Betreff
Festlegung der Reihenfolge der weiteren Stellvertretung des Landrates
Vorlage
013/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt folgende weitere Stellvertretung des Landrates:

 

Bei Verhinderung des Ersten Beigeordneten übernimmt der Beigeordnete und Dezernent für Finanzen und Innenverwaltung die allgemeine Stellvertretung, bei dessen Verhinderung die Beigeordnete und Dezernentin für Ländliche Entwicklung.

Sachdarstellung:

 

Die Festlegung der Reihenfolge der weiteren Stellvertretung soll zukünftig durch Beschluss des Kreistages festgelegt werden (s. BV-Nr. 012/2018), was mit Blick auf Organisations- und Strukturveränderungen gegenüber einer zu veröffentlichenden Satzungsregelung mehr Flexibilität gewährleistet. Inhaltlich folgt der Beschluss der Vertreterregelung, wie sie bisher in der Hauptsatzung verankert war.