § 22 Absatz 2 das Sammeln und Befördern von Altmetallen durch einen beauftragten Dritten erfolgt.

 

Es wird ein neuer Absatz 11 eingefügt, um die neue Gebühr für einen Behälterwechsel auszuweisen.

 

 

§ 6

Um die Verständlichkeit zu verbessern, wurde im Absatz 1 Satz 3 eine Umformulierung vorgenommen.

 

Der Absatz 4 wird gestrichen, da in der Abfallentsorgungssatzung das Sammeln und Befördern von Altmetallen nun gebührenfrei erfolgt.

 

 

§ 7

Im Absatz 2 Punkt a werden die üblichen zwei Raten des Jahres auch auf Erholungs- und Gartengrundstücke angewendet. Diese Zahlungsweise ist mit den Regionalverbänden der Kleingärtner des Landkreises abgestimmt worden, um die finanzielle Belastung auf zwei Ratenzahlungen im Jahr zu verteilen.

 

 

§ 8

Im Absatz 1 Satz 2 werden die Möglichkeiten zum Nachweis der Abwesenheit erweitert.

 

Im Absatz 3 wird die Voraussetzung zur Reduzierung der Mindestleerungen verständlicher formuliert.

Anlagen:

Anlage 1 im Entwurf – Textfassung

Anlage 2 im Entwurf – Alt-Neu