Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt 4
weitere Vertrauensleute für den Wahlausschuss am Amtsgericht Eisenhüttenstadt:
1. |
Rosemarie Borchert,
Neißemünde, OT Wellmitz |
2. |
Michael Servatius
Hermann, Eisenhüttenstadt |
3. |
Elke Hermann,
Eisenhüttenstadt |
4. |
Christa Lautenschläger,
Eisenhüttenstadt |
Sachdarstellung:
Gem. § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt bei
den Amtsgerichten in jedem fünften Jahr ein Ausschuss zusammen, der die
Schöffen aus den Vorschlagslisten der Städte und Gemeinden wählt.
Gemäß der Allgemeinverfügung des Ministers
der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, des Ministers des Innern und
für Kommunales, der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers
für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 29. August 2017 (Justizministerialblatt
für das Land Brandenburg Nr. 9 vom 15.09.2017; Amtsblatt für das Land Brandenburg
Nr. 39 vom 27. September 2017) hatte der Kreistag des Landkreises Oder-Spree 3
Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss am Amtsgericht Frankfurt (Oder) -
Amtsgerichtsbezirk Eisenhüttenstadt zu wählen.
Demgemäß erfolgte in der letzten Sitzung des
Kreistages am 11.04.2018 die Wahl von 3 Vertrauenspersonen für den
Amtsgerichtsbezirk Eisenhüttenstadt.
Zwischenzeitlich wurde am 24.04.2018 eine
Änderung der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und
Verbraucherschutz, des Ministers des Innern und für Kommunales, der Ministerin
für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Landwirtschaft vom 29.08.2017 erlassen (siehe Anlage).
Von den Änderungen ist insbesondere der
Landkreis Oder-Spree betroffen. Nunmehr sind durch den Kreistag Oder-Spree für
das Amtsgericht Eisenhüttenstadt
insgesamt 7 Vertrauenspersonen zu
wählen.
Aus diesem Grund müssen weitere 4 Personen
als Vertrauenspersonen durch den Kreistag Oder-Spree mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der
gesetzlichen Mitgliederzahl (§ 40 Abs. 3 Satz 1 GVG) gewählt werden.
In Rücksprache mit dem Ministerium der Justiz und
für Europa und Verbraucherschutz, bestehen keine Bedenken, im vorliegenden Fall
auf die vorhanden restlichen 4 Bewerber aus dem vorherigen Verfahren
zurückzugreifen.
Auf Nachfrage durch das Büro Kreistag haben die 4
bisher unberücksichtigten Bewerber
erklärt, an ihrer Bewerbung als Vertrauensperson
festzuhalten.
Das GVG enthält keine Regelungen darüber, welche
Voraussetzungen die Personen erfüllen müssen, die zu Vertrauenspersonen gewählt
werden können bzw. welche einer Wahl entgegenstehen.
Des Weiteren ist das Verfahren nicht im GVG
geregelt. Es richtet sich hinsichtlich der Förmlichkeit des Beschlusses nach
dem Kommunalrecht.
Insofern ist der Kreistag in diesem Rahmen
weitgehend frei in der Gestaltung der Abstimmung.
Auch die 4 nachgewählten Vertrauenspersonen sind
dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt bis zum 30.06.2018 mitzuteilen.
Anlagen:
Gemeinsame Allgemeine
Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, des
Ministers des Innern und für Kommunales, der Ministerin für Bildung, Jugend und
Sport und des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
vom 24.04.2018 zur Änderung der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung vom
29.08.2017