Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder).
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom
20.02.2018 hat das Ministerium des Innern und für Kommunales mitgeteilt, dass
die Anzahl der in die Vorschlagliste aufzunehmenden Kandidaten für die Wahl der
ehrenamtlichen Richter/innen des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) für den Landkreis
voraussichtlich 43 betragen wird.
Die Anzahl wurde mit
Schreiben des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) vom 16.04.2018 bestätigt.
Der Aufruf zur Bewerbung
ehrenamtlicher Richter/innen erschien am 31.03.2018 in der Märkischen
Oderzeitung sowie auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree.
Des Weiteren wurden die
zugelassenen, nicht gewählten Bewerber aus dem Verfahren der ehrenamtlichen
Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angeschrieben.
Auf die Ausschreibung haben
sich insgesamt 51 Personen beworben. Alle Kandidaten erfüllen die
Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 20-23 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Nach Rücksprache mit dem
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wird es als unbedenklich angesehen, alle 51
Kandidaten auf die Vorschlagsliste zu setzen.
Damit werden alle Bewerber,
die ehrenamtlich im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig werden wollen,
auch berücksichtigt.
Dafür ist die Zustimmung
von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch
die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder erforderlich
(§ 28 Satz 4 VwGO).
Das Verfahren ist nicht im
VwGO geregelt. Es richtet sich hinsichtlich der Förmlichkeit des Beschlusses
nach dem Kommunalrecht.
Insofern ist der Kreistag
in diesem Rahmen weitgehend frei in der Gestaltung der Abstimmung. Durch das gewählte
Verfahren werden alle wählbaren Bewerber in die Vorschlagsliste aufgenommen.
Des Weiteren dient die erweiterte
Vorschlagsliste dem Wahlausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim
Verwaltungsgericht als Vorlage für eine eigenverantwortlich zu treffende
Auswahl und vergrößert insofern die Auswahlmöglichkeit für den
Richter-Wahlausschuss.
Die Aufnahme in die Liste
eröffnet allen Kandidaten daher eine Wahlchance.
Die Übersendung der Vorschlagsliste
zum Verwaltungsgericht muss bis zum 30.06.2018 erfolgen.