Betreff
Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten Frankfurt (Oder) (Bezirk des Amtsgerichtes Eisenhüttenstadt) und Fürstenwalde/Spree
Vorlage
020.1/2018
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt die Vertrauensleute für die Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten Frankfurt (Oder) (Bezirk des Amtsgerichtes Eisenhüttenstadt) und Fürstenwalde/Spree

 

Amtsgericht Frankfurt (Oder)

(Bezirk des Amtsgerichtes Eisenhüttenstadt)

 

Amtsgericht Fürstenwalde

1. Christel Ganther, Mixdorf

 

1. Manfred Blaske, Friedland

2. Kathrin Scholz, Eisenhüttenstadt

 

2. Evelyn Bülow, Fürstenwalde

3. Frank Staar, Gruno-Dammendorf

 

3. Elvira Hiesgen, Grünheide (Mark)

 

 

4. Marina Kuschminder, Rietz-Neuendorf
    OT Herzberg

 

 

5. Diana Noack, Fürstenwalde

 

 

6. Lothar Siebmann, Grünheide (Mark)

 

 

7. Heidi Ziegenhorn, Bad Saarow

 

Sachdarstellung:

 

Gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), sowie der allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz, des Ministers das Innern und für Kommunales, der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 29.08.2017 (ABl. Nr. 39 vom 27.09.2017) tritt bei den Amtsgerichten in jedem fünften Jahr ein Ausschuss zusammen, der die Schöffen aus der Vorschlagsliste der Städte und Gemeinden wählt.

 

Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht, einem Verwaltungsbeamten und 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer.

 

Die Vertrauenspersonen werden von den Vertretern der Kreise und kreisfreien Städte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt (§ 40 Abs. 3 Satz 1 GVG).

 

Umfasst der Amtsgerichtsbezirk mehrere Verwaltungsbezirke oder Teile mehrerer Verwaltungsbezirke, so bestimmt die zuständige oberste Landesbehörde die Zahl der Vertrauenspersonen, die von den Vertretungen dieser Verwaltungsbezirke zu wählen sind (§ 3 Abs. 3 Satz 3 GVG).

 

Das GVG enthält keine Regelungen darüber, welche Voraussetzungen die Personen erfüllen müssen, die zu Vertrauenspersonen gewählt werden können bzw. welche einer Wahl entgegenstehen.

 

Für den Landkreis Oder-Spree müssen für das Amtsgericht Frankfurt (Oder) (Bezirk des Amtsgerichtes Eisenhüttenstadt) 3 Vertrauenspersonen und für das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree 7 Vertrauenspersonen vom Kreistag gewählt werden.

 

Das Verfahren ist nicht im GVG geregelt. Es richtet sich hinsichtlich der Förmlichkeit des Beschlusses nach dem Kommunalrecht.

 

Insofern ist der Kreistag in diesem Rahmen weitgehend frei in der Gestaltung der Abstimmung. Das gewählte Verfahren sollte aus Rechtsgründen allen wählbaren Bewerbern die gleiche Chance für die Aufnahme in die Vorschlagsliste einräumen. Vorgeschlagen wurde daher für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ein Losverfahren unter allen wählbaren Bewerbern. Der Kreisausschuss hat das Losverfahren einstimmig beschlossen.

 

Der Kreisausschuss hat durch Losentscheid die zu benennenden 8 Personen für die Vorschlagsliste, welche durch den Kreistag zu bestätigen ist, ermittelt. Bei diesem Verfahren wurde die Chancengleichheit für jeden der Bewerber einheitlich gewahrt.

 

Die gewählten Vertrauenspersonen sind dem jeweiligen Amtsgericht bis zum 30.06.2018 mitzuteilen.

Anlagen:

Schreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 30.10.2017