Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Satzung für das Jugendamt
des Landkreises Oder-Spree. Gleichzeitig tritt die Satzung des Jugendamtes vom
13.12.1994 in der Fassung vom 09.05.2009 außer Kraft.
Sachdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss hat
mit seiner Neuwahl im Jahr 2014 auf seiner ersten Klausurtagung in dieser
Legislaturperiode den Fokus u.a. auf die Weiterentwicklung der Jugendhilfeplanung,
als eine seiner Schwerpunktaufgaben gerichtet. In seiner 2. Klausurtagung
„Jugendhilfeplanung als kommunikativer Prozess“ standen Themen wie die
bisherige Entwicklung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Oder-Spree sowie
Ziele, Aufgaben und die Beteiligung der Akteure an der Jugendhilfeplanung im Mittelpunkt.
Hier wurde der Startschuss dafür gegeben in einen weiteren dialogischen Prozess
zu gehen, insbesondere mit dem Jugendhilfeausschuss, seinem Unterausschuss
Jugendhilfeplanung, Vertretern der Verwaltung des Jugendamtes und Vertretern
der regionalen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Das Hauptaugenmerk
wird bei der dialogischen Konzeptionsentwicklung auf die Klärung der
spezifischen Aufgabenstellungen der Planungsverantwortlichen und -beteiligten,
Zuständigkeiten, Kompetenzen, Arbeitsweisen und -verfahren sowie des
Zusammenwirkens im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Landkreis Oder-Spree gelegt.
Der Jugendhilfeausschuss hat daher am 21.01.2016 das
Planungskonzept zur Weiterentwicklung der Jugendhilfeplanung im Landkreis
Oder-Spree (BV 006/2016) beschlossen und seinem Unterausschuss Jugendhilfeplanung
die Steuerung dieses Prozesses übertragen.
Ein
erstes Ergebnis ist die Festlegung, dass der Unterausschuss Jugendhilfeplanung
künftig nach einer Geschäftsordnung arbeitet, die vom dem Jugendhilfeausschuss
zu beschließen ist. Hierzu ist es erforderlich die bisherige Satzung für das
Jugendamt des Landkreises Oder-Spree im § 6 zu ändern.
Der
§ 6 der Satzung behandelt die Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses, im
Falle des Landkreises Oder-Spree den Unterausschuss Jugendhilfeplanung. Die
Änderung bezieht sich auf die zu beschließende Geschäftsordnung und in diesem
Kontext auf die Zusammensetzung des Unterausschusses.
Neben
dieser Änderung wurden die in der Satzung des Jugendamtes benannten
Gesetzlichkeiten an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Anlagen:
Satzung des Jugendamtes des
Landkreises Oder-Spree