Beschlussvorschlag:
Der
Landrat wird beauftragt, den vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über
die Zahlung einer Schulkostenpauschale (siehe Anlage) mit den kreisangehörigen
Schulträgern für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen abzuschließen.
Sachdarstellung:
Der vorliegende
öffentlich-rechtliche Vertrag löst die im Jahr 2013 geschlossene Vereinbarung
ab. Neben der Erhöhung der Schulkostenpauschale erfolgte im § 6 des
vorliegenden Vertrages eine Festlegung hinsichtlich der Verfahrensweise bei
geplanten Investitionen in und an Schulgebäuden und Schulanlagen. Diese
Modifizierungen beruhen auf einer Änderung des § 110 des Gesetzes über die
Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) ) vom
12. April 1996 (GVBl.I/96 [Nr. 9], Seite 102) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 2. August 2002 (GVBl.I/02 [Nr. 8], Seite 78), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 10. Juli 2017 (GVBl.I/17 [Nr. 16], S. ber. GVBl.I/17 [Nr. 22]), wonach ab
dem 01.01.2018 auch die Abschreibungen auf Schulgebäude und Schulanlagen, die
ausschließlich schulischen Zwecken gewidmet sind, zu den Sachkosten gehören.
Der Vertrag tritt am 01.08.2017 in Kraft und gilt bis zum 31.07.2021.
Das Einverständnis der
Schulträger: Amt Scharmützelsee, Amt Schlaubetal und der Stadt Storkow liegt
vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Erhöhung der
Schulkostenpauschale rückwirkend ab dem 01.08.2017 von 780 € auf 1.000 € pro
Schülerin und Schüler im Schuljahr beläuft sich der Mehrbedarf des Landkreises,
in Abhängigkeit von der Schülerzahl, jährlich auf ca. 95 T€.
Im Haushaltsplan 2018 ist
ein Betrag in Höhe von 435 T€ für die Zahlung von Schulkostenpauschalen an die
Ämter Scharmützelsee und Schlaubetal sowie an die Stadt Storkow veranschlagt.
Der Mehrbedarf ist damit abgedeckt.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die Zahlung der erhöhten Schulkostenpauschalen wird
erstmalig im Haushaltsjahr 2018 wirksam.
Im Haushaltsplan 2018 ist ein Betrag in Höhe von 435
T€ für die Zahlung von Schulkosten-pauschalen an die Stadt Storkow sowie die
Ämter Schlaubetal und Scharmützelsee entsprechend der alten Vereinbarung aus
dem Jahr 2013 veranschlagt. Gerechnet wurde mit einer Schülerzahl von 550.
Da die Schulkostenpauschale im Juli 2018 rückwirkend
für 5 Monate des Haushaltsjahres 2017 ausgezahlt wird, ist im Haushaltsjahr
2017 eine Rückstellung zu bilden. Diese Rückstellung ist im Folgejahr als
Inanspruchnahme zu verbuchen. Im Haushaltsplan 2018 sind 181,2 T€ für die
Inanspruchnahme von Rückstellungen veranschlagt, die ebenfalls auf Grundlage
der alten Vereinbarungen berechnet wurden.
Für die Ermittlung des Bedarfes nach der neuen
Vereinbarung wurde von der aktuellen Schülerzahl von 432 ausgegangen. Damit ist
der Haushaltsansatz für die Zahlung der Schulkostenpauschalen ausreichend. Die
Inanspruchnahme aus Rückstellungen verringert sich geringfügig.
Anlagen:
Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den
kreisangehörigen Schulträgern weiterführender allgemein bildender Schulen