Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Zahlung einer Schulkostenpauschale für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft
Vorlage
033/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird beauftragt, den vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zahlung einer Schulkostenpauschale (siehe Anlage) mit den kreisangehörigen Schulträgern für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen abzuschließen.

Sachdarstellung:

 

Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag löst die im Jahr 2013 geschlossene Vereinbarung ab. Neben der Erhöhung der Schulkostenpauschale erfolgte im § 6 des vorliegenden Vertrages eine Festlegung hinsichtlich der Verfahrensweise bei geplanten Investitionen in und an Schulgebäuden und Schulanlagen. Diese Modifizierungen beruhen auf einer Änderung des § 110 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) ) vom 12. April 1996 (GVBl.I/96 [Nr. 9], Seite 102) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl.I/02 [Nr. 8], Seite 78), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2017 (GVBl.I/17 [Nr. 16], S. ber. GVBl.I/17 [Nr. 22]), wonach ab dem 01.01.2018 auch die Abschreibungen auf Schulgebäude und Schulanlagen, die ausschließlich schulischen Zwecken gewidmet sind, zu den Sachkosten gehören. Der Vertrag tritt am 01.08.2017 in Kraft und gilt bis zum 31.07.2021.

Das Einverständnis der Schulträger: Amt Scharmützelsee, Amt Schlaubetal und der Stadt Storkow liegt vor.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Erhöhung der Schulkostenpauschale rückwirkend ab dem 01.08.2017 von 780 € auf 1.000 € pro Schülerin und Schüler im Schuljahr beläuft sich der Mehrbedarf des Landkreises, in Abhängigkeit von der Schülerzahl, jährlich auf ca. 95 T€.

 

Im Haushaltsplan 2018 ist ein Betrag in Höhe von 435 T€ für die Zahlung von Schulkostenpauschalen an die Ämter Scharmützelsee und Schlaubetal sowie an die Stadt Storkow veranschlagt. Der Mehrbedarf ist damit abgedeckt.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Zahlung der erhöhten Schulkostenpauschalen wird erstmalig im Haushaltsjahr 2018 wirksam.

 

Im Haushaltsplan 2018 ist ein Betrag in Höhe von 435 T€ für die Zahlung von Schulkosten-pauschalen an die Stadt Storkow sowie die Ämter Schlaubetal und Scharmützelsee entsprechend der alten Vereinbarung aus dem Jahr 2013 veranschlagt. Gerechnet wurde mit einer Schülerzahl von 550.

 

Da die Schulkostenpauschale im Juli 2018 rückwirkend für 5 Monate des Haushaltsjahres 2017 ausgezahlt wird, ist im Haushaltsjahr 2017 eine Rückstellung zu bilden. Diese Rückstellung ist im Folgejahr als Inanspruchnahme zu verbuchen. Im Haushaltsplan 2018 sind 181,2 T€ für die Inanspruchnahme von Rückstellungen veranschlagt, die ebenfalls auf Grundlage der alten Vereinbarungen berechnet wurden.

 

Für die Ermittlung des Bedarfes nach der neuen Vereinbarung wurde von der aktuellen Schülerzahl von 432 ausgegangen. Damit ist der Haushaltsansatz für die Zahlung der Schulkostenpauschalen ausreichend. Die Inanspruchnahme aus Rückstellungen verringert sich geringfügig.

Anlagen:

 

Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den kreisangehörigen Schulträgern weiterführender allgemein bildender Schulen