Betreff
Nachwahl der Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss am Amtsgericht Eisenhüttenstadt
Vorlage
032/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt 4 weitere Vertrauensleute für den Wahlausschuss am Amtsgericht Eisenhüttenstadt:

 

1.

Rosemarie Borchert, Neißemünde, OT Wellmitz

2.

Michael Servatius Hermann, Eisenhüttenstadt

3.

Elke Hermann, Eisenhüttenstadt

4.

Christa Lautenschläger, Eisenhüttenstadt

 

Sachdarstellung:

 

Gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt bei den Amtsgerichten in jedem fünften Jahr ein Ausschuss zusammen, der die Schöffen aus den Vorschlagslisten der Städte und Gemeinden wählt.

 

Gemäß der Allgemeinverfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, des Ministers des Innern und für Kommunales, der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 29. August 2017 (Justizministerialblatt für das Land Brandenburg Nr. 9 vom 15.09.2017; Amtsblatt für das Land Brandenburg Nr. 39 vom 27. September 2017) hatte der Kreistag des Landkreises Oder-Spree 3 Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss am Amtsgericht Frankfurt (Oder) - Amtsgerichtsbezirk Eisenhüttenstadt zu wählen.

Demgemäß erfolgte in der letzten Sitzung des Kreistages am 11.04.2018 die Wahl von 3 Vertrauenspersonen für den Amtsgerichtsbezirk Eisenhüttenstadt.

 

Zwischenzeitlich wurde am 24.04.2018 eine Änderung der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, des Ministers des Innern und für Kommunales, der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 29.08.2017 erlassen (siehe Anlage).

 

Von den Änderungen ist insbesondere der Landkreis Oder-Spree betroffen. Nunmehr sind durch den Kreistag Oder-Spree für das Amtsgericht Eisenhüttenstadt insgesamt 7 Vertrauenspersonen zu wählen.

 

Aus diesem Grund müssen weitere 4 Personen als Vertrauenspersonen durch den Kreistag Oder-Spree mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (§ 40 Abs. 3 Satz 1 GVG) gewählt werden.

 

In Rücksprache mit dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, bestehen keine Bedenken, im vorliegenden Fall auf die vorhanden restlichen 4 Bewerber aus dem vorherigen Verfahren zurückzugreifen.

Auf Nachfrage durch das Büro Kreistag haben die 4 bisher unberücksichtigten Bewerber

erklärt, an ihrer Bewerbung als Vertrauensperson festzuhalten.

 

Das GVG enthält keine Regelungen darüber, welche Voraussetzungen die Personen erfüllen müssen, die zu Vertrauenspersonen gewählt werden können bzw. welche einer Wahl entgegenstehen.

 

Des Weiteren ist das Verfahren nicht im GVG geregelt. Es richtet sich hinsichtlich der Förmlichkeit des Beschlusses nach dem Kommunalrecht.

 

Insofern ist der Kreistag in diesem Rahmen weitgehend frei in der Gestaltung der Abstimmung.

 

Auch die 4 nachgewählten Vertrauenspersonen sind dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt bis zum 30.06.2018 mitzuteilen.

Anlagen:

Gemeinsame Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, des Ministers des Innern und für Kommunales, der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 24.04.2018 zur Änderung der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung vom 29.08.2017