Betreff
Festlegung der Reihenfolge der weiteren Stellvertretung des Landrates
Vorlage
013/2018
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt folgende weitere Stellvertretung des Landrates:
Bei Verhinderung des Ersten
Beigeordneten übernimmt der Beigeordnete und Dezernent für Finanzen und
Innenverwaltung die allgemeine Stellvertretung, bei dessen Verhinderung die
Beigeordnete und Dezernentin für Ländliche Entwicklung.
Sachdarstellung:
Die
Festlegung der Reihenfolge der weiteren Stellvertretung soll zukünftig durch
Beschluss des Kreistages festgelegt werden (s.
BV-Nr. 012/2018), was mit Blick auf Organisations- und
Strukturveränderungen gegenüber einer zu veröffentlichenden Satzungsregelung
mehr Flexibilität gewährleistet. Inhaltlich folgt der Beschluss der
Vertreterregelung, wie sie bisher in der Hauptsatzung verankert war.