Betreff
Prioritätenliste für den Investitionsbedarf des Landkreises Oder-Spree im Zeitraum 2019 bis 2022 ff
Vorlage
048/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bestätigt die in der Anlage 1 und Anlage 2 ausgewiesene Prioritätensetzung und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen entsprechend der Priorität und in Abhängigkeit von dem für Investitionen zur Verfügung stehenden Finanzvolumen in die Haushaltsplanung 2019 und Folgejahre aufzunehmen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 19.09.2012 erstmalig eine Prioritätenliste für den Zeitraum 2013 – 2018 ff beschlossen (Beschluss-Nr. 037/23/2012). Ab diesem Zeitpunkt ist jährlich durch den Kreistag eine Prioritätenliste zu beschließen. Damit wird der Beschluss des Kreistages vom 18.04.2012 zur Sicherung der Investitionstätigkeit des LOS
(Beschluss-Nr. 027/21/2012) umgesetzt.

 

In der Prioritätenliste wird der mittel- und langfristige Investitionsbedarf des Landkreises dargestellt und es werden Prioritäten in Bezug auf Notwendigkeit und Dringlichkeit bei deren Realisierung gesetzt.

Mit der Prioritätenliste sollen die Abgeordneten frühzeitig über den im Landkreis bestehenden Investitionsbedarf informiert und in die Diskussion um die Rangfolge bei der Umsetzung der investiven Maßnahmen einbezogen werden. Die Prioritätenliste bildet die Grundlage für die Aufnahme von Investitionsmaßnahmen in den mittelfristigen Finanzplan bzw. jährlichen Haushaltsplan.

 

Auf der Grundlage von Zuarbeiten der Fachämter  und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen wurde die am 06.12.2017 durch den Kreistag beschlossene Prioritätenliste (Beschluss-Nr. 050.1/21/2017) überarbeitet und fortgeschrieben. Maßnahmen, für die in der Zwischenzeit Grundsatzbeschlüsse durch den Kreistag gefasst wurden, erscheinen nicht mehr in dieser Prioritätenliste.

Gleichzeitig wurde die Prioritätenliste um neue Maßnahmen ergänzt. Diese sind in der Anlage 1 farblich gekennzeichnet. Die Fachämter waren wie in den Vorjahren aufgefordert, den für ihren Verantwortungsbereich bestehenden Investitionsbedarf zu beschreiben und die Notwendigkeit des Bedarfs zu begründen. Die Spalte 5 der Anlagen 1 und 2 enthält die Einschätzung der Fachämter zur Priorität der Maßnahme. Durch das Amt für Infrastruktur und Gebäudemanagement erfolgte die Ermittlung bzw. Schätzung der voraussichtlichen Baukosten für den Ausbau von Kreisstraßen und für Hochbaumaßnahmen.

Die Anlagen 1a und 2 b enthalten die ausführlichen Begründungen der Fachämter zu den einzelnen Maßnahmen (siehe Maßnahme-Nr.).

 

In der letzten Spalte der Anlagen 1 und 2 wird die Prioritätensetzung der Verwaltung ausgewiesen und dem Kreistag zur Bestätigung vorgeschlagen.

 

Als neue Hochbaumaßnahme wurde in die Prioritätenliste 2019-2022 die Errichtung einer Förderschule mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ in Fürstenwalde mit einem geschätzten Gesamtwertumfang von 7.845,300 € aufgenommen. Das Schulverwaltungsamt hat die Notwendigkeit zur Realisierung dieser Maßnahme mit der
Priorität 1 bewertet.

 

Von der Prioritätenliste (Hochbaumaßnahmen) zurückgezogen wurden

- der Umbau/Sanierung Haus 6 am PSZ, Standort Palmnicken FW (Maßnahme 40-16)
-  Neubau von Asylbewerberwohnungen in Schöneiche (Maßnahme 10-7).

 

Die Gründe für die Rücknahme sind auf der Anlage 1 benannt.

Bei der Priorität ergaben sich keine Veränderungen.

 

Von der Prioritätenliste zurückgezogen wurde der Bau einer Brücke an  6726, Kreisgrenze LOS/LDS (Maßnahme 61-15), da das Durchlassbauwerk erfolgreich saniert wurde.

 

Bei den Maßnahmen 61-10, 61-16 und 61-11 erhöhte sich die Priorität von 2 auf 1, bei Maßnahme 61-8 von 3 auf 2.

 

Sowohl bei den Hochbaumaßnahmen als auch den Straßenbaumaßnahmen musste der geschätzte Mittelbedarf nach oben korrigiert werden. Die Erhöhungen sind bei den Begründungen zur Notwendigkeit der Maßnahme auf den Anlagen 1 und 2 angemerkt worden.

 

Eine Kostenerhöhung von 801 T€ ergibt sich lt. aktueller Kostenschätzung für den Bau der Schulsporthalle am Gymnasium Erkner. Die Kostenschätzung für das Schulzentrum Fürstenwalde – Bau Grundschule erhöht sich um 129,3 T€. Für den Neubau der Oberschule und der Schulsporthalle einschließlich Außenanlagen wurden mit Zuwendungsbescheid vom 28.6.2018 Fördermittel  in Höhe von 8 Mio € bewilligt.

 

Die Kostenschätzungen für die mit der Prioritätenliste 2018 – 2022 beschlossenen Straßenbaumaßnahmen erhöhen sich insgesamt um rd. 3 Mio €. Das Fachamt rechnet mit zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von 1.125.500 €.

 

Die „Abarbeitung“ der Prioritätenliste 2019 – 2022 erfolgt durch die Aufnahme der Maßnahmen in die Haushaltsplanung 2019 bzw. den mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2020–2022. Die zeitliche Umsetzung der in der Prioritätenliste beschlossenen Maßnahmen ist grundsätzlich von den jährlichen allgemeinen und zweckgebundenen investiven Zuweisungen, der noch vorhandenen Sonderrücklage aus investiven Schlüsselzuweisungen sowie von „freien“ liquiden Mitteln abhängig. Darüber hinaus wird es mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes ab 2020 auch weiterhin investive Schlüssselzuweisungen geben.

Ursprünglich sollten diese mit Auslaufen des Solidarpaktes ab 2020 wegfallen.
Zur Höhe der investiven Schlüsselzuweisungen für den LOS liegen noch keine Informationen vor.

 

Bereits bei der am 05.10.2016 beschlossenen Prioritätenliste wurde darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Finanzierungsquellen (allgemeine Schlüsselzuweisungen, Fördermittel, liquide Mittel infolge der positiven Jahresabschlüsse) nicht ausreichen, um alle  Maßnahmen der Prioritätenliste im Planungszeitraum bis 2022 umzusetzen.

 

Die Aufnahme neuer Maßnahmen in die Prioritätenliste und die Verteuerung der beschlossenen Maßnahmen verstärkt den nicht gedeckten Finanzbedarf. Erkennbar ist aber auch, dass sich die Fertigstellung einiger Maßnahmen – aus den verschiedensten Gründen – nach hinten verschieben wird.

 

Unstrittig ist jedoch, dass bei vollständiger Umsetzung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen weitere Finanzierungsquellen erschlossen werden müssen. Das könnte über die Aufnahme von Krediten (Voraussetzung dafür ist der Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit des LOS) oder über die Festsetzung einer höheren Kreisumlage, die für die Finanzierung von investiven Maßnahmen verwandt wird, erfolgen.

Die Umsetzung der bisher beschlossenen Prioritätenlisten hat dazu beigetragen, dass Investitionsstandorte stärker im Zusammenhang betrachtet werden und bei der Bestimmung des Umfanges von Investitionen großes Augenmerk auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit von Investitionen gelegt wird. Dieser Prozess soll mit der überarbeiteten und fortgeschriebenen Prioritätenliste 2019-2022 fortgesetzt werden.

 

Der Entwurf der Prioritätenliste wird wie bereits im Vorjahr auch den Gemeinden zur Kenntnis gegeben. Damit erhalten die Gemeinden Gelegenheit zur Meinungsäußerung.