Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt die in der Anlage 1
und Anlage 2 ausgewiesene Prioritätensetzung und beauftragt die Verwaltung, die
Maßnahmen entsprechend der Priorität und in Abhängigkeit von dem für
Investitionen zur Verfügung stehenden Finanzvolumen in die Haushaltsplanung
2019 und Folgejahre aufzunehmen.
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am
19.09.2012 erstmalig eine Prioritätenliste für den Zeitraum 2013 – 2018 ff
beschlossen (Beschluss-Nr. 037/23/2012). Ab diesem Zeitpunkt ist jährlich durch
den Kreistag eine Prioritätenliste zu beschließen. Damit wird der Beschluss des
Kreistages vom 18.04.2012 zur Sicherung der Investitionstätigkeit des LOS
(Beschluss-Nr. 027/21/2012) umgesetzt.
In der Prioritätenliste wird der mittel- und
langfristige Investitionsbedarf des Landkreises dargestellt und es werden Prioritäten
in Bezug auf Notwendigkeit und Dringlichkeit bei deren Realisierung gesetzt.
Mit der Prioritätenliste sollen die
Abgeordneten frühzeitig über den im Landkreis bestehenden Investitionsbedarf
informiert und in die Diskussion um die Rangfolge bei der Umsetzung der
investiven Maßnahmen einbezogen werden. Die Prioritätenliste bildet die
Grundlage für die Aufnahme von Investitionsmaßnahmen in den mittelfristigen
Finanzplan bzw. jährlichen Haushaltsplan.
Auf der Grundlage von Zuarbeiten der
Fachämter und unter Berücksichtigung
aktueller Entwicklungen wurde die am 06.12.2017 durch den Kreistag beschlossene
Prioritätenliste (Beschluss-Nr. 050.1/21/2017) überarbeitet und
fortgeschrieben. Maßnahmen, für die in der Zwischenzeit Grundsatzbeschlüsse
durch den Kreistag gefasst wurden, erscheinen nicht mehr in dieser
Prioritätenliste.
Gleichzeitig wurde die Prioritätenliste um neue
Maßnahmen ergänzt. Diese sind in der Anlage 1 farblich gekennzeichnet. Die
Fachämter waren wie in den Vorjahren aufgefordert, den für ihren
Verantwortungsbereich bestehenden Investitionsbedarf zu beschreiben und die
Notwendigkeit des Bedarfs zu begründen. Die Spalte 5 der Anlagen 1 und 2
enthält die Einschätzung der Fachämter zur Priorität der Maßnahme. Durch das
Amt für Infrastruktur und Gebäudemanagement erfolgte die Ermittlung bzw.
Schätzung der voraussichtlichen Baukosten für den Ausbau von Kreisstraßen und
für Hochbaumaßnahmen.
Die Anlagen 1a und 2 b enthalten die
ausführlichen Begründungen der Fachämter zu den einzelnen Maßnahmen (siehe
Maßnahme-Nr.).
In der letzten Spalte der Anlagen 1 und 2
wird die Prioritätensetzung der Verwaltung ausgewiesen und dem Kreistag zur
Bestätigung vorgeschlagen.
Als neue Hochbaumaßnahme wurde in die
Prioritätenliste 2019-2022 die Errichtung einer Förderschule mit dem
sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ in Fürstenwalde mit
einem geschätzten Gesamtwertumfang von 7.845,300 € aufgenommen. Das
Schulverwaltungsamt hat die Notwendigkeit zur Realisierung dieser Maßnahme mit der
Priorität 1 bewertet.
Von der Prioritätenliste (Hochbaumaßnahmen)
zurückgezogen wurden
- der Umbau/Sanierung Haus 6 am PSZ, Standort
Palmnicken FW (Maßnahme 40-16)
- Neubau von Asylbewerberwohnungen in
Schöneiche (Maßnahme 10-7).
Die Gründe für die Rücknahme sind auf der
Anlage 1 benannt.
Bei der Priorität ergaben sich keine
Veränderungen.
Von der Prioritätenliste zurückgezogen wurde
der Bau einer Brücke an 6726,
Kreisgrenze LOS/LDS (Maßnahme 61-15), da das Durchlassbauwerk erfolgreich
saniert wurde.
Bei den Maßnahmen 61-10, 61-16 und 61-11
erhöhte sich die Priorität von 2 auf 1, bei Maßnahme 61-8 von 3 auf 2.
Sowohl bei den Hochbaumaßnahmen als auch den
Straßenbaumaßnahmen musste der geschätzte Mittelbedarf nach oben korrigiert
werden. Die Erhöhungen sind bei den Begründungen zur Notwendigkeit der Maßnahme
auf den Anlagen 1 und 2 angemerkt worden.
Eine Kostenerhöhung von 801 T€ ergibt sich
lt. aktueller Kostenschätzung für den Bau der Schulsporthalle am Gymnasium
Erkner. Die Kostenschätzung für das Schulzentrum Fürstenwalde – Bau Grundschule
erhöht sich um 129,3 T€. Für den Neubau der Oberschule und der Schulsporthalle
einschließlich Außenanlagen wurden mit Zuwendungsbescheid vom 28.6.2018
Fördermittel in Höhe von 8 Mio €
bewilligt.
Die Kostenschätzungen für die mit der
Prioritätenliste 2018 – 2022 beschlossenen Straßenbaumaßnahmen erhöhen sich
insgesamt um rd. 3 Mio €. Das Fachamt rechnet mit zusätzlichen Fördermitteln in
Höhe von 1.125.500 €.
Die „Abarbeitung“ der Prioritätenliste 2019 –
2022 erfolgt durch die Aufnahme der Maßnahmen in die Haushaltsplanung 2019 bzw.
den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2020–2022. Die zeitliche Umsetzung
der in der Prioritätenliste beschlossenen Maßnahmen ist grundsätzlich von den
jährlichen allgemeinen und zweckgebundenen investiven Zuweisungen, der noch
vorhandenen Sonderrücklage aus investiven Schlüsselzuweisungen sowie von
„freien“ liquiden Mitteln abhängig. Darüber hinaus wird es mit der Novellierung
des Finanzausgleichsgesetzes ab 2020 auch weiterhin investive
Schlüssselzuweisungen geben.
Ursprünglich sollten diese mit Auslaufen des
Solidarpaktes ab 2020 wegfallen.
Zur Höhe der investiven Schlüsselzuweisungen für den LOS liegen noch keine
Informationen vor.
Bereits bei der am 05.10.2016 beschlossenen
Prioritätenliste wurde darauf hingewiesen, dass die vorhandenen
Finanzierungsquellen (allgemeine Schlüsselzuweisungen, Fördermittel, liquide
Mittel infolge der positiven Jahresabschlüsse) nicht ausreichen, um alle Maßnahmen der Prioritätenliste im
Planungszeitraum bis 2022 umzusetzen.
Die Aufnahme neuer Maßnahmen in die
Prioritätenliste und die Verteuerung der beschlossenen Maßnahmen verstärkt den
nicht gedeckten Finanzbedarf. Erkennbar ist aber auch, dass sich die
Fertigstellung einiger Maßnahmen – aus den verschiedensten Gründen – nach
hinten verschieben wird.
Unstrittig ist jedoch, dass bei
vollständiger Umsetzung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen weitere
Finanzierungsquellen erschlossen werden müssen. Das könnte über die Aufnahme
von Krediten (Voraussetzung dafür ist der Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit
des LOS) oder über die Festsetzung einer höheren Kreisumlage, die für die
Finanzierung von investiven Maßnahmen verwandt wird, erfolgen.
Die Umsetzung der bisher beschlossenen
Prioritätenlisten hat dazu beigetragen, dass Investitionsstandorte stärker im
Zusammenhang betrachtet werden und bei der Bestimmung des Umfanges von
Investitionen großes Augenmerk auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit von
Investitionen gelegt wird. Dieser Prozess soll mit der überarbeiteten und
fortgeschriebenen Prioritätenliste 2019-2022 fortgesetzt werden.
Der Entwurf der Prioritätenliste wird wie
bereits im Vorjahr auch den Gemeinden zur Kenntnis gegeben. Damit erhalten die
Gemeinden Gelegenheit zur Meinungsäußerung.