Betreff
Satzung für das Jugendamt des Landkreises Oder-Spree
Vorlage
003/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Satzung für das Jugendamt des Landkreises Oder-Spree. Gleichzeitig tritt die Satzung des Jugendamtes vom 13.12.1994 in der Fassung vom 09.05.2009 außer Kraft.

Sachdarstellung:

Der Jugendhilfeausschuss hat mit seiner Neuwahl im Jahr 2014 auf seiner ersten Klausurtagung in dieser Legislaturperiode den Fokus u.a. auf die Weiterentwicklung der Jugendhilfeplanung, als eine seiner Schwerpunktaufgaben gerichtet. In seiner 2. Klausurtagung „Jugendhilfeplanung als kommunikativer Prozess“ standen Themen wie die bisherige Entwicklung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Oder-Spree sowie Ziele, Aufgaben und die Beteiligung der Akteure an der Jugendhilfeplanung im Mittelpunkt. Hier wurde der Startschuss dafür gegeben in einen weiteren dialogischen Prozess zu gehen, insbesondere mit dem Jugendhilfeausschuss, seinem Unterausschuss Jugendhilfeplanung, Vertretern der Verwaltung des Jugendamtes und Vertretern der regionalen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Das Hauptaugenmerk wird bei der dialogischen Konzeptionsentwicklung auf die Klärung der spezifischen Aufgabenstellungen der Planungsverantwortlichen und -beteiligten, Zuständigkeiten, Kompetenzen, Arbeitsweisen und -verfahren sowie des Zusammenwirkens im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Landkreis Oder-Spree gelegt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat  daher am 21.01.2016 das Planungskonzept zur Weiterentwicklung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Oder-Spree (BV 006/2016) beschlossen und seinem Unterausschuss Jugendhilfeplanung die Steuerung dieses Prozesses übertragen.

 

Ein erstes Ergebnis ist die Festlegung, dass der Unterausschuss Jugendhilfeplanung künftig nach einer Geschäftsordnung arbeitet, die vom dem Jugendhilfeausschuss zu beschließen ist. Hierzu ist es erforderlich die bisherige Satzung für das Jugendamt des Landkreises Oder-Spree im § 6 zu ändern.

Der § 6 der Satzung behandelt die Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses, im Falle des Landkreises Oder-Spree den Unterausschuss Jugendhilfeplanung. Die Änderung bezieht sich auf die zu beschließende Geschäftsordnung und in diesem Kontext auf die Zusammensetzung des Unterausschusses.

 

Neben dieser Änderung wurden die in der Satzung des Jugendamtes benannten Gesetzlichkeiten an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Anlagen:

Satzung des Jugendamtes des Landkreises Oder-Spree