Betreff
Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Information der Bürgerinnen und Bürger über die seit August 2017 veröffentlichten Ergebnisse der Regionalen Maßnahmenplanung
Vorlage
7/BVB/Fr Wähler/2018
Art
Antrag

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird gebeten gemeinsam mit dem MLUL und den Bürgermeistern die Ergebnisse der regionale Maßnahmenplanung in den kartierten Handlungsschwerpunkten sowie den in den daraus folgenden Maßnahmenlisten und Steckbriefen benannten Städte und Gemeinden des Landkreises der Öffentlichkeit vorzustellen, zu erläutern und Anregungen oder Einwendungen entgegenzunehmen.

 

Dazu sollen in den betroffenen Städte und Gemeinden bürgerfreundliche Einwohnerversammlungen durchgeführt werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.

 

Als eine Voraussetzung werden alle Verwaltungen gebeten die Ergebnisse der Regionalen Maßnahmenplanung online zu stellen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine Information über die Suchfunktionen zum Auffinden von konkreten Orten und ihrer Betroffenheit zur Verfügung gestellt.

 

Der Landrat wird gebeten, die geplanten Einwohnerversammlungen rechtzeitig der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

 

Der Kreistag und seine Fachausschüsse werden in den nächsten 4 Wochen über die genauen Auswirkungen der Planungen im Landkreis informiert.

Begründung:

Seit August 2017 hat das MLUL zum „Hochwasserrisikomanagement“ Regionale Maßnahmenplanungen und Steckbriefe auf seiner Website veröffentlicht. Dabei handelt es sich um geplante Überflutungsgebiete bei Hochwasser bzw. infolge von Starkregen v.a. in den Sommer - und Wintermonaten bzw. bei geschlossenen Eisdecken. Die Verantwortung und damit auch die Kosten für viele dieser Maßnahmen werden jedoch einfach den oftmals privaten Betroffenen überlassen. D.h., der Staat plant also Überflutungsgebiete bei Hochwasser und lässt die Betroffenen mit ihren daraus resultierenden Schäden vollkommen alleine - auch finanziell („Maßnahmen des Objektschutzes, haben die jeweiligen Eigentümer zu tragen“!).

 

Daher müssen die Menschen wenigstens informiert werden, denn Bürger die nicht wasserwirtschaftlich vorgebildet sind, können keine allgemeinverständlichen Erläuterungen über die persönlichen Auswirkungen und auf ihr Eigentum erkennen. Suchfunktionen oder Auflistungen nach Gemeinden und Städten sind nicht kommuniziert. Den Landkreisen, Gemeinden und Städten sind dort Verantwortlichkeiten und Aufgaben zugewiesen, die auch umgesetzt werden sollten.