Beschlussvorschlag:
Die
Altenheim GmbH des Landkreises, bestehend aus den kommunalen Seniorenheimen in
Fürstenwalde
und Beeskow, wird um das kommunale Seniorenheim in Eisenhüttenstadt erweitert.
Auf
Antrag der Stadt Eisenhüttenstadt nimmt der Kreis entsprechende Verhandlungen
mit der Stadt auf.
Begründung:
Der
Landkreis Oder-Spree ist ein leistungsstarker Träger der kommunalen
Daseinsvorsorge. Dies zeigte sich zum Beispiel besonders in den hohen
Investitionen als Schulträger. Aber auch in anderen Bereichen braucht es einen
wirtschaftlich potenter Landkreis.
Zuständig
für die Pflege älterer Menschen in den vielfältigen Formen sind der Bund, die
Länder und die Landkreise.
Bereits
2015 kommt das Land Brandenburg in seiner Analyse zur Pflege zu dem Ergebnis,
dass es im Landkreis Oder-Spree erweiterte Bedarfe gibt.
Kommunale
Senioren-/Altenheime haben eine wichtige Umlandfunktion. In diesem Bereich der
Daseinsvorsorge sind die bestehenden Aktivitäten in Fürstenwalde, Beeskow und
Müllrose (Lebensgerechte Wohnanlage) auch in anderen Orten ausbaufähig.
Dringender Handlungsbedarf besteht im Raum Eisenhüttenstadt.
Das
kommunale Alten-und Pflegeheim dort ist ein so genannter Wendebau, begonnen in
der DDR, fertig gestellt nach der Wende.
Träger
war laut Gesetz die damals kreisfreie Stadt Eisenhüttenstadt. Das
Altenheim wurde in eine GmbH überführt, in der die Stadt 100% Gesellschafter
ist.
Dies
wurde auch so weitergeführt, nachdem die Stadt Eisenhüttenstadt ihre Kreisfreiheit
verlor und als große kreisangehörige Stadt Teil des Landkreises Oder-Spree
wurde.
Die
Stadt war mit der Rückzahlung des aufgenommenen Kredits belastet und die
Altenheim GmbH unterliegt seither einer Begrenzung der Investitionspauschale
auf 3,50€ wegen der geflossenen Fördermittel.
Unter
diesen Bedingungen ist die GmbH nicht in der Lage, größere Investitionen zu
tätigen.
Dies
trifft auch auf die Stadt Eisenhüttenstadt als Gesellschafter wegen ihrer
defizitären Haushaltslage zu, zumal die Betreibung eines Altenheims für eine kreisangehörige
Stadt eine freiwillige Aufgabe ist.
Die
Altenheim GmbH ist mit dem Anteilseigner Stadt Eisenhüttenstadt nicht in der
Lage, die Bedarfe in der Region Eisenhüttenstadt abzudecken.
Mit
der Eingliederung des kommunalen Alten-und Pflegeheims in die kreisliche GmbH
wäre ein weiterer Schritt getan, um die Bedarfe für Alten- und Pflegeheime im Landkreis zu decken.