Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der
weiteren planerischen Vorbereitung und der baulichen Realisierung der K 6741,
Abschnitt 010, OD Buchholz auf einer Länge von 471 m.
Sachdarstellung:
In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 031/11/2016
vom 06.07.2016 wurde die plane-rische Vorbereitung der grundhafte Erneuerung
der K 6741, Abschnitt 010 weiter kontinuier-lich fortgesetzt. Die Verwaltung
beabsichtigt nunmehr die Ortsdurchfahrt Buchholz von
km 4,888 bis km 5,359 im Jahr 2018 baulich zu
realisieren.
Technische Ausführung
Nach der mit den Trägern öffentlicher Belange
einvernehmlich abgestimmten Verkehrsan-lagenplanung erfolgt die grundhafte
Erneuerung der OD Buchholz mit einer Verbreiterung des Straßenquerschnittes auf
eine Fahrbahnbreite von 6,50 m. Darüber hinaus wird im Hocheinbau die
Tragfähigkeit der Straße durch den Einbau einer Natursteinschottertrag-schicht
sowie einer Asphalttrag- und -deckschicht erhöht. Der Fahrbahnaufbau entspricht
künftig der Belastungsklasse 1,8 nach der RStO 12 und ist folgendermaßen
konzipiert:
4 cm Asphaltbetondeckschicht
12 cm Asphaltbetontragschicht
15 cm ungebundene
Natursteinschottertragschicht
15 cm Planumsverbesserung.
Die
Straßenentwässrung der OD Buchholz ist neu zu ordnen. Entgegen der bisherigen
notdürftigen Entwässerung der Kreisstraße über einen Straßenablauf wird nunmehr
in der gesamten Ortslage eine geschlossene Regenentwässerungsanlage mit
Betonschächten, Regenwasserkanal DN 300 - 500 und Straßenabläufen mit
Nassschlammfängen errichtet. Die Verlegung des Regenwasserkanals erfolgt in der
südlichen (Steinhöfeler Straße) und westlichen Fahrbahnhälfte (Fürstenwalder
Allee) der Kreisstraße. Die Vorflut bildet ein Gewässer II. Ordnung, der
sogenannte „Sartory Teich“.
Zur
Sicherung der Vorflut erfolgt durch den Wasser- und Landschaftspflegeverband
„Untere Spree“ die punktuelle Reparatur der vorhandenen Ablaufleitung in
Richtung des „Neuen-dorfer Hauptgrabens“ auf einer Länge von 1.180 m.
Die
neue Straßenentwässerungsanlage befindet sich in der Baulast der Gemeinde
Stein-höfel. Für die Betriebsführung und Unterhaltung des sogenannten
„Sartory-Teiches“ ist der Wasser- und Landschaftspflegeverband „Untere Spree“
zuständig.
Die Straßenbaumaßnahme hat eine Neuversiegelung von
300 m² Grund und Boden und die Fällung von 3 Silberpappeln zur Folge. Durch die Pflanzung von 6
Laubbäumen entlang der K 6741, Abschnitt 010, und 8 Heister sowie 12 Sträucher am Neuendorfer Hauptgraben wird in Abstimmung mit der unteren
Naturschutzbehörde der Eingriff in den Naturhaushalt kom-pensiert.
Der vorhandene, in der Baulast der Gemeinde
Steinhöfel befindliche straßenbegleitende Gehweg, soll im Zuge des
Gemeinschaftsbauvorhabens auf einer Länge von ca. 300 m grundhaft ausgebaut
werden.
Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme beabsichtigt der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Fürstenwalde und Umland seine vorhandene Trinkwasserversor-gungsleitung
umzuverlegen.
Zur
Durchführung der Gemeinschaftsbaumaßnahme schließt der Landkreis mit der
Gemein-de Steinhöfel, dem Zweckverband sowie dem Wasser- und
Landschaftspflegeverband Ver-waltungsvereinbarungen ab.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Die Kreisverwaltung hat für die Erneuerung der K 6741, Abschnitt 010, 2. BA gemäß der „Richtlinie für
die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in
den Gemeinden des Landes Brandenburg“ (Rili KStB Bbg) bereits im Jahr 2015 beim
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Stabsstelle Programmsteuerung, finanzielle Zuwendungen
beantragt. Bestandteil des
Zuwendungsbescheides vom 30.03.2017 ist auch die Anteilsfinanzierung für die OD
Buchholz in Höhe von 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Nach Fertigstellung des Streckenabschnitts wird
sich der Instandhaltungsaufwand des Stra-ßenkörpers in den folgenden zwölf
Jahren reduzieren. Der jährlich erforderliche Unterhal-tungsbedarf (z.B.
Mäharbeiten, Winterdienst, Erhaltung des Lichtraumprofils etc.) verändert sich
durch die Erneuerung nicht.
Gesamtkosten
der Maßnahme voraussichtlicher
finanzieller Bedarf Stand
15. Juni 2017 Kostenberechnung OD Buchholz (ohne freie Strecke) Planung 135.500,00
€ Bau 826.100,00 € Gesamt 961.600,00 € |
|
objektbezogene
Einnahmen Lt.
Zuwendungsbescheid vom 30.03.2017: OD Buchholz Zuweisungen entspr. Zuwendungsbescheid 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten 2018
365.000,00 € |
Veranschlagung
im Haushalt 2017 (einschließlich
der freien Strecke) Ansatz 2014
14.40000 € Ansatz 2015
45.600,00 €
Ansatz 2016
79.900,00 €
Ansatz 2017
1.499.400,00 € Plan 2018
1.054.500,00 €
Gesamt 2.693.800,00 € davon OD Buchholz 961.600,00
€ |
Produktsachkonto 54210.7852412010 54210.7852412010 54210.7852412010 54210.7852412010 54210.7852412010 54210.6811412010 54210.6811412010 |
2017 900.000,00
€ davon angefordert
500.000,00 € 2018 728.900,00
€
Gesamt 1.228.900,00 € davon OD Buchholz 365.000,00
€ |
Stellungnahme der
Kämmerei
Für den grundhaften Ausbau der
K6741-10, 2. Bauabschnitt von der OL Neuendorf
im Sande bis zur OL Buchholz, einschließlich OD Buchholz, wurde auf dem
Kreistag am 6.7.2016 der Grundsatzbeschluss
zur planerischen Vorbereitung der Baumaßnahme gefasst.
Die bauliche
Realisierung der OD Buchholz ist für das Jahr 2018 geplant. Mit der Erarbeitung
des Haushaltsplans 2018 wurde vom Fachamt ein Finanzmittelbedarf für den 2. BA
in Höhe von 1.054.500 € angemeldet (davon 961.600 € für die OD Buchholz). Des
Weiteren wird im Jahr 2018 mit einer Zuwendung in Höhe von 728.900 € gerechnet
(davon 365.000 € für die OD Buchholz). Der angemeldete Bedarf wurde bei der
HH-Planung 2018 berücksichtigt.
Die Deckung des
Eigenanteils für die Investitionsmaßnahme kann aus investiven Schlüsselzuweisungen
bzw. liquiden Mitteln des Landkreises gesichert werden.
gez. Wellmer
Amtsleiterin
Kämmerei und Kreiskasse
Anlage:
Kartenauszug