Betreff
Baubeschluss zur Erneuerung der Kreisstraße 6741, Abschnitt 010, Ortsdurchfahrt (OD) Buchholz
Vorlage
007/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung der K 6741, Abschnitt 010, OD Buchholz auf einer Länge von 471 m.

 

 

Sachdarstellung:

In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 031/11/2016 vom 06.07.2016 wurde die plane-rische Vorbereitung der grundhafte Erneuerung der K 6741, Abschnitt 010 weiter kontinuier-lich fortgesetzt. Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr die Ortsdurchfahrt Buchholz von

km 4,888 bis km 5,359 im Jahr 2018 baulich zu realisieren.

 

Technische Ausführung

 

Nach der mit den Trägern öffentlicher Belange einvernehmlich abgestimmten Verkehrsan-lagenplanung erfolgt die grundhafte Erneuerung der OD Buchholz mit einer Verbreiterung des Straßenquerschnittes auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m. Darüber hinaus wird im Hocheinbau die Tragfähigkeit der Straße durch den Einbau einer Natursteinschottertrag-schicht sowie einer Asphalttrag- und -deckschicht erhöht. Der Fahrbahnaufbau entspricht künftig der Belastungsklasse 1,8 nach der RStO 12 und ist folgendermaßen konzipiert:

 

                  4 cm          Asphaltbetondeckschicht

                12 cm          Asphaltbetontragschicht

                15 cm          ungebundene Natursteinschottertragschicht

    15 cm          Planumsverbesserung.

 

 

Die Straßenentwässrung der OD Buchholz ist neu zu ordnen. Entgegen der bisherigen notdürftigen Entwässerung der Kreisstraße über einen Straßenablauf wird nunmehr in der gesamten Ortslage eine geschlossene Regenentwässerungsanlage mit Betonschächten, Regenwasserkanal DN 300 - 500 und Straßenabläufen mit Nassschlammfängen errichtet. Die Verlegung des Regenwasserkanals erfolgt in der südlichen (Steinhöfeler Straße) und westlichen Fahrbahnhälfte (Fürstenwalder Allee) der Kreisstraße. Die Vorflut bildet ein Gewässer II. Ordnung, der sogenannte „Sartory Teich“.

Zur Sicherung der Vorflut erfolgt durch den Wasser- und Landschaftspflegeverband „Untere Spree“ die punktuelle Reparatur der vorhandenen Ablaufleitung in Richtung des „Neuen-dorfer Hauptgrabens“ auf einer Länge von 1.180 m.

 

Die neue Straßenentwässerungsanlage befindet sich in der Baulast der Gemeinde Stein-höfel. Für die Betriebsführung und Unterhaltung des sogenannten „Sartory-Teiches“ ist der Wasser- und Landschaftspflegeverband „Untere Spree“ zuständig.

 

Die Straßenbaumaßnahme hat eine Neuversiegelung von 300 m² Grund und Boden und die Fällung von 3 Silberpappeln zur Folge. Durch die Pflanzung von 6 Laubbäumen entlang der K 6741, Abschnitt 010, und 8 Heister sowie 12 Sträucher am Neuendorfer Hauptgraben wird  in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde der Eingriff in den Naturhaushalt kom-pensiert.

 

Der vorhandene, in der Baulast der Gemeinde Steinhöfel befindliche straßenbegleitende Gehweg, soll im Zuge des Gemeinschaftsbauvorhabens auf einer Länge von ca. 300 m grundhaft ausgebaut werden.

Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme beabsichtigt der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland seine vorhandene Trinkwasserversor-gungsleitung umzuverlegen.

 

Zur Durchführung der Gemeinschaftsbaumaßnahme schließt der Landkreis mit der Gemein-de Steinhöfel, dem Zweckverband sowie dem Wasser- und Landschaftspflegeverband Ver-waltungsvereinbarungen ab.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

Die Kreisverwaltung hat für die Erneuerung der K 6741, Abschnitt 010, 2. BA gemäß der „Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) bereits im Jahr 2015 beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Stabsstelle Programmsteuerung, finanzielle Zuwendungen beantragt. Bestandteil des Zuwendungsbescheides vom 30.03.2017 ist auch die Anteilsfinanzierung für die OD Buchholz in Höhe von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

 

Nach Fertigstellung des Streckenabschnitts wird sich der Instandhaltungsaufwand des Stra-ßenkörpers in den folgenden zwölf Jahren reduzieren. Der jährlich erforderliche Unterhal-tungsbedarf (z.B. Mäharbeiten, Winterdienst, Erhaltung des Lichtraumprofils etc.) verändert sich durch die Erneuerung nicht.

 

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

voraussichtlicher finanzieller Bedarf

Stand 15. Juni 2017 Kostenberechnung

OD Buchholz (ohne freie Strecke)

 

Planung                    135.500,00 €

Bau                           826.100,00 €

 

Gesamt                    961.600,00 €

           

 

 

objektbezogene Einnahmen

Lt. Zuwendungsbescheid vom 30.03.2017:

OD Buchholz

 

Zuweisungen entspr. Zuwendungsbescheid 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten

 

 

2018                              365.000,00 €

 

 

Veranschlagung im Haushalt

2017 (einschließlich der freien Strecke)

 

Ansatz 2014                14.40000 €

 

Ansatz 2015                45.600,00 €

                                  

Ansatz 2016                79.900,00 €

                                   

Ansatz 2017           1.499.400,00 €

 

Plan 2018               1.054.500,00 €

                                 

 

 

 

 

 

Gesamt                  2.693.800,00 €

davon

OD Buchholz           961.600,00 €

 

 

Produktsachkonto

 54210.7852412010

 

54210.7852412010

 

54210.7852412010

 

54210.7852412010

 

54210.7852412010

 

54210.6811412010             

 

 

54210.6811412010             

 

 

 

 

 

                                          

                               

 

 

 

 

 

 

 

2017                                      900.000,00 €                      

davon angefordert                 500.000,00 €

 

2018                                      728.900,00 €                                       

 

Gesamt                              1.228.900,00 €

davon

OD Buchholz                       365.000,00 €

 

 

Stellungnahme der Kämmerei

 

Für den grundhaften Ausbau der K6741-10, 2. Bauabschnitt von der OL Neuendorf im Sande bis zur OL Buchholz, einschließlich OD Buchholz, wurde auf dem Kreistag am 6.7.2016 der Grundsatzbeschluss zur planerischen Vorbereitung der Baumaßnahme gefasst.

 

Die bauliche Realisierung der OD Buchholz ist für das Jahr 2018 geplant. Mit der Erarbeitung des Haushaltsplans 2018 wurde vom Fachamt ein Finanzmittelbedarf für den 2. BA in Höhe von 1.054.500 € angemeldet (davon 961.600 € für die OD Buchholz). Des Weiteren wird im Jahr 2018 mit einer Zuwendung in Höhe von 728.900 € gerechnet (davon 365.000 € für die OD Buchholz). Der angemeldete Bedarf wurde bei der HH-Planung 2018 berücksichtigt.

 

Die Deckung des Eigenanteils für die Investitionsmaßnahme kann aus investiven Schlüsselzuweisungen bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden.

 

 

 

gez. Wellmer

Amtsleiterin

Kämmerei und Kreiskasse

 

Anlage:

Kartenauszug