Betreff
Erweiterung der Seniorenheime GmbH des Landkreises um das Alten- und Pflegeheim in Eisenhüttenstadt
Vorlage
9/SPD/2018
Art
Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die Altenheim GmbH des Landkreises, bestehend aus den kommunalen Seniorenheimen in

Fürstenwalde und Beeskow, wird um das kommunale Seniorenheim in Eisenhüttenstadt erweitert.

Auf Antrag der Stadt Eisenhüttenstadt nimmt der Kreis entsprechende Verhandlungen mit der Stadt auf.

Begründung:

Der Landkreis Oder-Spree ist ein leistungsstarker Träger der kommunalen Daseinsvorsorge. Dies zeigte sich zum Beispiel besonders in den hohen Investitionen als Schulträger. Aber auch in anderen Bereichen braucht es einen wirtschaftlich potenter Landkreis.

Zuständig für die Pflege älterer Menschen in den vielfältigen Formen sind der Bund, die Länder und die Landkreise.

Bereits 2015 kommt das Land Brandenburg in seiner Analyse zur Pflege zu dem Ergebnis, dass es im Landkreis Oder-Spree erweiterte Bedarfe gibt.

Kommunale Senioren-/Altenheime haben eine wichtige Umlandfunktion. In diesem Bereich der Daseinsvorsorge sind die bestehenden Aktivitäten in Fürstenwalde, Beeskow und Müllrose (Lebensgerechte Wohnanlage) auch in anderen Orten ausbaufähig. Dringender Handlungsbedarf besteht im Raum Eisenhüttenstadt.

                                                                                                                                                            Das kommunale Alten-und Pflegeheim dort ist ein so genannter Wendebau, begonnen in der DDR, fertig gestellt nach der Wende.

Träger war laut Gesetz die damals kreisfreie Stadt Eisenhüttenstadt. Das Altenheim wurde in eine GmbH überführt, in der die Stadt 100% Gesellschafter ist.

Dies wurde auch so weitergeführt, nachdem die Stadt Eisenhüttenstadt ihre Kreisfreiheit verlor und als große kreisangehörige Stadt Teil des Landkreises Oder-Spree wurde.

Die Stadt war mit der Rückzahlung des aufgenommenen Kredits belastet und die Altenheim GmbH unterliegt seither einer Begrenzung der Investitionspauschale auf 3,50€ wegen der geflossenen Fördermittel.

 

Unter diesen Bedingungen ist die GmbH nicht in der Lage, größere Investitionen zu tätigen.

Dies trifft auch auf die Stadt Eisenhüttenstadt als Gesellschafter wegen ihrer defizitären Haushaltslage zu, zumal die Betreibung eines Altenheims für eine kreisangehörige Stadt eine freiwillige Aufgabe ist.

 

Die Altenheim GmbH ist mit dem Anteilseigner Stadt Eisenhüttenstadt nicht in der Lage, die Bedarfe in der Region Eisenhüttenstadt abzudecken.

Mit der Eingliederung des kommunalen Alten-und Pflegeheims in die kreisliche GmbH wäre ein weiterer Schritt getan, um die Bedarfe für Alten- und Pflegeheime  im Landkreis zu decken.