Betreff
Änderung der Entschädigungssatzung
Vorlage
5/DIE LINKE/2018
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

§ 1 Absatz (2) der Entschädigungssatzung des Landkreises Oder-Spree für die ehrenamtlichen Mitglieder des Kreistages und seiner Ausschüsse, für Vertreter des Landkreises in rechtlich selbstständigen Unternehmen sowie für die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten (Entschädigungssatzung) enthält folgende Fassung:

 

Die Abgeordneten des Kreistages und sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse, in denen sie Mitglied sind, ein Sitzungsgeld von 13 €.

Die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse, in denen sie Mitglied sind, ein Sitzungsgeld von 30 €.

Beratende Mitglieder von Ausschüssen erhalten, sofern sie ehrenamtlich tätig sind, ein Sitzungsgeld von 30 €.

Für mehrere Sitzungen, die am gleichen Tag durchgeführt werden, wird nur ein Sitzungsgeld gewährt.

Begründung:

Die Höhe des Sitzungsgeldes wurde im Jahr 2008 bestimmt. In diesen 10 Jahren haben sich die Arbeitsbedingungen verändert. Dem sollte zunächst mit der Neufestlegung des Sitzungsgeldes für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohnern entsprochen werden, die neben Sitzungsgeld und der Fahrtkostenerstattung keine Entschädigung erhalten.

 

Der vorgeschlagene Betrag wird in anderen Landkreisen des Landes Brandenburg bereits gewährt (z. B. in Oberhavel). Auch die Abstufung des Sitzungsgeldes zwischen Abgeordneten und sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern ist durchaus üblich.

Anlagen:

Antrag der Fraktion DIE LINKE