Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt die in der Anlage 1 und
Anlage 2 ausgewiesene Prioritätensetzung und beauftragt die Verwaltung, die
Maßnahmen entsprechend der Priorität und in Abhängigkeit von dem für
Investitionen zur Verfügung stehenden Finanzvolumen in die Haushaltsplanung
2018/2019 und Folgejahre aufzunehmen.
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 19.09.2012
erstmalig eine Prioritätenliste für den Zeitraum 2013 – 2018 ff beschlossen
(Beschluss-Nr. 037/23/2012). Ab diesem Zeitpunkt ist jährlich durch den
Kreistag eine Prioritätenliste zu beschließen. Damit wird der Beschluss des
Kreistages vom 18.04.2012 zur Sicherung der Investitionstätigkeit des LOS
(Beschluss-Nr. 027/21/2012) umgesetzt.
In der Prioritätenliste wird der mittel- und
langfristige Investitionsbedarf des Landkreises dargestellt und es werden Prioritäten
in Bezug auf Notwendigkeit und Dringlichkeit bei deren Realisierung gesetzt.
Mit der Prioritätenliste sollen die Abgeordneten
frühzeitig über den im Landkreis bestehenden Investitionsbedarf informiert und
in die Diskussion um die Rangfolge bei der Umsetzung der investiven Maßnahmen
einbezogen werden. Die Prioritätenliste bildet die Grundlage für die Aufnahme
von Investitionsmaßnahmen in den mittelfristigen Finanzplan bzw. Haushaltsplan.
Auf der Grundlage von Zuarbeiten der Fachämter und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen
wurde die am 05.10.2016 durch den Kreistag beschlossene Prioritätenliste
(Beschluss-Nr. 036/12/2016) überarbeitet und fortgeschrieben. Maßnahmen, für
die in der Zwischenzeit Grundsatzbeschlüsse durch den Kreistag gefasst wurden,
erscheinen nicht mehr in dieser Prioritätenliste.
Gleichzeitig wurde die Prioritätenliste für den
Bereich Hochbau um neue Maßnahmen ergänzt. Diese sind in der Anlage 1
farblich gekennzeichnet. Die Fachämter waren wie in den Vorjahren aufgefordert,
den für ihren Verantwortungsbereich bestehenden Investitionsbedarf zu beschreiben
und die Notwendigkeit des Bedarfs zu begründen. Die Spalte 5 der Anlagen 1 und
2 enthält die Einschätzung der Fachämter zur Priorität der Maßnahme. Durch das
Amt für Infrastruktur und Gebäudemanagement erfolgte die Ermittlung bzw.
Schätzung der voraussichtlichen Baukosten für den Ausbau von Kreisstraßen und
für Hochbaumaßnahmen.
Die Anlagen 1a und 2 b enthalten die ausführlichen
Begründungen der Fachämter zu den einzelnen Maßnahmen (siehe Maßnahme-Nr.).
In der letzten Spalte der Anlagen 1 und 2 wird die
Prioritätensetzung der Verwaltung ausgewiesen und dem Kreistag zur Bestätigung
vorgeschlagen.
Als neue Hochbaumaßnahmen wurden in die
Prioritätenliste 2018-2022 die Errichtung eines Schulzentrums im
Schulplanungsbereich 3, bestehend aus Grundschule, Oberschule und Dreifeldschulsporthalle
sowie der Bau einer Grundschule im Rahmen der Schaffung eines Schulzentrums in
Fürstenwalde, Beeskower Chaussee aufgenommen. Das Schulverwaltungsamt hat die
Notwendigkeit zur Realisierung dieser Maßnahmen mit Priorität 1 bewertet. Der
Neubau von Schulzentren wird durch das Land Brandenburg gefördert. Das Förderprogramm
endet 2018. Dem LOS wurden für das Schulzentrum Fürstenwalde Fördermittel in
Aussicht gestellt. Die Gespräche zur Bereitstellung der Fördermittel laufen
noch. Voraussetzung für den Bau von Grundschulen durch den Landkreis ist, dass
die Finanzierung durch „Dritte“ gesichert ist und der LOS nicht belastet wird.
Neue Straßenbaumaßnahmen wurden nicht in die
Prioritätenliste 2018 – 2022 aufgenommen. Es wurde bei den Maßnahmen 61-1,
61-12 und 61-9/18 lediglich die Priorität erhöht. Der Ausbau der K 6755
(Maßnahme 61-9/18) soll im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG VA 2014 –
2020 gefördert werden.
Die „Abarbeitung“ der Prioritätenliste 2018 – 2022
erfolgt durch die Aufnahme der Maßnahmen in die Haushaltsplanung 2018/2019 bzw.
den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2020–2022. Die zeitliche Umsetzung
der in der Prioritätenliste beschlossenen Maßnahmen ist grundsätzlich von den
jährlichen allgemeinen und zweckgebundenen investiven Zuweisungen, der noch vorhandenen
Sonderrücklage aus investiven Schlüsselzuweisungen sowie von „freien“ liquiden
Mitteln abhängig. Die allgemeinen investiven Zuweisungen fallen mit Auslaufen
des Solidarpaktes ab 2020 weg.
Bereits bei der am 05.10.2016 beschlossenen
Prioritätenliste wurde darauf hingewiesen, dass die vorhandenen
Finanzierungsquellen (allgemeine Schlüsselzuweisungen, Fördermittel, liquide
Mittel infolge der positiven Jahresabschlüsse) nicht ausreichen, um alle Maßnahmen der Prioritätenliste im
Planungszeitraum bis 2022 umzusetzen.
Die Aufnahme der neuen Maßnahmen in die
Prioritätenliste verstärkt den nicht gedeckten Finanzbedarf. Bei vollständiger
Umsetzung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen im angegebenen Zeitraum müssen
weitere Finanzierungsquellen erschlossen werden. Das könnte über die Aufnahme
von Krediten (Voraussetzung dafür ist der Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit
des LOS) oder über die Festsetzung einer höheren Kreisumlage, die für die
Finanzierung von investiven Maßnahmen verwandt wird, erfolgen.
Die Umsetzung der beschlossenen Prioritätenlisten
hat dazu beigetragen, dass Investitions-standorte stärker im Zusammenhang
betrachtet werden und bei der Bestimmung des Umfanges von Investitionen großes
Augenmerk auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit von Investitionen gelegt
wird. Dieser Prozess soll mit der überarbeiteten und fortgeschriebenen Prioritätenliste
fortgesetzt werden.
Der Entwurf der Prioritätenliste wird wie bereits im
Vorjahr auch den Gemeinden zur Kenntnis gegeben. Damit erhalten die Gemeinden
Gelegenheit zur Meinungsäußerung.
Anlagen:
1)
Prioritätenliste
2018 bis 2022 – Investitionen Hochbau (aktualisierte Fassung)
1a) Begründungen
zur Prioritätenliste 2018 bis 2022 Investitionen Hochbau
(aktualisierte Fassung)
2)
Prioritätenliste
2018 bis 2022 – Investitionen Straßenbau
2a) Begründungen zur Prioritätenliste 2018 bis 2022
Investitionen Straßenbau