Betreff
Vorschlagsliste der Personen für die Wahl ehrenamtlicher Richter/innen für das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Vorlage
030/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder).

Sachdarstellung:

Mit Schreiben vom 20.02.2018 hat das Ministerium des Innern und für Kommunales mitgeteilt, dass die Anzahl der in die Vorschlagliste aufzunehmenden Kandidaten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) für den Landkreis voraussichtlich 43 betragen wird.

Die Anzahl wurde mit Schreiben des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) vom 16.04.2018 bestätigt.

 

Der Aufruf zur Bewerbung ehrenamtlicher Richter/innen erschien am 31.03.2018 in der Märkischen Oderzeitung sowie auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree.

Des Weiteren wurden die zugelassenen, nicht gewählten Bewerber aus dem Verfahren der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angeschrieben.

 

Auf die Ausschreibung haben sich insgesamt 51 Personen beworben. Alle Kandidaten erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 20-23 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

 

Nach Rücksprache mit dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wird es als unbedenklich angesehen, alle 51 Kandidaten auf die Vorschlagsliste zu setzen.

Damit werden alle Bewerber, die ehrenamtlich im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig werden wollen, auch berücksichtigt.

Dafür ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder erforderlich (§ 28 Satz 4 VwGO).

 

Das Verfahren ist nicht im VwGO geregelt. Es richtet sich hinsichtlich der Förmlichkeit des Beschlusses nach dem Kommunalrecht.

Insofern ist der Kreistag in diesem Rahmen weitgehend frei in der Gestaltung der Abstimmung. Durch das gewählte Verfahren werden alle wählbaren Bewerber in die Vorschlagsliste aufgenommen.

Des Weiteren dient die erweiterte Vorschlagsliste dem Wahlausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht als Vorlage für eine eigenverantwortlich zu treffende Auswahl und vergrößert insofern die Auswahlmöglichkeit für den Richter-Wahlausschuss.

Die Aufnahme in die Liste eröffnet allen Kandidaten daher eine Wahlchance.

 

Die Übersendung der Vorschlagsliste zum Verwaltungsgericht muss bis zum 30.06.2018 erfolgen.