Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge
beschließen:
§ 1 Absatz (2) der Entschädigungssatzung
des Landkreises Oder-Spree für die ehrenamtlichen Mitglieder des Kreistages und
seiner Ausschüsse, für Vertreter des Landkreises in rechtlich selbstständigen
Unternehmen sowie für die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten
(Entschädigungssatzung) enthält folgende Fassung:
Die Abgeordneten des
Kreistages und sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an den
Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse, in denen sie Mitglied sind, ein
Sitzungsgeld von 13 €.
Die sachkundigen
Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des
Kreistages und der Ausschüsse, in denen sie Mitglied sind, ein Sitzungsgeld von
30 €.
Beratende Mitglieder von
Ausschüssen erhalten, sofern sie ehrenamtlich tätig sind, ein Sitzungsgeld von
30 €.
Für mehrere Sitzungen, die
am gleichen Tag durchgeführt werden, wird nur ein Sitzungsgeld gewährt.
Begründung:
Die Höhe des Sitzungsgeldes
wurde im Jahr 2008 bestimmt. In diesen 10 Jahren haben sich die
Arbeitsbedingungen verändert. Dem sollte zunächst mit der Neufestlegung des
Sitzungsgeldes für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohnern entsprochen
werden, die neben Sitzungsgeld und der Fahrtkostenerstattung keine
Entschädigung erhalten.
Der vorgeschlagene Betrag
wird in anderen Landkreisen des Landes Brandenburg bereits gewährt (z. B. in
Oberhavel). Auch die Abstufung des Sitzungsgeldes zwischen Abgeordneten und
sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern ist durchaus üblich.
Anlagen:
Antrag der Fraktion DIE
LINKE